Was die Sache mit den 2 300 Schülerinnen und Schülern angeht, die angeblich keinen Platz gefunden haben, so gucken Sie sich noch einmal die Zahlen genau an. Wenn die Standorte ihre Zügigkeit ausfahren würden - sie tun es nicht einmal auf unterstem Niveau -, dann wäre das Problem im Grunde genommen nicht da. Sie können die 2 000 Einzelfälle doch nicht für ein System von 1,2 Millionen Schülerinnen und Schülern hochrechnen und sagen, da ist nun der Wille des Volkes. Ich
Ich bin ja bereit, die nächsten Jahre über das Thema Förderunterricht und sogar über das Thema Klassengröße zu diskutieren. Soll ich Ihnen einmal sagen, was aktuell Stand der Dinge ist?
Nein, wir sind in der Aktuellen Stunde, und ich habe viel zu wenig Zeit. - Aktueller Stand der Dinge ist, Frau Korter: 21,5 ist die durchschnittliche Klassengröße in Niedersachsen. Es gibt Unterschiede in den einzelnen Schulformen und da und dort auch Spitzenwerte - die Schulen haben ja auch Gestaltungsfreiheit -, wobei man sagen kann, da ist es an der Kante.
Es wurde das Beispiel einer Grundschule genannt. Wenn wir durch die Lande fahren, dann stellen wir fest, dass die 1 850 Grundschulen nicht in erster Linie das Problem zu großer Klassen haben, sondern dass sie existenzielle Sorgen haben, weil die Kinder schon gar nicht mehr da sind. Da liegen doch die wahren Probleme.
Es besteht doch ein ganz anderer Auftrag, nämlich dafür zu sorgen, dass wir nach Möglichkeit alle Schulstandorte durch diese schwierigen Jahre bringen.
Herr Minister, die in der Geschäftsordnung festgelegte Redezeit ist schon überschritten. Aber Sie kommen, wie ich Sie kenne, jetzt sicherlich zum Schluss.
Ich bin sofort fertig. - Die Frage der Unterrichtsversorgung stellt sich natürlich immer wieder. Es ist schon ein Lob besonderer Art, Frau Eckel, wenn Sie sagen, wir würden uns Mühe geben. Das ist auch so, und das tun wir immer. Wir haben gemeinsam mit dem Finanzminister gesagt, wir las
sen 400 Stellen, die aus demografischen Gründen vielleicht abbaubar wären, im System und tun etwas für die Unterrichtsversorgung. Wir haben die Feuerwehrmittel aufgestockt und anderes mehr. Unsere Hotline ist eine gute Einrichtung. Aber die Zahl der Anrufe hält sich angenehmerweise in Grenzen. In den Fällen, in denen angerufen wird, lösen wir die Probleme. Das wollen wir natürlich auch tun. Im Gymnasialbereich gibt es gewisse Engpässe. In manchen regionalen Ecken gibt es Engpässe, und manchmal sind sie auch fächerspezifisch; das kennen wir. Aber wir arbeiten daran. Ich kann Ihnen sagen: Wir sind nie sorgenfrei. Aber der Kultusminister geht entspannt ins neue Schuljahr. - Danke schön.
Meine Damen und Herren, es liegen mir zu Tagesordnungspunkt 1 keine Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Tagesordnungspunkt 2: 47. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben - Drs. 15/4035 - hier: Eingaben, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen
Wer den Beschlussempfehlungen der Ausschüsse zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Damit haben wir den Tagesordnungspunkt „Eingaben“ für diesen Tagungsabschnitt abschließend behandelt. Die für Freitag vorgesehene Behandlung der strittigen Eingaben entfällt, da Änderungsanträge nicht vorliegen.
Tagesordnungspunkt 3: Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Ausbildung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in Niedersachsen - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 15/3595 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport Drs. 15/4043 - Schriftlicher Bericht Drs. 15/4054
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Obwohl es sich heute um die einzige und abschließende Beratung im Plenum handelt, möchte ich zu Beginn meiner Ausführungen feststellen, dass die Beratung dieses Gesetzentwurfs schon vor zwei Jahren begann und kürzlich im Innenausschuss endete. Gemäß Kabinettsbeschluss vom April 2005 galt folgendes Ziel: Im Bereich der Aus- und Fortbildung sollte es dringend zu einer Qualitätssteigerung kommen, und die Wirtschaftlichkeit sollte erhöht werden, wobei auch die gezielte Personalentwicklung geprüft werden sollte.
Die Regierungskoalitionen waren sich darin einig, dieses Ziel, die bisher getrennte Aus- und Fortbildung in einer Polizeiakademie zusammenzufassen, zu unterstützen.
Heute, meine Damen und Herren, sind wir sehr erfreut; denn heute, in der 125. Sitzung, also sozusagen in einer Jubiläumssitzung, können wir feststellen: Das Projekt ist im Plan.
der sich in Artikel 2 mit dem Gesetz über die Polizeiakademie Niedersachsen befasst und der sich in Artikel 3 mit der Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes beschäftigt
und insoweit eine Änderung des § 53 bezüglich der Norddeutschen Fachhochschule für Rechtspflege und in § 67 a für die Kommunale Fachhochschule für Verwaltung in Niedersachsen eine neue gesetzliche Regelung enthält.
Meine Damen und Herren, bei den Anhörungen zu diesem Gesetzentwurf sagten die Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsen - meine Damen und Herren von der SPD, jetzt hören Sie einmal gut zu -: Wir begrüßen außerordentlich, dass die Ausbildung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst auf der kommunalen Ebene wieder in die kommunale Verantwortung zurückgeführt werden soll.
Die Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Bezirk Niedersachsen, meinten, dass die geplanten organisatorischen und inhaltlichen Abstimmungen von Aus- und Fortbildung unter dem Dach einer einheitlichen Einrichtung grundsätzlich zu begrüßen seien.
Aber wer nun meint, es müsse sehr kritisch mit dem Anliegen der Landesregierung umgehen, der sollte sich die Zeitschrift der Gewerkschaft der Polizei, Ausgabe Nr. 9 vom September letzten Jahres, anschauen. Zum Thema „Ausbildung im Umbruch“ wird dort vom Verfasser Folgendes geschrieben:
„Die mitunter geäußerte Befürchtung der Absenkung des Ausbildungsniveaus an einer Polizeiakademie ist unbegründet; denn die Qualität der Ausbildung hängt bekanntlich ganz wesentlich von den inhaltlichen Strukturen eines Studiums und der Exzellenz der Lehrenden und wohl weniger von den Institutionen ab.“
Meine Damen und Herren, in dem Gesetzentwurf werden diese Anliegen berücksichtigt; genau so soll es vollzogen werden.
Ab dem 1. Oktober dieses Jahres, also in Kürze, beginnen 520 Polizeistudenten mit dem Bachelorstudium an der Polizeiakademie in Niedersach
sen, die ihren Sitz in Nienburg/Weser haben wird. Wir freuen uns darauf, dass es zu einer feierlichen Begrüßung durch unseren Innenminister Uwe Schünemann kommen wird.
Ausschlaggebend für den Standort in Nienburg waren sicherlich die zentrale Lage der Mittelweserstadt, insbesondere aber die landeseigene Liegenschaft der ehemaligen Fachhochschule für Architektur und Bau. Die Standorte in Hannoversch Münden und Oldenburg sind für uns unverzichtbar und werden zusammen mit Nienburg dafür benötigt, dass sich die Polizeiakademie künftig zu einer wissenschaftsbezogenen und zugleich praxisorientierten Aus- und Fortbildungsstätte entwickeln wird.
Meine Damen und Herren, der zukünftige Bachelorstudiengang in der Polizeiakademie muss von einer sogenannten Akkreditierungsagentur akkreditiert werden. Das heißt, die Studiengrundordnung, die Modulbeschreibung, die Prüfungsordnung, das Informationshandbuch für die Studierenden und anderes werden von der Agentur begutachtet. Dadurch sollen u. a. die Qualität von Studium und Lehre gesichert, eine nationale und internationale Vergleichbarkeit der Studienabschlüsse verbessert und die Transparenz des Studienjahrgangs erhöht werden. Es ist auch der Wille der Regierungsfraktionen von CDU und FDP, dass sich die zukünftige Ausbildung in der Polizeiakademie konsequent an dem berufsspezifischen Anforderungsprofil ausrichten wird.
Mit dieser Kompetenzorientierung soll den Polizeibeamtinnen und -beamten genau das Fachwissen vermittelt werden, das sie im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung benötigen. Schwerpunkte hierbei sind z. B. taktische Kenntnisse und Fähigkeiten, die fachliche und sprachliche Ausdrucksfähigkeit und viele Dinge mehr. Aber eines halten wir für ganz wichtig: das Übernehmen von Eigenverantwortung.
Meine Damen und Herren, in den abschließenden Beratungen gilt heute unser Dank allen Projektbeteiligten, die mit außergewöhnlichem Engagement dazu beigetragen haben, dass dieses Projekt in der Tat im Plan ist. Während der letzten Beratungen dieses Themas im Ausschuss für Inneres und