Rechtsextremes Treffen in Eschede - Prüft die Landesregierung ein Verbot der „Heimattreuen Deutschen Jugend“?
„Entwickelt sich bei Eschede ein neues Hetendorf?“, fragte die Cellesche Zeitung am 25. Mai in diesem Jahr. Hintergrund war die Versammlung von ca. 150 bis 200 jugendlichen Rechtsextremen aus dem ganzen Bundesgebiet auf dem Grundstück des Landwirtes Joachim Nahtz, der auch Mitglied der NPD ist. Niedersachsen hat mit Camps für jugendliche Nazis mehr als schlechte Erfahrungen gemacht. Jahrelang traf sich die sogenannte Wiking-Jugend in Hetendorf bei Celle und hat dort Wehrsportübungen und anderweitige pseudoparamilitärische Aktionen veranstaltet. Da die WikingJugend nicht auf dem Boden der Verfassung stand, wurde sie durch den damaligen Innenminister verboten. Nunmehr gibt es Hinweise, dass die „Heimattreue Deutsche Jugend“ sowohl personell als auch inhaltlich in der Tradition der Wiking-Jugend steht.
2. Liegen Erkenntnisse vor, die ein Verbot nach Artikel 9 Abs. 2 GG der „Heimattreuen Deutschen Jugend“ rechtfertigen, und plant die Landesregierung ein entsprechendes Verbot?
3. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor und, falls ja, welche, ob es in rechtsextremistischen Kreisen Bestrebungen gibt, Niedersachsen erneut als einen Schwer
Bei der „Heimattreuen Deutschen Jugend e. V. (HDJ) “ handelt es sich um eine nationalistisch ausgeprägte Jugendorganisation, die bundesweit agiert und regelmäßig Kinder- und Jugendausbildungslager durchführt. Mit Zeltlagern und Gruppenfahrten versucht die HDJ Kinder und Jugendliche für ihre Ideologie zu gewinnen. Bei den Veranstaltungen tragen Mitglieder im Regelfall ihre uniformähnliche Bekleidung.
Die niedersächsische Polizei konnte im Vorfeld Hinweise über die Planung eines Pfingstlagers sowie weiterer Veranstaltungen der HDJ zunächst ohne Kenntnis der jeweiligen Veranstaltungsorte erlangen.
Zu 1: Im Rahmen des bundesweiten Informationsaustausches wurde die konkrete Durchführung des Pfingstlagers in Niedersachsen noch vor dessen Beginn bekannt. Die Organisatoren entschieden sich, da der Eigentümer des ursprünglich für die Veranstaltung vorgesehenen Geländes im Bereich Nordhessen seine Genehmigung zurückgezogen hatte, das Pfingstlager kurzfristig am 24. Mai 2007 auf dem Hofgelände des Landwirts und NPDMitglieds Joachim Nahtz in Eschede/Landkreis Celle durchzuführen.
An dem vom 25. bis zum 28. Mai 2007 dauernden Pfingstlager beteiligte sich neben dem Familienverband der HDJ auch deren Jugendorganisation, die ursprünglich eine separate Veranstaltung in den neuen Bundesländern durchführen wollte. Die Teilnehmerzahl belief sich auf ca. 140 Personen. Darunter befanden sich etwa 80 Erwachsene und ca. 60 Kinder. Die Teilnehmer trugen keine uniformähnliche Bekleidung.
Im Zusammenhang mit der in Rede stehenden Veranstaltung wurden polizeiliche Maßnahmen mit der vorrangigen Zielrichtung der Verhinderung anlassbezogener Straftaten und Ordnungswidrigkeiten veranlasst. Gegenüber dem Organisator des Pfingstlagers und den Teilnehmern kündigte die Polizei deren konsequente Verfolgung bei niedriger Einschreitschwelle an. Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten wurden im Rahmen des Pfingstlagers nicht festgestellt.
Zu 2: Die Landesregierung unterstützt beim Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen mit aller Kraft das Verbot rechtsextremistischer Organisationen und prüft fortlaufend, ob hinreichende Erfolgaussichten für die Initiierung entsprechender Verbotsverfahren vorliegen.
Zwischen der HDJ und der verbotenen „WikingJugend e. V.“ sind z. B. hinsichtlich der ideologischen, d. h. völkisch-nationalistischen, Ausrichtung sowie deren Zielgruppe, nämlich Kinder und Jugendliche, gewisse Überschneidungen erkennbar. Allerdings gibt der bisherige Erkenntnisstand in Niedersachsen derzeit keinen hinreichenden Anlass für vereinsrechtliche Maßnahmen. Im Rahmen des in Rede stehenden Pfingstlagers konnten keine verbotsrelevanten Hinweise erlangt werden. Sollte die künftige Informationsgewinnung zu der Einschätzung führen, dass für ein Verbotsverfahren hinreichende Erfolgsaussichten bestehen, wird sich die Landesregierung mit Nachdruck für ein Verbot der HDJ einsetzen. Die Zuständigkeit für ein gegebenenfalls einzuleitendes Verbotsverfahren liegt dabei nicht bei der Landesregierung, sondern beim Bundesminister des Innern, da die HDJ nach derzeitigem Erkenntnisstand über bundesweite Strukturen verfügt.
Zu 3: Den niedersächsischen Sicherheitsbehörden liegen zurzeit keine Erkenntnisse vor, dass Niedersachsen zu einem Zentrum jugendpolitischer Aktivitäten rechtsextremistischer Organisationen ausgebaut werden soll. Jugendspezifische Werbebzw. Propagandamaßnahmen kennzeichnen die Entwicklung des Rechtsextremismus im gesamten Deutschland. Niedersachsen bildet, auch im Vergleich mit anderen Bundesländern, in dieser Hinsicht keinen Schwerpunkt.
Entwicklung der Nettoneuverschuldung und des Finanzierungssaldos in Niedersachsen im Vergleich mit anderen Bundesländern
Im Haushalt 2007 ist die Nettoneuverschuldung mit 1,3 Milliarden Euro veranschlagt worden. Im Rahmen der Beratungen zum Nachtragshaushalt 2007 haben die Fraktionen von CDU und FDP eine weitere Absenkung der Nettokreditaufnahme um 350 Millionen Euro auf 950 Millionen Euro beschlossen.
1. Wie haben sich die zum Haushaltsausgleich veranschlagte Nettokreditaufnahme und die Nettokreditaufnahme pro Einwohner in Niedersachsen seit dem Jahr 2002 bis zum Jahr 2007 entwickelt?
2. Wie hoch war in den Jahren 2002 bis 2006 die Verschuldung (Kreditmarktschulden) pro Einwohner in Niedersachsen, und wie stellt sich die Entwicklung im Vergleich der westdeutschen Flächenländer dar?
3. Wie hat sich das Defizit (Finanzierungssaldo) Niedersachsens seit 2002 im Ist entwickelt, und wie stellt sich diese Entwicklung im Vergleich der westdeutschen Flächenländer dar?
Zu 1: Die Entwicklung der Nettokreditaufnahme seit 2002 stellt sich wie folgt dar (in Millionen Eu- ro):
Die Entwicklung der Nettokreditaufnahme pro Einwohner seit 2002 stellt sich wie folgt dar (in Euro):
Zu 2: Die Entwicklung der Kreditmarktschulden pro Einwohner seit 2002 stellt sich wie folgt dar (in Euro):
Mit einer Pro-Kopf-Verschuldung von 6 107 Euro im Jahre 2006 liegt Niedersachsen zwar über dem Durchschnitt (4 915 Euro), aber - hinter den finanzstarken Ländern Bayern, Baden-Württemberg und Hessen - auf dem vierten Platz der westdeutschen Flächenländer. In 2002 hatte Niedersachsen noch Rang 5 unter den westdeutschen Flächenländern belegt.
Zu 3: Die Entwicklung des Finanzierungssaldos seit 2002 stellt sich - bereinigt um die „NORD/LBTransaktionen infolge eines EU-Beihilfeverfahrens“ in den Jahren 2004 und 2005 - wie folgt dar (in Millionen Euro):
Der Abschluss für das Jahr 2006 weist für den niedersächsischen Landeshaushalt einen Finanzierungssaldo in Höhe von -228 Millionen Euro aus, nachdem in den Jahren 2002 und 2003 historische Negativrekorde bei den Finanzierungssalden des Landeshaushaltes in Höhe von rund -3,9 und -3,1 Milliarden Euro zu beklagen waren. Nachdem bereits 2004 mit rund -2,6 Milliarden Euro eine Verbesserung eingetreten war, ist nun gegenüber 2005 (-2,4 Milliarden Euro) ein deutlicher Fortschritt um nahezu 2,2 Milliarden Euro erreicht worden.
Im Ländervergleich hatte sich Niedersachsen nach dem Negativrekord des Jahres 2002, als das, gemessen am Ausgabevolumen, höchste Defizit unter den westdeutschen Flächenländern realisiert wurde (-17,4 %), zunächst an den Durchschnitt der westdeutschen Flächenländer (9,0 % der berei- nigten Ausgaben) angenähert. In 2006 lag Niedersachsen mit -1 % Defizit des Haushaltsvolumens auf Platz 2 hinter Bayern. Damit lag Niedersachsen 2006 besser, als es dem Durchschnitt der westdeutschen Flächenländer entsprach (-3,7 %).
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 10 der Abg. Petra EmmerichKopatsch (SPD)
Das niedersächsische Wirtschaftsministerium hat mit Erlass vom 20. März 2007 die Fördersätze für die einzelbetriebliche GAund GA/Ziel-1-/2-Förderung festgelegt.
Das niedersächsische Wirtschaftsministerium bleibt dabei deutlich unter den von der EU festgelegten Förderhöchstsätzen. So dürfte z. B. in einem C-Fördergebiet die Erweiterung eines kleinen Unternehmens mit 35 % gefördert werden, Niedersachsen erlaubt jedoch nur 15 % (bei mittleren Unternehmen 12 % - möglich wä- ren 25 %, bei sonstigen Unternehmen 10 % - möglich wären 15 %).
1. Warum hat sich die Landesregierung für die genannten Förderhöchstgrenzen entschieden, obwohl wesentlich höhere Fördersätze möglich gewesen wären?