Heute geht es darum, dass wir schneller und damit besser werden bei der Umsetzung von Investitionen in unserem Lande und damit die Grundlage legen für den Erhalt und den Ausbau von Unternehmen zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen.
Heute bringen die CDU- und die FDP-Fraktion gemeinsam den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes
Frau Präsidentin, sehr geehrten Damen und Herren, Natur- und Landschaftsschutz zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes zu verwirklichen, das ist das Ziel unserer Landesregierung. Mit der Aussage in der Koalitionsvereinbarung, naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen sollen zugunsten von Umwelt- und Naturschutz finanziell abgegolten werden können, legen wir den Grundstein für die Änderung des § 12 des Naturschutzgesetzes. Wir nutzen damit den Rahmen, den uns das Bundesrecht hier bietet. Es geht darum, dass die Bauleitplanung und die Investitionen von den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen entkoppelt werden.
Wer in der Kommunalpolitik und hier vornehmlich im Planungssektor mitarbeitet, der kennt die Probleme mit den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Investitionen werden verzögert oder sogar verhindert, wenn die Ausgleichsfläche nicht zur Verfügung steht. Das kann und das darf in Zukunft nicht mehr sein.
Wer kennt nicht den Flickenteppich von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen? Hier eine Hecke, dort eine kleine Baumreihe und anderenorts eine verwilderte Wiese inmitten geordneter landwirtschaftlicher Felder. - Jeder fragt sich, was das für den Naturhaushalt und den Landschaftsschutz überhaupt bringen soll. Jeder Praktiker fasst sich doch an den Kopf, wenn er solche Auswüchse sieht. Eines steht jedenfalls fest: Dem Naturhaushalt ist damit nicht gerade besonders gedient.
Warum gehen wir da nicht den Schritt, dass Maßnahmen zukünftig über einen Flächenpool großflächig und sinnvoll umgesetzt werden und damit
sogar erreichen, dass Investitionen zügiger und schneller umgesetzt werden? - Das bringt Vorteile für den Umweltschutz und für die Wirtschaft.
Die Kompensationszahlungen werden an die untere Naturschutzbehörde geleistet und stehen - das betone ich - zweckgebunden für Maßnahmen zur Verfügung, um den Zustand von Natur und Landschaft zu verbessern.
Wir haben das Geld bewusst vor Ort gelassen, weil die Landkreise und auch die kreisfreien Städte am besten eine optimale Verwendung für den Naturschutz gewährleisten können.
Die Landkreise und die kreisfreien Städte erhalten dadurch eine interessante Möglichkeit, Naturschutz und Gewerbeansiedlungspolitik miteinander zu kombinieren.
Ausdrücklich betonen wir, dass diese Einnahmen und deren Verwendung auf Dritte übertragen werden können. Dies ist für uns ganz besonders wichtig. Denn Initiativen beispielsweise der Naturschutzverbände und des Niedersächsischen Landvolkes auf diesem Gebiet werden dabei sinnvoll unterstützt. Es gibt bereits vorbildliche Gesellschaften für die so genannten Flächenpoollösungen. Lassen Sie uns zu Nutzen von Natur und Landschaft an diese Erfahrungen anknüpfen.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, es geht heute um die erste Beratung. Ich verzichte deshalb auf die Formulierung von wesentlichen Details. Lassen Sie uns gemeinsam den Weg gehen - Umweltschutz mit den Menschen, Umweltschutz mit der Wirtschaft, für eine Verbesserung des Natur- und Landschaftsschutzes und für mehr Investitionen und damit für mehr Arbeitsplätze in Niedersachsen. Dann werden wir besser in Niedersachsen. - Vielen Dank.
auf die Ergänzung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes will ich mich auf keinen Fall anschließen.
Sie wollen im Gesetz festlegen, dass bei Vorhaben, für die wertvolle Naturflächen beeinträchtigt oder zerstört werden, in Zukunft durch Geldzahlungen Ausgleich geleistet werden kann. Frau Zachow hatte dies in ihrer Presseerklärung für die CDUFraktion sogar als erhebliche Stärkung des Naturschutzes bezeichnet.
Zunächst bezweifle ich die Notwendigkeit, eine solche Regelung in das Gesetz überhaupt aufzunehmen, weil schon heute die Möglichkeit besteht, über Geldzahlungen Ausgleich zu leisten, ohne dass es ausdrücklich geregelt ist.
Viele Gemeinden und Landkreise bündeln bereits Ersatzmaßnahmen in Flächenpools oder Naturschutzstiftungen und investieren so erfolgreich in den Naturschutz. Deswegen, werter Kollege von der CDU
- ja, Herr Kollege Miesner -, ist die Klage über die zerstückelten Ausgleichsmaßnahmen überhaupt nicht mehr angebracht.
solcher Verfahren nicht nur weit hinaus, sondern führt zu einem Systemwechsel. So werden die Möglichkeiten erweitert, Beeinträchtigungen und Zerstörungen in der Natur bei Bauvorhaben durch Ersatzzahlungen abzugelten wie z. B. in Punkt 1 Ihres Gesetzesentwurfs. Wenn Verursacher Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen nicht selbst vornehmen können, leisten sie Kompensationszahlungen. Das fordert doch gerade dazu heraus, die Option Kompensationszahlung gleich zu wählen, statt nach geeigneten Flächen für Ausgleichsmaßnahmen zu suchen und diese dann entsprechend zu entwickeln.
Im Übrigen möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich nur auf Ersatzmaßnahmen beziehen kann und nicht auf Ausgleichsmaßnahmen, wie Sie es in Satz 1 formulieren. Schauen Sie doch einfach einmal in das Bundesnaturschutzgesetz.
Der Kern des Problems liegt aber in der Festlegung in Punkt 3 Ihres Gesetzesentwurfes in der Bemessung des Ersatzgeldes, wenn Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nicht möglich sind, wie Sie es formulieren. Sie orientieren diese Zahlung nicht etwa an den Folgen des Eingriffs und am Wert der Fläche, die bebaut wird, sondern an der Höhe der Investition für das Vorhaben, z. B. an den Kosten des Bauprojekts. Das, meine Damen und Herren, stellt die Philosophie der Eingriffsregelung auf den Kopf.
Diese geht nämlich davon aus, dass sich Ersatzmaßnahmen und damit auch Kompensationszahlungen am Naturschutzwert der Fläche orientieren und nicht am Preis dessen, was auf dieser Fläche unternommen wird.
Durch Ihre Lösung wird es gleich billiger, es kostet maximal 7 % der Investitionssumme. Das haben wir auch ohne Ihren Beitrag schon dem Gesetzentwurf entnehmen können. Das Bundesnaturschutzgesetz allerdings legt das anders fest. Wir werden in den Ausschussberatungen zu klären haben, inwieweit Sie sich mit diesem Vorschlag und dieser Berechnungsmethode noch rechtlich auf sicherem Boden bewegen.
Projekt, z. B. einer Ortsumgehung oder einer Ortsverbindung, eine wertvolle Fläche zerstört wird sei es eine Feuchtwiese, ein Brutgebiet seltener Vögel oder anderes. Dieser Schaden kann mit einer Zahlung von 5 bis 7 % der Straßenbauinvestition nicht aufgefangen werden.
Warum bleiben Sie nicht bei der Alternative Flächenpools, gebündelte Ersatzmaßnahmen und entsprechende Flächenentwicklung, wie sie teilweise schon praktiziert wird? Jeder, der sich mit der kommunalen Praxis befasst, weiß, dass die Landkreise und Städte hier genügend positive Beispiele vorzuweisen haben und dass man nur daran weiterarbeiten muss.
Meine Antwort auf die Frage, warum Sie es nicht tun, lautet: Sie wollen sich das Etikett „Investitionserleichterung“ verdienen, indem Sie Naturzerstörung billiger machen.