dass wir Beamten mehr als 83 % ihres monatlichen Gehalts zahlen, sie uns aber nur 50 % ihrer Arbeitszeit zur Verfügung stellen. Ich glaube, das ist ein Privileg. Der Landesrechnungshof hat sehr deutlich gemacht, dass dieses Privileg eigentlich abgeschafft gehörte.
Die alte Landesregierung hat ein Altersteilzeitgesetz auf den Weg gebracht, das uns mehr als 50 Millionen Euro kosten würde.
- 55 Millionen Euro sogar, sehr geehrter Herr Aller. Wir werden jetzt Einschränkungen vornehmen, um diese Summe, die zwar noch nicht in diesem Jahr, aber ab dem nächsten Jahr kassenwirksam werden wird, entsprechend abzufedern.
In dieser Lage ist es, meine ich, konsequent, Altersteilzeit nur noch dann zuzulassen, wenn gleichzeitig irgendwo im Landesdienst eine Stelle wegfällt. Altersteilzeit ist vonseiten des Arbeitgebers meiner Ansicht nach nur dann sinnvoll und auch vertretbar, wenn sie tatsächlich im Interesse des Landes Niedersachsen als Arbeitgeber liegt. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung, die nicht gewährt werden kann, wenn dadurch z. B. die Unterrichtsversorgung leiden würde.
Wie alle Abgeordneten erhalten wir im Moment Schreiben aus ganz Niedersachsen mit dem Tenor, durch diese Verschärfung im Rahmen der Altersteilzeit würde die Lebensplanung bis zum Ruhestand durchkreuzt. Meine Damen und Herren, an alle diejenigen, die solche Briefe schreiben, möchte ich appellieren: Bitte beachten Sie dabei auch, dass so manche Lebensplanung und so manche Zukunftschancen von Kindern ebenfalls durchkreuzt würden, wenn wir die Unterrichtsversorgung darunter leiden lassen würden. Ich glaube, es ist richtig, an dieser Stelle deutlich zu machen, dass wir nicht mehr bereit sind, dieses Privileg einzuräumen; denn wir können es uns nicht mehr leisten.
Jeder kann sich - bei eingeschränkten Antragsfristen bis zum 1. Februar 2004 - auf diese neue Situation einstellen.
Der letzte Punkt in diesem Gesetzentwurf ist quasi eine Verschärfung hinsichtlich der Teildienstfähigkeit und der Möglichkeiten der Rückholung von
Beamten aus einer Zurückstellung aus dem Dienst. Die Grünen haben parallel dazu einen Gesetzentwurf mit dem Ziel eingebracht, Mehrfachbezüge und Mehrfachversorgungen von Abgeordneten, von ehemaligen Ministern usw. zu vermeiden. Sie werden sich erinnern, dass wir hier im Parlament lang und breit über den Fall Weber oder den Fall Minnier - bei Minnier handelt es sich zugegebenermaßen um einen politischen Beamten - debattiert haben. Die CDU-Landtagsfraktion hat damals einen Entschließungsantrag zur Änderung des Niedersächsischen Ministergesetzes, zur Änderung des Niedersächsischen Beamtengesetzes und so fort eingebracht. Insofern darf ich an dieser Stelle erklären, dass der Gesetzentwurf der Grünen - wie ich gestern bereits angekündigt habe; ich glaube, Professor Lennartz wird zu diesem Thema sprechen - in die richtige Richtung weist. Es wird in der Detailberatung mit Sicherheit hier und da - auch unter Zuhilfenahme des GBD - noch einige Änderungen geben.
Ich darf Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit für dieses wichtige und - Sonderzuwendungen, Weihnachtsgeld - auch sehr emotionale Thema herzlich danken.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst zu dem Gesetzentwurf sprechen, den wir eingebracht haben und den Herr Althusmann gerade schon angesprochen hat. Auslöser für diese konkrete Initiative war die im frühen Juli dieses Jahres öffentlich bekannt gewordene Erklärung von Herrn Gabriel, dass er einen bestimmten Teil seiner überschießenden Gesamtbezüge aus verschiedenen früheren Tätigkeiten, seiner Abgeordnetendiät und den Funktionszulagen als Fraktionsvorsitzender an die Fraktion zurückgeben wolle. Wir haben diesen Weg nicht für optimal gehalten und reagieren mit diesem Gesetzentwurf zur Änderung des Ministergesetzes, speziell des § 18, darauf. Wir sind der Auffassung, dass eine „Überversorgungslücke“ geschlossen wird, wenn Sie diesem Gesetzentwurf zustimmen. Ich meine, dass
es hierbei um eine prinzipielle Frage und nicht um Personen geht, die gerade konkret betroffen sind oder perspektivisch nach dem Ende dieser Wahlperiode betroffen sein könnten. Das ist also unabhängig von konkreten Parteifarben zu betrachten.
Es geht schlicht und einfach darum, durch eine Änderung des § 18 Abs. 9 des Ministergesetzes sicherzustellen, dass in Zukunft auch solche Einkünfte, die aus Fraktionszulagen bezogen werden, in den Geltungsumfang des Gesetzes einbezogen werden; denn bislang werden nur Einkünfte von außerhalb des öffentlichen Dienstes, aus selbständiger Arbeit und vergleichbaren Tätigkeiten, berücksichtigt.
Das ist schon alles, was wir zur Begründung anführen möchten. Ich hoffe, dass es in der abschließenden Beratung, nachdem der Gesetzentwurf in den Ausschüssen beraten worden sein wird, zu einer einmütigen Beschlussfassung kommt.
Damit komme ich zu dem Gesetzentwurf der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion zur Änderung besoldungs- und anderer dienstrechtlicher Vorschriften und des Ministergesetzes. Ich möchte auf zwei zentrale Punkte eingehen. Der erste betrifft die Sonderzahlungen, der zweite die Frage der Altersteilzeit.
Zu den Sonderzahlungen. Bekanntlich wird die Sonderzahlung, das so genannte Weihnachtsgeld, in diesem Jahr auf 65 % abgesenkt. Das haben wir mitgetragen. Jetzt schlagen Sie im Rahmen des Gesetzentwurfs vor, im Jahre 2004 und in den darauffolgenden Jahren das Weihnachtsgeld anders zu gestalten, also auf eine monatliche Zahlung umzustellen und die Sonderzulage in der Gesamtsumme jährlich auf 50 % abzusenken.
Unserer Auffassung nach ist das für einen Teil der Betroffenen korrekt und für andere Teile wiederum nicht korrekt. Um es präzise zu sagen: Wir halten es für problematisch, die niedrigen und mittleren Einkommen, also A 2 bis A 8, in diese weitere Kürzung auf 50 % einzubeziehen. Wir sind allerdings der Auffassung, dass man bei den hohen Einkommen im Landesdienst, konkret der BBesoldung, weiter kürzen kann, dass man also die Sonderzulage im Bereich der B-Besoldung auf unter 50 % kürzen kann, um sozusagen ein Stück weit eine Gegenfinanzierung für die andere Maßnahme, die ich gerade angesprochen habe, zu erreichen.
Darüber hinaus halten wir die 120 Euro, deren Zahlung Sie jetzt für mittlere und niedrigere Einkommen zusätzlich zum Juli-Gehalt vorsehen, nicht für angemessen. Deswegen ist unser Appell: Überprüfen Sie die von Ihnen vorgeschlagenen Regelungen noch einmal unter dem Gesichtspunkt einer sozial gerechteren Staffelung.
Hinzu kommt ein zweiter Punkt. Sie sehen auch eine Änderung des Ministergesetzes vor. Durch diese Änderung in Ihrem Artikel-Gesetzentwurf wird lediglich klargestellt, dass auch die Minister in die Neuregelung der Sonderzulagen einbezogen werden. Das heißt, auch die Minister werden in Zukunft 50 % Weihnachtsgeld zu ihren Ministerbezügen bekommen. Ich meine, dass das, was ich gerade auch über die soziale Staffelung, über unterschiedliche Einkommenshöhen und unsere Idee, auf der Ebene der B-Besoldung stärker zu kürzen und dafür niedrigere Einkommen weniger stark heranzunehmen, ausgeführt habe, erst recht auch für die Minister und ihre Sonderzulagen gelten sollte.
Der zweite Punkt, den ich ansprechen möchte, ist das Thema Altersteilzeit. Wir tragen die Regelung mit, die Altersteilzeit insoweit restriktiver zu handhaben, als sie an das Entbehrlichmachen von Stellen gekoppelt wird. Wir haben allerdings Bedenken gegen die Regelung der Altersteilzeit im Schulbereich. Herr Busemann, Sie haben – jedenfalls zitiert der rundblick Sie heute so - davon gesprochen, man könne in diesen schlechten Zeiten solche Geschenke nicht mehr vergeben. Ich finde diesen Terminus „Geschenke“, wenn Sie ihn verwendet haben, in diesem Zusammenhang unpassend. Denn die Regelung, die die alte Landesregierung verabschiedet hat bzw. die hier zum Rechtszustand gemacht worden ist - 83 % Gehalt bei 50 % Arbeitsvolumen -, ist natürlich nicht nur ein Geschenk an die Betroffenen, sondern sie resultiert aus der Erfahrung, dass genau in der Größenordnung von 56 Jahren aufwärts die Großzahl der Frühpensionierungen im Bereich der Lehrerinnen und Lehrer beginnt. Das heißt, wenn Sie ein solches Angebot machen, dann vermeiden Sie ein Stück weit Frühpensionierungen und haben Sie tatsächlich die Lehrkräfte - allerdings mit reduziertem Arbeitsvolumen -, die ansonsten gegebenenfalls aus gesundheitlichen Gründen frühpensioniert würden, noch an Bord.
Deswegen richten wir die Frage bzw. Empfehlung an Sie: Warum machen Sie sich nicht Gedanken darüber, die Altersteilzeitregelung, wie sie jetzt gilt, nicht in der Weise zu verändern und restriktiver zu gestalten, wie Sie es tun wollen, sondern bei Beibehaltung des Gehaltsvolumens im jetzigen Modell das Arbeitszeitvolumen von 50 % - das müsste durchgerechnet werden; ich sage jetzt einfach mal eine Zahl - auf beispielsweise 70 % zu erhöhen? Damit würde das Problem, das Sie kostenmäßig haben, zumindest reduziert werden. Ich prognostiziere, dass bei der Reduzierung der Altersteilzeit, wie Sie sie vorsehen, tatsächlich die Zahl der Frühpensionierungen wieder steigen wird und dementsprechend auch Neueinstellungen mit entsprechender Kostenbelastung auftreten werden.
Der letzte Punkt, den ich ansprechen möchte, ist die Altersteilzeit für Schwerbehinderte. Auch hierfür sehen Sie eine restriktivere Lösung vor. Wir halten das schlicht für falsch und wünschen uns, dass im Bereich der Schwerbehinderten die bisherige Altersteilzeitregelung fortgesetzt wird. - Schönen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten jetzt zwei Gesetzentwürfe: zum einen den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP und zum anderen den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Ich möchte zuerst auf den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingehen. Die Begründung, die Herr Dr. Lennartz gerade dargelegt hat, leuchtet mir völlig ein. Ich meine, dass die FDP-Fraktion diesem Gesetzentwurf im Wesentlichen folgen wird, vorbehaltlich möglicher kleiner Änderungen im Gesetzgebungsverfahren, wie sie ja bekannt und normal sind.
Nun zu dem Gesetzentwurf zur Änderung besoldungs- und anderer dienstrechtlicher Vorschriften. Der Bundesgesetzgeber hat uns im Rahmen der Gesetzesänderung vorgegeben, dass wir die jährli
chen Urlaubsgelder und die jährlichen Sonderzuwendungen nunmehr im Lande Niedersachsen eigenständig regeln dürfen. Das ist in vielen Ländern der Republik inzwischen angenommen worden. Auch die Niedersächsische Landesregierung muss aufgrund des nicht mehr verfassungsgemäßen Haushalts davon bedauerlicherweise - wir bedauern das ausdrücklich - Gebrauch machen. Bereits im Nachtragshaushalt 2003 wurde die jährliche Sonderzuwendung für Beamte auf 65 % eines Monatsgehaltes abgesenkt. Im Rahmen der Entwicklung der Mipla und des Haushalts 2004 wurde eine weitere Absenkung auf 50 % für notwendig erachtet.
Weiter sind wir der Meinung, dass es derzeit dem Landeshaushalt nicht zugemutet werden kann, die bisher geltende Altersteilzeitregelung weiterhin fortzuschreiben. Dies soll mit dem vorliegenden Gesetzentwurf umgesetzt werden.
In den Beratungen in den Regierungsfraktionen haben wir uns die Entscheidung zu diesen Zahlen und die letztendliche Ausgestaltung wirklich nicht leicht gemacht. Es wurden sehr unterschiedliche Ansätze diskutiert. Unstrittig ist die Notwendigkeit der Sanierung des Landeshaushalts. Unstrittig ist, dass auch die Beamten ihren Anteil hieran haben müssen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf unternehmen wir den Versuch, die Härten für die Beamten in den unteren Besoldungsgruppen ein wenig abzumildern. Das soll durch die Sonderzahlung von 120 Euro jährlich - das ist zugegebenermaßen nicht viel, aber das ist etwas - für die Besoldungsgruppen A 2 bis A 8 erreicht werden. Des Weiteren ist die Kinderkomponente vorgesehen worden, wonach für jedes Kind eine Sonderzuwendung in Höhe von 25,56 Euro pro Jahr gezahlt werden soll. Die FDP-Fraktion hat diese Summe als Peanuts empfunden. Wir wollten eigentlich 100 Euro dort stehen haben, konnten die Summe aber nicht ändern, weil sie durch Bundesgesetz vorgegeben ist. Die Sonderzuwendung pro Kind darf 25,56 Euro nicht übersteigen. Das hat uns gestört, aber das ist Fakt. Deswegen haben wir diese Summe gewählt. Wir haben damit die Höchstgrenze vollständig ausgeschöpft. Ich hoffe, mit diesen beiden Maßnahmen - 120 Euro für die unteren Besoldungsgruppen und 25,56 Euro pro Kind - gelingt uns etwas der finanziell und rechtlich mögliche Härteausgleich für die sozial Bedürftigen unter den Beamten.
der Altersteilzeitansprüche. Wir sind schlicht nicht in der Lage, für jeden, der nach dem bisherigen Recht die Möglichkeit hat, in Altersteilzeit zu gehen, dies auch zu finanzieren. Außerdem widerspricht sie der bundesdeutschen politischen Ansage zur Annäherung an die gesetzliche Altersgrenze. Altersteilzeit heißt für das Land - das ist schon gesagt worden -: für 50 % Arbeit 83 % der Bezüge. Das kann nur noch in den Fällen hingenommen werden, in denen die Stellen aufgrund der Verwaltungsmodernisierung oder -verschlankung - oder wie immer Sie dies nennen wollen - wegfallen würden und insofern durch die Altersteilzeit eine Entlastung des Haushalts stattfinden kann.
Über den Ansatz, den Herr Dr. Lennartz gerade angeführt hat, darüber nachzudenken, die Arbeitszeit zu erhöhen und damit die Altersteilzeit in ähnlichem Maße wie vorher zu ermöglichen, würde ich gerne noch einmal im Ausschuss diskutieren.
Wir werden insgesamt bewerten müssen, dass an den Schulen ohnehin eine andere Situation vorliegt. Es werden jetzt 2 500 Lehrer eingestellt. Wenn wir den Lehrern die Möglichkeit geben - wir haben sehr viele Lehrer in dem Alter von 55 bis 65 Jahren -, in dem hohen Maße wie bisher in Altersteilzeit zu gehen, konterkarieren wir diese Maßnahme. Wir brauchen diese Lehrer zurzeit, und wir müssen versuchen, mit anderen Methoden den Lehrern die Möglichkeit zu geben zu arbeiten, und möglicherweise auch über Reha-Maßnahmen usw. nachdenken, sodass sie vernünftig eingesetzt werden, und dem entgegenwirken, dass dieses als etwas ganz Exotisches gilt. In der freien Wirtschaft ist es völlig normal, zu versuchen, die Arbeitskräfte, die man bezahlen muss, vernünftig an der Arbeit zu halten und ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre Arbeitsleistung zu erbringen.
Sie haben die Ausnahmeregelung gelesen, dass die Lehrer bis zum 1. Februar 2004 noch nach den alten Bestimmungen in Altersteilzeit gehen können, nämlich mit 56 Jahren, und danach erst mit 59 Jahren. Das ist abgeschwächt worden, um den Menschen die Möglichkeit zu geben, jetzt zumindest noch Anträge zu stellen, damit sie nicht ad hoc vor neuen Änderungen stehen.
Bei der Rückholung von Beamten aus der Dienstunfähigkeit muss man auch darüber nachdenken, wie es in der Bevölkerung ankommt, wenn Beamte mit 55 Jahren nach Hause gehen und bis 65 einen netten Nebenverdienst haben, der unter Umständen ein deutliches Zubrot bringt und anderen Leuten
schlicht und ergreifend den Arbeitsplatz kostet. Auch hier müssen wir irgendwann in Zukunft darüber nachdenken, ob das bisherige System so bleiben kann oder ob wir hier nicht eingreifen können. Diese Vorschläge sind nur der erste Ansatz dazu, den Landeshaushalt etwas einzuschränken und die Bedingungen bei einer Beschäftigung in der Wirtschaft und in Behörden einander anzugleichen.
Insgesamt werden durch die Kürzung der Sonderzahlungen der Haushalt 2003 um etwa 109 Millionen Euro und der Haushalt 2004 um 210 Millionen Euro entlastet. Das sind Summen, auf die wir nicht verzichten können. Niemandem von uns ist es leicht gefallen, diesen Änderungen zulasten der Beamten zuzustimmen. Aber es ist hier schon sehr oft gesagt worden, dass wir unter dem Diktat des verfassungsmäßig nicht zulässigen Haushalts stehen. Wir müssen - wir können nicht anders.
Wenn wir den Beamten diesen Schmerz zufügen müssen, müssen wir in diesem Zusammenhang beachten, dass das Land immer noch Arbeitsplatzsicherheit bietet, wenn auch bedauerlicherweise nicht mehr zu den finanziellen Konditionen, die wir hatten. Aber ich sehe keine Alternative zu dem wesentlichen Schritt, der hier beschlossen werden soll. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst zum Gesetzentwurf der Fraktion der Grünen: Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Funktionszulagen auf das Ruhegehalt ehemaliger Regierungsmitglieder angerechnet werden sollen. Das ist grundsätzlich nicht unproblematisch; denn die Zahlung so genannter Funktionszulagen ist angesichts eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes nur deshalb rechtmäßig, weil es sich gerade nicht um ein erhöhtes Einkommen, sondern um eine Art pauschalierter Aufwandsentschädigung handelt. Würde man auf den Vorschlag der Fraktion der Grünen eingehen, die Funktionszulagen landesgesetzlich als anrechenbares Einkommen zu behandeln, wäre möglicherweise die Rechtmäßigkeit dieser Funktionszulagen in Frage gestellt.
Des Weiteren bitte ich zu beachten, dass der Landtag im Zusammenhang mit dem Ausscheiden eines Ministers mit unserer Mehrheit einen Antrag verabschiedet hat, in dem die Landesregierung aufgefordert wird, Doppelversorgungen von ehemaligen Mitgliedern der Landesregierung zu überprüfen, damit diese künftig vermieden werden können. Die Antwort der neuen Landesregierung liegt noch nicht vor; sie hat um Fristverlängerung gebeten.
Ich weise außerdem darauf hin, dass der Landtag bereits eine Reihe von Regelungen getroffen hat, die helfen, Doppelalimentationen zu vermeiden. Sie können dies in der Drucksache 14/3915 vom 20. November 2002 - also noch zu unserer Regierungszeit - nachlesen. Wir wünschen in diesem Punkt eine sehr sorgfältige Beratung und machen unsere endgültige Haltung zu diesem Antrag vom Beratungsergebnis abhängig.
Nun komme ich zur Altersteilzeit: Sie müssen eingestehen, dass die Bedingungen grundsätzlich anderer Natur sind. Es geht jetzt nur noch nach dem Interesse des Landes, es geht also - abgesehen von den Lehrern - nur noch um die Reduzierung von Personalüberhängen. Persönliche Bedürfnisse der Beamten werden - mit Ausnahme der Lehrer, dort in Zukunft aber erst ab einem Alter von 59 Jahren - nicht mehr berücksichtigt.