Meine Damen und Herren, viele der Wünsche und Anregungen aus der Anhörung konnten in das Niedersächsische Wassergesetz aufgenommen werden. Wir haben den Interessen der Betroffenen Rechnung getragen.
Im Bereich „Bürokratieabbau und Verschlankung der Strukturen“ nenne ich die Genehmigungspraxis für die Kleinkläranlagen. Ich nenne an dieser Stelle insbesondere auch das Thema Kooperation in Trinkwasserschutzgebieten. Das Land zieht sich hier weitestgehend zurück.
Ich will offen sagen: Wir sparen damit nicht nur Geld, sondern wir stärken auch die Eigenverantwortung vor Ort.
Die Wasserversorgungsunternehmen und die Landeigentümer - in der Regel sind das die Landwirte - werden jetzt die Verantwortung gemeinsam wahrnehmen. Wir haben nach der Kritik an dem Verordnungsentwurf auch dafür sorgt, dass am
Ende eine schlanke Verordnung für die Kooperationen stehen wird. Die Finanzierungsfragen haben wir in einem Kompromiss geregelt, der sowohl den Interessen der Wasserversorgungsunternehmen als auch den Interessen der Landwirtschaft Rechnung tragen wird.
Zu den Verbesserungen für die Unterhaltungsverbände: Die Gewässerunterhaltung in Niedersachsen ist insbesondere im Nordwesten des Landes ausgesprochen aufwendig. Sie ist verbunden mit erheblichen Belastungen für die Fläche und damit auch für die Landwirtschaft und für die wirtschaftenden Betriebe, aber auch für den Naturschutz. Das neue Gesetz wird die Fläche entlasten und zu einer stärkeren Belastung der bebauten Fläche führen. Auch das ist ein sehr ökologischer Aspekt dieser Gesetzesnovelle. Wir werden mit diesem Gesetz die Bemessungsgrundlage für die Beiträge an die Unterhaltungsverbände entsprechend verbreitern.
Meine Damen und Herren, zu den Verbesserungen beim Hochwasserschutz: Ich nenne hier einfachere Zulassungsverfahren für Hochwasserschutzmaßnahmen, die Pflicht zur Aufstellung von Hochwasserschutzplänen, die verbindliche Vorgabe für das hundertjährige Hochwasser und die Freihaltung von Überschwemmungsgebieten. Es war nicht ganz einfach, Regelungen für bestimmte Maßnahmen zu treffen, weil das Bundesumweltministerium bereits für 2008 Änderungen angekündigt hat, die unsere Regelungen, die wir heute beschließen, obsolet machen werden.
Aber wir haben eine Lösung gefunden, teilweise über Regelungen mit Verordnungen, aber auch unter Einbeziehung der Unteren Wasserbehörden.
Meine Damen und Herren, diese Lösung ist rechtskonform. Leider muss nicht immer alles sinnvoll und sachgerecht sein; entscheidend ist,
Auch das mussten wir uns zu eigen machen, und wir haben eine Lösung gefunden, Herr Dehde. Es wäre gut gewesen, wenn die SPD ihre Vorschläge, die in Teilen eben nicht dem Bundesrecht entsprachen, im Ausschuss zurückgezogen hätte. Aber es passt ins Bild, Herr Dehde. Obwohl mit Herrn Jüttner ein ehemaliger Umweltminister auf dem Stuhl des Fraktionsvorsitzenden sitzt, auf dem Sie jetzt sitzen, ist auf diesem Feld von der SPD leider wenig zu erwarten.
Die Grünen haben ihre Forderungen ja wenigstens noch dem OOWV in den Block diktiert. Das war nicht unclever, Frau Steiner - das will ich zugestehen -, auch wenn es wenig genützt hat. Aber es macht schon betroffen, wenn dann die SPD ihre Forderungen bei den Grünen abschreibt.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Klaus-Peter Dehde [SPD]: Das müs- sen ausgerechnet Sie sagen, ausge- rechnet Sie mit Ihren Verfassungsver- stößen! Da können wir doch nur la- chen!)
Lieber Herr Dehde, zu den gemeinsamen Änderungsanträgen, die Sie nun vorgelegt haben, ist nur zu sagen, dass wir über alle Punkte in den Beratungen breit diskutiert haben.
Wir haben uns, wie gesagt, in den Beratungen intensiv mit Ihren Änderungsvorschlägen befasst. Wir sind in den Gesprächen mit den Betroffenen zu Kompromissen gekommen, die in den Regelungsinhalt des Gesetzes eingeflossen sind. Es ist Sache der Opposition, immer das Absolute zu fordern, Herr Dehde - egal, ob es sachgerecht ist oder nicht.
Wir sind jedenfalls der Auffassung, dass das Niedersächsische Wassergesetz eine hervorragende Neuregelung ist.
Dieses Gesetz ist gut für Niedersachsen, und deshalb werden wir es heute beschließen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich etwas klarstellen. Herr Behr, Sie waren ja leider nicht dabei, als ich und Frau Steiner
zusammen mit Vertretern des OOWV in Ruhe mehrere Stunden intensiv diskutiert haben. Geschichtsklitterung hat hier keinen Platz.
Aber lassen Sie uns zum Gesetz kommen. Ich war schon sehr überrascht, dass anders als sonst bei Beratungen üblich für dieses Thema heute nur eine auf 30 Minuten reduzierte Beratungszeit angesetzt wurde, vor allem angesichts der Tatsache, dass es keine erste Beratung gab und dass es sich um ein für uns alle sehr wichtiges und nicht nur in Fachkreisen höchst strittig diskutiertes Thema handelt. Es geht um die von der Landesregierung geplante Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes, um eine Novellierung des Gesetzes, das anerkanntermaßen gut funktionierte und für die Menschen in unserem Land ein Höchstmaß an Sicherheit, Qualität und Versorgung sicherte. Not
wendige Gesetzesänderungen aufgrund des Wasserhaushaltsgesetzes bzw. des Gesetzes zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes hätte man ohne die jetzt bedeutend größeren Systemveränderungen - so nenne ich es einmal einarbeiten können.
Herr Kollege Haase, einen kleinen Augenblick. Meine Damen und Herren, ich habe schon wiederholt die Glocke betätigt in der Erwartung, dass Sie ein bisschen ruhiger werden und dem Redner zuhören. Aber meine Erwartungen haben sich nicht erfüllt. - Herr Haase, Sie haben das Wort.
Unbestritten ist doch, dass in Niedersachsen trotz einer vorhandenen Kleinteiligkeit der Versorgungsstruktur mit über 300 Wasserversorgern ein im Vergleich preiswertes und vor allem gutes und qualitätsvolles Wasser angeboten wird. Das ist das Ergebnis einer jahrzehntelangen soliden Wasserpolitik.
Das hindert diese Landesregierung jedoch nicht daran, auch hier neoliberale Duftmarken zu setzen. Zwei der wichtigsten Zielsetzungen der Novellierung sind nach Aussage des Staatssekretärs Dr. Eberl bei der Einbringung des Gesetzentwurfs im Ausschuss die Deregulierung und die Verwaltungsvereinfachung.
Im Verbändeverfahren und auch in der Anhörung im Ausschuss wurde sehr schnell deutlich, dass kritische Einwände und Anregungen bis auf wenige Ausnahmen keine Berücksichtigung fanden. Sachliche und fachliche Kritik fand kein Gehör, wo sie der Sanderschen Generallinie von Deregulierung oder vermeintlicher Verwaltungsvereinfachung widersprach. Allein der wirklich hoch qualifizierten Beratung durch den GBD ist es schließlich zu verdanken, dass heute im Parlament nicht auch noch ein offensichtlich rechtswidriges, verfassungswidriges und rahmenrechtswidriges Gesetz beraten wird. Dass der Grundsatz „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“ ebenfalls zum wiederholten Male keine Bedeutung hatte, bedarf kaum noch der Erwähnung.
Allein die vom Bundesgesetzgeber gesetzte Frist für einige Teilbereiche beim Hochwasserschutz - 10. Mai - begründet dieses Verfahren nicht, Frau Zachow.
Völlig unakzeptabel ist auch, dass in der letzten Beratung des Gesetzentwurfes, zwei Stunden vor der Sitzung des Ältestenrates, noch vier Änderungsvorschläge mündlich eingebracht wurden. Auch wenn es sich nur um kleine Änderungsvorschläge gehandelt hat: So etwas hat mit einer ordentlichen Gesetzesberatung nicht mehr viel zu tun.