Meine sehr verehrten Damen und Herren, statt einer Kreis- und Gebietsreform das Wort zu reden, setzt die CDU-Fraktion und sicherlich auch die FDP-Fraktion auf interkommunale Zusammenarbeit. Diese Zusammenarbeit wurde schon in der Vergangenheit begonnen. Deren Möglichkeiten sind aber noch längst nicht ausgeschöpft. Die interkommunale Zusammenarbeit beruht - das finde ich sehr wichtig - auf dem Prinzip der Freiwilligkeit.
Vor dem Hintergrund anhaltender Probleme aller öffentlichen Haushalte können durch interkommunale Zusammenarbeit strukturelle Probleme erfolgreicher gemeinsam gelöst und effiziente Strukturen für die Aufgabenerfüllung geschaffen werden.
Die zunehmende räumliche Verflechtung zwischen Gemeinden, Städten und Kreisen und der Strukturwandel erfordern künftig eine noch stärkere Kommunikation über Verwaltungsgrenzen hinweg.
Daher kann auch eine Abstimmung über die Aufgabenverteilung zweckdienlich sein, um die Aufgabenerfüllung auf Dauer wirtschaftlicher und effizienter zu gestalten.
Auch aus der Veränderung der technischen Rahmenbedingungen und den damit verbundenen Leistungssteigerungen ergeben sich weitere Chancen. Aus verschiedenen Pilotprojekten, in denen bereits Erfahrungen gemacht worden sind, sollen übertragbare Erkenntnisse und Ergebnisse in den Prozess einfließen. Das heißt, es ist ein intensiver Erfahrungsaustausch auch zwischen dem Land und seinen Kommunen notwendig, und zwar - das halte ich für wichtig - immer auf gleicher Augenhöhe.
Daher hat der Landtag ab dem Haushaltsjahr 2007 Finanzmittel, nämlich 300 000 Euro, bereitgestellt, um sinnvolle kommunale Kooperationen zu unterstützen. Gleichwohl, meine Damen und Herren - das ist auch eine Sorge der kommunalen Spitzenverbände- , hat das Land gegenüber dem Bund und der EU die Verpflichtung, einen gesetzlichen und steuerrechtlichen Rahmen zu schaffen, der diese interkommunale Zusammenarbeit stützt.
Die kommunalen Strukturen der Gemeinden und der Landkreise in Niedersachsen haben seit der Kreis- und Gebietsreform der 1970er-Jahre dazu geführt, dass sich erfolgreiche örtliche Gemeinschaften gebildet haben, die nicht ohne Not zerschlagen werden sollten,
weil insbesondere die Verbundenheit der Menschen mit ihrer Heimat und ihrer örtlichen Gemeinschaft einen Wert an sich darstellt, der nicht hoch genug angesiedelt werden kann und dem sich der Niedersächsische Landtag in besonderem Maße verpflichtet fühlen sollte. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Hiebing, wenn es so einfach wäre, wie Sie es hier dargestellt haben, dann wären wir einen
großen Schritt weiter. Aber es stimmt nicht: Ihre Verwaltungsreform ist nicht zu Ende gedacht; sie wurde mit populistischen Zielen versehen und dann knallhart umgesetzt. Das Resultat, dass es nicht funktioniert, sehen jeder und jede.
Ich mache noch einmal deutlich, dass die Regierungsvertretungen ihre Aufgaben nicht erfüllen und die interkommunale Zusammenarbeit nicht funktioniert.
Ich gehe jetzt nur noch auf die Einsetzung einer Enquete-Kommission zur Schaffung zukunftssicherer Kommunen ein. Die SPD-Landtagsfraktion findet viele der aufgeworfenen Fragen sinnvoll. Aber ich habe in meiner Rede am 11. Oktober schon meine Skepsis hinsichtlich des knappen zeitlichen Rahmens zum Ausdruck gebracht. Wir können keine Enquete-Kommission einrichten, die sich in nur knapp einem halben Jahr dieser Aufgabe widmen soll, selbst dann nicht, wenn von Ihnen, Herr Professor Dr. Lennartz, der Trick angewandt werden soll, auf den Ergebnissen der Kommission zum demografischer Wandel aufzubauen. In dieser Form wäre es nicht zielorientiert und aus unserer Sicht nicht sinnvoll.
Meine Kollegin Johanne Modder wird gleich zu dem Bereich interkommunale Zusammenarbeit des Antrags der Fraktionen von CDU und FDP Stellung nehmen. Aus unserer Sicht ist Ihre Verwaltungsreform, meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen, gescheitert. Aber wir werden Ihrem Antrag, Herr Professor Dr. Lennartz, nicht zustimmen.
glaubte ich noch, dass wir hier über einen Antrag zu beraten hätten, in dem endlich konkretisiert wird, wie sich die Regierungsfraktionen die Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit vorstellen und wie sie die im Haushalt bereitgestellten Mittel sinnvoll und zielführend einsetzen wollen.
und macht eigentlich sehr deutlich, wie hilflos Sie in diesem Bereich unterwegs sind. Dieser Antrag hat nur ein einziges Ziel, nämlich der Öffentlichkeit und unseren Kommunen vorzutäuschen, Sie seien an dem Thema der interkommunalen Zusammenarbeit ernsthaft dran. Doch leider weit gefehlt! Sie werfen mit Ihrem Antrag mehr Fragen auf als Sie Antworten geben.
Meine Damen und Herren, damit wir uns nicht missverstehen: Auch wir halten die interkommunale Zusammenarbeit für einen wichtigen Handlungsansatz, der sicherlich noch ausbaufähig ist.
Allerdings sind Kooperationen kein neues Phänomen. Die bisherigen Kooperationen zeigen uns auch, wo die Grenzen der Zusammenarbeit sind und wo vor allen Dingen die Freiwilligkeit an ihre Grenzen stößt. Herr Professor Dr. Hesse hat Ihnen das in seinem Gutachten zum Nachlesen aufgeschrieben. Mir werden Sie es ohnehin nicht glauben.
Meine Damen und Herren von CDU und FDP, Sie hätten sich allerdings bei Ihrem Täuschungsversuch etwas mehr Mühe geben können.
(Jörg Bode [FDP]: Was? - Hans- Christian Biallas [CDU]: Das ist eine schwere Beleidigung! Ich weise das entschieden zurück)
und zwar deswegen, weil er substanzlos ist und darüber hinaus auch noch besonders deutlich macht, dass nicht nur Sie, sondern auch die Lan
desregierung hier immer noch keine klaren Vorstellungen haben. Ansonsten müssen wir die Landesregierung doch nicht extra auffordern - nein, Entschuldigung: die Landesregierung bitten -, das Gutachten von Herrn Professor Hesse auszuwerten und einen Maßnahmenkatalog vorzulegen.
Meine Damen und Herren, nur zur Klarstellung: Wir reden hier über ein Gutachten, das bereits seit dem 19. Juni letzten Jahres vorliegt. Wir hatten dazu im November eine Anfrage gestellt, die - wen wundert’s? - leider noch nicht beantwortet ist. Wie wir heute bestätigt bekommen, wissen Sie immer noch nicht,
Meine Damen und Herren, in Ihrem Entschließungsantrag bitten Sie die Landesregierung, über die Regierungsvertretungen Organisationsunterstützung und Managementhilfen für die Kooperationen zu leisten und dafür gegebenenfalls die personellen Rahmenbedingungen zu schaffen. Allein diese Bitte ist für mich ein Witz, weil genau dies heute zu den Aufgaben gehört, die für die Regierungsvertretungen damals formuliert worden sind. Sie hätten also nur ins Internet gucken müssen, um zu wissen, dass dies schon zu den Aufgaben der Regierungsvertretungen gehört. Was also wollen Sie uns damit sagen?
Wollen Sie uns damit sagen, dass die Regierungsvertretungen hier nicht ordentlich aufgestellt sind und dafür mehr Personal brauchen? Dann stellt sich natürlich die Frage, ob diese Personalkosten auf die 300 000 Euro angerechnet werden.
Außerdem bitten Sie die Landesregierung, ressortübergreifend die Ressourcen zu bündeln, damit die interkommunale Zusammenarbeit gestärkt wird. Was genau meinen Sie damit? Gibt es etwa in der Landesregierung Fachstränge, die nicht miteinander kooperieren?
Meine Damen und Herren, wir teilen durchaus Ihre Auffassung, wenn Sie von kooperationsfreundlichen Rahmenbedingungen oder von der Intensivierung des Informationsaustausches sprechen. Allerdings weise ich auch auf die Problemfelder der interkommunalen Zusammenarbeit hin.
Bereits angesprochen wurden hier die EU-Vorgaben bezüglich der Wettbewerbsneutralität und der Umsatzsteuerpflicht sowie des europäischen Vergaberechts. Sie blenden diese Probleme völlig aus, wodurch die Kosteneinsparungen völlig in Frage gestellt werden.