Ihr Hinweis, die Beamtinnen und Beamten hätten diese Gelder bereits erwirtschaftet, ist nicht brauchbar, der ist Lyrik. Denn Sie wissen genauso wie ich, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, was wir mit den durch die Opfer der Beamtinnen und Beamten eingesparten Mitteln getan haben.
- Wir haben damit nicht Haushaltslöcher gestopft, wie Sie das formulieren, sondern wir haben damit Bewegungsfreiheit gewonnen und haben die Mittel gezielt eingesetzt, und zwar genau in dem Sektor, für den Sie jetzt Prämien und Zulagen fordern, nämlich für den Schulsektor.
Ich nenne Ihnen gern noch einmal Zahlen, obwohl Sie diese eigentlich parat haben müssten. Wir haben im Jahr 2000 Geld für 1 000 zusätzliche Stellen im Lehrerbereich für die Verlässliche Grundschule geschaffen; wir haben 500 Stellen für die allgemeine Unterrichtsversorgung zur Verfügung gestellt - das kostet Geld -: im Jahr 2001 600 Stellen zur Verbesserung der allgemeinen Unterrichtsversorgung und im Jahr 2002 500 Stellen Verbesserung der zur allgemeinen Unterrichtsversorgung, dazu Geld für zusätzlichen naturwissenschaftlichen Unterricht plus Geld für mehr Förderstunden in der
5. und 6. Klasse plus Geld für eine verbesserte Hochbegabtenförderung plus Geld für Lehrerstunden und damit 120 neue Ganztagsschulen eingerichtet werden können plus Geld für Sozialpädagogenstellen in Hauptschulen. Das macht 310 Millionen DM für die Jahre 2000 bis 2003. 310 Millionen DM sind, wenn ich richtig rechne, mehr als die von Ihnen genannten eingesparten 200 Millionen DM, die durch die veränderte Besoldungsstruktur aufgrund des Bundesgesetzes von Ihnen und vom Beamtenbund errechnet wurden.
Wir haben also das Geld nicht einfach eingestrichen, wir haben damit konzentriert genau in diesen Bereich investiert, in dem Sie jetzt noch einmal mit Ihrer Initiative, wenn Sie Bayern als Beispiel nehmen, um etwa 7 Millionen DM aufstocken wollen. 310 Millionen DM sind hineingeflossen, für 7 Millionen machen Sie sich stark. Herr Busemann, bei aller Einigkeit darüber, dass der Gedanke von Prämien und Zulagen gut ist und dass er genutzt werden sollte, ist es aber gerade der Schulsektor, der jetzt schon von uns massiv durch die von mir genannten Maßnahmen gestützt und gestärkt wird. Meinen Sie nicht, dass auch das - und nicht nur eine einmalig gezahlte Prämie oder eine vielleicht für ein Jahr hingelegte Zulage - eine Stärkung der Motivation der Lehrkräfte ist?
Bei aller Einigkeit, dass unsere Lehrkräfte gestärkt, unterstützt und motiviert werden sollten, frage ich mich, ob es dann nicht sinnvoll ist, dass wir, wenn wir an Prämien und Zulagen denken, an die Beamtinnen und Beamten in den Sektoren der Landesverwaltung denken sollten, die nur abliefert haben, die nur Einschränkungen erlebt haben und deren Etats - auch zu Gunsten von Bildung und innerer Sicherheit - zusammengestrichen worden sind, die besondere Leistungen erbringen? Ich denke, diese Frage ist zulässig.
Bei der festgestellten Einigkeit über das Ziel, dass Prämien ein gutes Mittel zur Motivation sind, finde ich den zweiten Grund, aus dem Sie diesen Antrag gestellt haben, nämlich eine Aussage unseres Ministerpräsidenten dazu in einem Zeitungsinterview. Er hat übrigens nicht gefordert, dass Prämien gezahlt werden, sondern er hat gesagt, dass er das System, die Idee, Prämien zu zahlen, gut findet.
Sie wollen natürlich gern die Landesregierung festzurren, dass es zu Prämien kommt. Aber da fällt mir die gestrige Debatte zu Gorleben ein, meine Damen und Herren. Da wurde auch gesagt: Ja - wir, die Niedersachsen-CDU, und alle in Niedersachsen sind sich einig, dass wir erst einmal eine Überprüfung des Standortes brauchen. Währenddessen geht der frisch gebackene CDUKanzlerkandidat hin und sagt: Ich weiß schon, wohin es kommt, nämlich nach Gorleben. - Das ist keine Gradlinigkeit, das ist keine Ehrlichkeit. Da bin ich mehr für die Ehrlichkeit, die Sie bezüglich Ihrer Anfrage im letzten Plenum erfahren haben, indem wir gesagt haben: Wir finden das gut, aber wir schaffen es nicht; wir haben dafür kein Geld. Punkt. Das gefällt mir besser als dieses Geeiere, das ich auch bei anderen Themen von Ihnen höre.
Der dritte Grund, den ich für Ihren Antrag ausfindig gemacht habe: Sie wollten hier gern noch einmal das Stichwort „Nachtragshaushalt“ diskutieren.
Denn Sie sagen, die etwa fünf, sieben oder wie viele Millionen, die Sie für diese Prämienzahlungen ausgeben wollen, sollten in einen sowieso notwendigen Nachtragshaushalt eingebracht werden.
Nein, ich möchte gerne zu Ende sprechen. - Ich bin keine Haushaltsfachfrau. Aber nach meinem Verständnis braucht man einen Nachtragshaushalt dann, wenn man draufzulegen in der Lage ist, wenn man noch mehr machen will, als man bisher beschlossen hat. Das heißt, man hat zusätzliches Geld und kann es ausgeben. Das wollen Sie. Wir wollen das nicht. Unser Haushaltsplan ist zwei Monate alt. Er steht.
Wir haben ihn nur deswegen beschließen können, weil wir zum Teil schmerzliche Eingriffe in den bisherigen Haushalt gemacht haben. Wir mussten Abstriche machen. Aber Aufstocken, das ist nun wirklich nicht drin.
Also kein Nachtrag, meine Damen und Herren. Entsprechend die Absage an Ihren Vorstoß, derzeit das Prämien- und Zulagensystem mit Geld zu unterfüttern. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegin Wiegel, es ist ja schon seltsam, dass sich der Ministerpräsident zu diesem Thema presseöffentlich äußert und dabei völlig vergisst, dass er gar kein Geld in der Kasse hat, um diese Leistungsprämien und -zulagen zu zahlen.
Ich finde, dass er dann, wenn er immer mehr Dinge zur Chefsache und immer mehr Mitglieder seines Kabinetts zu reinen Statisten erklärt, auch ein verantwortlicher Finanzminister sein sollte. Das ist er offenbar nicht.
Aber, Kollegin Wiegel, ansonsten gebe ich Ihnen in weiten Teilen Recht. Dies sollte ein Antrag sein, der sich auf alle öffentlichen Bediensteten bezieht und federführend im Ausschuss für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht beraten werden sollte.
Ich erinnere daran, dass die Kollegin Körtner heute Vormittag die mangelhafte Beförderungssituation der Bediensteten im Justizvollzugsdienst beklagt hat. Da hat sie völlig Recht. Das sind Bedienstete, die eine sehr schwierige Aufgabe wahrzunehmen haben und wirklich sehr schlecht bezahlt werden.
Wir sollten uns vielleicht erst einmal gemeinsam um diese Dienste kümmern, bevor wir uns dem Lehrer- und Lehrerinnenbereich zuwenden; denn wir können ja nicht behaupten, dass die Lehrer und Lehrerinnen zu den Geringbezahlten des Systems gehören. Ich finde, dass sie angemessen bezahlt werden.
Wir können uns überlegen, ob es für besondere Aufgaben keine Freistellungsstunden mehr, sondern Geld geben sollte. Aber das wäre ein ganz anderes System, weil sich die Freistellungsstunden finanziell auch jetzt schon im Landeshaushalt niederschlagen, so wie es bei der Auszahlung von Geld der Fall wäre. Ich meine, dass den Schulen ein solches System sehr viel größere Freiräume eröffnen würde, als wenn wir ein bürokratisches Verfahren für Leistungsprämien und Zulagen in Gang setzen müssten.
Ich kann Ihnen erzählen, wie in den Schulen diskutiert worden ist, als der Bundesgesetzgeber die Besoldungsstufen gestreckt und die Möglichkeit geschaffen hat, dass 10 % der jeweiligen Bediensteten eine Dienstaltersstufe früher hochrücken konnten. Damals hat man in den Schulen überlegt, wie es vermieden werden könne, dass darunter die Kollegialität leide und der eine oder die andere sauer sei. In den meisten Kollegien hat man sich darauf geeinigt, dass zunächst diejenigen ausgewählt würden, die die meisten Kinder hätten oder am längsten warten müssten. Solche Kriterien hat man gefunden. Man kam überein, in der nächsten Runde die anderen zu nehmen. Diese Überlegungen hatten mit Leistung überhaupt nichts zu tun. Von daher, Herr Kollege Busemann, lassen Sie sich ein anderes System einfallen! Ich möchte noch bemerken, dass das bisher Ihre einzige, so ein bisschen neue fachliche Antwort auf PISA war. Ich erwarte, dass in Zukunft fundierte und uns weiterhelfende Vorschläge auch von Ihnen kommen.
trag eingebracht worden ist. Herr Busemann, Sie haben auf die Kleine Anfrage, die Sie zu diesem Thema gestellt haben, schon eine Antwort der Landesregierung bekommen. Frau Wiegel hat versucht, einige Antworten selbst zu finden, weil wir Ihrer Rede keine entnehmen konnten. Aber vielleicht trägt ja die Beratung in den Ausschüssen dazu bei, das Thema in seiner Vielfalt aufzufächern; denn zumindest dann, wenn Sie von den Betroffenen Stellungnahmen einfordern, werden Sie merken, dass Sie völlig falsch liegen, wenn Sie insoweit ausschließlich die Lehrkräfte einbeziehen wollen.
Zum anderen werden Sie auch bemerken, dass das Thema nicht völlig unumstritten ist. Wir hatten die Verordnung bereits vorbereitet, bevor wir uns bei der Aufstellung des Haushalts anders entschieden haben. Sie wissen, dass alles das, was Sie aus Bayern zitiert haben, zum Teil in dieser Verordnung nachzulesen ist. Diese Verordnung können Sie im Gesetz- und Verordnungsblatt finden.
Als die Entscheidung gegen diese Verordnung gefallen war, war der Briefverkehr zu mir unterbrochen. Ich bekam nämlich bis dahin wochenlang Protestschreiben, weil wir das machen wollten. Von daher werden Sie in der Ausschussberatung bemerken, dass dies ein zumindest im Lehrkräftebereich und - der Innenminister wird das bestätigen können - durchaus auch in anderen Bereichen der Beamtenschaft umstrittenes Thema ist, weil man die Fragen der Regelbeurteilungen und der Kriterien mitdiskutieren muss.
Frau Wiegel hat es bereits gesagt, und ich möchte es Ihnen seitens der Landesregierung bestätigen: Wir haben uns in der Frage, wie vorhandene finanzielle Spielräume im Landeshaushalt genutzt werden können, darauf verständigt, dass diese Spielräume für die Bildungsoffensive und für die Einstellung von jungen Leuten eingesetzt werden und nicht für diejenigen, die im Dienst sind und demzufolge höher bezahlt werden. Wir erachten dieses Vorgehen für richtig. Das ist meines Erachtens eine klare Prioritätensetzung, die auch im Lehrerbereich in Teilen ähnlich gesehen worden ist.
Es ist auch vorgeschlagen worden, das Geld nicht, so wie Sie es gefordert haben, auszuschütten, sondern stattdessen Anrechnungsstunden zu gewähren. Das wird z. B. im Land Nordrhein-Westfalen praktiziert. Von Teilen der Beamtenschaft ist auch vorgeschlagen worden, die Besoldung strukturell zu verbessern. Dem Innenminister z. B. ist vorgeschlagen worden, Stellen zu heben. Das ist kein ganz einfaches Thema, weil man dann nur den höheren Dienst einbeziehen kann und den gehobenen nicht. Aber das werden Sie im Rahmen der Antragsberatung sicherlich noch einmal nachvollziehen können. Wenn wir die Haushaltskonsolidierung, wie wir sie uns vorstellen, abgeschlossen haben, werden wir über diese Frage wieder reden können. Wir sind auf sie im Prinzip gut vorbereitet und richtig aufgestellt.
Sie müssen aber berücksichtigen, dass sich nur vier Bundesländer für den Erlass dieser Verordnung entschieden und sie umgesetzt haben. Alle anderen Bundesländer haben das bisher anders gehandhabt. Neben Niedersachsen stellen also auch die Länder Hamburg, Schleswig-Holstein, Saarland, SachsenAnhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern bisher keinerlei Haushaltsmittel für Leistungsprämien und -zulagen zur Verfügung.
Wir werden sehen, welche Fassung der Antrag nach der Ausschussberatung haben wird. Ich meine, dass es nicht schaden kann, wenn man die Vielfalt dieser Frage mitdiskutiert. Wir haben Ihnen unsere Prioritätensetzung schon einmal schriftlich erklärt, und ich habe Sie Ihnen heute in aller Ausführlichkeit dargelegt. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nur zwei Sätze. Frau Ministerin, wir haben ein doppeltes Anliegen. Das eine Anliegen lautet: Wir möchten die Verordnung gern weiterentwickelt wissen, um mit Prämien, die nach Modellen gezahlt würden, über die man sich unterhalten kann, gezielt auf die Lehrerschaft einwirken zu können; im allerbesten gut gemeinten Sinne.
(Plaue [SPD]: Das war der erste Satz! Nun der zweite Satz! - Wulf (Olden- burg) [SPD]: Warum nur bei Lehrern?)