Aber als der für die Genehmigungsbehörde zuständige Minister sage ich hier auch ganz deutlich: In Niedersachsen wird nach Recht und Gesetz verfahren. Wenn ein Antragsteller Interesse an einem Bescheid hat, wenn Sämtliches abgeprüft ist und wenn Einwände nicht geltend gemacht werden
können, dann wird auch ein entsprechender Bescheid erteilt, und zwar nicht dann, wenn es uns Spaß macht, sondern dann, wenn das abgearbeitet ist. Da das ein wichtiges Projekt ist - ich rede über Schacht Konrad -, wird sich das Kabinett damit befassen müssen und wird der Niedersächsische Landtag - so ist es in der Verfassung vorgesehen in die Debatte einbezogen. Ich gehe davon aus, dass das noch in diesem Jahr stattfindet. Es sei denn, es kommen noch gravierende Dinge dazwischen. Aber das sehe ich im Moment nicht. Und dann ist es, wie es ist.
Die Frage, ob der Arbeitskreis Endlagerung in der Zwischenzeit das realisiert, was die Bundesregierung angekündigt hat, nämlich ein neues angemessenes Entsorgungskonzept, beobachte ich nicht aus der Distanz, sondern wir sind dabei, auf diesen Prozess einzuwirken. Ich stelle, Frau Harms, mit leichter Skepsis fest, dass die von uns ins Spiel gebrachte Strategie des einen Endlagers von den dort versammelten, auch atomkritischen Juristen sehr zurückhaltend aufgenommen worden ist. Möglichweise kommen uns die Probleme hier schärfer in die Hütte, als uns das lieb sein kann. Das hier aber zu drehen nach dem Motto „hier macht irgendjemand nichts“, wenn die Verantwortlichkeiten eindeutig anders geregelt sind, ist unangemessen. Ich weise das zurück.
Das gilt genauso für die Frage der Behälter. Dem Land abzuverlangen, über die Behälterqualitäten Aussagen zu machen, wenn dafür erkennbar und rechtlich klar definiert andere zuständig sind: Das lasse ich mir nicht an die Hacken schieben. Diskutieren Sie das mit Jürgen Trittin in Ihrem Parteirat oder ansonsten unter vier Augen. Für uns ist das kein Thema, das wir mit Ihnen zu diskutieren haben, weil das von anderen zu entscheiden ist.
Das Gleiche gilt für die Frage, welche Konsequenzen aus dem 11. September zu ziehen sind. Haben Sie etwa die Vorstellung, dass die Konsequenzen daraus, die ja mit einer Einschätzung der innenpolitischen Lage zu tun haben, einseitig und abschließend von einem Bundesland getroffen werden können? Haben Sie die Vorstellung, dass ein Bundesland vor dem Hintergrund der Ereignisse vom 11. September allein zu Konsequenzen kommt und beispielsweise dem Antrag von Greenpeace auf Zurücknahme der Betriebsgenehmigung nachkommt? Es ist doch wohl selbstverständlich,
Das ist auch der Grund dafür, dass wir die Bundesregierung gebeten haben, diesen Prozess zu koordinieren. Sie ist unserer Bitte nachgekommen und hat uns jetzt mitgeteilt, dass sie für Ende Januar zum Termin einlädt. Schließlich sind in der Tat Konsequenzen zu ziehen, sowohl hinsichtlich der Kraftwerke, hinsichtlich möglicher anderer Atomanlagen und auch hinsichtlich der dezentralen Zwischenlager. Aber auch das ist eine Sache, die bundeseinheitlich geregelt gehört.
Wir machen unseren Job. Wir machen ihn gern. Ich maße mir aber nicht an, in die Kompetenzen des zuständigen Bundesministers einzugreifen, und das wird auch so bleiben.
Herr Minister, mir ist die Aufgabenteilung zwischen Bund und Land durchaus bekannt. Allerdings hatte ich bisher nicht den Eindruck, dass ein Umweltministerium auf Landesebene im Bereich nukleare Sicherheit nur so eine Art nachgeordnete Behörde des Bundesumweltministeriums ist. Ich sehe da durchaus eigenständige Aufgaben.
Ich habe nicht „Stoiber“ in die Debatte gerufen, um damit zu sagen, machen Sie das, was Stoiber macht. Ich wollte nur darstellen, dass andere Landesregierungen versuchen, Entsorgungslasten von ihren Ländern fernzuhalten. Ich glaube, ich bin nichts anderes als realistisch, wenn ich sage: Wenn die Niedersächsische Landesregierung ihre Bedenken gegen die Standorte Konrad und Gorleben nicht massiver in die Debatte einbringt, dann wird diese Diskussion zu Lasten des Landes Niedersachsen ausgehen.
Eines, Herr Minister, will ich dann aber auch noch deutlicher sagen. In der Auseinandersetzung um das Dosenpfand - das fiel in Ihre Zuständigkeit hat die Niedersächsische Landesregierung zusammen mit den Brauereien, mit den großen Abfüllern Front gegen die Bundesregierung gemacht, und
zwar ohne Rücksicht auf Verluste. Sie haben mit den Geflügelhaltern, mit den Massentierhaltern Front gegen die Legehennenverordnung gemacht. Und mit den Bauernfunktionären haben Sie Front gegen das Bundesnaturschutzgesetz gemacht. Ich fände es besser, dass man sich einmal bei solch relevanten Interessen wie der nuklearen Sicherheit einmischt. Dann würde eine Einmischung des Landes Niedersachsen im Bund vielleicht auch einmal etwas Gutes für das Land Niedersachsen bringen.
(Beifall bei den GRÜNEN - Insel- mann [SPD]: Das ist doch ein Offen- barungseid, den Sie hier leisten!)
Es geht auch ganz schnell. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es gibt eine Unterkante für Redlichkeit, Frau Harms. Die haben Sie eben dramatisch unterlaufen.
Ich stelle fest, die Niedersächsische Landesregierung hat im Bundesrat der Verpackungsverordnung der Bundesregierung zugestimmt. Ich stelle fest, die Landesregierung hat der Legehennenverordnung der Bundesregierung zugestimmt. Ich stelle ferner fest, dass mit Sicherheit mit der Zustimmung Niedersachsens - das ist jetzt eine Prognose in der nächsten Woche auch das Naturschutzgesetz in einer sinnvollen und klugen Weise zur Verabschiedung kommt.
Jetzt liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Beratung, und wir kommen zu den Abstimmungen.
Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 7: Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umweltfragen in der Drucksache 3000 zustimmen und
damit den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 788 für erledigt erklären möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Das war einstimmig.
Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 8 - es sind zwei Abstimmungen -: Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umweltfragen in der Drucksache 3001 Nr. 1 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenstimmen! Das Erste war die Mehrheit.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umweltfragen in der Drucksache 3001 Nr. 2 zustimmen und damit den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 2326 ablehnen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenstimmen! - Das Erste war die Mehrheit.
Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 9: Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umweltfragen in der Drucksache 3002 zustimmen und damit den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 871 in der Fassung des Änderungsantrages in der Drucksache 1712 ablehnen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. Die Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.
Tagesordnungspunkt 10: Besprechung: Keine Sparmaßnahmen bei Kindern mit Behinderungen - Große Anfrage der Fraktion der CDU - Drs. 14/2875 - Antwort der Landesregierung - Drs. 14/2972
- Meine Damen und Herren, ich bitte um Ruhe im Saal, damit die Kollegin Frau Jahns ihre Ausführungen beginnen kann.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Ministerin! Ein Leben zusammen mit Kindern, die eine Behinderung haben, ist für Eltern sehr schwer. Sie werden in einer besonderen Weise gefordert und müssen oftmals über ihre Kraft hinaus Geduld aufbringen, um diesen Anforderungen gewachsen zu sein.
Dies trifft besonders gerade Eltern von Kindern, die hörgeschädigt sind. Deshalb sind die vier Landesbildungszentren für Hörgeschädigte in Braunschweig, Hildesheim, Osnabrück und Oldenburg für Kinder mit Hörschädigung oft die einzige Möglichkeit, irgendwo auch nur eine kleine Chance zu bekommen, in die hörende Gesellschaft eingegliedert zu werden, weil sie eine spezielle Frühförderung und hörgeschädigtenspezifische fachpädagogische Förderung durch qualifiziertes Personal erhalten.
Der Bericht des Landesrechnungshofes hat nun bei den Eltern große Ängste hervorgerufen, dass in diesem Bereich Sparmaßnahmen vorgenommen werden, die sich für die betroffenen Eltern und Kinder verheerend auswirken würden. Im Rahmen der Beratungen über die Forderungen des Landesrechnungshofes haben sich die Mitglieder des Sozialausschusses des Niedersächsischen Landtages gemeinsam gegen die Schließung von zwei Landesbildungszentren ausgesprochen. Hier möchte ich, falls jemand aus dem Ausschuss für Elternarbeit der Landesbildungszentren für Hörgeschädigte anwesend ist, darauf hinweisen, dass es sich nicht um einen Sozialausschuss der SPD handelt, sondern dass der Sozialausschuss des Niedersächsischen Landtages aus Vertretern von drei Fraktionen besteht, nämlich CDU, SPD und Grüne,
und sich nicht zuletzt die Politikerinnen und Politiker der Opposition für den Erhalt der vier Bildungszentren stark gemacht haben.
- Aber gerade da waren wir uns doch einig. - Insbesondere dies hat die CDU zum Anlass genommen, den Eltern nunmehr durch die Beantwortung
verschiedener Fragen an die Landesregierung die Sicherheit zu geben, dass es zu keinerlei Einschränkungen kommt, weder durch Streichung von Planstellen noch durch Zusammenlegung der Führungsebene, noch durch Festlegung von Platzzahlen.
Leider - und dies muss ich nun für unsere Fraktion mit großer Enttäuschung feststellen - trägt die Antwort der Landesregierung nicht zu einer Beruhigung der Eltern bei, sondern sie lässt darauf schließen, dass es konkrete Sparmaßnahmen im Bereich der qualifizierten Hörgeschädigtenförderung und -therapie auf Kosten der Kinder geben wird.
Das einzig Positive an der Antwort ist die Zusicherung - im Moment scheint es jedenfalls so -, alle vier Landesbildungszentren erhalten zu wollen.
Die Frage 2, ob beabsichtigt ist, die Arbeit der Beratungsstellen einzuschränken, wird beantwortet, indem gesagt wird, dass die Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf für hörgeschädigte Kinder Aufgabe der Schulbehörden sei. In der Realität ist es jedoch so, dass die Schulbehörden die Beratungsstellen beauftragen. Deshalb kämpfen wir für den Erhalt dieser Beratungsstellen.
Schon vor zwei Monaten hat das Sozialministerium festgelegt, dass ab sofort in den Kindergärten der Landesbildungszentren nicht mehr eine Erzieherin für vier behinderte Kinder verantwortlich ist, sondern sich eine Erzieherin jetzt um fünf hörgeschädigte Kinder kümmern muss. Weshalb wird gerade bei hörgeschädigten Kindern gespart? Wir fordern die Rücknahme dieser Maßnahme.