Im vergangenen Jahr - darauf hat Frau Lau hingewiesen - hat eine Sportkonferenz des Bezirkssportbundes Braunschweig zur Professionalisierung in Göttingen stattgefunden, an der auch ein Vertreter des Deutschen Sportbundes teilgenommen hat. Natürlich haben wir das als Ministerium aufgenommen.
Ich will das nicht alles wiederholen, meine Damen und Herren. Ich bin jedenfalls sehr froh darüber, dass dieser Antrag dazu beiträgt, dass sich heute der Landtag mit dem Thema beschäftigt. Ich neh
Lassen Sie mich nur noch den Aspekt herausgreifen, mit dem ich Probleme habe, wenn es nämlich darum geht, dass wir durch eine Professionalisierung den Eindruck erwecken, freiwilliges Bürgerengagement im Sport solle ausgehöhlt werden. Das soll es wahrscheinlich auch nicht, Herr Pörtner, aber die Gefahr besteht natürlich, wenn man diesen professionellen Aspekt in den Vordergrund stellt. Die Stärke und die Stellung des Sports in unserem Land begründen sich in der Bereitschaft vieler Menschen - das ist hier auch schon erwähnt worden -, ehrenamtlich tätig zu werden und diesen wichtigen Bereich selbstgestaltend in die Hand zu nehmen. Eine Professionalisierungskampagne kann dem Sport meines Erachtens nur dann dienen, wenn sie auch das Ehrenamt stärkt und unterstützt, nicht aber, wenn sie es schwächt oder gar ersetzt. Das darf nicht sein.
Ein Zweites sei nur kurz angemerkt. Arbeitsförderung und Vergabe-ABM sind überaus sensible Instrumente, insbesondere wenn sie den gewerblichen Bereich betreffen. Wir sind uns darüber einig, dass auf alle Fälle verhindert werden muss, dass arbeitsmarktgeförderte Projekte zu einer unlauteren Konkurrenz für die gewerbliche Wirtschaft werden. Ein zentraler Wirtschaftsbetrieb, der, wie im Antrag angeregt, in der Trägerschaft des LSB betrieben werden sollte, könnte sich zu einer Konkurrenz für die gewerbliche Wirtschaft entwickeln. Ob man diesen Gedanken fortentwickeln will, sollte man aus meiner Sicht sehr intensiv im Ausschuss diskutieren. Ich halte demgegenüber mehr von regionalen Initiativen.
- Okay, prüfen kann man es, Herr Pörtner. Ich wollte nur etwas der Tendenz entgegentreten, in solch eine Richtung marschieren zu wollen, weil dabei auch die Gefahr gesehen werden muss, die damit verbunden ist.
Meine Damen und Herren, ich hoffe, dass wir diesen Antrag sehr zügig beraten, und ich gehe davon aus, dass wir dabei viele Gemeinsamkeiten entdecken werden. Ich bitte Sie nur, diese Gefahren bei den Beratungen mit zu berücksichtigen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Ausschussüberweisung. Der Ältestenrat empfiehlt Ihnen, diesen Antrag zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Jugend und Sport und zur Mitberatung an die Ausschüsse für Sozial- und Gesundheitswesen, für innere Verwaltung, für Bundes- und Europaangelegenheiten, für Wirtschaft und Verkehr und für Haushalt und Finanzen überweisen. - Da es keine anderen Vorstellungen gibt, ist das so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 20: Erste Beratung: Besteuerung von Veräußerungsgewinnen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drs. 14/1481 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/1512 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 14/1513
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die rotgrüne Steuerreform beschert allen Steuerpflichtigen mehr Geld. In besonderer Weise profitieren davon Bezieher kleiner Einkommen und Familien. In besonderer Weise profitieren davon aber auch kleine Personengesellschaften und damit kleine und mittlere Unternehmen, das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Deswegen habe ich für manche Kritik gerade aus den Reihen des Handwerks und des organisierten Mittelstands auch kein Verständnis. Ein Blick in die Steuertarife zeigt nämlich, dass insbesondere Personengesellschaften im unteren Einkommensbereich - mit einem Jahresgewinn von bis zu 100.000 DM - in der Endstufe
Das ist vernünftig, und das kann man dann machen, wenn man der Überzeugung ist, dass man mit einer solchen Kombination von Angebots- und Nachfragepolitik - den angebotsorientierten Ansätzen der Unternehmenssteuerreform und der Nachfragepolitik, die in der Absenkung des Einkommensteuertarifs begründet ist - tatsächlich zusätzliche Investitionen anstößt und zusätzliche Arbeitsplätze schafft.
Was uns aber hier und heute beschäftigen soll, das sind die Auswirkungen auf den Landeshaushalt. Dazu lässt sich feststellen, dass diese Vorschläge der rot-grünen Bundesregierung, die wir unterstützen, dazu führen, dass jedenfalls die Länderhaushalte an die Grenze dessen gelangen, was sie finanziell verkraften können. Sie wissen, dass wir im Haushalt 2001 ja Milliardenausfälle aus diesem Steuerreformpaket werden verkraften müssen.
Wir haben Ihnen deswegen mit unserem Antrag einen Vorschlag unterbreitet, wie wir jedenfalls für die Folgejahre, spätestens ab 2002, die Gegenfinanzierung dieses Steuerreformpakets erhöhen und damit auch zusätzliche Einnahmen für den Landeshaushalt erschließen können.
- Darüber werden wir uns dann unterhalten, Herr Möhrmann. - Wir schlagen vor, dass es - anders, als von Herrn Eichel erdacht - keine Steuerbefreiung für Erlöse aus der Veräußerung von Beteiligungsbesitz von Kapitalgesellschaften gibt. Diese Idee, die ja Ende letzten Jahres geboren wurde und die an den deutschen Börsen ein Kursfeuerwerk der Aktien von Versicherungsgesellschaften und Banken entzündet hat, führt ausschließlich dazu, dass bei Großkonzernen zusätzliche Profite anfallen. Für mich ist es jedenfalls schwer vorstellbar, im Landeshaushalt Kürzungen etwa im Bereich der Behindertenförderung oder beim Landesblindengeld vertreten und gleichzeitig den Leuten sagen zu müssen: Das ist so, weil das Land im Bundesrat und weil Finanzminister Eichel darauf verzichtet haben, eine systemgerechte Besteuerung der Erlöse aus der Veräußerung von Beteiligungsbesitz von Versicherungen und Banken, also von Großkonzernen, durchzusetzen. - Das mag steuersystematisch vielleicht folgerichtig sein, wie die SPD
Fraktion das in ihrem Änderungsantrag schreibt, ich halte das aber verteilungspolitisch für das völlig falsche Signal.
Insofern, Herr Plaue, knüpft unser Antrag an die Kritik des DGB-Landesbezirks Bremen/Niedersachsen an.
Sollte das heutige Steuerrecht mit seinen Verrechnungsmöglichkeiten Versicherungen und Banken die Möglichkeit bieten, eine Steuer auf Veräußerungserlöse wiederum steuermindernd in der Bilanz einzustellen, dann muss man darüber reden, wie man die Gegensubvention durch eine Änderung der Bilanzvorschriften erhöht. Ich glaube, jedenfalls insoweit sind wir uns auch eher mit dem Finanzminister als mit dem Ministerpräsidenten einig.
Unser Interesse ist es jedenfalls, diese Einnahmemöglichkeiten für den Landeshaushalt zu erschließen. Darin unterscheiden wir uns fundamental von den Ansätzen sowohl der SPD- als auch der CDUFraktion.
Der SPD-Änderungsantrag führt, selbst wenn man diesen Punkt ausklammert - der einen Einnahmeausfall von immerhin rund 4 bis 5 Milliarden DM für die öffentlichen Haushalte insgesamt und von 200 bis 300 Millionen DM für das Land Niedersachsen bedeutet -,
zu zusätzlichen Einnahmeausfällen für das Land, weil Sie vorschlagen, den Freibetrag bei der Betriebsübergabe - wir wissen, dass gerade im Handwerk in den nächsten Jahren insofern einiges auf uns zukommt - zu erhöhen. Sie sagen zwar nicht, um welchen Betrag der Freibetrag erhöht werden soll - ob er verdoppelt oder verdreifacht werden soll oder ob es zu einer Steuerfreiheit kommen soll -, aber Sie wissen, dass das in jedem Fall eine Milliardensumme ausmachen wird.
- Sie müssen schon sagen, was Sie wollen. Aber wollte man hier analog zu den Kapitalgesellschaften eine Steuerbefreiung andenken, dann wäre das ein Milliardenbetrag. Jedenfalls verschenken Sie,
Die CDU-Fraktion macht einen anderen Vorschlag. Sie sagt: Weil die rot-grüne Bundesregierung den Mittelstand angeblich immer noch nicht stark genug entlastet, sollen die Einkommensteuersätze noch weiter nach unten angeglichen werden. - Das würde bedeuten, mit der Gießkanne über das Land zu gehen und ebenso einen dreistelligen Millionenbetrag allein für den niedersächsischen Landeshaushalt zu verschenken.
Wir wollen zwar auch diese Unternehmenssteuerreform und auch diese Einkommensteuerreform, aber wir wollen sie nicht nur als finanzwirksames Wahlgeschenk für die Bevölkerung, obwohl das natürlich immer gut ankommt, weil ja jeder das Gefühl hat, zu viel zu arbeiten und zu viel Steuern zahlen zu müssen und es insofern auch richtig ist, dort Erleichterung zu verschaffen. Wir meinen, dass es mit Blick auf die öffentlichen Haushalte geboten ist, die Gegenfinanzierung zu erhöhen. Deswegen schlagen wir Ihnen vor, von der Steuerfreiheit für die Erlöse aus der Veräußerung von Beteiligungsbesitz von Kapitalgesellschaften abzusehen. Insoweit unterstützen wir weder den Änderungsantrag der SPD-Fraktion noch den Änderungsantrag der CDU-Fraktion. Wir unterstützen allerdings den Antrag des Landes Niedersachsen im Bundesrat. Dieser befindet sich nämlich auf einer Linie mit unserem Entschließungsantrag. In ihm ist auch von der angemessenen Besteuerung die Rede, und er sieht vor, Erlöse aus Beteiligungsverkäufen von Kapitalgesellschaften mit einem Satz zwischen 18 und 20 % zu besteuern. Das Ergebnis für den Landeshaushalt wäre sehr erfreulich. Das wäre eine Mehreinnahme von 200 Millionen bis 300 Millionen DM. Anders als die beiden großen Fraktionen in diesem Hause meinen wir, dass der Landeshaushalt auf solche zusätzlichen Einnahmen nicht verzichten kann.
90/Die Grünen, ich bin Ihnen sehr dankbar für Ihren Antrag, nicht deshalb, weil ich Ihren Änderungswunsch teile, sondern deshalb, weil dieser Antrag im Niedersächsischen Landtag eine Diskussion über eines der aktuellsten und wichtigsten politischen Themen überhaupt auslöst, nämlich über die Steuerreform 2000. Die Tendenz Ihres Antrags überrascht mich allerdings. Erwartet hätte ich von Ihnen eine ebenso beherzte Position, wie sie Ihre Freunde in Berlin einnehmen.
Stattdessen fordern Sie die Rücknahme der geplanten Steuerbefreiung für Veräußerungsgewinne. Ohne das Gesamtwerk der Steuerreform, die ja auch eine Strukturreform ist, überhaupt zu würdigen, wollen Sie einen Baustein herausnehmen, weil er Ihnen bei isolierter Betrachtung nicht gefällt.
Meine Damen und Herren, der „Spiegel“ hat in seiner ersten Ausgabe im Jahre 2000 gerade diesen Baustein mit der Schlagzeile „Eichels Revolution“ überschrieben. Ihre Parteifreunde sind es doch - Christiane Scheel und Klaus Müller sollen es übrigens konkret gewesen sein -, die den Finanzminister geradezu angetrieben haben, diese Revolution zu wagen. Ich finde, Herr Golibrzuch, Sie können auf Ihre mitregierenden Parteifreunde in Berlin stolz sein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei der Steuerreform geht es doch nicht darum, mit der Gießkanne Steuergeschenke zu verteilen oder zu entziehen oder gar, wie es die CDU in ihrem Antrag formuliert, Rabatte zu verteilen. Bei dieser Unternehmenssteuerreform geht es um viel mehr. Es geht darum, im Steuerrecht einfachere und transparente Strukturen zu schaffen, und es geht darum, wirksame Anreize für die Schaffung von Arbeitsplätzen zu setzen.
Bei der Steuerbefreiung für Gewinne aus Unternehmensbeteiligungen und Beteiligungsverkäufen, die den Grünen ein Dorn im Auge ist und die nach dem Wunsch der CDU nun auch auf einkommensteuerpflichtige Personengesellschaften angewendet werden soll, handelt es sich lediglich um einen zeitlichen Aufschub der Besteuerung als unvermeidliche Folge des Systemwechsels vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren. Sobald diese Gewinne, die Kapitalgesellschaften durch Dividende oder Beteiligungsverkäufe untereinander erzielen, in die Privatsphäre
von Aktionären gelangen, werden sie künftig sehr wohl besteuert. Jede Besteuerung im Vorfeld der Ausschüttung würde deshalb zur Doppelbesteuerung führen.
Die Forderung der CDU nach Gleichbehandlung von Personengesellschaften mit Kapitalgesellschaften ist Gleichmacherei, wenn gleiche Voraussetzungen nur dann gegeben sind, wenn sich Inhaber von Personengesellschaften für die Körperschaftsteuer entscheiden. Dieses Optionsmodell aber, das eine Gleichbehandlung gewährleisten würde, bekämpfen Sie, meine Damen und Herren.
Mit der Unternehmenssteuerreform verfolgt die Bundesregierung, anders als CDU und CSU in ihrem Modell, das wirtschafts- und beschäftigungspolitische Ziel, Gewinne, solange sie im Unternehmen verbleiben, gegenüber ausgeschütteten Gewinnen zu begünstigen. Dabei geht sie davon aus, dass Geld, das im Unternehmen bleibt, Arbeitsplätze schafft oder erhält.