Protocol of the Session on December 13, 2002

(Oestmann [CDU]: Sie sind ein schlimmer Wicht, dass Sie so etwas sagen!)

- Ich habe den Vergleich nicht gebracht. Sie müssen sich für Ihre Leute rechtfertigen, so wie wir das für unsere machen müssen. Das ist Ihr politisches Problem, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD)

Sie brauchen die Angst in Deutschland, die Angst und die Hysterie. Sie müssen eine aufgeheizte Stimmung bis zum 2. Februar am Leben halten, weil Sie sonst niemand wählen würde, da natürlich jeder die Frage stellt: Wo ist denn die Alternative? Übrigens auch: Wo ist denn die personelle Alternative?

Ich sage Ihnen: Lassen Sie uns über Landespolitik streiten. Da gibt es doch gar kein Problem zwi

schen uns. Wenn Sie andere Vorschläge haben, stellen Sie sie zur Debatte. Aber meine herzliche Bitte an Sie ist: Setzen Sie nicht ausschließlich auf aufgeheizte Stimmung im Land, und schüren Sie diese nicht mit unsäglichen Vergleichen oder mit der Flucht aus der Verantwortung für die eigenen Parteimitglieder, die diese politische Stimmung offensichtlich auch für Sie in Niedersachsen anheizen sollen.

(Starker, nicht enden wollender Bei- fall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, sodass ich die Aussprache schließen kann.

Ich bitte Sie noch um die Abstimmung über die Ausschussüberweisung. Mit Punkt 42 sollen sich federführend der Ausschuss für Haushalt und Finanzen und mitberatend der Kultusausschuss befassen. Die Punkte 43 und 44 sollen federführend der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr und mitberatend der Ausschuss für Sozial- und Gesundheitswesen behandeln. Bei Punkt 45 sollen federführend der Ausschuss für Haushalt und Finanzen und mitberatend der Ausschuss für Sozialund Gesundheitswesen und der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr tätig werden. - Da ich keinen Widerspruch sehe, gehe ich davon aus, dass Sie so beschlossen haben.

Der nächste Tagesordnungspunkt, der Punkt 41, Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2000, wird im Januar-Plenum behandelt werden.

Meine Damen und Herren, der nächste, der 48. Tagungsabschnitt ist für die Zeit vom 22. bis 24. Januar 2003 vorgesehen. Der Präsident wird den Landtag einberufen und im Einvernehmen mit dem Ältestenrat den Zeitplan und die Tagesordnung festlegen.

Ich wünsche Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr, in dem wir uns dann alle munter und vergnügt wiedersehen.

Ich schließe die Sitzung.

Schluss der Sitzung: 11.20 Uhr.

Anlagen zum Stenografischen Bericht

noch:

Tagesordnungspunkt 40:

Mündliche Anfragen - Drs. 14/3970

Anlage 1

Antwort

des Finanzministeriums auf die Frage 8 des Abg. Hagenah (GRÜNE)

Personalabbau, Lohnverzicht, Kompetenzen - Wirrwarr um die Verwaltungsreform

In seinem Papier „Gerechtigkeit braucht solide Finanzen - Solide Finanzen brauchen Gerechtigkeit“ schlägt der Niedersächsische Ministerpräsident Gabriel den Beschäftigten des Landes und den Gewerkschaften vor, auf den betriebsbedingten zusätzlichen Abbau von 3 250 Stellen im Landesdienst zu verzichten, wenn diese sich im Gegenzug auf die Erhöhung von Löhnen, Gehältern und Pensionen im Rahmen der Inflation beschränken. Damit soll nach Aussage der Ministerpräsidenten eine dauerhafte Absenkung des Personalhaushaltes um 130 Millionen Euro erreicht werden. Sollte das Angebot abgelehnt werden, gefährdet der zusätzliche Stellenabbau nach Aussage des Ministerpräsidenten die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes in vielen Bereichen.

Unbestritten ist jedoch, dass die Personalkosten des Landes Niedersachsen dauerhaft in relevanter Höhe nur über Aufgabenabbau im Zuge einer umfassenden und langfristig angelegten Verwaltungsreform gesenkt werden können. Dafür gibt es seit mehreren Jahren konsensfähige Vorschläge, die sich die Landesregierung auch mehr und mehr verbal zu eigen macht.

Konkrete und verlässliche Schritte sind hingegen Mangelware. Ebenso unklar bleibt die tatsächliche Einsparvorgabe der Landesregierung. Dies ist sicherlich auch Konsequenz des schwelenden Kompetenzgerangels zwischen Staatskanzlei und Innenministerium, das im Zusammenhang mit der Vorlage des „Aktionsprogramms für mehr Bürger- und Kundenorientierung und zur strategischen Weiterentwicklung der Staatsmodernisierung und der Verwaltungsreform“ offen zu Tage getreten ist.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welches Ministerium in Niedersachsen ist federführend mit der Konzeption und Durchführung der Verwaltungsreform betraut und damit für die Bilanzierung und Fortschreibung des Prozesses verantwortlich?

2. In welchen Bereichen und nach welchen Kriterien will die Landesregierung bei Ablehnung des Lohnverzichts die zusätzlichen 3 250 Stellen im Landesdienst abbauen, und inwieweit spiegelt sich hierin das ganzheitliche Konzept des „Aktionsprogramms für mehr Bürger- und Kundenorientierung und zur strategischen Weiterentwicklung der Staatsmodernisierung und der Verwaltungsreform“ wider?

3. Welchen Personaleinsparbedarf sieht die Landesregierung mittelfristig über den vereinbarten und den nun als zusätzlich notwendig deklarierten hinaus (erwähnt wurden in Pres- severöffentlichungen weitere 3 250 Stellen ab 2007), und wann soll er in welchem Umfang realisiert werden?

Das von der Landesregierung am 27. August 2002 beschlossene Haushaltskonsolidierungskonzept legt für den Personalbereich über die bereits beschlossenen Einsparungen im Rahmen der Zielvereinbarungen hinaus eine weitere dauerhafte Einsparung von rund 3 250 Stellen fest. Vor diesem Hintergrund hat Ministerpräsident Gabriel einen Beschäftigungspakt im öffentlichen Dienst vorgeschlagen. Der Beschäftigungspakt sieht vor, an Stelle der Einsparung der genannten 3 250 Stellen für die beiden nächsten Jahre nur eine lineare Erhöhung in Höhe des Inflationsausgleichs von 1 v. H. vorzusehen. Hierdurch könnten gegenüber den veranschlagten Ausgaben rund 130 Millionen Euro eingespart werden. Durch diese Einsparung würde die Streichung der rund 3 250 Stellen entbehrlich.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

Zu 1: Für die Formulierung der Ziele der Staatsmodernisierung, die Steuerung des Gesamtprozesses und die Koordinierung der mit der Verwaltungsreform zusammenhängenden Aufgaben ist seit 1999 die Staatskanzlei zuständig. Dementsprechend war Grundlage der Beratung des Reformprogramms 2003 bis 2005 im Kabinett eine Vorlage der Staatskanzlei, die vom Kabinett am 19. November einstimmig beschlossen worden ist.

Zu 2: Mit dem Reformprogramm wird die Modernisierung der Landesverwaltung fortgeführt und auf eine stärkere Bürger- und Kundenbeteiligung ausgerichtet. Die Arbeitsschwerpunkte der nächsten Jahre und die Ziele sind in den Leitprojekten Aufgabenkritik, Service-Offensive, Geschäftsprozessoptimierung, Kooperation und Netzwerke, Steuern mit Zielen sowie Job-Center festgelegt.

Die Landesregierung will über den dringend notwendigen weiteren Aufgabenabbau vor allem in haushaltsrelevanten Bereichen, die Optimierung der Verwaltungsabläufe auch im Zuge des weiter zu forcierenden Technikeinsatzes und die Reorganisation der Verwaltungsstrukturen neue Handlungsspielräume gewinnen. Die Verwaltung der Zukunft wird angesichts der Herauforderungen, die sie anzunehmen hat, einfach, wirtschaftlich und offen sein. Insgesamt wird die Umsetzung der Leitprojekte über die drei Schritte „Aufgaben, Prozesse und Strukturen“ ein erhebliches Mehr an Effektivität und Effizienz erbringen und zu spürbaren Haushaltsentlastungen - auch bei den Personalkosten - führen.

Der Abbau der 3 250 Stellen wird aufgrund von Maßnahmen zur Effizienzsteigerung (z. B. durch Verschlankung von Verwaltungsabläufen, Anpas- sung an externe Entwicklungen, Auslagerung und (Teil-) Privatisierungen) in einer Vielzahl von Verwaltungsbereichen möglich sein. Unter diesen Gesichtspunkten untersucht die Landesregierung die im Haushaltskonsolidierungskonzept und in der Mipla bis 2006 im Einzelnen aufgeführten Bereiche. Sollte der Beschäftigungspakt nicht zustande kommen, wird über die konkrete Umsetzung dieser Maßnahmen im Rahmen der Aufstellung des HP 2004/2005 zu entscheiden sein.

Zu 3: Die Landesregierung plant derzeit neben der fortzuführenden Umsetzung der Zielvereinbarungen und den vorgenannten 3 250 Stellen für einen mittelfristigen Zeitraum keine weiteren konkreten Stelleneinsparungen.

Anlage 2

Antwort

des Innenministeriums auf die Frage 9 der Abg. Frau Zachow (CDU)

Äußerungen des CASTOR-Polizeieinsatzleiters Hans Reime

Nach einem dpa-Bericht vom 12. November 2002 hat CASTOR-Einsatzleiter Hans Reime u. a. erklärt, dass er für die Ängste der Menschen im Wendland volles Verständnis habe. Reime wird weiter zitiert: „Gerade wegen der stoischen, etwas schwerblütigen Mentalität der Leute hier hat man sich ja 1977 für die Lagerung des Atommülls im Wendland entschieden, weil man auf geringen Widerstand hoffte. Dass diese Menschen sich heute als Atomklo der Nation missbraucht sehen, ist doch kein Wunder.“

Ich frage die Landesregierung:

1. Teilt sie die Auffassung des Einsatzleiters, wonach die Leute im Wendland als stoisch und mit etwas schwerblütiger Mentalität charakterisiert werden?

2. Wie bewertet sie die Äußerung des Einsatzleiters vor dem Hintergrund, dass es nach Auffassung einer internationalen Expertengruppe nach Auswertung der gesamten wissenschaftlichen Daten keinen Hinweis auf die Ungeeignetheit des Endlagers gibt und auch die Bundesregierung im Energiekonsenspapier ausdrücklich festgestellt hat, dass bisher nichts gegen die Eignung des Salzstockes als Endlager spricht?

3. Hält sie es für angemessen, dass sich der Polizeieinsatzleiter als Landesbeamter in der dargestellten Weise äußert, und wie wird sie darauf reagieren?

Die geowissenschaftlichen Erkundungsarbeiten am Salzstock Gorleben sind bekanntlich vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) im Einvernehmen mit dem Bundesumweltministerium gestoppt worden, weil dort zunächst noch generelle Fragen zur Eignung von Salz als Endlagergestein für hochradioaktive wärmeentwickelnde Abfälle bearbeitet werden sollen.

Die erforderlichen fachlichen Nachweise, die aus Sicht des Antragstellers BfS belegen sollen, dass der Salzstock Gorleben als langzeitig sicheres Endlager für radioaktive Abfälle geeignet ist, sind bisher dem Niedersächsischen Umweltministerium als der zuständigen Planfeststellungsbehörde im atomrechtlichen Planfeststellungsverfahren nicht vorgelegt worden. Vor diesem Hintergrund kann derzeit weder eine fachliche Eignungsprüfung noch eine entsprechende Eignungsaussage zu einem Endlager im Salzstock Gorleben durch das Niedersächsische Umweltministerium erfolgen.

Unbeschadet dessen ist die Niedersächsische Landesregierung der Auffassung, dass der Standort Gorleben insbesondere aufgrund von Verfahrensfehlern bei der Auswahl und der mangelnden Akzeptanz bei der unmittelbar betroffenen Bevölkerung als Standort für ein Endlager ungeeignet ist. Allein schon deshalb ist es aus Sicht der Landesregierung notwendig und sinnvoll, die vom Bundesumweltministerium mit Einrichtung des „Arbeitskreises Auswahlverfahren Endlagerstandorte“ initiierte Suche nach besser geeigneten Alternativstandorten fortzusetzen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Frage der Abgeordneten Zachow (CDU) namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1 bis 3: Bei der Aussage von Herrn Reime handelt es sich um eine persönliche Meinung, mit der er Verständnis für die speziellen Probleme in dieser Region im Zusammenhang mit der CASTOR-Problematik zum Ausdruck bringen wollte.

Obwohl sich die Niedersächsische Landesregierung die Wortwahl nicht zu Eigen macht, sieht sie andererseits keine Veranlassung, auf die Äußerung förmlich zu reagieren.