Protocol of the Session on October 23, 2002

Auf Anraten des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes haben die Ausschüsse durch eine Umstellung der Gesetzesgliederung und auch durch einen durchgängigen Terminologiewechsel Folgendes noch deutlicher herausgestellt:

Dieses Gesetz schützt in erster Linie ein wertvolles, in sich geschlossenes Landschaftsensemble in seiner Prägung durch hergebrachte vielfältige Nutzung und mit der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt. Seine Erhaltung und sinnvolle Fortentwicklung ist der Schutzzweck, für den § 25 des Bundesnaturschutzgesetzes die Schutzkategorie „Biosphärenreservat“ zur Verfügung stellt. Soweit das Gesetz – notwendigerweise und unverzichtbar – auch Maßnahmen der wirtschaftlichen, strukturellen und soziokulturellen Förderung vorsieht und der auf das Biosphärenreservat spezialisierten Forschung einen hohen Stellenwert einräumt, sind diese Maßnahmen ausschließlich Mittel zum Zweck. Sie sollen im Sinne des § 25 Abs. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes die Einschränkungen, die den Menschen in der betroffenen Region zur Umsetzung der Schutzzwe

cke auferlegt werden müssen, erträglich und akzeptabel machen.

Das heißt aber nicht, dass der Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung diese begleitenden Maßnahmen nachrangig behandelt. Letzten Endes wird sich das im Gesetzentwurf nun vorgesehene Maßnahmenpaket sogar positiv auf die wirtschaftliche Entwicklung des Raumes auswirken und den dort lebenden Menschen damit nicht schaden, sondern im Gegenteil nützen.

Noch eines möchte ich hervorheben und damit zugleich auf die dem Gesetzentwurf beigefügte Entschließung eingehen:

Das Biosphärenreservat „Niedersächsische Elbtalaue“ wird nur dann diese einzigartige Naturlandschaft wirksam erhalten und weiterentwickeln können und nur dann ein Erfolg für die in ihm lebenden Menschen sein, wenn der Geist der Kooperation, der das Gesetzgebungsverfahren bestimmt hat, auch im Vollzug des Gesetzes lebendig bleibt. Deshalb haben wir in den Ausschussberatungen gerade darauf besonders geachtet, dass kooperative Verfahren das Verhältnis zwischen den beteiligten Verwaltungsbehörden und den Menschen in der Region bestimmen. Es ist im Hinblick auf den Biosphärenreservatsbeirat dafür gesorgt worden, dass keine für das Leben im Biosphärenreservat wichtige Gruppe ausgeschlossen wurde. So ist z. B. wegen der berechtigten Nutzungsansprüche naturbezogener Sportarten im Verlaufe der Ausschussberatungen auch der Landessportbund in den Kreis der Entsendungsberechtigten einbezogen worden. Es ist im Gesetzentwurf schließlich ganz bewusst auf manchen administrativen Streitregelungsmechanismus verzichtet worden. Wir sind davon ausgegangen, dass es besser ist, den Beteiligten zunächst einen Vertrauensvorschuss zuzubilligen. Die Mitglieder des federführenden Ausschusses sind übereinstimmend der Auffassung gewesen, dass weitere, den Vollzug des Gesetzes reglementierende Vorschriften erst dann in Erwägung gezogen werden sollten, wenn offenbar würde, dass die Beteiligten nicht zu einem kooperativen Zusammenwirken finden.

Statt dessen schlagen Ihnen die Ausschüsse vor, durch die in der Beschlussempfehlung enthaltene Entschließung noch einmal – sowohl bei den Betroffenen als auch bei der Landesregierung – deutlich zu machen:

Erstens. Es bedarf der gemeinsamen Anstrengung aller Beteiligten, um das im Gesetz angelegte Prinzip der partnerschaftlichen Zusammenarbeit umzusetzen. Dazu gehört nicht zuletzt der im Entschließungsentwurf ergänzend vorgeschlagene „Gesprächskreis Landwirtschaft“.

Zweitens. Es wird die besondere Aufgabe der Landesregierung sein, durch die in der Entschließung genannten Fördermaßnahmen, durch sinnvolle verwaltungstechnische Vorkehrungen, durch angemessenen Hochwasserschutz und durch das sparsame und abgewogene Gebrauchmachen von Eingriffsinstrumenten, insbesondere des Vorkaufsrechts, die Bereitschaft der Menschen im Biosphärenreservat zur Mitarbeit zu stärken.

Ich möchte damit meinen Bericht schließen. Der Ausschuss für Umweltfragen bittet Sie, der Beschlussempfehlung in der Drucksache 14/3780 zu folgen.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem Gesetz zum Biosphärenreservat „Elbtalaue“ gehen wir neue Wege in der Gesetzgebung. Dies ist in Niedersachsen nichts Neues. Wir haben das bei den Gesetzen zum Nationalpark Wattenmeer und zum Nationalpark Harz schon einmal getan. Wir haben das Verfahren aber optimiert. So aufwendig und intensiv - auch arbeitsintensiv - wie beim Gesetz zur Elbtalaue ist noch bei keinem anderen Gesetz - jedenfalls bei keinem, an das ich mich erinnern kann - vorgegangen worden. Wir haben nicht nur während des Gesetzgebungsverfahrens Dialogreisen unternommen, sondern wir haben schon im Vorwege gemeinsame Textbausteine mit der Region entwickelt und haben sie in den Gesetzentwurf einfließen lassen. Wir haben dann den Gesetzentwurf beraten und die Anhörung durchgeführt und sind dann noch einmal in die Region gegangen. Im Rahmen der Dialogreise der Regierungsfraktion haben wir Gespräche mit allen Samtgemeinden und Gemeinden sowie allen Nutzergruppen, die sich dort zu Wort gemeldet haben bzw. Eingaben eingereicht haben - wie Fischer, Jäger oder die Landwirtschaft -, aber auch mit den Naturschützern - wie NABU, BUND, Aktionsbündnis „Biosphärenreservat“ usw. - geführt. Wir haben mit fast allen der Genannten schriftliche Vereinbarungen über Gesprächsinhalte getroffen. Wir haben Kompromisslinien entwickelt und sie schriftlich fixiert. Wir haben aber auch gemeinsam Entwicklungslinien für die Region erarbeitet.

Das Ergebnis ist, wie ich finde, überaus positiv. Es ist erreicht worden, die Region weitestgehend zu befrieden und für das Projekt zu gewinnen. Dafür hat sich die Arbeit gelohnt. Wir sind ein Stück weiter. In der Region gibt es eine große Akzeptanz.

Nun wird es darauf ankommen, zukünftig sicherzustellen, dass der Geist des Gesetzes, der auf Kooperation und Gemeinsamkeit angelegt ist, auch im aktuellen Verwaltungshandeln seinen Niederschlag findet. Das wird die Aufgabe für die Zukunft sein. Das Parlament hat sich ausdrücklich vorbehalten, ein Controllingverfahren einzuführen. Die Landesregierung wird jährlich über den Fortschritt des Verfahrens Bericht erstatten, sodass dann Veränderungen eingearbeitet werden können. Auf diese Weise hat das Parlament eine Rückkopplung, um entsprechend reagieren zu können. Ich meine, dass sich das, was dort in der Region erreicht worden ist, auch für die Region sehen lassen kann.

Wir haben - das ist aus Naturschutzgründen sicherlich der wichtigste Aspekt, den es hervorzuheben gilt - die wunderschöne und einzigartige Stromlandschaft der niedersächsischen Elbtalaue geschützt und gesichert. Das war unser Ziel, das jetzt durch das Gesetz zum Biosphärenreservat erreicht worden ist. Es gibt in Mitteleuropa keine andere so schöne Landschaft, die als naturnahe Überflutungslandschaft erhalten geblieben ist. Deswegen ist sie schützenswert - das haben alle anerkannt -, und deswegen haben wir das Gesetz so gestaltet. Dies ist unser aktiver Beitrag für das UNESCO-Biosphärenreservat „Flusslandschaft Elbe“. Gleichzeitig geht es um die Festsetzung der FFH- und Vogelschutzgebiete. Damit sind auch die Forderungen der Europäischen Union für die Region umgesetzt.

Wir haben in dem Gesetzentwurf aber auch die Interessenlagen der beiden Landkreise Lüneburg und Lüchow-Dannenberg abgesichert, indem wir für die Gebietsteile A und B, sprich für die Ortslagen und die Landschaftsschutzgebiete, festgelegt haben, dass dafür weiterhin die Landkreise und nicht das Land Niedersachsen zuständig sein werden. Das war eine wesentliche Forderung aus der Region. Wir haben sie erfüllt. Das findet die Zustimmung der Gemeinden und vor allem der Landkreise.

Ferner haben wir in dem neu eingefügten § 4 die regionalen Belange der Region angesprochen. Neben der naturschutzfachlichen Sicht hat die

touristische und wirtschaftliche Entwicklung des Biosphärenreservats Berücksichtigung gefunden, und wir haben dort Entwicklungsleitlinien für die Zukunft festgeschrieben. Aufgrund dessen wird die traditionell strukturschwache Region wichtige Hilfen erwarten können. Wir als Land werden wichtige Impulse setzen können. Es geht nicht nur darum, Entwicklungslinien aufzuzeigen, sondern sie müssen auch umgesetzt werden. Dies ist durch den Regionalmanagementprozess der Bezirksregierung bereits in Gang gesetzt worden. Wir haben durch die Mittelbündelung für diese Region über das Regionalmanagement hinaus eine nachhaltige Förderung sichergestellt. Durch die Vereinbarungen mit den Kommunen haben wir interessante touristische und gemeindliche Entwicklungen in der Region gemeinsam mit den Landkreisen, auch was weitere EU-Förderprogramme angeht, gestaltbar und förderbar gemacht.

Wir haben mit der Schutzgebietsverwaltung in Hitzacker und dem Elbschlossbesucherzentrum in Bleckede bereits deutlich gezeigt, wo und wie wir als Land Schwerpunkte setzen wollen. Wir haben als Land Vorleistungen erbracht, um Vertrauen aufzubauen. Das war eine Forderung der Region, die wir erfüllt haben. Ich glaube, beide Einrichtungen machen deutlich - sie sind ausbaufähig -, was wir für diese Region zu leisten imstande sind.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist - die Region ist von der traditionellen Landwirtschaft geprägt -, dass wir erstmals auch die spezifischen Strukturprobleme der Landwirtschaft dort abbilden und berücksichtigen. Wir werden Förderprogramme entwickeln, die gezielt auf diese Situation ausgerichtet sind. Das ist gemeinsam mit dem Landvolk, mit der Landwirtschaftskammer und dem Landwirtschaftsministerium geschehen.

All diese Punkte machen deutlich, dass wir im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens erfolgreich für die Region gewirkt haben. Niedersachsen ist das erste Bundesland, das nach § 25 des Bundesnaturschutzgesetzes ein Biosphärenreservatsgesetz verabschieden wird.

(Frau Zachow [CDU] niest)

- Sie beniesen das, Frau Zachow. Damit ist amtlich, dass das stimmt.

Niedersachsen leistet hier also Vorreiter- und Pionierarbeit. Das hat, was den Naturschutz angeht, Tradition. Deswegen sind wir auch stolz darauf.

Wir haben - lassen Sie mich das zum Schluss noch sagen - in dieser Wahlperiode drei große Naturschutzgesetze verabschiedet, nämlich die Gesetze zu den beiden Nationalparken Wattenmeer und Harz und nun das Gesetz zum Biosphärenreservat Elbtalaue. Alle drei Gesetze sind in großem Einvernehmen mit den Regionen entwickelt und erarbeitet worden und finden dort Zustimmung. Ich meine, dass wir damit eine Menge für den Naturschutz geleistet haben, was auch über Niedersachsen hinaus Anerkennung findet und Wirkung entfalten wird.

Nach diesem aufwendigen Verfahren möchte ich mich bei allen Beteiligten bedanken. Persönlich will ich Herrn Burget und Herrn Dr. Sachs vom Umweltministerium nennen. Besonders erwähnen möchte ich auch die vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirksregierung, die daran mitgewirkt haben, natürlich auch die Regierungspräsidentin. Besonders nennen möchte ich unsere Umweltreferentin, Frau Papenfuß, die permanent Änderungsvorschläge und Vereinbarungen durcharbeiten musste und ein Controllingverfahren mit entwickelt hat. Danken will ich auch allen Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss; denn wir haben diesen Gesetzentwurf in großer Sachlichkeit und - wie ich finde - in einem großen vertraulichen Miteinander beraten. Uns ist etwas gelungen, was in Wahlkampfzeiten nicht ganz einfach ist, nämlich zum Wohle einer Region gemeinsam ein Gesetz zu gestalten. Wie es aussieht, werden alle drei Fraktionen dieses Gesetz mittragen. Ich meine, dass dieses Parlament stolz darauf sein kann, was es hier für eine Region geleistet hat. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön. - Herr Kollege Wojahn, bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte zunächst einmal auf das eingehen, was der Kollege Inselmann zuletzt gesagt hat. Meiner Ansicht nach ist es etwas Besonderes, wenn es gelingt, während der Wahlkampfzeit gemeinsam ein Gesetz zu verabschieden. Ich kündige an dieser Stelle an - das ist ja kein Geheimnis -, dass die CDU-Fraktion dem Gesetz zustimmen wird. Aber, Herr Kollege Inselmann, es wäre vielleicht klüger gewesen, dies vorher nicht zu

sagen; denn dann wären auf unserer und auf Ihrer Seite sicherlich mehr Abgeordnete anwesend.

(Frau Harms [GRÜNE]: War das bei Ihnen nicht bekannt?)

- Natürlich. Aber wir hätten es nicht bekannt geben sollen. Dann wären mehr Abgeordnete hier, weil sie davon ausgegangen wären, dass es auf Messers Schneide steht.

Meine Damen und Herren, ich habe bereits gesagt, die CDU-Fraktion wird diesem Gesetzentwurf zustimmen, und zwar nicht nur dem Gesetzentwurf, sondern natürlich auch der beigelegten Entschließung. Das ist für uns besonders wichtig. Ich nehme an, dass der Gesetzesbericht und in Zweifelsfällen auch die Auswertung der Erklärungen des MU und des ML in den Ausschüssen zurate gezogen werden. Ein wenig befremdet mich im Augenblick jedoch, dass der Landwirtschaftsminister nicht im Hause ist.

(Zuruf von der SPD: Der Staatssek- retär ist da!)

Der Ministerpräsident hat den Landwirtschaftsminister ausdrücklich als Minister für den ländlichen Raum bezeichnet. Wenn wir solch ein großes Gesetz für den gesamten Elberaum beschließen, dann sollte der Landwirtschaftsminister anwesend sein. Ich finde das nicht besonders witzig.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, wir werden heute unseren Antrag „Entwicklungskonzept für die Elbtalaue“ vom 6. Mai 1999 für erledigt erklären. Eine ganze Menge von dem, was in dem Antrag steht, ist berücksichtigt worden. Es ist aber auch noch einiges offen. In der Zukunft wird noch einiges davon verwirklicht werden müssen.

Meine Damen und Herren, man könnte eigentlich der SPD-Fraktion dazu gratulieren, dass dieser Gesetzentwurf einstimmig verabschiedet wird.

(Inselmann [SPD]: Was heißt „ei- gentlich“?)

Ich will aber heute auch ein paar Misstöne in die Debatte hineinbringen. Bilden Sie sich also nicht zu viel darauf ein.

(Zurufe von der SPD: Das ist aber nicht schön!)

Immerhin hat es zwölf Jahre gedauert, bis die Regierungsfraktion und die Regierung dem Begehren der CDU-Fraktion - wir haben von Anfang an gesagt, dass dieses Gebiet mit einem Biosphärenreservat zu schützen ist; die meisten Leute vor Ort haben dies gefordert; Sie haben das missachtet nachgekommen sind. Ich sage Ihnen: Sie haben damals vor Ort nicht hingehört. Das ist so.

(Inselmann [SPD]: Doch!)

Sie müssen zur Kenntnis nehmen, dass mein Vorgänger im Landtag, Kurt-Dieter Grill, ab 1990, Georg Schirmbeck als umweltpolitischer Sprecher, meine Kollegin Anne Zachow und nicht zuletzt ich und die ganze Fraktion immer wieder gefordert haben, ein Biosphärenreservat zu entwickeln. Sie wussten es jedoch besser. Ich erinnere auch an Frau Griefahn. Die hat nicht zugehört, was die Opposition gesagt hat. Sie hat auch nicht zugehört, was die Menschen gesagt haben. Als nach der Dömitzer Erklärung alle Bundesländer vom Nationalpark abgesprungen sind, hat sie gesagt: Natürlich, wir machen ihn! - Bevor die Verordnung erlassen wurde - ich weiß nicht, ob das im Jahre 1997 war -, habe ich an diesem Pult zu diesem Thema gesprochen. Der Ministerpräsident hat daraufhin gesagt: Wir machen den Nationalpark; denn auf der linken Seite sind 81 Abgeordnete und auf der rechten Seite ist der Rest. - Das war Ihre Politik vor acht bis neun Jahren. Darüber waren die Menschen sehr enttäuscht. Das hat uns sehr viel Kraft und Zeit gekostet.

Ich begrüße jetzt außerordentlich - das will ich auch anerkennen -, dass Sie in dieser Legislaturperiode, weil Ihnen das Verwaltungsgericht und die Menschen vor Ort die Verordnung zum Nationalparkgesetz vor die Füße geworfen haben, endlich nachgedacht haben. Auch der Umweltminister Jüttner hat dies jetzt besser gemacht. Er war damals umweltpolitischer Sprecher der SPDFraktion, hat aber nichts dafür getan, dass wir zur rechten Zeit ein Biosphärenreservat bekommen. Von der Natur her ist das heute noch früh genug, denn es wurde nichts verschlechtert. Aber vom Entwicklungskonzept her - das Problem ist, dass die Gemeinden und Landkreise im Augenblick leider nicht mehr so stark sind, alle Mittelbündelungen annehmen zu können - haben wir Zeit verloren. Das möchte ich Ihnen so sagen. Hierdurch haben wir viel Unruhe bei den Menschen vor Ort hervorgerufen.

(Bontjer [SPD]: Stimmen Sie zu oder nicht?)

Meine Damen und Herren, heute ist ein neuer Anfang. Sie müssen sich jedoch anhören, wie es dazu gekommen ist. Ich will Ihnen Folgendes sagen: Es ist uns im Ausschuss schwer gefallen, diesen Gesetzentwurf so hinzubekommen. Ich sage ausdrücklich: Die SPD-Fraktion und das MU waren kooperativ. Das ist keine Frage. Sonst hätte es auch nicht funktioniert. Nur wenn Politik kompromissfähig ist, kann so etwas gelingen. Ich danke ausdrücklich Anne Zachow, die auf unserer Seite die Gespräche geführt hat, auch interfraktionell und im Ausschuss. Sie hat das sehr gut gemacht.

(Beifall bei der CDU)

Ich sage bei uns vor Ort immer: Wenn jemand aus einer Großstadt wie Wolfsburg eine solche Position in der Fraktion hat und sich so um das ländliche Gebiet und die Elbe kümmert

(Bontjer [SPD]: Aber Inselmann war besser!)

- Inselmann ist dort zu Hause -, dann ist das schon Anerkennung wert.

Ich habe bereits gesagt, dass wir dem Gesetzentwurf heute zustimmen werden. Ich möchte noch einige Bemerkungen sachlicher Art zum Inhalt des Gesetzes machen. Herr Minister, wir haben in die Entschließung die Verbuschung an der Elbe angesprochen. Dies ist ein schwerwiegendes Problem. Wir wissen, dass wir bei entsprechendem Hochwasser jetzt schon - ich habe es mir angesehen Verlandungen in der Verbuschung haben, sodass das Elbufer allmählich hoch wächst. Dies können wir uns nicht leisten. Wir haben es in der Entschließung angesprochen. Es ist aber nicht genügend deutlich geworden. Für die Zukunft müssen wir daran arbeiten. Aus Hochwasserschutzgründen werden wir darum nicht herumkommen.