Protocol of the Session on September 26, 2002

Das Gefahrgutrecht ist international weitgehend harmonisiert, sodass von den sicherheitstechnischen und administrativen Aspekten des Transportes keine grundlegenden Wettbewerbsverzerrungen ausgehen. Durch seine laufende Anpassung an die technische Entwicklung leistet es einen effektiven Beitrag zur Sicherheit der Gefahrguttransporte.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Einen spezifisch auf das Land bezogenen Gefahrgutbericht gibt es für Niedersachsen nicht. Umfassende Erkenntnisse auch für Niedersachsen ergeben sich aber aus dem jährlich erscheinenden Bericht der Projektgruppe „Nationales GefahrgutLagebild“, in der Niedersachsen durch das Innenministerium vertreten ist.

Dieses Lagebild Gefahrgut liefert Informationen u. a. über die Unfallentwicklung, die Organisation und die Ergebnisse der Gefahrgutüberwachung aus dem Bereich der Polizei, der Gewerbeaufsicht, des Bundesamtes für Güterverkehr, des Bundesgrenzschutzes, der Bundeswehr, des Zolls und des Eisenbahnbundesamtes. Insofern liegen auch für Niedersachsen Statistiken wie beispielsweise Anzahl der Lkw-Fahrten mit Gefahrgut, Zahlen über durchgeführte Kontrollen und festgestellte Verstöße sowie Unfallzahlen vor.

Bei der Anzahl der kontrollierten Fahrzeuge und bei den Beanstandungen unterscheiden die vorliegenden Statistiken nach Fahrzeugen aus Deutschland, aus anderen EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten. Im Jahr 2000 lag die durchschnittliche Beanstandungsquote bei Fahrzeugen aus Deutschland bei 15,25 %, aus anderen EU-Mitgliedstaaten bei 14,95 % und aus Drittstaaten bei 18,22 %.

Zu 2: Niedersächsische Betriebe, die an der Gefahrgutbeförderung beteiligt sind, werden auf

ihrem Betriebsgelände durch die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter überwacht. Gefahrgutrechtliche Grundlage für die Überwachung sind das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter sowie die Gefahrgutbeauftragtenverordnung. Die Kontrollen durch die Gewerbeaufsicht erfolgen jeweils vor dem Hintergrund aktueller Erkenntnisse, entweder anlassbezogen oder im Rahmen von Schwerpunktaktionen. Wegen ihrer Kenntnisse der Einzelheiten beim betrieblichen Umschlag gefährlicher Güter haben die Gewerbeaufsichtsämter im besonderen Maße die Möglichkeit, gezielt und umfassend auf eine sichere Gefahrgutbeförderung hinzuwirken. Präventiv erfolgt dies durch Beratung der Unternehmen und der Gefahrgutbeauftragten, wobei die Verantwortung für die Gefahrguttransporte und für die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen beim Unternehmer verbleibt. Die stichprobenartigen Kontrollen der Gewerbeaufsicht in den Betrieben tragen dazu bei, dass unsichere Gefahrguttransporte erst gar nicht durchgeführt werden.

Im Bereich der Polizei sind auf Ebene der Bezirksregierungen speziell fortgebildete Polizeibeamte in sogenannten „regionalen Kontrollgruppen“ zusammengefasst, die bei zielgerichteten Schwerpunktkontrollen des gewerblichen Güterverkehrs insbesondere Gefahrguttransporte kontrollieren. Neben den regionalen Kontrollen finden in Niedersachsen länderübergreifende Kontrollen des gewerblichen Güter- (einschließlich Gefahrgut) und Personenverkehrs sowohl auf Ebene eines Verbundes der norddeutschen Länder als auch auf Bundes- und EU-Ebene statt.

Anlässlich aller Kontrollen findet grundsätzlich eine Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Güterverkehr, dem Bundesgrenzschutz, dem Zoll, der Bundeswehr, der Gewerbeaufsicht und den Arbeitsämtern statt.

Im Zusammenhang mit Gefahrguttransporten kommt den Aspekten der Ladungssicherheit ein besonderer Stellenwert zu. Die niedersächsische Polizei hat im vergangenen Jahr ein Ladungssicherungshandbuch entwickelt, das auch die Ladungssicherung von Gefahrgut behandelt. Das Handbuch ist bundesweit auf reges Interesse gestoßen. Eine bundeseinheitliche Etablierung zur Gewährleistung gleicher Standards und Beurteilungsmaßstäbe ist vorgesehen. Gegenwärtig befindet sich das Handbuch in der Abstimmung mit den Bundesländern.

Präventive Maßnahmen stellen ein wesentliches polizeiliches Instrument zur Gewährleistung der Sicherheit von Gefahrguttransporten dar. In diesem Sinne arbeitet die niedersächsische Polizei mit der Industrie – sowohl mit Fahrzeugherstellern als auch Herstellern von Ladungssicherungsmitteln sowie Verbänden, beispielsweise dem Verband der chemischen Industrie, zusammen.

Auf ministerieller Ebene wird durch Mitwirkung an der nationalen und internationalen Gesetzgebung und Beratungstätigkeit ein Beitrag zur Sicherheit der Transporte geleistet. Dazu findet in diversen Arbeitskreisen auf Behördenebene und mit der Wirtschaft ein reger Gedanken- und Informationsaustausch statt.

Fahrzeuge aus nichteuropäischen Staaten werden an den Schengen-Außengrenzen zu Polen, Tschechien sowie der Schweiz systematisch vom Bundesgrenzschutz grenzpolizeilich, ausschließlich im Rahmen der Gefahrenabwehr, kontrolliert. Ziel der Kontrollmaßnahmen ist dabei die Abwehr von Gefahren für die Sicherheit des Straßenverkehrs in Deutschland (Priorität also Einreisekontrollen); insbesondere ist verkehrsunsicheren Fahrzeugen die Weiterfahrt nach Deutschland zu untersagen. An den Schengen-Außengrenzen wurden im Jahre 2000 insgesamt 22 065 Lkw-Fahrzeuge beanstandet. Nach den vorliegenden Erfahrungen sind die Beanstandungen bei Gefahrguttransporten durch den Bundesgrenzschutz eher gering, da der Anteil von Gefahrguttransporten am gesamten grenzüberschreitenden Verkehr, insbesondere über die Ostgrenzen, zahlenmäßig noch nicht von Bedeutung ist.

Zu 3: Für den Verkehrsträger Schiene liegen der Landesregierung Statistiken des EisenbahnBundesamtes (EBA) über durchgeführte Gefahrgutkontrollen und gefährliche Ereignisse, bezogen auf das gesamte Bundesgebiet, vor. Diese sind ebenso in dem bereits zu 1. erwähnten Lagebild Gefahrgut aufgeführt.

Aufgrund der unterschiedlichen Erhebungsmethoden und Unfalldefinitionen von Gefahrgutereignissen ist eine vergleichende Betrachtung zwischen den Verkehrsträgern Schiene und Straße nicht möglich.

Die Eisenbahnunternehmen sind verpflichtet, bestimmte gefährliche Ereignisse im Eisenbahnbetrieb zu melden, zu untersuchen und zu berichten. Die Meldepflicht im Rahmen der Beförderung

gefährlicher Güter bezieht sich auf gefährliche Ereignisse mit Austreten von gefährlichen Gütern, wenn eine öffentliche Beeinträchtigung entstanden ist oder mindestens ein Mensch getötet oder verletzt oder fünf Menschen leicht verletzt wurden oder wenn mindestens eine Menge von 100 l/kg an gefährlichen Gütern ausgetreten ist. In diesen Fällen ist das Eisenbahnunternehmen verpflichtet, einen Eisenbahn-Untersuchungsbericht zu erstellen. Bei den übrigen gefährlichen Ereignissen mit Beteiligung von gefährlichen Gütern wird ein vereinfachter Eisenbahn-Untersuchungsbericht erstellt.

Im Jahr 2000 wurden aufgrund der o. g. Kriterien beim EBA 14 gefährliche Ereignisse gemeldet und entsprechende Untersuchungsberichte erstellt. Aufgrund eines vereinfachten Untersuchungsberichtes wurden weitere 75 gefährliche Ereignisse mit Gefahrgutbeteiligung registriert.

Bei den durchgeführten Gefahrgutkontrollen ergab sich im Bereich Niedersachsen/Bremen bei dem EBA im Jahr 2001 bei insgesamt 1 009 überprüften Sendungen eine Beanstandungsquote von 12,9 %.

Für den Verkehrsträger Wasser müssen nach § 18 Abs. 3 der Gefahrgutverordnung See bei Unfällen mit gefährlichen Gütern unverzüglich die zuständigen Bundesbehörden unterrichtet werden. In den vergangenen Jahren ist danach eine Meldung erfolgt.

Statistiken über durchgeführte Kontrollen und festgestellte Beanstandungen werden nicht geführt. Die Überprüfungen erfolgen im Rahmen der von der Hafenaufsicht laufend durchgeführten Routinekontrollen.

Anlage 8

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 16 des Abg. Klare (CDU):

Landesregierung fördert ganztägige „Lehrerfortbildung“ während der Unterrichtszeit

Der Zeitschrift der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft vom August 2002 ist auch ein ausführlicher Terminhinweis auf den „Pädagogischen Tag“ des GEW-Kreisverbandes Diepholz am 30. Oktober 2002 zu entnehmen. Diese Veranstaltung wird in Zusammenarbeit mit der Fortbildungsregion Diepholz/Nienburg des Landes Niedersachsen und der Bildungsvereinigung Arbeit und Leben ganztägig

durchgeführt. Verantwortlich zeichnet laut Terminankündigung der Fortbildungsbeauftragte bei der Bezirksregierung Hannover. Die Veranstaltung beginnt um 8.30 Uhr und damit zur besten Unterrichtszeit, im Übrigen direkt nach den Herbstferien.

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum fördert das Land Niedersachsen über die regionale Lehrerfortbildung und unter der Anschrift der Bezirksregierung Hannover und deren Federführung eine ganztägige Gewerkschaftsveranstaltung während der Unterrichtszeit unmittelbar nach den Herbstferien?

2. Warum nimmt die Landesregierung entgegen ihren Äußerungen, dass Lehrerfortbildung in der unterrichtsfreien Zeit stattzufinden habe, erheblichen Unterrichtsausfall an Schulen des Landkreises Diepholz in Kauf, statt als Mitveranstalter dafür zu sorgen, dass die Veranstaltung in der unterrichtsfreien Zeit, etwa in den vorangegangenen Herbstferien, stattfindet?

3. Angesichts der Tatsache, dass die Bildungsvereinigung Arbeit und Leben in Trägerschaft des DGB als Mitveranstalter genannt wird, wird oder kann diese Veranstaltung auch über das Niedersächsische Erwachsenenbildungsgesetz aus Mitteln des Landes Niedersachsen gefördert werden?

Für die Durchführung der Fort- und Weiterbildung gilt der Grundsatzerlass „Regelungen für Fortbildung und Weiterbildung im niedersächsischen Schulwesen“ vom 23. April 1996. In Punkt 2 ist geregelt, dass die dienstliche Fortbildung auf zentraler und regionaler Ebene in besonderem Umfang in der unterrichtsfreien Zeit (einschl. Schulferien) angeboten wird. Schulinterne Fortbildung findet grundsätzlich in der unterrichtsfreien Zeit statt. Regionale Fortbildungsveranstaltungen der Bezirksregierungen und der Fortbildungsregionen finden vorrangig als Nachmittagsveranstaltungen statt. Falls es aus fortbildungsdidaktischen oder organisatorischen Gründen erforderlich ist, sind auch andere Veranstaltungszeiträume wie Ganztagsveranstaltungen und Abendveranstaltungen möglich.

Um Fortbildungsangebote auf regionaler Ebene überwiegend in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden zu lassen, ist über zusätzliche Vorgaben geregelt worden, dass im Höchstfalle 10 % der Angebote Unterrichtszeit einschließen dürfen. Insgesamt konnte dadurch seit 1995 erreicht werden, dass mittlerweile ca. 80 % der zentralen und ca. 90 % der regionalen Fortbildung in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden. Vor der neuen Erlassregelung von

1996 haben ca. 12 % der zentralen und ca. 18 % der regionalen Angebote während der unterrichtsfreien Zeit stattgefunden bzw. 88 % bzw. 82 % während der Unterrichtszeit.

Dieser 10 %- Korridor gilt für alle Angebote auf zentraler und regionaler Ebene. Das NLI sowie die Bezirksregierungen sind angewiesen, diese Vorgabe einzuhalten.

Über die Programmerstellung für ein schul- und ortsnahes Fortbildungsangebot entscheidet die in den Bezirksregierungen gebildete Koordinierungsgruppe im Rahmen der gesetzten Vorgaben. Um eine größere Vielfalt und Professionalität zu entwickeln, wird die Einbeziehung außerschulischer Träger in dem o. a. Erlass ausdrücklich gewünscht. Dass die Fortbildungsregion in diesem Falle mit einer Lehrergewerkschaft kooperiert, ändert nichts an der grundsätzlichen Aussage.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen wie folgt:

Zu 1: Bei der genannten Veranstaltung handelt es sich um eine Kooperationsveranstaltung, die die regionale Lehrerfortbildung in der Fortbildungsregion Diepholz/Nienburg seit einigen Jahren in Zusammenarbeit mit dem außerschulischen Partner „GEW Kreisverband Diepholz“ durchführt. Die Form der Kooperation wird in jedem Jahr genau abgesprochen. Die Art reicht von der Planung der Inhalte über die organisatorische Abwicklung bis hin zur teilweisen Finanzierung der Tagung aus Mitteln des Kreisverbandes. Diese Form der Zusammenarbeit ist auch mit anderen Trägern in der Region üblich (z. B. Kirchenkreis Diepholz der Evangelischen Landeskirche Hannovers). Es handelt sich also nicht um eine Gewerkschaftsveranstaltung. Alle Kursangebote sind im Programmheft der Regionalen Fortbildung 2002/2 als Kursangebote aufgenommen worden und werden als dienstliche Fortbildung vom Büro des Fortbildungsbeauftragten abgewickelt. Der Termin liegt zwei Wochen nach den Herbstferien.

Zu 2: Der von der Fortbildungsregion Diepholz/Nienburg geplante „Pädagogische Tag“ unterliegt den in den Vorbemerkungen dargestellten Grundsätzen. Da sich die teilnahmewilligen Lehrkräfte für einen regionalen Lehrerfortbildungskurs über die Schulleitungen anmelden müssen, ist es in das Ermessen der Schulleitungen gestellt, welche und wie viele Lehrkräfte von der jeweiligen Schule teilnehmen. Dabei haben sie dafür Sorge zu tragen,

dass in der Regel kein Unterricht ausfällt bzw. der Unterricht der teilnehmenden Lehrkräfte vertreten wird.

Am Vormittag wird eine Veranstaltung, am Nachmittag des Veranstaltungstages werden 17 Workshops angeboten. Zahlreiche Lehrkräfte nehmen nur an den Nachmittagsveranstaltungen teil, weil sie sich in eigener Verantwortung dafür entscheiden oder weil dienstliche Interessen aus der Sicht der Schulleitung einer Teilnahme entgegenstehen.

Da die Veranstaltung am 30. Oktober 2002 stattfindet und die Anmeldungen bis zum 15. Oktober 2002 erfolgen können, sind gegenwärtig noch keine genauen Teilnehmerzahlen bekannt.

Zu 3: Nein.

Anlage 9

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 17 des Abg. Busemann (CDU):

Finanzieller Stillstand statt zusätzlicher Mittel, Stellenabbau statt zusätzlicher Stellen - „Selbständige Schule ohne massive Finanzspritzen ein Luftschloss“

Die Landesregierung hat im aktuellen Schulverwaltungsblatt vom September 2002 ihre Ankündigungen in Bezug auf eine „selbständige Schule“ in einem Brief an die Schulen erläutert. „Ein weiteres Ziel der selbständigen Schule ist, dass zukünftig Assistenzkräfte die Lehrkräfte und Schulleitungen entlasten, damit z. B. außerunterrichtliche Aufgaben besser bewältigt werden können. Dieses Personal können die Schulen selbst einstellen.“

Ministerpräsident Gabriel hat in der einschlägigen Pressekonferenz vom 9. August 2002 dazu unmissverständlich erklärt, dass im Rahmen der „selbständigen Schule“ keinerlei zusätzliche Finanzmittel bereitgestellt werden. Entsprechend kommentierte die Braunschweiger Zeitung in ihrem Kommentar vom 10. August: „Marode Klassenzimmer, Klassenstärken jenseits der 30, beschämender Unterrichtsausfall, immer mehr ausgebrannte, zermürbte Lehrer: Mit diesen Voraussetzungen, ohne massive Finanzspritzen, wird die selbständige Schule ein Luftschloss bleiben.“

Gleichzeitig hat die Landesregierung 56 Schulassistentenstellen ersatzlos gestrichen, das sind fast 10 % des Bestandes. Keine einzige Stelle für Schulverwaltungspersonal ist trotz wiederholter Ankündigungen in den letzten Jahren geschaffen worden. Ohne ir

gendeine Entlastung hat die Landesregierung in den letzten Jahren zahlreiche Aufgaben von den Bezirksregierungen auf die Schulen verlagert und vor diesem Hintergrund auf Kosten der Schulen gegenüber 1995 die Zahl der Schulaufsichtsbeamten von fast 400 auf gut 300 reduziert.