Protocol of the Session on June 14, 2024

(Zuruf von René Domke, FDP)

deswegen, Herr Pegel, kann ich Ihnen auch nur kritisch mitgeben für heute, dass wir da nicht unbedingt in schweres Fahrwasser geraten, sondern dass wir da genau an den richtigen Punkt kommen, wo die Diskussion jetzt hingehört.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Meine Damen und Herren, die Diskussion wird sich natürlich weiter fortsetzen. Und wenn Sie auch noch 5.000 weitere Erstaufnahmeplätze, was ja die FDP mehr oder weniger etwas polemisch formuliert, fordern, die müssen durchgeführt werden.

(Zuruf von René Domke, FDP)

Aber wir müssen trotzdem dafür sorgen, dass die Zugangszahlen effektiv heruntergefahren werden.

(René Domke, FDP: Da sind wir ja dabei, aber wir müssen ja erst mal mit denen umgehen, die da sind.)

Das ist selbstverständlich. Und dann werden Notlösungen, Krisenlösungen gefunden werden,

(René Domke, FDP: Ja.)

aber der Anspruch, einfach nur die Erstaufnahme zu erweitern, der ist für uns deutlich zu einfach gegriffen. Der führt eben nicht dazu.

(René Domke, FDP: Ja, aber da kann ich das doch für andere erst mal durchführen.)

Die Menschen kommen doch trotzdem in die Kommunen. Selbst wenn Sie 2.000 Erstaufnahmeplätze haben, dann wird vielleicht ein kleiner zeitlicher Verzögerungsmoment gebraucht.

Es ist nicht nachhaltig, was die FDP hier formuliert.

(René Domke, FDP: Wir sind ja an Lösungen interessiert.)

Es ist nicht der Kern der eigentlichen Diskussion, die notwendig ist. Und ich bin sehr erfreut darüber, dass Sie wenigstens den subsidiären Schutz einmal als Thema aufgegriffen haben. Da haben Sie ja einen Punkt gesetzt, der hoffentlich entsprechend auch dann von der Öffentlichkeit weiter transportiert wird und in weiteren Debatten gerne auch im Innenausschuss zu diskutieren ist.

Meine Damen und Herren, an dieser Stelle möchte ich es dabei belassen. Ich bin gespannt auf weitere Diskussionspunkte. Wir haben noch Redezeit, unser kommunalpolitischer Sprecher wird auch noch sich äußern. – Vielen Dank erst einmal für die Aufmerksamkeit!

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Frau von Allwörden.

(Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag der FDP enthält in der Feststellung und auch in der Aufforderung eine Vielzahl von Punkten, denen wir zustimmen können. In einigen Teilen sind wir aber anderer Auffassung und werden deshalb die ziffernweise Abstimmung des Punktes II des Antrages beantragen.

Für die Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen gibt es in den Erstaufnahmeeinrichtungen und in den Kommunen, in unserem Land und deutschlandweit immer weniger Platz. In dieser Lage müssen die Bundesregierung und auch die Landesregierung dafür sorgen, dass die kommunale Ebene, die für die Unterbringung der Flüchtlinge außerhalb der Erstaufnahmeeinrichtungen zuständig ist, besser unterstützt wird. Fakt ist aber, dass die Anzahl der Personen in der Erstaufnahmeeinrichtung und in den Kommunen zahlenmäßig an einer Obergrenze angekommen ist, in denen die Unterbringung und Versorgung praktisch kaum noch möglich ist.

Der Innenminister hat es bereits angekündigt und im Kabinett ist abgestimmt, dass die Kapazitäten an den Standorten der Erstaufnahmeeinrichtung von 1.200 auf 2.400 Plätze verdoppelt werden. Dafür ist zunächst vorgesehen, die Kapazitäten in Nostorf-Horst und Stern Buchholz zu erhöhen und, soweit dort die baulichen und infrastrukturellen Kapazitäten nicht ausreichen, auch noch andere Standorte zu suchen. Diese Erweiterung der Kapazitäten ist wegen der derzeitigen Lage notwendig.

Das kann aber kein Modell der Zukunft sein. Der Bund und auch das Land müssen jetzt dringend mehr dafür tun, dass die Flüchtlingszahlen insgesamt sinken. Wir haben wiederholt gefordert, dass Asylverfahren generell in Drittstaaten außerhalb der EU geprüft werden. Dort kann auch die Bleibeperspektive geprüft werden.

Und diesen Begriff „Spurwechsel zur Arbeitsmigration“ sehen wir kritisch, weil er gerade auf Asylbewerber ausgerichtet ist, die gerade keine Bleibeperspektive haben.

(Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD)

Wir werden uns deshalb zu Ziffer 1 enthalten.

Die Grundlage für dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen mit Bleibeperspektive in Kommunen zu schaffen, Kommunen bei der Wohnungssuche zu unterstützen und die Wohnraumschaffung zu fördern, ist eine gute Forderung. Lösungen werden hier aber allerdings nicht angeboten. Wir wissen alle, dass die finanziellen Mittel limitiert sind. Und selbst wenn Geld vorhanden ist, gibt es die strukturellen und baulichen Voraussetzungen für den Bau von Wohnungen in den Kommunen gar nicht. Die Infrastruktur reicht nicht, die Sprachkurse reichen nicht, die notwendigen Schul- und Integrationsangebote sind unzureichend. Und allein die Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge zu fordern, schafft einen Anreiz, der sehr schnell in die falsche Richtung gehen kann.

Ich habe es in diesem Zusammenhang schon einmal gesagt, die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern sind weder der Ort, an dem über die Migrationspolitik der Bundesrepublik Deutschland entschieden wird, noch sind sie die Orte, an denen die Fehlentscheidungen korrigiert werden sollten.

(Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD)

Es gab Mitte 2023 einen Antrag der CDU/CSU im Bundestag für flexible Sonderregelungen im BauGB für den kurzfristigen Ausbau sozialer Infrastruktur, wie von Kindergärten, Schulen und auch Flüchtlingsunterkünften, für eine Entlastung der Kommunen. Der wurde allerdings von der Koalition abgelehnt. Wir reden hier angesichts der Vielzahl der notwendigen Unterbringung und der derzeitigen Baukosten auch nicht vom Wohnungsbau, sondern eher von Wohnheimbau. Und dann stellt sich wieder die Frage der Infrastruktur, des Umfeldes. Und die einheimische Bevölkerung, die selbst Wohnraum sucht, muss es auch verstehen und akzeptieren können, deshalb auch hier Enthaltung.

Der Forderung unter Ziffer 3, die Zuwanderungszuständigkeitslandesverordnung anzupassen, damit in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit Erstaufnahmeeinrichtung oder einer Außenstelle der Erstaufnahmeeinrichtung die Zahl der Asylbewerber auf die Aufnahmepflicht angerechnet wird, stimmen wir zu. Das ist auch eine Forderung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und auch die unsere, eine umfassende Bestandsaufnahme für Probleme mit Migration und Konzepte für potenzielle und wünschenswerte Effekte der Migration, für Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Zusammenleben zu erarbeiten. Dazu gibt es bereits Studien und Erhebungen. Wenn diese aktualisiert und an die derzeitige Lage angepasst werden sollen, kann man das fordern, aber dem Landtag die Ergebnisse dieser umfassenden Bestandsaufnahme bis zum 31. August 2024 vorzulegen, finden wir zeitlich etwas zu ambitioniert.

Zum zweiten Teil der Forderung unter Ziffer 4, Ängste und Vorbehalte zu untersuchen, die Ursachen zu ergründen und die Integrationsbereitschaft zu verbessern, insbesondere die Integrationsarbeit in den Kommunen, das sehe ich tatsächlich etwas differenzierter. Die Bevölkerung gibt deutlich zu erkennen, was ihre Forderungen und Sorgen im Zusammenhang mit dem Asylgeschehen sind und was ihre Integrationsbereitschaft manchmal auch hemmt. In diesem Zusammenhang geht es nicht

nur um die Integrationsbereitschaft der Bevölkerung, sondern eben auch um die Bereitschaft der hier ankommenden Menschen, sich zu integrieren, also die gesellschaftlichen, sozialen und kulturellen Bedingungen in Deutschland anzuerkennen und danach zu leben. Auch hier werden wir uns deshalb enthalten.

Zum Schluss zu Ziffer 5 des Forderungskatalogs: Da halten wir es für ausreichend, in der Sitzung des Innenausschusses zum Sachstand der ergriffenen Maßnahmen und Umsetzung der Beschlüsse der MPK zu berichten, wenn sich die Sach- und Rechtslage geändert hat. Dazu gibt es im Innenausschuss ja bereits zwei Daueranträge von Ihnen und auch zur Bezahlkarte mit uns zusammen, von der wir im Übrigen auch schon länger nichts mehr gehört haben, außer dass es noch nichts zu hören gibt.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, insgesamt ein notwendiger und absolut diskussionswerter Antrag der FDP. Danke dafür! Unsere Auffassung dazu habe ich Ihnen vorgetragen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete!

Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort der Abgeordnete Michael Noetzel.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich halte die Rede für meine Kollegin Steffi Pulz-Debler, der ich von hier aus gute Besserung wünsche.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Die Aufnahme von Geflüchteten ist eine von vielen Herausforderungen, der sich die EU, die Bundesrepublik Deutschland und Mecklenburg-Vorpommern gegenwärtig stellen müssen. Sie war in gewissen Maßen vorhersehbar, aber sie ist eine, die das Land und die Kommunen durch die Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine aktuell besonders fordert. Und sie ist eine, die Menschen besonders berührt, Letzteres auch, weil wir es gerade mit einer mehrfachen Krisensituation zu tun haben, die alle im Einzelnen Ursachen haben, aber in der Summe die Menschen beunruhigen.

Der Ukrainekrieg und damit verbunden die Energieverknappung und der Anstieg der Energiepreise waren vor 2022 undenkbar. Vor dem Klimawandel und seinen Folgen einschließlich der Flüchtlingsströme und der Überflutung ganzer Regionen auch in Europa hat der Club of Rome schon in den 1970er-Jahren gewarnt,

(Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD)

auch die Notwendigkeit der Entwicklungszusammenarbeit bis in die 1990er-Jahre als Entwicklungshilfe tituliert. In Höhe von 0,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts der entwickelten Industriestaaten haben sich die Vereinten Nationen 1970 festgelegt. Nur wenige Staaten haben diese Vereinbarung seitdem eingehalten. Deutschland gehört nicht dazu und will diese Leistungen noch weiter absenken. Gerade vor wenigen Tagen im Zusammen

hang mit dem G7, der gerade in Italien stattfindet, wurde berichtet, dass ein Bruchteil der Investitionen der G7Staaten in Rüstung den Hunger in der Welt beenden würde und dass von den zugesagten Hilfen Billionen, ich wiederhole, Billionen Dollar nicht ausgezahlt wurden.

Und wesentliche Ursachen für Flucht sind auch nicht vom Himmel gefallen, sondern sie reichen bis in die Kolonialzeit zurück. Warum ich das hier ausführe? Wir in den Parlamenten müssen uns klar darüber werden, dass unser Handeln und unsere Entscheidungen nicht folgenlos bleiben.

Und, Herr Domke, Ihrer Einlassung vom November bezüglich der Versäumnisse der Regierung Merkel in Fragen der Migration stimme ich fast in allen Punkten zu und komme nun zum heutigen Antrag. Nachdem Sie also im November 2023 die Landesregierung per Landtagsbeschluss auffordern wollten, sogenannte irreguläre Migration wirksam zu bekämpfen und Fehlanreize zu reduzieren sowie mehr Transparenz bei Flucht und Migration herzustellen, sollen nun die Kommunen bei der Unterbringung von Flüchtlingen entlastet werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP-Fraktion, das können wir dann auch ganz kurz machen, denn das hat der Innenminister ja auch schon gesagt: Das Land Mecklenburg-Vorpommern erstattet als eines von zwei Bundesländern den Kommunen vollständig die Kosten für die Aufnahme Geflüchteter. Das Land baut die Erstaufnahmeeinrichtungen aus und das Land hat ein Wohnraumförderprogramm aufgelegt und umgesetzt. Die Landesregierung ist zur Frage der Aufnahme und Integration Geflüchteter im ständigen Kontakt mit den Landkreisen und kreisfreien Städten,

(René Domke, FDP: Na, dann ist es ja gut!)

was auch die Belastung einschließt. Die Umsetzung von Punkt II.1 Ihres Antrages würde bedeuten, dass die Kapazität der Erstaufnahmeeinrichtungen in kürzester Zeit um ein Vielfaches erweitert werden müsste und dort zu Daueraufhalten bis zu einer Rückführung in unbestimmter Zeit führen würde.