Und was machen, was machen die ostdeutschen Fraktionsvorsitzenden der AfD? Geben am 15. Januar eine Erklärung ab,
Ich zitiere: „Wir werden eine großangelegte Rückführungsinitiative für illegale Einwanderer planen und durchführen.“
Und weiter: „Wir werden das Staatsangehörigkeitsrecht, welches bis zum Jahr 2000 galt, wiederherstellen.“
„um den Assimilationsdruck auf nichtintegrierte Ausländer zu erhöhen. Wir werden Anreize schaffen, um nichtintegrierten Migranten die Heimkehr zu ermöglichen.“
Und schließlich: „… wir werden beginnen, sobald wir in Regierungsverantwortung stehen. Deutschland muss wieder deutscher werden.“ Zitatende.
Allen Demokrat/-innen muss bewusst sein, Remigration bedeutet die Behandlung von Menschen, die seit Jahren bei uns leben, als Menschen zweiter Klasse. Remigration bedeutet Deportation.
Remigration bedeutet Rechtlosigkeit. Remigration bedeutet eine Verletzung der Menschenwürde. Remigration ist ein Angriff auf den Kern unserer Grundwerte. Das, was die AfD unter dem Begriff „Remigration“ versteht, zielt letztlich auf die Vertreibung von Millionen von Menschen ab, von Menschen, die nicht in ihr Weltbild passen, die anders sind, die nicht deutsch genug sind. Das ist nicht nur rassistisch, das ist klar verfassungsfeindlich.
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und René Domke, FDP – Torsten Koplin, DIE LINKE: Menschenfeindlich.)
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat im Juni 2019 die Identitäre Bewegung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Diese Einschätzung hat das Verwaltungsgericht Berlin am 23. Juni 2020 bestätigt. Die „Gruppe verfolge“, so das Gericht, „Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Besonders die zentrale Forderung der Identitären Bewegung nach einer ethnisch-kulturellen Homogenität und dem Erhalt einer ethnischen ‚Reinheit‘ aller Völker“ würde „einzelne Personen oder Gruppen wie Menschen zweiter Klasse“ behandeln und daher gegen die vom Grundgesetz geschützte Menschenwürde verstoßen.
Am 3. März 2021 hat das Bundesamt für Verfassungsschutz die gesamte Alternative für Deutschland als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Das Verwaltungsgericht Köln hat diese Entscheidung am 8. März 2022 bestätigt und dies unter anderem darauf gestützt, dass das in den ausgewerteten Äußerungen von AfDMitgliedern „zutage geförderte Volksverständnis … dem im Grundgesetz zum Ausdruck kommenden“ Verständnis widerspreche und geeignet sei, „Zugehörige einer anderen Ethnie auszugrenzen … als Menschen zweiter Klasse zu behandeln“ und auf diese Weise ihre Menschenwürde zu verletzen.
Am 26. April 2023 hat das Bundesamt für Verfassungsschutz die Junge Alternative, die Jugendorganisation der AfD, als gesichert rechtsextreme Bestrebung eingestuft. Die JA propagiere, so das Bundesamt, „ein völkisches Gesellschaftskonzept, das auf biologistischen Grundannahmen“ beruhe und „ein ethnokulturell möglichst homogenes Staatsvolk“ postuliere. „Staatsangehörige mit Migrationshintergrund würden als Deutsche zweiter Klasse abgewertet.“ Ein solches „Volksverständnis stehe im Widerspruch zum Grundgesetz“.
(Enrico Schult, AfD: Ist doch gar nicht wahr, Frau Oehlrich! Was erzählen Sie denn da für einen Unsinn!)
finden überall in Deutschland Demonstrationen statt. Tausende Bürger/-innen wenden sich mit ihrem Protest gegen die Politik der AfD
und stehen ein für die Demokratie, für die Menschenwürde, für die Rechte aller Menschen, die in Deutschland leben. Diese Bürger/-innen erwarten zu Recht, dass alle Staatsorgane das Gleiche tun. Unsere Demokratie ist stark und sie ist wehrhaft, und wenn es sein muss, dann wird sie das auch zeigen. Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung können beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf ein Verbot der AfD stellen.
Wir, die demokratischen Fraktionen dieses Landtags, haben eine besondere Verantwortung, dem rechtsextremen Treiben ein Ende zu bereiten.
Was können wir also tun? Bewerten und informieren. Die rot-rote Koalition könnte einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes in den Landtag einbringen, der dem Verfassungsschutz die sogenannte Verdachtsberichterstattung gestattet,
(Enrico Schult, AfD: Jetzt zeigen Sie, wes Geistes Kind Sie sind, Frau Oehlrich. – Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD)
Liebe Kolleg/-innen und aus den Koalitionsfraktionen, jetzt wäre der richtige Moment für einen neuen Anlauf.