das hat die CDU ja auch noch mal ausgeführt, dazu haben Sie sich nicht geäußert. Das möchte ich nur feststellen. Für mich ist das eine Verweigerungsgemeinschaft, keine Verantwortungsgemeinschaft, die Sie hier derzeit darstellen.
Und ich sage Ihnen auch eins: Das, was Sie hier als SPD-Politiker darstellen, ist der Mensch, der hier vorne steht, eine große Rede hält, aber nur den Zug von hinten beobachtet. Sie kommen in dieser Thematik nicht mehr hinterher!
da erleben wir hier in der AfD, die kann eins, austeilen, aber nicht einstecken. Sobald ein Hauch Gegenwind kommt, ist das Gezeter gleich groß.
mit mangelnder Demokratie, und das ist eine Verdrehung, die immer wieder von Ihnen ins Feld geführt wird,
Und zu Ihren Positionen, die Sie hier vortragen, kann ich Sie nur herzlich dazu einladen, der Debatte im Weiteren zu folgen, die ist nämlich noch nicht vorbei. Wir haben noch mehrere Rednerinnen und Redner auch aus unserer Fraktion, wir hören einen Bericht der Ministerpräsidentin, und da geht es genau darum, wie ich in meiner Rede dargelegt habe, was wir hier spätestens seit dem März in der konkreten Situation, aber vorher natürlich auch schon vorgetragen haben, zu konkreten Maßnahmen, wie wir unserem humanitären Anspruch gerecht werden,
der bei Ihnen schon mal komplett nicht vorhanden ist, und wie wir das aber kombinieren mit einer guten Ordnungspolitik. Und da haben wir hier sowohl, was die Ziele, als auch, was die Maßnahmen angeht, an Klarheit nichts hinzuzufügen.
Dass Ihnen das natürlich parteipolitisch nicht in den Kram passt, weil Sie eine Ein-Thema-Politik betreiben,
die schlimme Situation, in der Menschen, die vor Krieg und Vertreibung, vor Hunger, Umweltkatastrophen und Armut flüchten, hier zu benutzen, um die Bevölkerung zu spalten und auf dem Rücken dieser Menschen, auf dem Rücken dieser Politik am Ende Ihre eigene Partei und Ihre eigenen Karriereansprüche voranzubringen, das ist das, was Sie antreibt. Das ist aber Ihr Thema.
An dieser Stelle gestatten Sie mir ein paar Hinweise zur Umsetzung unserer Geschäftsordnung und zum Umgang miteinander.
Ich weise darauf hin, dass Kommentare von der Regierungsbank nicht vorgesehen sind, Herr Minister Backhaus, das gilt auch für Sie, und ich weise den Zwischenruf von Ihnen als unparlamentarisch zurück. Das habe ich auch der AfD-Fraktion schon signalisiert, dass ich mich hierzu äußern werde. Da hätte es also jetzt keines weiteren Kommentares bedurft.
Weiterhin möchte ich darauf hinweisen, dass wir auch, wenn jemand eine Zwischenfrage stellt, ich davon ausgehe und auch so handle, dass ich denjenigen, der redet, erst mal aussprechen und seinen Satz beenden lasse und nicht dazwischensprechen werde, die Frage nach der Annahme der Zwischenfrage erst stelle, wenn der Satz beendet ist, was natürlich auch voraussetzt, dass der Redner, der sieht ja, dass eine Zwischenfrage angefragt ist, auch entsprechend seinen Satz dann in einer
angemessenen Zeit beendet und nicht noch drei Nebensätze anfügt, sodass ich gezwungen werde, einzugreifen.
Dann das nächste Problem ist die Frage der Ansprache von nicht anwesenden Mitgliedern dieses Landtages. Hier gibt es Abmeldungsgründe, zum Beispiel Besuchergruppen, und wenn jemand hier nicht anwesend ist in diesem Moment, ist das ganz einfach zu respektieren, und ich möchte das auch nicht, dass das kommentiert wird.
Dann möchte ich noch mal darauf hinweisen, dass Zwischenrufe erlaubt sind, aber keine Zwiegespräche. Und oftmals sind die Zwischenrufe so gestaltet, dass sich daraus Zwiegespräche entwickeln. Also auch das möchte ich bitten, dass das hier nicht mehr stattfindet.
Dann nutze ich die Gelegenheit und begrüße auf der Besuchertribüne Schulsprecherinnen und Schulsprecher sowie Klassensprecherinnen und Klassensprecher aus Altenpleen und Umgebung. Seien Sie, seid ihr uns recht herzlich willkommen!
Wir fahren fort in der Debatte und ich rufe auf für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Constanze Oehlrich.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! In der Nacht zum Dienstag haben sich Bund und Länder auf gemeinsame Eckpunkte in der Migrations- und Flüchtlingspolitik verständigt. Der Bund wird ab 2024 für jede/jeden Asylantragsteller/-in eine Pauschale von 7.500 Euro pro Kopf und Jahr zahlen. Die Leistungen an Asylsuchende werden eingeschränkt, indem die Anwendbarkeit des Asylbewerberleistungsgesetzes von 18 auf 36 Monate verlängert wird. Abgewickelt werden sollen die Leistungen mit einer bundesweit einheitlichen Bezahlkarte. Zudem soll geprüft werden, ob Asylverfahren künftig im Ausland stattfinden können.
Den kleinsten gemeinsamen Nenner zwischen Bund und Ländern fasste Ministerpräsidentin Manuela Schwesig am Dienstag wie folgt zusammen: „Wir sind uns darüber einig, dass wir Menschen, die vor Krieg Schutz suchen, dass wir den geben wollen, dass Menschen, die keine Schutzgründe haben, nicht in Deutschland bleiben können und zurückgeführt werden können müssen, und dass gerade die, die sich nicht an Regeln halten, die Straftaten begehen, ihr Schutzrecht verwirken, und dass wir dafür auch Regeln brauchen.“ Zitatende.
(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Daniel Peters, CDU: Wird noch nicht umgesetzt.)
Worum es bei dem Bund-Länder-Treffen wirklich ging, brachte der Kollege René Domke, Fraktionsvorsitzender
der FDP, wie folgt auf den Punkt, ich zitiere: „Es wird weniger Migration stattfinden, vor allem irreguläre Migration, und ich denke, die geeigneten Maßnahmen sind jetzt auf den Weg gebracht.“ Der Kollege Franz-Robert Liskow, Fraktionsvorsitzender der CDU, äußerte sich ganz ähnlich, ich zitiere: „Wir müssen Migration spürbar begrenzen.“ Beide Fraktionen haben Anträge in den Landtag eingebracht, in denen sie fordern, die sogenannte irreguläre Migration wirksam zu bekämpfen. Nach dem Willen der CDU sollen dafür, ich zitiere, „lageangepasste stationäre Grenzkontrollen an den Grenzen zu Polen, Tschechien und zur Schweiz eingeführt und mobile Kontrollen aller grenzüberschreitenden Wege und eine Überwachung der Grenzbereiche durchgeführt werden“. Der Bund hat bei der Europäischen Kommission bereits temporäre Binnengrenzkontrollen an den Landesgrenzen zu Österreich, zur Schweiz, zur Tschechischen Republik und zu Polen notifiziert.
Sinn und Zweck solcher Grenzkontrollen sind jedoch umstritten. Aus Sicht der GdP-Bundesbereitschaftspolizei haben stationäre Grenzkontrollen nichts mit modernem Grenzschutz zu tun, „sondern“, ich zitiere, „verhindern einen effizienteren Einsatz unserer BePo Kolleginnen und Kollegen für die Sicherheit in unserem Land“. Dazu komme, dass Menschen, die an der Grenze ein Asylbegehren gegenüber den Einsatzkräften an den Kontrollstellen erklären, die Einreise und somit die Weiterreise in eine Erstaufnahmeeinrichtung gestattet werden müsse. Sprich, an dem Umstand, dass Menschen zu uns kommen und Asyl beantragen, ändern Grenzkontrollen rein gar nichts.
In Transitzonen an den Landesgrenzen sollen nach dem Antrag der CDU zudem, ich zitiere, „beschleunigte Verfahren für Asylbewerber mit geringer Bleibeperspektive durchgeführt und abgelehnte Asylbewerber im Anschluss … in Rückkehrzentren … untergebracht werden“. Dabei verkennt die CDU, dass Asylsuchende nicht allein deswegen in Haft genommen werden dürfen, weil sie einen Asylantrag stellen. Wenn Asylsuchende irgendwo an der Bundesgrenze aufgegriffen, in Transitzonen geschafft und dort festgehalten werden, handelt es sich bei dieser Maßnahme um eine Freiheitsentziehung nach im Sinne des Artikels 104 Grundgesetz, für die eine richterliche Anordnung erforderlich wäre. Eine Rechtsgrundlage dafür gibt es aber nicht. Nach geltendem europäischen Recht dürfte eine solche Rechtsgrundlage auch nicht einfach nach nationalem Recht geschaffen werden.