Protocol of the Session on May 11, 2023

Antrag der Fraktion der CDU Straftaten gegen Polizeibeamte und Rettungskräfte rasch aufklären und Täter zur Verantwortung ziehen – Sonderdezernate bei den Staatsanwaltschaften einrichten – Drucksache 8/2112 –

Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Ann Christin von Allwörden.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jeden Tag gibt es in unserem Land mindestens einen täglichen Angriff auf Polizeivollzugsbeamte. Überall in Deutschland erleben wir eine Zunahme von Gewalt gegen die Polizei, aber in keinem anderen Bundesland ist die Zahl der offiziell erfassten Gewalttaten gegen Polizisten so stark gestiegen wie in Mecklenburg-Vorpommern. Um 31 Prozent nahmen diese Angriffe hier von 2021 auf 2022 zu. Als direkte Folge von Angriffen auf Polizeibeamte mussten 2021 bei der Polizei des Landes 254 Krankentage festgestellt werden. Soweit die Statistik. Was diese Zahlen für das Leben von Polizeibeamten bedeuten, mussten wir im März erleben, da wurde ein Polizeibeamter bei einem Routineeinsatz in Jarmen unvorbereitet von einem Mann mit einem Schwert angegriffen und schwer verletzt. Nur unter Inanspruchnahme seiner Schusswaffe konnte er sich retten und lag dann eine Woche im Krankenhaus.

Doch auch unterhalb eines Schwertangriffs nehmen Attacken auf Amtsträger zu. Noch nie zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik wies die Polizeiliche Kriminalstatistik in der Kategorie „Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf die Staatsgewalt“ so viele Fälle aus wie

im Jahr 2022. In dieser Kategorie geht es nicht nur um Polizeibeamte, es geht um alle Frauen und Männer, die in Ausübung ihres Amtes angegriffen werden, Menschen auf Ämtern, bei Rettungsdiensten und sogar den Feuerwehren. Wir müssen nur zurückschauen auf den Beginn des Jahres. Ich erinnere Sie alle an die sogenannte Berliner Silvesternacht. Menschen, die helfen wollten, Rettungssanitäter und Ersthelfer, wurden in Hinterhalte gelockt, mit Böllern attackiert und hinterlistig angegriffen. Es schien, als würden ganze Stadtteile den Aufstand gegen den Staat proben. Hier handelte es sich um einen exzessiven Deliktstypus, bei dem die Angreifer auch ihre Verachtung für den Staat ausdrückten.

Wenn wir tatenlos zuschauen, dass sich Gruppen etablieren, deren Wertvorstellungen einem aufgeklärtrechtsstaatlichen Verständnis von Recht und Gerechtigkeit widersprechen, werden sich diese Zustände massiv ausbreiten. Und es gibt etliche solcher Gruppen. In der Silvesternacht waren es islamistisch geprägte Menschen, die in Teilen Clanstrukturen nahestehen. Wir haben aber auch Angriffe von Reichsbürgern auf Polizisten erlebt. Erst im März hat in Reutlingen ein Reichsbürger auf einen Polizisten geschossen – eine Tat, die sich in eine lange Reihe vergleichbarer Ereignisse einfügt.

Und was haben wir als Politik gemacht? Anstatt uns geschlossen, sofort und unmissverständlich hinter die Retterinnen und Retter zu stellen, haben wir erleben müssen, dass weite Teile des politischen Betriebes über dieses Thema und seine Gründe gar nicht wirklich reden wollten. Viel wichtiger war es der politischen LINKEN, nach der Silvesternacht der Berliner CDU Rassismus vorzuwerfen, weil sie es wagte, nach den Vornamen der Tatverdächtigen zu fragen, zu einem Zeitpunkt übrigens, zu dem ganz Deutschland darüber spekulierte, ob es sich um Migrantengewalt handeln würde. Da war es richtig, vollumfassende Aufklärung zu betreiben. Da die Berliner Polizei über die Herkunft der Täter wegen politischer Vorgaben schweigen muss, war dies ein Mittel, um Klarheit zu bekommen. Vielleicht war es nicht das allerbeste Mittel, aber der Vorwurf des latenten Rassismus, der von den Dauerempörten in diesem Land meiner Partei entgegengebracht wurde, war völlig haltlos und übertrieben.

Aber vielen ging es leider nicht um Aufklärung. Man wollte lieber einen Skandal daraus machen, wenn man paschahaftes Verhalten als Verhalten von Paschas bezeichnet. Das, was mich dabei aber am allermeisten stört, für die Frauen und Männer in Uniform hat das am Ende nämlich genau überhaupt nichts gebracht. Und das kann meines Erachtens so nicht weitergehen. Deshalb beantragen wir heute, bei den vier Staatsanwaltschaften des Landes Sonderdezernate für das Bearbeiten von Straftaten gegen Amtsträger einzurichten. Konkret sollen diese Sonderdezernate Verfahren wegen Widerstands-, Beleidigungs- und Körperverletzungsdelikten zum Gegenstand haben. Dadurch werden wir drei entscheidende Dinge erreichen:

Erstens. Die Strafen werden schneller auf die Tat folgen. Die Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen, dass Sonderdezernate im Schnitt zu kürzeren Verfahrensdauern führen. Gerade dort, wo sich Taten gegen Repräsentanten unseres Staates richten, sind schnelle Verfahrensabschlüsse notwendig. Mecklenburg-Vorpommern muss mit der gesamten Härte des Rechtsstaates eine konsequente Strafverfolgung und eine zügige – das ist entscheidend –, eine zügige Aburteilung von Personen sicherstellen, die diejenigen angreifen, die sich für den Staat und die

Gesellschaft einsetzen. So machen wir eins deutlich: In Mecklenburg-Vorpommern gilt nicht das Recht des Stärkeren, sondern das Gewaltmonopol des Staates.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

Zweitens. Wir entlasten unsere Staatsanwaltschaften. Sonderdezernate führen zu einer Spezialisierung des staatsanwaltschaftlichen Dezernenten. Spezialisierung bedeutet also Entlastung. Das ist auch bitter notwendig, wenn wir uns die Zahlen anschauen. Bereits heute sind in Mecklenburg-Vorpommern 30 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte weniger eingesetzt, als es zur Bewältigung der neu eingehenden Verfahren erforderlich wäre. Das bedeutet, im Schnitt fehlen an jeder Staatsanwaltschaft in unserem Land sieben Dezernenten, nur um den Eingang zu bewältigen. Da der Finanzminister die Justiz aus seinem Stellenpoolplan ganz bewusst nicht herausnehmen will, wird es hier zu keinen personellen Entlastungen kommen. Wenn die Landesregierung die Staatsanwaltschaften personell nicht entlasten will, muss die Entlastung über eine Spezialisierung kommen.

Und als Drittes senden wir ein eindeutiges Zeichen an unsere Polizeibeamten und alle Helferinnen und Helfer in Mecklenburg-Vorpommern: Wir stehen hinter euch! Unseren Polizeibeamten und Rettungskräften politisch den Rücken zu stärken, ist immer richtig, aber vor dem Hintergrund der schwierigen Entwicklung der letzten Monate war es vielleicht noch nie so wichtig wie jetzt.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Bitte unterschätzen Sie nicht die Signalwirkung solcher Entscheidungen! Aus diesem Grunde bitte ich eindringlich um die Zustimmung zu unserem Antrag. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete!

Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache.

Für die Landesregierung hat ums Wort gebeten die Justizministerin Frau Jacqueline Bernhardt.

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion der CDU „Straftaten gegen Polizeibeamte und Rettungskräfte rasch aufklären und Täter zur Verantwortung ziehen – Sonderdezernate bei den Staatsanwaltschaften einrichten“ verdient insoweit Unterstützung, als dass er das staatliche Gewaltmonopol und die Bedeutung eines starken Rechtsstaats hervorhebt. Den Polizeibeamt/-innen und Rettungskräften gebührt für ihre Arbeit unser aller Dank. Sie schützen tagtäglich unser Leben, sie garantieren Sicherheit und sie bewahren den Rechtsstaat. Es unterliegt keinem Zweifel, dass Straftaten gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte beziehungsweise Rettungskräfte rasch aufgeklärt werden müssen.

Sehr geehrte Damen und Herren, gleichwohl ist ebenso die Notwendigkeit sorgfältiger und einzelfallbezogener staats

anwaltschaftlicher Ermittlungen, die frei von jeglichen politischen Einflussnahmen geführt werden können und müssen, zu betonen. Fraglich ist dabei, ob es tatsächlich der Einrichtung von Sonderdezernaten bei allen Staatsanwaltschaften des Landes zur Bearbeitung von Straftaten gegen Amtsträgerinnen und Amtsträger, die Verfahren wegen Paragrafen 113 bis 115, 185 und 186 sowie 223 und 224 des Strafgesetzbuches erfassen, bedarf. Diese Frage betrifft die Organisation der Staatsanwaltschaften, und übereinstimmend mit der Generalstaatsanwältin halte ich die Einrichtung derzeitiger derartiger Sonderdezernate gegenwärtig nicht für angezeigt. Die Gründe möchte ich Ihnen kurz darstellen, sie sind folgende:

Erstens. Die seitens der Antragstellerin in Aussicht genommenen Straftatbestände des Strafgesetzbuches bergen regelmäßig für unsere gut qualifizierten Staatsanwältinnen und Staatsanwälte keine besonderen, herausgehobenen oder schwierig juristischen Subsumptionsprobleme. Es bedarf eben keiner Spezialisierung. Die Straftatbestände der Paragrafen 113 bis 115 des Strafgesetzbuches erfassen zwar nur besondere Konstellationen, die einerseits einen besonderen Personenkreis – den der Vollstreckungsbeamt/-innen – betreffen und andererseits durch die dienstliche Befassung mit Vollstreckungshandlungen gekennzeichnet sind, diese besonderen Anforderungen stellen jedoch keine regelmäßig, keine herausgehobenen, schwierigen juristischen Subsumtionsprobleme dar. Das heißt, die rechtlichen und tatsächlichen Umstände im Zusammenhang mit derartigen Straftatbeständen setzen in der Regel keine besonderen rechtlichen oder tatsächlichen Kenntnisse der sachbearbeitenden Dezernentinnen und Dezernenten der Staatsanwaltschaften voraus. Es bedarf eben keiner Spezialisierung.

Zweitens. Die konsequente Verfolgung der in Betracht kommenden Straftaten im Rahmen der Bearbeitung in den allgemeinen Dezernaten bei den Staatsanwaltschaften ist bisher in jeder Hinsicht sichergestellt.

Und, Frau von Allwörden, beweisen Sie etwas anderes! Den Staatsanwaltschaften hier zu unterstellen, sie würden das nicht sicherstellen, ist einfach falsch. Die Dezernentinnen und Dezernenten der Staatsanwaltschaften sind entsprechend sensibilisiert auf die für eine konsequente Strafverfolgung in erster Linie erforderliche beschleunigte Sachbearbeitung. In den hier relevanten Fällen wirken die Behördenleitungen innerhalb der Staatsanwaltschaften hin. Von der Möglichkeit der Verfahrensbeendigung nach den Paragrafen 153 fortfolgende der Strafprozessordnung wird insbesondere angesichts der gesellschaftlichen Bedeutung der Tätigkeit der hier betroffenen Personengruppen nur sehr zurückhaltend Gebrauch gemacht.

Drittens. So verstörend und besorgniserregend die Straftaten gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte beziehungsweise Rettungskräfte auch sind, ein derart signifikanter Anstieg dieser Taten, der eine entsprechende Auslastung – es geht hier nur um die Auslastung etwaiger Sonderdezernate – erkennen ließe, ist bisher nicht gegeben.

Viertens. Hinzu tritt, dass die in Betracht kommenden Straftaten auch häufig im Zusammenhang mit anderen besonderen Konstellationen auftreten, für die es bereits aus sachlichen Gründen eingerichtete und erforderliche Sonderdezernate gibt. So könnten konkurrierende Zuständigkeiten entstehen, wenn etwa Zusammenhänge mit Verkehrsstraftaten, Brandsachen oder anderen Sonderkonstellationen, gegebenenfalls sogar mit Kapitaldelikten

bestehen oder aber die zu verfolgenden Taten sich in Konstellationen ereignen, in denen wegen möglicher sogenannter Gegenanzeigen auch gegen die hier erfassten Einsatzkräfte ermittelt wird, wofür es – und das möchte ich betonen – bei allen Staatsanwaltschaften bereits Sonderdezernate gibt, in denen Verfahren gegen Amtsträger besonders konzentriert werden. Also der vierte Punkt: Konkurrierende Zuständigkeiten von Sonderdezernaten sollten vermieden werden.

Fazit: Somit ist die dem Antrag der Fraktion zugrunde liegende Motivation, soweit sie darin besteht, die betroffenen Personengruppen bei deren Tätigkeit auch durch eine konsequente Strafverfolgung zu schützen, nachvollziehbar. Jedoch wird dieses Ziel bereits durch die verantwortungsvolle, problembewusste und konsequente Bearbeitung in Betracht kommender Straftaten bei den Staatsanwaltschaften bereits jetzt erreicht.

Ich habe es bereits an anderer Stelle gesagt und sage es auch hier noch einmal mit aller Deutlichkeit: Ich habe Vertrauen in die Staatsanwaltschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern, dass sie jede der hier infrage stehenden Straftaten rasch, konsequent und zügig verfolgen. Eine lediglich symbolhafte Einrichtung von Sonderdezernaten bedarf es vor diesem Hintergrund nicht. Daher schlage ich vor, die konkrete Forderung der Antragstellerin nach Einrichtung entsprechender Sonderdezernate bei den Staatsanwaltschaften abzulehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Ministerin!

Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Fraktionsvorsitzende Nikolaus Kramer.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute! So sehr das Ansinnen beim ersten Hören und Lesen des Antrags der CDU-Fraktion unterstützenswert scheint, möchte ich hier noch auf einige Punkte eingehen, die zum Teil von der Justizministerin schon angesprochen worden sind.

Über die Anordnung, über die Organisation und den Dienstbetrieb der Staatsanwaltschaften ist ja die Schaffung von Sonderdezernaten möglich. Dazu bedarf es keines politischen Auftrages, das können die Staatsanwälte oder der Generalstaatsanwalt für sich und seine Behörde festlegen, kann in Absprache mit der Justizministerin erfolgen. Wir haben derzeit zwölf dieser Sonderdezernate. Die sind alle auf bestimmte Fachgebiete spezialisiert – ob Betäubungsmittel, organisierte Kriminalität, Kapitaldelikte et cetera, et cetera. Wie gesagt, es gibt zwölf dieser Sonderdezernate.

Und, Frau von Allwörden, was ich spannend fand, so sehr ich das Ansinnen auch unterstützenswert finde und nachvollziehen kann, Sie sprachen von Entlastungen, die Entlastungen sehe ich aber nicht, indem wir Sonderdezernate schaffen. Die Entlastungen könnten wir nur schaffen, indem wir mehr Staatsanwälte in die Staatsanwaltschaften bekämen. Das heißt also, wir bräuchten mehr Stellen, wir bräuchten mehr Mittel vom Finanzministerium zum einen.

(Sebastian Ehlers, CDU: Das hat sie gesagt.)

Zum anderen sehe ich aber bei einer weiteren Spezialisierung,

(Ann Christin von Allwörden, CDU: Das habe ich doch gesagt.)

bei einer weiteren Spezialisierung sehe ich aber auch das Problem der fehlenden Motivation. Die Staatsanwaltschaften haben doch jetzt schon das Problem, gut ausgebildete Juristen als Personal zu bekommen.

Da könnte man jetzt natürlich ganz profan die Forderung von Anhebung der Beamtenbezüge machen, aber so ein junger, ausgebildeter Jurist oder eine junge, ausgebildete Juristin, die möchte natürlich nicht nur im Bereich von unbekannten Ermittlungssachen oder von Fahrraddiebstählen ermitteln, und das führt zu einer Motivation bei den Staatsanwaltschaften. Unterhalten Sie sich mal mit den Staatsanwälten hier im Land! Unterhalten Sie sich mal mit ehemaligen Staatsanwälten, die jetzt wieder Richter sind, die zufälligerweise auch Ihr Parteibuch haben! Die werden Ihnen genau dasselbe sagen. Und aus diesem Grunde lehnt meine Fraktion Ihren Antrag ab.

Noch weitere Ausführungen wird dann in der Folge der Kollege Förster machen. – Danke schön!

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender!

Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort der Abgeordnete Michael Noetzel.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir werden den Antrag auf flächendecke Einrichtung von Sonderdezernaten bei den Staatsanwaltschaften ablehnen, schlicht, weil wir derzeit keinen gesonderten Bedarf dafür haben. Ich kann mich da den Ausführungen der Ministerin anschließen. Wir können weder einen gesteigerten Verfahrensstau für entsprechende Deliktbereiche ausmachen, noch gibt es die Dringlichkeit, Staatsanwaltschaften genau für diesen Bereich zu spezialisieren. Anders als Sie habe ich keinen Zweifel an der Qualifikation von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten hier im Land und vertraue auf deren Vermögen zur Einordnung und Bewertung von Straftaten, auch wenn ich als Strafverteidiger naturgemäß nicht immer alles teile.

Aber abgesehen vom mangelnden Bedarf könnten wir Ihrem Antragstext auch so nicht zustimmen, denn neben völlig profanen Aussagen zeugt dieser Antrag doch von einem fragwürdigen christdemokratischen Zerrbild. Wir können feststellen, alle demokratischen Fraktionen hier im Landtag, so auch meine Fraktion, verurteilen Angriffe auf Polizeibeamte, Feuerwehrleute, Rettungskräfte und andere Amtsträgerinnen und Amtsträger. Das steht völlig außer Frage und das haben wir erst ausdrücklich in einer der gemeinsamen Aussprachen im Januar dieses Jahres getan.

(Ann Christin von Allwörden, CDU: Was man sagt und was man tut. – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU)

Ich springe jedoch nicht über das Stöckchen, dass in den Angriffen, worunter Sie offensichtlich auch einfache Widerstandshandlungen verstehen, eine Abneigung gegen den Staat zum Ausdruck komme. Dies widerspricht den vorliegenden Daten und das ist Ihnen auch bekannt, passt wohl nur nicht in Ihre populistische Begründung des Antrages, aber dazu komme ich später noch mal.

(Zuruf aus dem Plenum: Ach Gott!)

Noch mal zur Erinnerung, worum es sich bei der Mehrzahl der als Gewalttat gezählten Widerstandshandlungen handelt: Es ist das Herauswinden des Armes aus dem sogenannten polizeiüblichen Festhaltegriff, ein Griff, der als unmittelbarer Zwang in der Regel angedroht werden muss, aber eben oft nicht wird.