Protocol of the Session on March 23, 2023

Herr Tadsen, möchten Sie jetzt eine Nachfrage stellen?

Unbedingt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Sie haben die europäischen Partner in den Nachbarstaaten angesprochen. Das wird ja vielleicht Ursachen haben, dass diese Länder in dieser Praxis, in dieser Frage der Umsetzung des Dublin-III-Rechts so auftreten, wie sie es tun. Man konnte vor Kurzem ein Interview mit dem italienischen, ich glaube, der Außenminister oder Verteidigungsminister war es, lesen, wo er gesagt hat, im Grunde ist dieses System tot, weil der Außengrenzschutz nicht funktioniert.

Wie positionieren Sie sich denn vor dem Hintergrund solcher Aussagen der europäischen Partner? Natürlich kann man auf die Kommission verweisen, wie Sie es gerade getan haben, aber wir haben ja auch eine intergouvernementale Ebene der EU, wo die Nationalstaaten immer noch ein gehöriges Wort mitzureden haben. Wie positionieren Sie sich zu solchen Äußerungen der Partnerstaaten? Und was denken Sie, kann Deutschland da in dieser Richtung oder Mecklenburg-Vorpommern im Sinne eines föderalen Objektes namens Deutschland dort tun?

(Andreas Butzki, SPD: Wir machen keine Außenpolitik.)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir kommen als Bundesländer an Grenzen, wenn die Mitgliedsstaaten angesprochen sind. Die Mitgliedsstaaten selbst tun, glaube ich, gut daran, wenn sie das Schengen-Abkommen ernsthaft durchstehen wollen, gemeinsam tragen wollen, dann auch andere Vereinbarungen wie das Dublin-III-Abkommen gemeinsam umzusetzen. Wenn Sie offene Grenzen innerhalb der Europäischen Union sicherstellen wollen – und dafür hat die Bundesrepublik Deutschland nach meiner Überzeugung eines der größten Interessen, weil wir ja mit unserer Wirtschaftskraft durchaus gerade von diesen schnellen Grenzverkehren erheblich profitieren –, dann ist es aber erstens erforderlich, dass die Außengrenzen stabilisiert sind.

Ich glaube, dass da viele Nachbarländer im Übrigen Erhebliches unternehmen. Wir haben hier mal Diskussionen geführt, wie ich die polnische Grenzabwehr bewerte. Die Bundesrepublik Deutschland selbst, im Übrigen auch das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern, unterstützt regelmäßig die Frontex-Einheiten. Ich glaube, bei uns sind regelmäßig Kolleginnen und Kollegen der Polizei, ich will jetzt nicht sagen jahresdeckend, aber doch regelmäßig mit in Frontex-Einsätzen, sodass also auch die Bundesländer – das gilt für alle 16 – an diesen nach außen gerichteten Unterstützungsmaßnahmen der außen liegenden Mitgliedsstaaten teilnehmen. Und umgekehrt habe ich den Eindruck, dass die italienische Regierung momentan eben auch eine besondere politische Prägung hat, die sich in solchen Interviews dann auch Bahn bricht.

Ich glaube nicht, dass wir klug daran tun, wenn wir das ganze System infrage stellen. Das hat dann Folgen, auch für das gesamte Schengen-Abkommen und dafür, ob eine EU, eine Europäische Union funktioniert oder nicht.

Vielen Dank, Herr Minister!

Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz. Die Ministerin wird durch den Innenminister vertreten. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Thomas Diener, Fraktion der CDU, die Frage zum Thema Nummer 17 zu stellen.

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Minister, schönen guten Morgen! Hew ik jüst noch Glück hebben, glöw ik hier, ne?!

Folgende Frage: Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, also zuständig für Ernährung und Landwirtschaft, hat am 27. Februar dieses Jahres einen Gesetzentwurf zum Werbeverbot für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt für Kinder angekündigt. Dem Vernehmen nach sollen Regelungen für Hörfunk, Presse oder andere gedruckte Veröffentlichungen, Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere Internetseiten, audiovisuelle Mediendienste, TV und Dienste auf Abruf, On-Demand-Angebote und Video-Sharing-Plattform-Dienste vorgenommen werden.

Teilen Sie die Auffassung der zuständigen Ministerin aus Rheinland-Pfalz, dass Fragen der Medienregulierung in die Zuständigkeit der Länder fallen?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Zunächst darf ich herzlich von der Kollegin grüßen, die ich heute vertrete. Frau

Justizministerin ist erkrankt. Ich wünsche ihr von hier aus beste Genesung, schnelle Genesungswünsche und bemühe mich jetzt, genau diese Rolle zu ersetzen, in Vertretung.

Ich habe bisher von der Kollegin keinen Hinweis erhalten, dass sie Besorgnisse hätte, dass diese, im Übrigen auch von der Europäischen Union empfohlenen, von Gremien der Europäischen Union empfohlenen Werbegrenzen durch die Bundesländer für sich beansprucht werden, sondern nehme wahr, dass die zuständige Verbraucherschutzministerinnen- und -ministerkonferenz vielmehr den Bundeskollegen ganz ausdrücklich aufgefordert und bestärkt hat, seinen Weg fortzusetzen, und dass es da eine gemeinsame Überzeugung zumindest dieser speziellen, auf Verbraucherschutzfragen konzentrierten Ministerrunde gegeben hat.

Es gibt hier im Lande bisher für mich nicht erkennbar jemanden, der das für die einzelnen Bundesländer in Anspruch nähme. Und ich gehe davon aus, dass im Übrigen auch Einschränkungen der Alkoholbewerbung, der Zigarettenbewerbung nie durch die einzelnen Bundesländer erfolgt sind, weil sie auf Medien Einfluss haben, sondern dass die jeweils unter dem Jugendschutzaspekt oder, ja, ich glaube unter dem Kinder- und Jugendschutzaspekt dann in den bundesgesetzlichen konkurrierenden Gesetzgebungen wahrgenommen werden.

Also offensichtlich haben wir da unterschiedliche Auffassungen. Dann lassen wir das erst mal so stehen. Es ist nicht das erste Mal so. Auch Kollege Dr. Till Backhaus hat ja mehrheitlich auf die, sagen wir mal, Differenz zwischen Bundesminister und auch Landesminister an der Stelle hingewiesen.

Nachfrage?

Ja.

Wie bewerten Sie denn diese Forderungen dem Grunde nach?

Sehr geehrte Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach meinem Kenntnisstand hat die Verbraucherministerinnen- und -ministerkonferenz gemeinsam diesen Weg unterstützt, zumindest für die Kollegen und das Verbraucherschutzministerium dieses Landes gilt das ganz ausdrücklich. Es gibt – so entnehme ich der Vorbereitung – durchaus namhafte Studien, die einen Zusammenhang belegen zwischen der regelmäßigen Inanspruchnahme von Werbebotschaften und dem eigenen Konsumverhalten. Es gibt offenbar für die Mediennutzung der jungen Generation einen Durchschnittswert, dass man täglich, wenn man als Jugendlicher, als Kind die durchschnittlichen üblichen Mediennutzungszeiten auch tatsächlich selber ausübt, zwölfmal mit Werbung berührt werde oder mit Inhalten, die versuchen, genau in diesen speziellen zu zuckerhaltigen, zu salzhaltigen Bereichen positive Werbung, Botschaften zu verbreiten. Von daher gibt es dort offenbar einen Handlungsdruck.

Und wir sehen umgekehrt – im Übrigen noch mal in der Pandemie verstärkt, so sagen mir die Kolleginnen und Kollegen – einen ganz erheblichen Einfluss auf die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen, was die Fettleibigkeit betrifft, aber was offenbar auch dann Folgeerkrankungen wie Gelenkbeschwerden, aber insbesondere Diabe

tes des Typs 2 hergeben. Und all das ist Grundlage dafür, an dieser Stelle anknüpfen zu wollen.

Vielen Dank, Herr Minister!

Weitere Fragestellungen liegen mir nicht vor. Wir sind auch zeitlich jetzt am Ende der Fragestunde. Damit schließe ich die heutige Befragung.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 22: a) Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Landkreise und kreisfreie Städte kurzfristig entlasten, Unterbringungskapazitäten des Landes temporär erhöhen und Zugang zu Sprachkursen erleichtern, Drucksache 8/1926, in Verbindung mit b) Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Kommunen unterstützen, irreguläre Migration begrenzen – Flüchtlingskrise entschieden begegnen, Drucksache 8/1929, in Verbindung mit c) Beratung des Antrages der Fraktion der FDP – Einsetzung einer Enquete-Kommission „Chancen der Zuwanderung erkennen und nutzen“, Drucksache 8/1942, in Verbindung mit d) Beratung des Antrages der Fraktion der FDP – Reguläre Migration stärken, irreguläre Migration verhindern – Zentrale Rückkehrkoordinierungsbehörde aufbauen, Drucksache 8/1944, in Verbindung mit e) Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Geflüchteten Schutz bieten – Kommunen unterstützen – Die Willkommenskultur in Mecklenburg-Vorpommern stärken, Drucksache 8/1946(neu).

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landkreise und kreisfreie Städte kurzfristig entlasten, Unterbringungskapazitäten des Landes temporär erhöhen und Zugang zu Sprachkursen erleichtern – Drucksache 8/1926 –

Antrag der Fraktion der CDU Kommunen unterstützen, irreguläre Migration begrenzen – Flüchtlingskrise entschieden begegnen – Drucksache 8/1929 –

Antrag der Fraktion der FDP Einsetzung einer Enquete-Kommission „Chancen der Zuwanderung erkennen und nutzen“ – Drucksache 8/1942 –

Antrag der Fraktion der FDP Reguläre Migration stärken, irreguläre Migration verhindern – Zentrale Rückkehrkoordinierungs- behörde aufbauen – Drucksache 8/1944 –

Antrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE Geflüchteten Schutz bieten – Kommunen unterstützen – Die Willkommenskultur in Mecklenburg-Vorpommern stärken – Drucksache 8/1946(neu) –

Das Wort zur Begründung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1926 hat die Abgeordnete Frau Shepley.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen der demo

kratischen Fraktionen! Wir sehen an der Fülle der vorliegenden Anträge, dass es kein anderes Thema in dieser Landtagswoche gibt, was die Fraktionen so sehr beschäftigt wie die Frage um Schutz, Unterbringung und Versorgung von geflüchteten Menschen sowie die Unterstützung der Kommunen bei diesen Aufgaben.

Bei der Erarbeitung unserer Forderung stand eine Frage ganz zentral im Raum: Was kann die Landesregierung kurzfristig und konkret tun, um die Landkreise und kreisfreien Städte in ihrer derzeit oftmals schwierigen Situation zu unterstützen und zu entlasten? Es steht dabei völlig außer Frage, dass es darüber hinaus noch zahlreiche andere Schritte geben muss, die mittel- und langfristig eine gut gelingende, in der Realität auch gesellschaftlich gelebte Integration sicherstellen. Nach 2015/16 wurde wiederholt der Fehler gemacht, die mühsam durch vorwiegend ehrenamtliches Engagement aufgebauten Strukturen wieder einbrechen zu lassen. Unterbringungskapazitäten wurden abgebaut, das Hilfenetzwerk, die Beratungs- und Sprachangebote wieder auf ein auf Kante genähtes Level abgesenkt. Träger, NGOs, der Flüchtlingsrat und die Migrant/-innenselbstorganisationen beklagen die größtenteils unzureichenden Strukturen seit Jahren.

Und nun sind wir also hier, in einer Situation, wo wir zunächst einmal den Druck von den Kommunen nehmen müssen, um dann mit weiteren Maßnahmen den gesamten Zug der Integration auf neue Gleise zu setzen, um Deutschland und Mecklenburg-Vorpommern zu einem Einwanderungsland zu machen, in dem wir Menschen mit Plakaten begrüßen, auf denen steht: „Schön, dass ihr da seid“ anstatt „Wir haben Angst um unsere Kinder, weil ihr hier seid“.

Ich möchte Ihnen im Folgenden die Kernpunkte unseres Antrages näherbringen und dann je nach Zeit vielleicht noch auf den Koalitionsantrag eingehen, um dann in meinem zweiten Redebeitrag mich mit den anderen Anträgen zu befassen.

Um die angespannte Unterbringungssituation wenigstens zeitweise abzupuffern, braucht es aus unserer Sicht zusätzliche temporäre Unterbringungsmöglichkeiten auf Landesebene. Hier begrüße ich ausdrücklich die Worte des Innenministers, vorhin schon in der Beantwortung der Frage, wenngleich ich sagen muss, dass das aus dem Antrag der SPD leider nicht hervorgeht, und der LINKEN. Wichtig ist meiner bündnisgrünen Fraktion dabei, dass es eben nicht um dauerhafte Ausweitung der Bettenzahlen auf Landesebene gehen kann, denn Integration kann nur dann erfolgreich sein, wenn Menschen möglichst schnell aus größeren Unterkünften in kleinere, gut angebundene Gemeinschaftsunterkünfte oder Wohnungen mitten in die Gemeinschaft vor Ort ziehen können.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Beispiel Berlins zeigt, dass mit der Anwendung von Paragraf 49 Absatz 2 Asylgesetz Plätze in Gemeinschaftsunterkünften frei beziehungsweise gar nicht erst belegt werden, wenn Asylsuchende bei Verwandten, Bekannten oder hilfsbereiten Mitbewohner/-innen unterkommen können. Wir in Mecklenburg-Vorpommern könnten mit einer entsprechenden Regelung Plätze in Unterkünften frei machen, die dringend für all jene gebraucht werden, die momentan noch unter menschenunwürdigen Umständen in Turnhallen untergebracht sind.

Da Sprache der Hauptschlüssel für eine gelingende Integration ist, braucht es zudem ein breiteres Angebot an Integrationskursen. Die Wartezeiten sind momentan zu lang, und bundesseitig muss durch praxistaugliche Anpassung die Anforderung an die Kursträger erleichtert werden. Zum Beispiel könnte das BAMF geflüchtete Menschen, die Germanistik studiert haben oder in ihren Herkunftsländern an einer Schule Deutsch gelehrt haben, als Fachkräfte unbürokratisch anerkennen und für die Durchführung von Integrationskursen gewinnen. Bis der schnellere Zugang zu Integrationskursen möglich ist, muss das Land niederschwellige Sprachkursangebote ausbauen, vor allem, um die Motivation und den Lernerfolg beim Erschließen einer neuen Sprache von Anfang an zu nutzen. Diese lassen erwiesenermaßen mit zunehmender Aufenthaltsdauer in einer Erstaufnahmeeinrichtung ab oder nach und wir können es uns einfach nicht leisten, dass wir Menschen verlieren, dass wir Motivation verlieren und dass Menschen teilweise nicht nur wenig Antrieb haben, sondern gar in die Depression rutschen, weil sie nichts zu tun haben.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir haben des Weiteren – Sie haben es gelesen in unserem Antrag – eine Forderung aufgenommen, dass wir sagen, wir müssen auch gucken, wo gehen wir mit dem Integrationsfonds hin. Dieser muss angepasst werden, wenn nötig, wir müssen evaluieren, werden diese Gelder gerade richtig und gut eingesetzt. Und wir haben natürlich auch den Teil – den werde ich jetzt sehr kurz halten – zur Bauplanung und zur Schaffung von Hilfe für die Kommunen in diesem Bereich, den sie auch im SPDLINKE-Antrag in ähnlicher Form finden.

Kommen wir zum Antrag der SPD und LINKEN: Liebe Kolleg/-innen, Sie haben ein fast episches Antragswerk vorgelegt,

(Julian Barlen, SPD: Danke!)

in dem aus Sicht meiner Fraktion viele gute Ideen stecken, und wir können hier auch vielem zustimmen. Insbesondere mit der Krankenkassenkarte rennen Sie natürlich bei uns offene Türen ein. Ich erinnere noch mal alle daran, dass dies auch eine bündnisgrüne Forderung von vor zwei Legislaturen war, deren Umsetzung Sie selbstverständlich ausdrücklich begrüßen würden.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Womit wir aus integrationspolitischer Sicht allerdings ein Problem haben, ist der lange Absatz zu den Vorklassen, der in keiner Weise erwähnt, dass es ein Ziel einer jeden Vorklasse sein muss, die Kinder und Jugendlichen möglichst schnell sprachlich fit für die Regelklassen zu machen und zügig die Vorklassen selber wieder abzuschaffen. Es ist schlimm genug, dass wir sie brauchen und damit Schüler/-innen, die Deutsch als Zweitsprache lernen, zunächst von ihren Altersgenoss/innen mit deutscher Muttersprache trennen. Sie erinnern sich, wir haben das im letzten Sommer bei Einführung als Bündnisgrüne scharf kritisiert. Inzwischen liegen Ergebnisse einer Studie des RWI – Leibniz-Institutes für Wirtschaftsforschung vor, aus 2022, die bestätigen, dass Kinder in Vorklassen reduzierten Bildungserfolg haben.

Werte Kolleg/-innen der Koalitionsfraktionen, bei aller epischen Breite Ihres Antrags fehlen zwei entscheidende Dinge, erstens ein erkennbares Konzept, mit welchen kurz-mittel- und langfristigen Maßnahmen Sie die Lage im Land entspannen und die Chancen erfolgreicher Integration gestalten wollen. Es liest sich fast so, als hätten Sie einzelne Gesprächsnotizen aus verschiedensten Treffen mit Akteur/-innen aneinandergereiht.

(Julian Barlen, SPD: Wat?! Nennt sich Gesamtkonzept.)