Inzwischen war zu hören, dass die Grundstücke zwischen – Sie haben es schon angesprochen – der Malzfabrik „Wismaria“ und diesem Gebäudeensemble Downtown, Down Under zur jetzigen Hochbrücke hin stehend, nicht mehr zum Verkauf stehen oder nicht mehr zur Verfügung gestellt werden würden vom Eigentümer und damit ja möglicherweise für einen Brückenneubau dann nicht infrage kommen, ohne einen langjährigen Rechtsstreit führen zu müssen.
Wie planen Sie, sich in diesem Falle dann zu verhalten, weil es auf die Streckenführung Einfluss hätte?
Diese Informationen liegen mir nicht vor. Es gibt nach wie vor Gespräche zwischen den Grundstückseigentümern der Hansestadt Wismar und dem Land.
Ich bitte jetzt die Abgeordnete Sandy van Baal, Fraktion der FDP, die Frage zum Thema Nummer 18 zu stellen.
Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Die Wirtschaft steht ja allgemein unter Druck – Energiepreise, Inflation, und wie eben auch schon gesagt, haben wir einen Fachkräfte- und Arbeitskräftemangel. Und der Landtag hat ja der Landesregierung den Auftrag gegeben, eine Arbeitsmarktanalyse zu erstellen, und die Frist der Ausschreibung liegt, glaube ich, bis 30.09.
Wie lange, schätzen Sie, wird jetzt das ganze Prozedere dauern, bis die Arbeitsmarktanalyse fertig ist inklusive der ganzen Vergabeprozesse? Eine realistische Einschätzung hätte ich gern.
Vielleicht noch mal ganz kurz, es ist das zweite Vergabeverfahren. Beim ersten Vergabeverfahren hat sich niemand bereit erklärt, sich darauf zu bewerben. Dann haben wir noch mal nachgelegt in einem zweiten Vergabeverfahren, haben vier Ausgewählte sozusagen angeschrieben, drei Angebote liegen jetzt vor. Und die Angebotsfrist und die Entscheidungsfrist sind am 17. Oktober, das heißt, wir werden jetzt unmittelbar zeitnah auch eine Entscheidung darüber treffen, wer bei der Vergabe sozusagen den Auftrag für die regionale Arbeitsmarkt- und Fachkräfteanalyse bekommt.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Hannes Damm, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Frage zum Thema Nummer 20 zu stellen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Backhaus! Im Rahmen der Abschlussveranstaltung Roadshow der Initiative Zukunftshandeln MV in Schwerin am 26.09.2022 wurde thematisiert, wie die Landespolitik die Empfehlungen des MV Zukunftsrates umsetzt. Eine der Empfehlungen ist die Verabschiedung eines Landesklimaschutzgesetzes mit einem verbindlichen Treibhausgasbudget für Mecklenburg-Vorpommern. Auf die Frage hin, ob sich das Land auf ein CO2-Budget festlegen wird, in dessen Rahmen es handeln muss, antwortete Torsten Koplin, Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE, zunächst ausweichend, auf Nachfrage der Moderatorin jedoch mit, ich zitiere, „Regierungs-Ja“.
Welche Absprachen zwischen der Regierung und der Fraktion DIE LINKE über ein solches Treibhausgasbudget – beispielsweise in Höhe, Verbindlichkeit oder Ermittlungsgrundlage – gibt es?
desregierung ist vollkommen klar, für die Landesregierung ist vollkommen klar, dass wir bis 2040 CO2-neutral werden wollen und müssen, und zum anderen darf ich Ihnen heute feststellen, dass die Sektorenstudie, um genau zu ermitteln im Übrigen, welche Sektoren, welche Emissionen in Mecklenburg-Vorpommern wir zu verantworten haben, jetzt entschieden ist und in Auftrag gegeben ist, und damit seriös – seriös, es geht hier nicht um Verpackung, sondern es geht mir um den Inhalt – und unabhängig, dass wir, das kann ich Ihnen heute sagen, den Auftraggeber, den Auftraggeber, nämlich das Leipziger Institut, das große Erfahrung hat … Das kennen Sie wahrscheinlich auch, und ich bin froh, dass wir innerhalb der nächsten neun Monate damit zum Abschluss kommen werden.
Und dann stellt sich im Übrigen auch die Frage, was die Budgetierung anbetrifft, und ich nehme zur Kenntnis, dass wir innerhalb des Genehmigungsverfahrens, des Gesetzes auch diese Frage dann zu beantworten haben, denn unterm Strich geht es ja darum, wenn ich Ihre Frage so richtig wahrnehme, nämlich den Budgetansatz quasi dann auch mit in dieses Gesetzgebungsverfahren einzubinden. Ich nehme zur Kenntnis, dass ich sehr froh bin, dass wir die Ersten in Deutschland überhaupt sind, die dann eine ganz klare Sektorenverantwortung haben. Und inwieweit wir das dann auch budgetieren oder auch mit einem Verfahren versehen, wer das nicht einhält, und auch die Bindungsziele bis 2040 – es geht ja um den Weg dorthin, so schnell wie möglich zu einer Reduktion zu kommen –, inwieweit wir das dann auch mit diesem Budgetansatz untersetzen, den Prozess werden wir auch öffentlich führen. Ich lade Sie selber schon ein, jetzt auch an den öffentlichen Anhörungsprozessen, die ja jetzt auch beginnen werden, auch mit den öffentlichen Veranstaltungen, auch teilzunehmen.
Herr Minister, Sie haben ja jetzt betont, dass diese Frage nach dem Budget in der öffentlichen Beteiligung geklärt werden soll. Ich möchte Sie fragen, wofür Sie eine öffentliche Beteiligung durchführen, wenn ein Mitglied der regierungstragenden Fraktionen bereits schon das Ergebnis kennt.
Herr Koplin, wir sind in der Fragestunde, und Herr Damm hat jetzt das Wort beziehungsweise jetzt der Minister.
Also ich kann jetzt leider nicht für den Abgeordneten sprechen, aber für mich ist inhaltlich klar, wir als Ministerium mit der interministeriellen Arbeitsgruppe sind hier in der Verantwortung. Ich will noch mal feststellen, dass auch innerhalb des Bundesverfassungsgerichtsurteils auch diese Diskussion eine Rolle gespielt hat. Das wissen Sie ja sehr genau. Aber ich nehme natürlich auch zur Kenntnis, dass diese Fragestellung, was das Urteil anbetrifft, nicht bis ins Detail untersetzt worden ist. Und insofern finde ich die Ansätze, die wir haben, ob wir es runterbrechen pro Einwohner, pro Kopf oder für die Branche, für die Sektoren, da lassen Sie uns bitte in Ruhe drüber reden.
Unterm Strich geht es mir – noch mal –, mir geht es nicht um die Verpackung, mir geht es um den Inhalt. Das Ziel muss klar sein, 35 für den verwaltungsinternen Bereich CO2-Neutralität herzustellen und den Weg so schnell wie möglich zu beschreiten und für das gesamte Land Mecklenburg-Vorpommern bis 2040. Und der Weg ist gekennzeichnet mit dem Gesetz und wir haben ein Ziel, und damit orientieren wir uns an diesen Aufgaben.
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass die Frage an der Grenze der Unzulässigkeit war, weil die Landesregierung nicht aufgefordert werden kann zu bewerten, was jemand anderes gesagt hat, sondern direkte Fragen bitte dann an die Landesregierung!
Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Bildung und Kindertagesförderung. Ich bitte die Abgeordnete Sabine Enseleit, Fraktion der FDP, die Frage zum Thema Nummer 21 zu stellen.
Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Das vom Bildungsministerium eingeführte Phasenmodell ermöglicht den Schulleitungen in der andauernden pandemischen Lage die eigenverantwortliche Entscheidung über die Beschulungsform bei Covid-19-Infektionen von Lehrkräften. Von welcher Stelle erhalten die Schulleitungen zu welchem Zeitpunkt nach einer Krankschreibung die Information, dass der entsprechenden Krankschreibung eine Covid-19-Infektion zugrunde liegt?
Guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Frau Enseleit! Erst einmal möchte ich sagen, dass das Phasenmodell ein sehr erfolgreiches Modell ist, was von vielen anderen Bundesländern übernommen wird. Und wir wissen natürlich alle, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verpflichtet sind, nicht ihre Krankheit zu melden, sondern nur, dass sie krank sind und die Dauer, und dass sie dann, alles, was über drei Tage liegt, dass sie dann einen Krankenschein vorzuweisen haben.
Das ist auch an den Schulen logischerweise der Fall. Das sagt Paragraf 5 Absatz 1 des Entgeltfortzahlungsgesetzes, dass die Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen ist und dass der Arbeitnehmer nicht verpflichtet ist, sich zur Art der Erkrankung und deren Ursache zu äußern, es sei denn, es müssen mögliche Schutzmaßnahmen als Reaktion auf diese Krankheit abgeleitet werden. Das ist bei Corona der Fall, weil Schutzmaßnahmen abgeleitet werden, sodass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
melden, dass sie an Corona erkrankt sind, um ihrer Pflicht nachzukommen, weil Schutzmaßnahmen dann abgeleitet werden.
Noch mal für mich zum Verständnis: Es ist also durch das Ministerium sichergestellt, dass die Schulleitungen das Phasenmodell als Maßnahme des Infektionsschutzes nicht versehentlich anwenden, beispielsweise, wo mehrere Lehrkräfte aus anderen Gründen nicht arbeiten können, und dass der Infektionsschutz auch der Kinder sichergestellt ist?
Das ist Sinn und Zweck des Phasenmodells. Und wenn wir überlegen, es sind genau drei Schulen in Phase 2 von 500 Schulen, das heißt, über 99 Prozent der Schulen arbeiten in Phase 1, also ganz regulär, ohne Wechselunterricht, ohne Distanzunterricht. Und wenn wir alleine unsere Reihen hier angucken, wissen wir, dass es durchaus wesentlich mehr erkrankte Lehrerinnen und Lehrer gibt, sodass wir dann sicherlich nicht immer etwas ausschließen können, aber ich sehr gerne für die Schulleitungen und auch für die Kollegen die Hand ins Feuer lege, denn die Schulleitungen melden dieses Phasenmodell den Schulämtern, die Schulämter führen Rücksprache, dann melden die Schulämter das dem Bildungsministerium und dann hält das Bildungsministerium ebenfalls noch mal Rücksprache mit allen betreffenden Schulen.
Weitere Fragestellungen liegen mir nicht vor. Damit sind wir am Ende der heutigen Befragung der Landesregierung.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14: Aktuelle Stunde. Die Fraktion der AfD hat gemäß unserer Geschäftsordnung eine Aktuelle Stunde zu dem Thema „Meinungsfreiheit verteidigen – Bürgerproteste ernst nehmen“ beantragt.