Protocol of the Session on August 26, 2020

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Nein!)

nicht transportieren,

(Heiterkeit bei Andreas Butzki, SPD: Befördern!)

befördern. Ja, ich habe doch aufgepasst!

Eine Frage hätte ich da, Herr Schneider, die können Sie ja nachher beantworten. Wir hatten ja gerade erst eine umfassende Schulgesetzänderung. Ich habe noch mal

nachgelesen. Da war von Ihnen ein Änderungsantrag, aber nicht zur Schülerbeförderung. Da hätte man das ja schon mit einbringen können, da gab es das Problem ja auch schon.

Dann, wir haben zu den Kosten gehört, die 7 Millionen, die Sie zitieren, sind wenig greifbar. Das gehört dann, wenn man diese 7 Millionen berechnet, gehört es zu einem vernünftigen Gesetzentwurf auch hinzu, die Deckungsquelle anzugeben. Die fehlt auch in diesem Gesetzentwurf völlig.

Drittens, das haben wir heute auch schon gehört: Wie weit soll denn das gehen? Ich will nur ein überspitztes Extrembeispiel nennen. Der Schüler aus Penkun sucht sich die Schule in Boizenburg aus und der aus Boizenburg Penkun. Transportieren wir die dann

(Zuruf von Rainer Albrecht, SPD)

oder bezahlen wir diesen Transport dann wahllos durch das ganze Land? Und Frau Oldenburg ist aufgegangen, vielleicht will auch einer nach München

(Zurufe von Horst Förster, AfD, und Jens-Holger Schneider, AfD)

oder vielleicht aufs Internat. Oder bauen wir da noch Internate dort, wenn wir das gar nicht schaffen, so den Schülertransport zu gewährleisten?

(Zuruf von Andreas Butzki, SPD)

Das ist bewusst überspitzt.

(Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD)

Ich finde, natürlich, wenn man, hat man sich ein wenig, wenn man sich auch für eine andere Schule entscheidet, hat man auch hier mit der Entscheidung natürlich zu leben, dass unter Umständen dann auch Kosten auf einen zukommen, wenn man nicht vor Ort die örtlich zuständige Schule wählt oder zumindest eine, die möglichst dann auch in der Nähe liegt, dann kann man ja immer an der kostenfreien Beförderung teilnehmen.

Aus diesen Gründen, zum einen, weil wir glauben, dass der Gesetzentwurf auch handwerklich schlecht gemacht ist, und weil er zweitens auch, wie Frau Oldenburg schon gesagt hat, keine Probleme löst, höchstens neue Fragen aufwirft und unbeantwortet lässt, wie weit geht diese Beförderung, wer trägt die Kosten, wo sind die Deckungsquellen, werden wir Ihren Gesetzentwurf ablehnen und auch einer Überweisung nicht zustimmen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Philipp da Cunha, SPD)

Für die Fraktion der SPD hat jetzt das Wort der Abgeordnete Butzki.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Schülerbeförderung in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern ist eine große Aufgabe, das wissen wir alle. Die Verantwortung liegt bei den Landkreisen. Diese nehmen diese Aufgabe auch sehr ernst und erlassen dann entsprechende Satzungen. Herr Reinhardt und ich, wir sind mit

im Kreistag von der Mecklenburgischen Seenplatte und da haben wir auch schon oftmals diese Regelung durchdiskutiert und organisieren auch dementsprechend die Beförderung in den jeweiligen Kreisen.

Sehr geehrte Frau Oldenburg, die Landkreise sind auch für die Schulnetzplanungen verantwortlich.

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Genau.)

Darum legen sie auch die örtlich zuständigen Schulen fest.

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Ja.)

Und wenn es solche Ungereimtheiten gibt wie Gägelow, dann sollte das Kreistagsmitglied Oldenburg auch dementsprechend einschreiten

(Zuruf von Simone Oldenburg, DIE LINKE)

und dementsprechende Regelungen dort vielleicht durchsetzen.

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Nee!)

Kleinere und größere Probleme in der Schülerbeförderung werden, denke ich, auch relativ schnell und zügig gelöst. Ich will Ihnen mal ein aktuelles Beispiel aus meinem Wahlkreis sagen. Am Ende der Sommerferien kam eine Schulleiterin mit der Verantwortlichen für das Produktive Lernen in Wesenberg auf mich zu und wir haben ein Gespräch geführt. Es ging darum, dass die PLSchüler, also die Schüler vom Produktiven Lernen, für die Schülerbeförderung in Vorkasse gehen sollten. Das hätte für Einzelne bis zu 150 Euro im Monat bedeutet. Das geht natürlich nicht. Da habe ich natürlich erst mal beim Bildungsministerium nachgefragt und mich natürlich auch mit den entsprechenden Fachleuten im Landkreis zusammengesetzt. Der Verantwortliche war zu dem Zeitpunkt im Urlaub, deswegen konnte diese Regelung jetzt erst in dieser Woche sofort zurückgenommen werden. Die Schüler kriegen dann ein Mehrfachticket, dass sie dann auch dementsprechend das Produktive Lernen besuchen können und die dementsprechenden Praxisorte. Das wurde dann unkompliziert gelöst.

Also es gibt viele Schichten, ist nicht nur dieser Transport – ach, Transport sage ich jetzt auch schon –, die Beförderung zur örtlich zuständigen Schule, sondern es sind dort auch dementsprechende andere Dinge.

Und die Hygienebestimmungen müssen natürlich auch in solchen Bussen jetzt gerade in dieser Zeit eingehalten werden. Und coronabedingt ist natürlich, da brauchen wir uns nichts vorzumachen, wünschenswert eine erhöhte Anzahl der Busse. Das ist sehr wünschenswert und das kommt in diesem Antrag überhaupt nicht zur Rede. Der Landkreistag hat sich auch dazu bereits geäußert. Nach dessen Ausführungen stehen keine zusätzlichen Busse und Fahrer zur Verfügung, um die Spitzen abzudecken. Aber ich denke, auch da sollte man noch einmal intensiv nachdenken.

Jetzt liegt ein Antrag der AfD zur Schülerbeförderung vor. Auf die aktuelle Situation, die ich gerade geschildert habe, wird überhaupt nicht eingegangen und Rücksicht genommen. Ein Mund-Nasen-Schutz oder ohne MundNasen-Schutz in jede Schule, egal, wie weit. Wir haben ja morgen den anderen Antrag.

Einen ähnlich schlechten Antrag, das muss ich so deutlich sagen, haben die Bündnisgrünen bereits, oder einen Gesetzentwurf, 2013 hier vorgelegt. Ich weiß nicht, ob Sie den abgeschrieben haben, aber da ging es im Prinzip genau um das Gleiche. Es gab noch mal einen Antrag dann im Jahr 2016, der wurde damals auch von den anderen Fraktionen abgelehnt.

Und nein, man will auch eine Debatte führen, die vor über zehn Jahren bereits geführt worden ist. Es gab damals zahlreiche Befürworter für die freie Schulwahl, es gab aber auch viele dagegen, gegen diese Regelung. Und die freie Schulwahl muss man definieren. Das heißt erst mal, jeder kann wählen zwischen einer Regionalen Schule oder einer Gesamtschule und einem Gymnasium. Die kreislichen Schulentwicklungspläne müssen das berücksichtigen und die Schülerbeförderung dementsprechend dann zu diesen Schulen organisieren. Und die Schulträger, logischerweise, müssen auch die Schulangebote vorhalten.

Es war damals ein Kompromiss, dass Schüler Schulen außerhalb des Einzugsbereiches besuchen können. Der Schulträger muss auch entsprechende Kapazitäten freihalten und vorhalten. Und da, denke ich, war der Kompromiss, dass man sagt, dass dann die Eltern für die Beförderung selbst aufkommen, ähnlich dann auch für die Schüler der Schulen in freier Trägerschaft. Damit konnten sich die Schulträger anfreunden, obwohl sie entsprechende Kapazitäten freihalten und zusätzlich auch noch den Schullastenausgleich bezahlen müssen. Für die Schulträger kommt es eigentlich doppelt.

Sollten wir jetzt dieser AfD-Schulgesetzänderung zustimmen, was würde passieren nach jetzigem Stand nach Ihren Ausführungen? Nehmen wir mal die 7 Millionen an. Wer kommt dafür auf? Die Landkreise sagen natürlich, es ist Konnex, das Land muss dann in die Pflicht genommen werden.

Aber ich will ein anderes Beispiel mal nehmen: Es kommt ein Schüler in Waren auf die Idee, das Gymnasium nicht in Waren zu besuchen, sondern in Rostock. Fahrtechnisch kein Problem, der Zug fährt dort regelmäßig, auch gar nicht so lange. Er müsste drei Landkreise kreuzen, Mecklenburgische Seenplatte, Landkreis Rostock, Hansestadt Rostock.

(Zuruf von Rainer Albrecht, SPD)

Mit der Bahn ohne Probleme möglich. Wer müsste das jetzt bezahlen? Nach Ihren Vorstellungen müsste das Land dann letztendlich dafür aufkommen. Und sollten viele auf diese Idee kommen, da wird es natürlich ein Riesenproblem, da brauchen wir uns nichts vorzumachen. Einige Schulen würden überlaufen sein und andere würden dann wieder Riesenprobleme bekommen. Unser Ziel ist ja wirklich, dass wir ein flächendeckendes Schulnetz erhalten. Das ist dann natürlich in diesem Antrag überhaupt nicht berücksichtigt worden.

Die SPD-Fraktion steht zu dieser jetzt gültigen gesetzlichen Regelung im Schulgesetz. Sie gibt zum einen den Schulträgern Planungssicherheit, garantiert die kostenlose Beförderung zur örtlich zuständigen Schule, lässt aber auf der anderen Seite den Eltern auch die freie Wahl zwischen Gymnasium, Regionaler Schule, Gesamtschule für ihre Kinder und als Zusatz, wer es unbedingt will, auch noch die Wunschschule, dann aber auf eigene

Kosten. Diese Gesetzesänderung würde viel Geld kosten und würde für viel Unfrieden bei Schulträgern und Schulentwicklungsplanern sorgen. Ich würde sagen, zuerst mal überlegen, dann Fachleute zu Rate ziehen, dann müssten Sie selbst andere Schlüsse ziehen! Ziehen Sie Ihren Gesetzentwurf zurück! Wir werden ablehnen.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Ehe ich dem Kollegen Schneider für die Fraktion der AfD noch mal das Wort erteile, möchte ich noch mal darauf aufmerksam machen, auf meiner Liste ist das der letzte Redner, und wenn Abgeordnete, die nicht im Saal sich aufhalten, an der Abstimmung teilnehmen möchten, dann würde ich Sie bitten, sich schnell hierher in den Saal zu begeben.

Aber jetzt, Herr Kollege Schneider, Sie haben für die Fraktion der AfD noch mal das Wort.

Sehr verehrtes Präsidium! Meine Damen und Herren! Liebe Landsleute! Es ist doch schon erstaunlich, was für Pirouetten hier gedreht werden, um sich überhaupt nicht inhaltlich mal mit den Sachen hier auseinandersetzen zu müssen,

(Andreas Butzki, SPD: Was haben wir denn eben gemacht?)

die wir hier vorgeschlagen haben

(Zurufe von Andreas Butzki, SPD, und Thomas Krüger, SPD)

im Interesse von Schülerinnen und Schülern und von Eltern.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)