Protocol of the Session on August 26, 2020

Der Fairness halber möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass im Antrag auch das Anliegen formuliert wurde, das dortige Gesetz einfacher und praxisgerechter auszugestalten und dabei Wertgrenzen zu überprüfen, und, soweit möglich, bürokratische Belastungen für Unternehmen abzubauen, will heißen, möglicherweise geht ja auch beides. Genau darüber wären wir ja bereit gewesen, mit Ihnen gemeinsam im Ausschuss zu diskutieren, aber nicht mal dazu sind Sie bereit.

An die Adresse der SPD gerichtet möchte ich sagen, Herr Kollege Schulte, dass ich sehr hoffe, dass der Aufschlag nach Ihrer Sommerklausur mehr gewesen ist als ein kalkulierter Tabubruch gegenüber der CDU, motiviert möglicherweise schon vom Blick auf künftige Wahlen und Wahlergebnisse.

(Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU)

Für den Vorschlag, noch einmal etwas mehr Gehirnschmalz in die Frage zu investieren, wie man das Thema Tariftreue und somit die Vorgabe echter tariflicher Regelungen über das Vergabegesetz rechtssicher realisieren könnte, sind wir übrigens immer ein guter Gesprächspartner.

Übrigens spricht die von Ihrem Fraktionsvorsitzenden Herrn Krüger in die öffentliche Debatte eingespeiste Idee auch nicht dagegen, den Vergabemindestlohn in einem ersten Schritt mal armutsfest zu machen, denn es gibt ja im Übrigen – Sie haben es auch angesprochen – Tariflöhne, die unterhalb von 13 Euro liegen. Gucken Sie in die Gebäudereinigung! Da liegen wir zwischen 10,55 Euro für Ungelernte und 13,50 Euro für Fachkräfte,

(Wolfgang Waldmüller, CDU: Das haben die Tarifpartner vereinbart. Die Tarifpartner haben das vereinbart.)

oder beim angesprochenen Mindestentgelt im Elektrohandwerk liegen wir bei 11,90 Euro seit dem 01.01.2020.

Ich möchte noch mal auf Brandenburg verweisen. Dort haben die regierungstragenden Fraktionen die Landesregierung damit beauftragt, Zitat, zu prüfen, wie „nach Umsetzung der Entsenderichtlinie ins deutsche Recht … eine Tariftreueklausel und die Anwendung der Normen der … (ILO) sowie ökologische Kriterien im Brandenburgischen Vergabegesetz zur Voraussetzung für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen gemacht werden können“, Zitatende. Auch beschlossen von der CDU.

Das dritte Quartal ist bald zu Ende. Wir müssen also die Welt auch nicht neu erfinden, sondern können alle gemeinsam mal unsere Amtsbrüder und Amtsschwestern aus dem Land des roten Adlers anfunken

(Peter Ritter, DIE LINKE: Steige hoch, du roter Adler!)

und dann die dort gewonnenen Erkenntnisse aus- und bewerten.

Meine Damen und Herren, ich habe es vorhin schon mal deutlich gemacht, Mindestlöhne in der richtigen Höhe schaffen Gerechtigkeit, denn sie verhindern Lohn- und schützen vor Altersarmut. Sie steigern die Binnennachfrage, entlasten den Staatshaushalt und sorgen für einen fairen Wettbewerb. Die Einführung des bundesweiten Mindestlohns hat gezeigt, alle Panikmache vor Jobverlusten und Konjunktureinbrüchen waren unbegründet.

(Egbert Liskow, CDU: Nee, nee!)

Und auch das gern erzählte Märchen, dass sich gerade kleine Unternehmen bei einem höheren Vergabemindestlohn per se nicht mehr an Ausschreibungen beteiligen würden, ist natürlich Quatsch. Wer das erzählt, erweckt ja den Eindruck, dass die Unternehmen einen höheren Stundenlohn aus ihrer Tasche bezahlen müssten, aber das ist falsch. Wenn der Staat 13 Euro fordert, dann muss er auch die 13 Euro dafür bezahlen. Die Kosten steigen also letztlich beim öffentlichen Auftraggeber und die Unternehmen reichen die Mehrkosten eins zu eins über ihre Kalkulationen weiter.

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

So läuft das in der Realität und nicht anders.

Und dass die Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen in Zeiten voller Auftragsbücher zurückgegangen ist, ist schlicht und ergreifend normal und erklärbar. Aber da die Zeiten, wie aktuell coronabedingt, schwieriger werden, wird die Beteiligung auch wieder steigen. Auch das ist übrigens normal und hat nichts mit der Höhe des Mindestlohnes zu tun.

Und, meine Damen und Herren, genauso eine Nebelkerze ist das ständige Fabulieren, insbesondere aus CDU- und Wirtschaftskreisen über sogenannte vergabefremde Kriterien. Warum? Weil es die faktisch gar nicht mehr gibt,

(Wolfgang Waldmüller, CDU: Fragen Sie mal die Unternehmer!)

denn sowohl auf EU- als auch auf Bundesebene wurden soziale und ökologische Kriterien längst als anerkanntes Mittel für die Durchsetzung von politischen Interessen eingestuft. Sie gehören also zu einer Vergabe von öffentlichen Aufträgen schlicht dazu und deshalb sind auch die Argumente gegen die Schärfung ökologischer Vorgaben im Vergabegesetz letztlich wenig überzeugend.

Und da schließt sich dann der Kreis, denn zum Ende meiner Rede schaue ich noch mal in mein Geburtsland Thüringen. Dort hat man mehr Verbindlichkeit bei den ökologischen Kriterien im Vergabegesetz verankert, anstatt nur auf eine Kannbestimmung, also letztlich auf Freiwilligkeit zu setzen. Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Anschaffungen wird dort noch enger an den Lebenszyklus gekoppelt. Dabei geht es darum, die Kosten eines Produktes oder einer Leistung ganzheitlich zu betrachten, zum Beispiel hinsichtlich ihrer Energiebilanz, ihrer Entsorgungskosten, ihrer Wartungskosten oder der Haltbarkeit. Staatliche Aufträge werden also nur dann vergeben, wenn die Unternehmen mindestens einen ökologischen Aspekt bei der Auftragsausführung umsetzen, zum Beispiel die Sicherstellung eines möglichst CO2- neutralen Transports.

Und deswegen schließe ich mit dem altbekannten Satz: Es zeigt sich immer wieder, wo ein politischer Wille ist, ist auch ein Weg. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/5270 zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss sowie an den Energieausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung durch die Fraktion DIE LINKE und im Übrigen Ablehnung abgewiesen.

Der Gesetzentwurf wird gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt.

(Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)

Also ich werde mal versuchen, beim Reden zu putzen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, vereinbarungsgemäß rufe ich jetzt nach Tagesordnungspunkt 12 die Dringlichkeitsanträge auf.

Von der Fraktion der AfD liegt Ihnen auf Drucksache 7/5312 ein Antrag zum Thema „Situation der MV Werften“ vor. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Nummer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden.

Das Wort zur Begründung der Dringlichkeit des Antrages wird nicht gewünscht.

Wer stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zu, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Erweiterung der Tagesordnung einstimmig zugestimmt worden.

Meine Damen und Herren, von der Fraktion DIE LINKE liegt Ihnen auf Drucksache 7/5315 ein Antrag zum Thema „Perspektiven der Standorte der MV Werften in Mecklenburg-Vorpommern“ vor. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Nummer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden.

Das Wort zur Begründung der Dringlichkeit des Antrages wird nicht gewünscht.

Wer stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zu, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke! Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Erweiterung der Tagesordnung um diesen Tagesordnungspunkt, um diesen Antrag ebenfalls einstimmig zugestimmt worden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, von den Fraktionen der SPD und CDU liegt Ihnen auf Drucksache 7/5322 ein Antrag zum Thema „Mecklenburg-Vorpommern steht zu seinen MV Werften“ vor. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Nummer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden.

Das Wort zur Begründung der Dringlichkeit des Antrages wird ebenfalls nicht gewünscht.

Wer der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke! Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Erweiterung der Tagesordnung um diesen Antrag ebenfalls zugestimmt worden.

Es ist vorgeschlagen worden, die Anträge auf den Drucksachen 7/5312, 7/5315 und 7/5322 in verbundener Aussprache morgen nach dem Tagesordnungspunkt 17 zu beraten. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Von der Fraktion DIE LINKE liegt Ihnen auf Drucksache 7/5313 ein Antrag zum Thema „Klare Regeln für die Sicherheit an Badestellen in Mecklenburg-Vorpommern schaffen“ vor. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Nummer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden.

Wird das Wort zur Begründung der Dringlichkeit des Antrages gewünscht? – Das ist der Fall. Bitte schön, Frau Rösler!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Land fordern klare Regeln für die Sicherheit an Badestellen. Zum einen ist die zunehmende rechtliche Verunsicherung auf kommunaler Ebene aus unserer Sicht ein unhaltbarer Zustand, zum anderen ist bekannt geworden, dass einzelne Kommunen vor dem Hintergrund der unklaren Rechtslage beabsichtigen, auch mit öffentlichen Geldern errichtete Badestege, Badeinseln und so weiter rückbauen zu wollen, was einer Verschwendung von öffentlichen Geldern gleichen würde.

Klärungs- und Handlungsbedarf wird ausweislich der NDR-Berichterstattung vom 19. August dieses Jahres – das war nach Antragsschluss – auch in den Reihen der Koalition gesehen und auch öffentlich zum Ausdruck gebracht. – Vielen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Wird das Wort zur Gegenrede gewünscht? – Bitte schön, Herr Reinhardt!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine verehrten Damen und Herren! Das Problem ist nicht neu, das Gerichtsurteil ist ja schon eine Weile in der Welt. Deshalb wäre es aus unserer Sicht auch möglich gewesen, hier zur normalen Frist einen Antrag einzureichen. Aber auch wir kennen das Problem schon vor Ort. Das sind zum Teil immer auch Einzelfallprobleme, die sich wahrscheinlich durch eine Regelung gar nicht so einfach lösen lassen. Oft sind es Probleme, die man vor Ort mit der Gemeinde und dem KSA lösen muss.

Außerdem wollen wir bekannt geben, es ist unter anderem auch in Vorbereitung ein Brief des Innenministers zusammen mit dem KSA an die Bürgermeister, der hier in dieser Sachlage für Abhilfe sorgen soll. Es kann durchaus sein, dass es irgendwann dazu kommt. Schleswig-Holstein hat ja ein eigenes Gesetz gemacht, was aber auch mehr Fragen als Antworten aufwirft. Deshalb sind wir heute der Meinung, das ist aus unserer Sicht nicht dringlich.

(Beifall Dr. Ralph Weber, AfD)

Wir wollen erst mal die getroffenen Maßnahmen abwarten und gucken, ob wir es nicht über diesen Weg gelöst bekommen. Deshalb werden wir der Dringlichkeit nicht zustimmen. – Danke schön!

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)