Protocol of the Session on May 13, 2020

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 55 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat für die Fraktion der SPD Frau Tegtmeier.

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich hoffe, Sie sind alle noch frisch und munter nach dieser außerordentlich langen Unterbrechung.

Ich möchte meine kurzen Ausführungen damit beginnen, dass ich einmal hier die Lanze breche für unseren öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Wie Sie alle wissen, ist es gerade in der heutigen Zeit, wo wir zugeschüttet werden von Bauchgefühlen und Verschwörungstheorien, die als Fakten und Tatsachen verkauft werden, besonders wichtig, dass wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sozusagen als Garant dafür haben, dass wir auch eine seriöse Berichterstattung nachverfolgen können, die sorgfältig recherchiert und objektiv gehalten ist. Ich selbst bin auch nicht immer damit zufrieden oder würde mir eine andere Darstellung mancher Sachen wünschen, aber es ist eben objektive Berichterstattung, umfänglich recherchiert.

Wir stehen also zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, und genauso finden wir es auch wichtig, dass Staatsverträge bundeseinheitlich einige Regelungen schaffen. Das ist immer ein sperriges Prozedere, und wir sind ja eigentlich meistens in der Situation, dass wir Staatsverträge im Nachhinein gutheißen können, also mit Ja oder auch Nein votieren. Deswegen ist es heute auch so ein kleines Novum, dass wir einen Änderungsantrag in diesem Zusammenhang hier mit auf dem Tisch haben. Wenn Sie sich das angucken, sehen Sie auch, warum das auch in allen Ländern ruckzuck gleich gesehen wurde: Weil bei der Aufzählung in Artikel 1 ganz einfach einige Bundesländer, die den Staatsvertrag mit unterschrieben haben, in der Aufzählung nicht enthalten sind, deswegen ist das heute so hier.

Ich muss ganz ehrlich sagen, das, was Hauptbestandteil dieses Staatsvertrages ist, ist ja die Ergänzung von 4b praktisch im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, in dem es darum geht, dass eine Situation, die wir in der Fraktion

jedenfalls sehr heftig diskutiert haben, als das eingeführt wurde, nämlich für jede Wohnung einen Beitrag zahlen zu müssen, das wird hiermit aufgehoben. Es gibt ein Gerichtsurteil. Wir haben das Korrektiv unserer unabhängigen Gerichtsbarkeit, die immer wieder zum Einsatz kommt, weil eben nun auch mal Mehrheitsbeschlüsse nicht immer ganz toll ausfallen und manchmal auch danebengehen können. Deswegen ist in unserem Rechtsstaat es natürlich auch üblich, dass dieses Korrektiv zum Greifen kommt. Wie gesagt, Kern dieses Staatsvertrages ist halt, dass etwas vom Kopf auf die Füße gestellt wird, nämlich jeder kann nur an einem Ort Rundfunk oder Fernsehen genießen und nicht an mehreren, auch wenn er mehrere Wohnungen hat, und das wird hiermit wieder geradegerückt. Daneben sind noch einige weitere formale Änderungen, zum Beispiel was die datenschutzrechtlichen Bestimmungen angeht, mit enthalten. Und dabei will ich es auch belassen.

Ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf sowie zum Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen. – Vielen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Einen Moment bitte, Frau Tegtmeier!

Mir liegt ein Antrag der Fraktion der AfD auf Kurzintervention vor. Ich habe aber nicht genau gesehen, wer es ist.

(Nikolaus Kramer, AfD: Herr de Jesus Fernandes.)

Herr de Jesus Fernandes.

Vielen Dank, Frau Präsidentin!

Frau Tegtmeier, Sie sprachen von Fake News im Zusammenhang mit dieser Änderung im Rundfunkstaatsvertrag. Nun muss man mal sagen, dass eigentlich der öffentlich-rechtliche Rundfunk dafür maßgeblich der Schuldige ist, warum sich die Leute abseitig Informationen holen, weil er in der Vergangenheit dermaßen viel Vertrauen verspielt hat, dass die Leute eben nach Antworten suchen. Und wenn sie kritisch sind, das wissen Sie auch, werden sie im öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit diffamiert. Wenn das nicht selber durch den öffentlichrechtlichen Rundfunk passiert, dann eben mit passenden Interviewpartnern, meistens seitens der SPD. Das wollte ich hier einmal noch klarstellen.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Jochen Schulte, SPD)

Und dann ist das hier eben kein Änderungsantrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, wie Sie eingangs erzählt haben, sondern für unsere Bürger im Land, die eben nicht mehr doppelt abkassiert werden können.

(Rainer Albrecht, SPD: Na, hat sie doch gesagt!)

Frau Tegtmeier, möchten Sie darauf erwidern?

Ja, da möchte ich gerne drauf erwidern, vor allen Dingen zu der ersten Äußerung. Das Zweite sehe ich mal als, ich würde sagen, das ist ein

Missverständnis, wenn Sie sagen, dass ich mich da versprochen habe. Das kann ich noch mal nachlesen. Aber ich habe mich auf den Änderungsstaatsvertrag bezogen und selbstverständlich ist das zugunsten derjenigen, die doppelt belastet wurden, weil sie in Zukunft nicht mehr doppelt belastet werden – ich glaube, das hatte ich aber auch gesagt – mit der Ergänzung 4b im Beitragsstaatsvertrag.

Aber was Sie zu Beginn sagten, Fake News. Auch Fake News habe ich in dem Zusammenhang genannt, dass Bauchgefühle und Verschwörungstheorien als Tatsachen in die Welt gesetzt werden. Und das wird nicht von öffentlich-rechtlichen getan,

(Zuruf von Rainer Albrecht, SPD)

sondern das kommt aus anderen Quellen, die nicht geprüft werden, die einfach so irgendwelche Dinge raushauen, als wenn es die Wahrheit wäre,

(Zuruf von Dirk Lerche, AfD)

ungeprüft und ungefiltert. Und das werfe ich diesen Medien halt vor. Und deswegen sage ich, der öffentlichrechtliche Rundfunk ist der Garant für eine bessere Recherche, weil der normalerweise prüft,

(Heiterkeit bei Holger Arppe, fraktionslos)

bevor er einfach etwas auch veröffentlicht.

Vielen Dank, Frau Tegtmeier!

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Fraktionsvorsitzende Herr Kramer.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute! Der vorliegende Gesetzentwurf schafft den Rundfunkbeitrag für Neben- und Zweitwohnungen ab, wie der Kollege de Jesus Fernandes hier schon richtigerweise festgestellt hat.

(Rainer Albrecht, SPD: Frau Tegtmeier hat das doch festgestellt!)

Und auch Frau Tegtmeier.

Dieser Schritt steht für etwas mehr Gerechtigkeit in einem grundsätzlich komplett in Schieflage geratenen Rundfunk.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Diese Symptomverbesserung des Zwangsbeitrages reicht uns natürlich nicht ansatzweise aus, weshalb wir den Entwurf heute ablehnen werden.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzesentwurf ermöglicht auch einen regelmäßigen Meldedatenabgleich. Es gibt hierzu ernst zu nehmende Datenschutzbedenken, dass der vorliegende Entwurf beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe landen könnte. Der offizielle Gesetzesauftrag des Rundfunks umfasst die fünf Felder der Information, Beratung, Bildung, Kultur und Unterhaltung. All dies steht unter der Bedingung von

Objektivität und Überparteilichkeit. Doch gerade diese beiden Punkte sind heutzutage sehr kritisch zu hinterfragen. Hierfür gibt es genügend Beispiele, so beim Thema „Distanz zu den etablierten Parteien“.

Der Hamburger Professor für Journalismus Volker Lilienthal stellt dazu fest, ich zitiere: „Politik und öffentlichrechtlicher Rundfunk pflegen einen engen Umgang miteinander.“ Das liegt vor allem daran, dass die Politik die Rahmenbedingungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk vorgibt. Da wundert man sich dann auch nicht mehr, dass zur Corona-Krise in den öffentlich-rechtlichen Talkshows de facto die Opposition der AfD nicht stattfindet.

Und auch die Berichterstattung zur Migrationsfrage demonstriert eindrucksvoll, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk ein Problem hat. So kommt der erst fast vor einem Jahr vom Innenministerium dieses Landes eingeladene Medienforscher Michael Haller zu einem sehr kritischen Befund gegenüber der „Tagesschau“. Diese folge in ihrer Berichterstattung bei den Themen „Migrationskrise und Migrationspakt“ vor allem einer Devise, ich zitiere: Die „Tagesschau“ folgt „ihrem tradierten Leitbild des moralisierenden Belehrungsjournalismus“. Zitatende.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Meine Damen und Herren, so weit zwei Stimmen aus der Wissenschaft.

Ich darf Ihnen noch ein Beispiel aus dem zusammen von ARD und ZDF organisierten „Kinderkanal“, kurz KiKA, nennen. Hier wird die AfD wie folgt dargestellt, Zitatanfang: „Außerdem setzt sich die AfD auf besondere Art für ihre Ziele ein: Sie versuchen den Menschen zum Beispiel absichtlich Angst vor Flüchtlingen zu machen.“ Zitatende.

(Sebastian Ehlers, CDU: Genau. − Zuruf von Martina Tegtmeier, SPD)

Diese Unterstellung ist nicht nur absurd, sie ist auch Propaganda für die regierenden Parteien. Goebbels hätte es nicht besser machen können.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Rainer Albrecht, SPD: Oh, oh, oh, oh! – Zurufe von Dirk Friedriszik, SPD, und Sebastian Ehlers, CDU)

Das ist eine unerträgliche Stimmungsmache und spaltet unser Land.

(Zuruf von Rainer Albrecht, SPD)

Hieran kann man sehen, wie Teile des öffentlichrechtlichen Fernsehens absichtlich Angst vor einem bürgerlich-patriotischen Korrektiv in der Parteienlandschaft machen wollen. Und genau das, meine Damen und Herren, und genau das ist den Beitragszahlern in diesem Land einfach nicht mehr zuzumuten.