Protocol of the Session on May 13, 2020

(Unruhe bei Thomas Krüger, SPD, und Torsten Renz, CDU)

Wenn es Irritationen gibt, können wir das nachher im bilateralen Gespräch noch klären, meine Herren Fraktionsvorsitzenden. Ich versuche gerade, die Regeln zur Wahl des Landesverfassungsgerichtes zu erläutern. Dazu bedarf es einiger Ruhe.

Nach Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 4 des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern werden die Mitglieder des Landesverfassungsgerichtes und die stellvertretenden Mitglieder auf Vorschlag eines besonderen Ausschusses des Landtages vom Landtag ohne Aussprache mit der Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder gewählt. Der besondere Ausschuss schlägt Ihnen mit Beschlussempfehlung auf Drucksache 7/4947 vor, die dort aufgeführten Personen zu Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Landesverfassungsgerichtes zu wählen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach Artikel 32 Absatz 4 der Verfassung des Landes MecklenburgVorpommern in Verbindung mit Paragraf 92 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung muss bei Wahlen geheime Abstimmung stattfinden. Sie erfolgt durch die Abgabe von Stimmzetteln. Die Wahl findet in zwei Wahlgängen statt.

Wir kommen zur Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Landesverfassungsgerichtes im ersten Wahlgang. Damit sollen Mitglieder und stellvertretende Mitglieder auf derzeit freie Plätze im Landesverfassungsgericht gewählt werden.

Es ist vereinbart worden, diese Wahl mit fünf Stimmzetteln durchzuführen. Die für die geheime Abstimmung im ersten Wahlgang allein gültigen weißen, blauen, grünen, orangen und gelben Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens von dem Schriftführer zu meiner Rechten, wenn er denn kommt. Auf dem Stimmzettel ist jeweils der Name des Kandidaten aufgeführt. Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt der Stimmzettel in die Wahlkabine zu meiner Linken zu begeben. Die Stimmzettel sind in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Bevor Sie die Stimmzettel in die Abstimmungsurne, die sich am Eingang des Plenarsaals befindet, hoffentlich, die sich am Eingang des Plenarsaals befindet, geben, bitte ich Sie – und das kennen Sie schon –, dem Schriftführer Ihren Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig, wenn der jeweilige Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, keine Kennzeichnung bei Ja, Nein oder Enthaltung enthält, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist.

Bevor ich die Wahl im ersten Wahlgang eröffne, bitte ich, die – Wo ist er denn? Wer hat die Wahlurne? Noch mal kurz die Hand hoch! –, ah, die Schriftführerin, dahinten, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist.

(Die Schriftführerin überzeugt sich davon, dass die Abstimmungsurne leer ist. – Minister Harry Glawe: Ist Luft drin.)

Wunderbar.

Ich eröffne die Wahl von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Landesverfassungsgerichtes im ersten Wahlgang. Wenn wir denn jetzt noch das Mikro ankriegen, Herr Schriftführer?!

(Schriftführer Thomas Schwarz: Ja, ich versuche es. – Die geheime Wahl wird durchgeführt.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte doch jeden, noch mal kritisch in sich zu gehen und seine Abstandsregeln und Hygieneregeln für sich selber zu überprüfen. Ich sehe da so einige Kandidaten, die da möglicherweise noch nicht ganz so vorsichtig sind, wie es sein sollte.

(Die geheime Wahl wird fortgesetzt.)

Lassen Sie möglicherweise noch mal meine Aufrufe mich anders formulieren. Diejenigen, die vielleicht schon ihre Stimme abgegeben haben, könnten sich ja bis zur Verkündung des Wahlergebnisses doch vielleicht in die Lobby begeben, das würde die Situation hier im Plenarsaal sicherlich entspannen.

(Die geheime Wahl wird fortgesetzt.)

Ich bitte auch die beiden Herren da gegenüber, auf die Abstandsregeln zu achten. Ja, super.

(Die geheime Wahl wird fortgesetzt.)

Haben alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? – Da gibt es noch einige. Ich bitte dann den Schriftführer, in alphabetischer Reihenfolge die Namen aufzurufen.

(Die Abgeordneten Elisabeth Aßmann, Christian Brade und Jürgen Strohschein werden nachträglich zur geheimen Wahl aufgerufen.)

Haben jetzt alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollten, ihre Stimme abgegeben? – Da dies der Fall zu sein scheint, schließe ich die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für circa zehn Minuten in Vertrauen auf schnelle Schriftführer. Die Sitzung ist unterbrochen.

Unterbrechung: 13.30 Uhr

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Wiederbeginn: 13.46 Uhr

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, Ihre Plätze einzunehmen, damit ich das Abstimmungsergebnis bekanntgeben kann.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Sitzung ist wieder eröffnet. Ausweislich der Anwesenheitsliste zur heutigen Plenarsitzung sind 68 Mitglieder des Landtages anwesend. Nach dieser Liste sind die Abgeordneten Dr. Wolfgang Weiß, Christel Weißig und Holger Kliewe heute nicht anwesend. Das Quorum, das heißt die Zweidrittelmehrheit, die für die Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Landesverfassungsgerichtes nach Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 4 des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht gefordert wird, liegt demnach bei 45 Stimmen.

Ich gebe das Ergebnis der geheimen Abstimmung zur Wahl der Präsidentin des Landesverfassungsgerichtes bekannt. Für die Kandidatin Monika Köster-Flachsmeyer wurden 68 Stimmen abgegeben, davon waren 68 Stimmen gültig. Es stimmten für die Kandidatin Monika Köster-Flachsmeyer 48 Abgeordnete mit Ja, 18 Abgeordnete mit Nein, 2 Abgeordnete enthielten sich der Stimme.

Ich stelle fest, dass Frau Monika Köster-Flachsmeyer die nach Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 4 des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht erforderliche Zweidrittelmehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Landtages auf sich vereinigen konnte. Damit ist Frau Monika Köster-Flachsmeyer zur Präsidentin des Landesverfassungsgerichtes gewählt.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Ich gebe das Ergebnis der geheimen Abstimmung zur Wahl der Vizepräsidentin des Landesverfassungsgerichtes bekannt. Für die Kandidatin Dr. Ulrike LehmannWandschneider wurden 68 Stimmen abgegeben, davon waren 67 Stimmen gültig. Es stimmten für die Kandidatin Dr. Ulrike Lehmann-Wandschneider 47 Abgeordnete mit Ja, 14 Abgeordnete mit Nein, 6 Abgeordnete enthielten sich der Stimme.

Ich stelle fest, dass Dr. Ulrike Lehmann-Wandschneider die nach Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 4 des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht erforderliche Zweidrittelmehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Landtages auf sich vereinen konnte. Damit ist Dr. Ulrike Lehmann-Wandschneider zur Vizepräsidentin des Landesverfassungsgerichtes gewählt.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Ich gebe das Ergebnis der geheimen Abstimmung zur Wahl des Stellvertreters der Präsidentin des Landesverfassungsgerichtes bekannt. Für den Kandidaten Dr. Andreas Kerath wurden 68 Stimmen abgegeben, davon waren 68 Stimmen gültig. Es stimmten für den Kandidaten Dr. Andreas Kerath 56 Abgeordnete mit Ja, 8 Abgeordnete mit Nein, 4 Abgeordnete enthielten sich der Stimme.

Ich stelle fest, dass Herr Dr. Andreas Kerath die nach Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 4 des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht erforderliche Zweidrittelmehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Landtages auf sich vereinigen konnte. Damit ist Herr Dr. Andreas Kerath zum Stellver

treter der Präsidentin des Landesverfassungsgerichtes gewählt.

Ich gebe das Ergebnis der geheimen Abstimmung der weiteren Mitglieder des Landesverfassungsgerichtes bekannt.

Für die Kandidatin Barbara Borchardt wurden 68 Stimmen abgegeben, davon waren 68 Stimmen gültig. Es stimmten für die Kandidatin Barbara Borchardt 38 Abgeordnete mit Ja, 25 Abgeordnete mit Nein, 5 Abgeordnete enthielten sich der Stimme.

Ich stelle fest, dass Frau Barbara Borchardt die nach Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 4 des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht erforderliche Zweidrittelmehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Landtages nicht auf sich vereinigen konnte.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Für die Kandidatin Dorothea ter Veen wurden 68 Stimmen abgegeben, davon waren 68 Stimmen gültig. Es stimmten für die Kandidatin Dorothea ter Veen 60 Abgeordnete mit Ja, 5 Abgeordnete mit Nein, 3 Abgeordnete enthielten sich der Stimme.

Ich stelle fest, dass Frau Dorothea ter Veen die nach Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 4 des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht die erforderliche Zweidrittelmehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Landtages auf sich vereinigen konnte. Damit ist Frau Dorothea ter Veen zum stellvertretenden Mitglied des Landesverfassungsgerichtes gewählt.

An dieser Stelle liegt mir ein Antrag der Fraktion DIE LINKE über eine Auszeit von 30 Minuten vor. Ich unterbreche die Sitzung für 30 Minuten. Die Sitzung ist geschlossen.

Unterbrechung: 13.51 Uhr

(Die Dauer der Unterbrechung wird zwischenzeitlich mehrmals verlängert. – Der Ältestenrat wird zweimal einberufen.)

Wiederbeginn: 16.13 Uhr

Meine Damen und Herren, der Ältestenrat – oder ich eröffne die unterbrochene Sitzung –, der Ältestenrat hat sich zwischenzeitlich mehrheitlich auf folgendes Vorgehen verständigt: Wir unterbrechen an dieser Stelle den Tagesordnungspunkt 2 und setzen die Tagesordnung mit der Zweiten Lesung des Rundfunkstaatsvertrages fort. Morgen tagt der besondere Ausschuss am Ende der Sitzung und erarbeitet einen neuen Wahlvorschlag. Der unterbrochene Tagesordnungspunkt wird am Freitag in die Tagesordnung eingereiht. Damit entfällt auch die für morgen vorgesehene Vereidigung der Verfassungsrichter.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Dreiundzwanzigsten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge, Drucksache 7/4613, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Innen- und Europaausschusses, Drucksache 7/4817. Hierzu liegt

Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen SPD und CDU auf Drucksache 7/4917 vor.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Dreiundzwanzigsten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Dreiundzwanzigster Rundfunk- änderungsstaatsvertrag) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/4613 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Innen- und Europaausschusses (2. Ausschuss) – Drucksache 7/4817 –

Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU – Drucksache 7/4917 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.