Dass wir keine Privatsphäre haben, das berührt natürlich auch die Unabhängigkeit der Justiz. Das ist doch ganz klar. Und insofern gehört das auch zum Antrag.
Es gibt viele Beispiele dafür, dass wir eine Gesinnungsjustiz hier haben. Das hängt natürlich auch mit der Einflussnahme staatlicher Behörden auf die Staatsanwaltschaften und auch auf die Gerichte zusammen. Ich habe da …
Aber ich habe da gerade gestern wieder Post bekommen von der Staatsanwaltschaft, weil eine Kollegin,
Generell, auch die Vorredner haben die Justiz insgesamt zum Teil kritisiert. Das tue ich auch, das gehört mit dazu. Und mein Petitum an der Stelle ist, wenn man schon für eine transparente Besetzung der Richterstellen wirbt, dann muss man auch die Justiz insgesamt vom Kopf auf die Füße stellen, weg von einer Gesinnungsjustiz, hin zu einem vernünftigen Rechtsstaat.
(Thomas Krüger, SPD: Das weise ich zurück. Wir haben keine Gesinnungsjustiz! – Zuruf von Minister Dr. Till Backhaus)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin mir nicht ganz sicher, ob alle Textpassagen wirklich den parlamentarischen Gepflogenheiten hier im Hause entsprochen haben. Wir werden das im Nachgang noch einmal prüfen lassen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich würde gerne noch mal zwei Punkte besonders herausgreifen.
Zum aktuellen Fall: Erstens, die Versetzung an das Landgericht Schwerin ist keine Strafversetzung, wie eine Spekulation möglicherweise im Raum steht, sondern eine Konsequenz aus einer schon vor längerer Zeit gebotenen personalwirtschaftlichen Maßnahme. Und zweitens, die Versetzung an das Landgericht Schwerin hat keine Auswirkungen auf das laufende Verfahren zur Besetzung der Stelle des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Rostock.
Das ist wichtig aus meiner Sicht, das noch mal klarzustellen, damit hier auch keine Missverständnisse entstehen können. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte namens der Landesregierung ganz eindeutig den Ausdruck „Gesinnungsjustiz“ oder „Gesinnungsbehörde“ zurückweisen
wir haben in diesem Lande ein funktionierendes Rechtssystem, und wenn jemand damit persönlich Konflikte hat, heißt das noch lange nicht, dass wir hier eine Gesinnungsjustiz haben. – Danke schön.
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und Christel Weißig, Freie Wähler/BMV – Thomas Krüger, SPD: Sehr gut, Herr Minister!)
Genau diese Äußerung meinte ich mit meinem Wortbeitrag. Wir werden das im Nachgang noch mal prüfen lassen und ich behalte mir auch entsprechende Ordnungsmaßnahmen dann vor.
(Holger Arppe, fraktionslos: Wenn ich nicht zu spät gekommen wäre, dann wären Sie jetzt nicht auf dem Stuhl da.)
Herr Arppe, ich verwarne Sie noch einmal: Halten Sie sich bitte an die Regularien hier im Hause! Und für das Zwischenreden erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf.
(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Dirk Friedriszik, SPD – Minister Dr. Till Backhaus: Genau.)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Ich möchte doch noch mal auf die Debatte hier eingehen.
Frau Justizministerin, Sie sagten, es handele sich bei der Besetzung von Führungsposten in der Justiz ohne Ausschreibung um eine Ausnahme. In anderthalb Jahren zwei Fälle davon zu haben – im Gegensatz dazu, wie viele Führungspositionen wir tatsächlich in der Justiz haben –, sehen wir nicht mehr als Ausnahme, sondern sehen das sehr kritisch und schon fast mit System dahinter, dass Führungsposten in der Justiz mit Regierungsmitgliedern besetzt werden ohne Ausschreibung. Und genau darin liegt das Problem, wenn eben keine Aus
schreibungen erfolgen. Deshalb sagen wir, es ist eben keine Ausnahme, wenn in anderthalb Jahren zwei Führungspositionen besetzt werden.