Protocol of the Session on May 22, 2019

Das Wort hat nun für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Ehlers.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin davon ausgegangen, dass Herr Kollege Dr. Manthei als Richter und quasi hier Betroffener auch in die Bütt geht, deswegen war ich etwas überrascht, dass ich schon dran war, aber nichtsdestotrotz möchte ich gern...

(Peter Ritter, DIE LINKE: So leicht kann man Sie überraschen?)

Na, also so leicht nicht, nein, aber ich...

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ich dachte, weil Sie es erwähnen, dass Sie überrascht sind, dass Sie jetzt reden müssen.)

Zum Antrag: Überrascht war ich in der Tat, Herr Kollege Ritter,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Hm!)

von den Geschützen, die Sie hier auffahren. Denn dass Sie jetzt hier noch mal

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das war Sinn und Zweck der Angelegenheit.)

die Gewaltenteilung sozusagen ins Felde führen, das ist natürlich schon ein starkes Geschütz, was Sie uns hier präsentieren.

Und, Frau Kollegin Bernhardt, allein ein Blick in dieses Parlament genügt ja, um zu sehen, dass es sowohl eine Gewaltenteilung als auch eine Gewaltenverschränkung gibt. Das müssten Sie wissen. Das sehen Sie, wenn Sie auf der Regierungsbank auch Mitglieder der Legislative sehen, die gleichzeitig Mitglieder der Exekutive sind. Also gibt es das,

(Zuruf von Dr. Ralph Weber, AfD)

gibt es das durchaus. Von daher ist die Gewaltenteilung ein hohes Gut, aber in der gelebten Praxis gerade hier, auch anderer Ebene, gibt es halt auch die Gewaltenverschränkung. Das ist mir noch mal ganz wichtig.

Zu Ihrem Antrag ist zu sagen – und die Frau Ministerin und auch der Kollege Friedriszik haben ja schon an vielen Punkten auch das Notwendige ausgeführt, ich will es trotzdem gern noch mal auch für die CDU-Fraktion tun –, soweit das Richtergesetz und auch das Landesrichtergesetz des Landes M-V nichts anderes bestimmen, gelten nach Paragraf 3 Absatz 1 des Landesrichtergesetzes für

die Rechtsverhältnisse der Richterinnen und Richter die Vorschriften für Beamte des Landes M-V. Und diesen Vorschriften entspricht übrigens Paragraf 2 des Niedersächsischen Richtergesetzes, Paragraf 10 des Richtergesetzes des Landes Berlin, Artikel 2 des Bayerischen Richter- und Staatsanwaltsgesetzes, Paragraf 10 des Richtergesetzes des Landes Brandenburg, in NRW, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt gibt es ähnliche Regelungen, also auch in Ländern, wenn ich an Brandenburg und Berlin denke, wo Sie als LINKE mit Regierungsverantwortung tragen.

Nach Paragraf 3 Absatz 2 des Landesrichtergesetzes werden Stellenausschreibungen in entsprechender Anwendung des Landesbeamtengesetzes und der hierzu ergangenen Rechtsvorschriften vorgenommen. Und

wenn man sich mal die allgemeine Landesverordnung über die Laufbahn der Beamtinnen und Beamten anschaut, dort wird unter Paragraf 4 Nummer 5 beschrieben, dass eine Pflicht zur Stellenausschreibung nach dem Landesbeamtengesetz nicht besteht für Stellen, die unter anderem durch Umsetzung, Abordnung und Versetzung ohne Beförderungsgewinn besetzt werden können. Der Vorredner ist darauf eingegangen.

Aus unserer Sicht ist es auch so, dass diese Regelung eine flexible Personalwirtschaft gewährleistet an der Stelle. Das hat sich, glaube ich, in der Vergangenheit bewährt, und aufgrund von Einzelfällen jetzt hier eine Umkehr herbeizuführen, halten wir für nicht sachgerecht. Die Regelung der Landesregierung zur Besetzung der Richterstellen in der Justiz entspricht im Übrigen auch der Rechtsprechung der höchsten deutschen Gerichte, denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes steht es im organisatorischen Ermessen des Dienstherrn, ob er eine Stelle im Wege der Beförderung oder der Versetzung vergeben will. Und der sogenannte Grundsatz der Unabhängigkeit der Justiz bei Richterinnen und Richtern wird auch dabei gar nicht berührt.

Artikel 97 Absatz 1 des Grundgesetzes – es gab ja den Vorwurf, dass wir das Thema „70 Jahre Grundgesetz“ nicht entsprechend würdigen in diesem Haus, deswegen möchte ich es zumindest in dem Tagesordnungspunkt noch mal tun, weil wir jetzt auch explizit übers Grundgesetz reden –, also Artikel 97 Absatz 1 bestimmt, dass Richter unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen sind. Das bedeutet im Klartext, dass jeglicher Einfluss der Verwaltung auf die Entscheidungsfindung der Gerichte zu unterbleiben hat. So ist es ja auch in MecklenburgVorpommern und so bleibt es auch in Zukunft.

Und nach Artikel 97 Absatz 2 des Grundgesetzes können hauptamtlich angestellte Richter gegen ihren Willen nur durch richterliche Entscheidung oder auf gesetzlicher Grundlage vor Ablauf ihrer Amtszeit entlassen oder ihres Amtes enthoben oder an eine andere Stelle versetzt werden. Die Unabhängigkeitsgarantie gilt aber nur – und das betone ich ausdrücklich – funktional begrenzt für die rechtsprechende Tätigkeit, also für das Kerngeschäft der Richter, nicht aber für die Berufung und Anstellung des Personals oder die Aufstellung und den Vollzug des Haushaltsplans oder sonstige Aufgaben der Justizverwaltung. Die Besetzung von Richterstellen durch die Dienstherren im Rahmen der Versetzung von Richtern hat mit der richterlichen Unabhängigkeit, so, wie Sie es kritisieren, Frau Kollegin Bernhardt, also überhaupt nichts zu tun.

(Zuruf von Dr. Ralph Weber, AfD)

Die Anwendung der Regelungen der Landeslaufbahnverordnung für Richterinnen und Richter ist rechtmäßig – das will ich auch noch mal ganz klar an der Stelle hier betonen – und hat sich aus unserer Sicht auch bewährt. Deswegen wird es Sie nicht verwundern, dass wir den vorliegenden Antrag der LINKEN heute ablehnen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Peter Ritter, DIE LINKE: Das überrascht uns wiederum nicht.)

Das Wort hat jetzt der fraktionslose Abgeordnete Herr Arppe.

(Zuruf aus dem Plenum: Es bleibt uns wirklich nichts erspart. – Peter Ritter, DIE LINKE: Ist das der Kollege, der wieder mit der Justiz zu tun hat?)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Damen und Herren!

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Seiteneinsteiger. – Peter Ritter, DIE LINKE: Ich war mir nicht ganz sicher.)

Der Antrag adressiert ja ein bestehendes und wichtiges Problem, wird allerdings wirkungslos bleiben, wenn das System an sich faul ist bis ins Mark, um da mal einen bekannten …

(Thomas Krüger, SPD: Na, da kennen Sie sich ja aus, ne?!)

Ja, deswegen, ich bin Experte für,

(Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Zuruf von Elisabeth Aßmann, SPD)

für den,

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Für Faulsein bis ins Mark. – Zuruf von Elisabeth Aßmann, SPD)

für den Niedergang des Rechtsstaates, ganz richtig.

(Sebastian Ehlers, CDU: Dafür sind Sie Experte?! – Zuruf von Thomas Krüger, SPD)

Und damit komme ich gleich zu einem wichtigen Punkt.

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Nee, für Faulsein bis ins Mark, Thomas.)

Sie alle, sämtliche Fraktionen hier in diesem Hause, haben nämlich für eine weitere Aufweichung des Post- und Fernmeldegeheimnisses heute hier gestimmt. Das heißt, dass intimste, privateste Kommunikation, wenn sie auf illegale und kriminelle Weise am Ende irgendwie in die Finger der Justizbehörden gelangt,

(Thomas Krüger, SPD: Aha!)

Gegenstand von strafrechtlichen Maßnahmen werden kann.

(Zuruf von Thomas Krüger, SPD)

Das heißt,

(Zuruf von Dirk Friedriszik, SPD)

und das sollte sich jeder Bürger, der am Sonntag zur Wahl geht …

Einen Moment bitte, Herr Arppe! Herr Arppe, bitte einen Moment! Ich würde Sie bitten, zum Antrag zu reden und nicht zu Ihrer persönlichen Angelegenheit.

(Minister Dr. Till Backhaus: Ja, das wird aber langsam mal Zeit.)

Ich rede zum Antrag.

(Thomas Krüger, SPD: Machen Sie nicht! – Peter Ritter, DIE LINKE: Nee, machen Sie nicht.)

Also sollte...

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Dass wir keine Privatsphäre haben, das berührt natürlich auch die Unabhängigkeit der Justiz. Das ist doch ganz klar. Und insofern gehört das auch zum Antrag.