Das sind 62 Prozent der Familien mit Kindern im Alter von null bis zehn Jahren. Das hört sich doch schon ganz anders an als die 15 Prozent.
Im Sozialausschuss wird zu klären sein, ob der Ausgleichsbeitrag für die Übernahme der neuen Aufgabe für die Landkreise und kreisfreien Städte in Höhe von insgesamt 430.000 Euro sowie für die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte ausreichend angesetzt ist.
Insofern würde ich den Dank des Landkreistages hinterfragen. Zudem wird schon jetzt in den Stellungnahmen des Städte- und Gemeindetages oder der Kita gGmbH aus Schwerin darauf hingewiesen, dass die Geschwisterkindregelung einen immensen Verwaltungsaufwand und damit höhere Kosten mit sich bringt. Wer muss sie letztendlich tragen? Nach dem derzeitigen Finanzierungssystem die Eltern und Gemeinden. Das kann es nicht sein und hier werden wir in der Anhörung ganz genau nachfragen.
Neu in den Gesetzentwurf aufgenommen wurde der Passus zur Anleitung der regelmäßigen Zahnpflege. Die Aufnahme hat sich aus der Befassung mit dem Thema mittels Anhörung im Sozialausschuss ergeben. Die Ergebnisse der Anhörung weisen darauf hin, dass der Bedarf besteht, und unterstützen damit die Aufnahme ins KiföG. In nahezu hundert Kindertageseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern werden nach Aussagen der Expertinnen und Experten mit Kindern keine Zähne geputzt, Tendenz steigend. Die Kariesanfälligkeit zeigt sich insbesondere bei den 6- bis 7-Jährigen deutlich. Karies entwickelt sich meist über einen längeren Zeitraum. Es muss also bereits im frühkindlichen Alter angesetzt werden, um vorzubeugen.
Kindertageseinrichtungen sind neben Elternhäusern die Orte, an denen maßgeblich auf die Entwicklung der Kinder Einfluss genommen wird. So kann auch die Zahngesundheit der Jüngsten in den Kitas früh und kontinuierlich positiv beeinflusst werden. Deshalb unterstützen wir den Passus im Gesetzentwurf. Hinzukommen muss aber auch die Stärkung der Eltern durch familienpolitische Instrumente und Öffentlichkeitsarbeit, denn richtiges Zähneputzen und Gesundheitsbewusstsein ist vorrangigste Pflicht eines jeden Elternteils und kann nicht abgegeben werden.
Zudem zeigte die Anhörung, dass die jährlichen Untersuchungen in Kitas und in den Schulen durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Gesundheitsdienst durchgeführt werden. In der Anhörung wurde deutlich, dass die personelle Ausstattung dort jedoch unzureichend ist, worauf meine Fraktion schon mehrfach hingewiesen hat. Auch hiermit soll sich der Wirtschaftsausschuss weiter beschäftigen. Die Landesregierung darf nicht davon ausgehen, dass die Anleitung zum regelmäßigen Zähneputzen von den Erzieherinnen und Erziehern einfach so mitgemacht wird. Dafür braucht es Zeit und die richtige Ausstattung.
Damit kommen wir wieder zu den Rahmenbedingungen und zur Qualität, meine sehr geehrten Damen und Herren, die mir, wie zu Anfang ausgeführt, in Ihrem Gesetzentwurf komplett fehlen. Da geht es nicht nur um den beschriebenen Fachkräftemangel in den Kitas, der immens ist und vor dem wir bereits seit Jahren gewarnt haben, das fliegt uns jetzt um die Ohren. In den Kitas fehlen die Fachkräfte, Gruppen schließen, ganze Kitas machen dicht, weil nicht rechtzeitig für eine Aufstockung der vorhandenen Kapazitäten an den staatlichen Schulen gesorgt wurde, weil dort sinnvolle Verbesserungen wie die Abschaffung des Schulgelds nicht angegangen wurden, weil die Ausbildungsplatzplanung über Jahre hinweg nicht nachgebessert wurde.
Die Landesregierung hat es unterlassen, sinnvolle Maßnahmen einzuleiten, mit denen wir zeitnah für eine Entspannung auf dem Fachkräftemarkt gesorgt hätten. Stattdessen präsentiert uns die Landesregierung in einer Hauruckaktion die Einführung einer neuen Ausbildung, die absolut unausgereift auf die Kinder losgelassen wurde. Ja, ich rede von der Praxisintegrierten Ausbildung. Wir werden auch nicht müde, Frau Drese, hier weitere Kritikpunkte anzubringen.
Die Umsetzung funktioniert nur, weil die Erzieherinnen und die Auszubildenden über ihre Grenzen gehen, zeitlich, aufgabentechnisch und nervlich. Auch hier sind Nachbesserungen bei der Umsetzung von PiA dringend erforderlich, und zwar mit der aktuellen KiföG-Novelle, die uns hier vorliegt. Das ist jetzt der Zeitpunkt dafür. Ich fordere konkret, dass die Regelungen zur Freistellung und Vergütung für Mentorinnen und Mentoren verbindlich verankert werden. Wir fordern, dass die Anrechnung der Auszubildenden auf den Fachkräfteschlüssel rückgängig gemacht wird, denn das ist eine weitere indirekte Verschlechterung des Betreuungsschlüssels, weil für die Anteile der Azubis keine Fachkräfte eingestellt werden können. Die pädagogischen Fachkräfte haben dann auch noch größere Gruppen und zudem die Azubis zu betreuen. Das Land muss Geld in die Hand nehmen, um die PiAAusbildung zu finanzieren, und es muss Geld an die staatlichen Schulen gehen, um dort das Schulgeld zu erlassen. Das sind die Wege, die gegangen werden müssen.
Die Belastung der Erzieherinnen und Erzieher, die noch in den Einrichtungen arbeiten, wird größer und größer. Um die Fachkräfte, die wir noch haben, zu behalten, müssen sich die Arbeitsbedingungen der Fachkräfte und die Rahmenbedingungen der Kitabetreuung deutlich verbessern, und dazu zählen wir ausdrücklich auch den Personalschlüssel.
Ganz und gar in dem Gesetzentwurf fehlen die Regelungen zur Beitragsfreiheit, die ab 2020 kommen soll. Diese setzt die Umstellung des Finanzierungssystems voraus. Die Säule der Eltern wird herausgenommen, dieser Teil geht vor allem auf das Land über. Die Umstellung des Finanzierungssystems ist eine große Baustelle. Gut zu hören von Frau Drese, dass sie diese jetzt angeht. Im April, als der Städte- und Gemeindetag bei uns war, war dies noch nicht der Fall.
Die Linksfraktion wird die Ausschussberatungen nutzen, um hier zu weiterführenden Änderungen zu kommen und die Rahmenbedingungen für die Kindertagesförderung deutlich zu verbessern. Wir stimmen der Überweisung in die Ausschüsse zu.
Zum Schluss möchte ich doch noch einige Ausführungen zur AfD machen. Sie haben heute hier erzählt, dass Sie für die Kostenfreiheit sind. Das hat mich doch schon sehr verwundert.
Schaue ich in Ihr Wahlprogramm von 2016, heißt es da: „Die staatlichen Zahlungen für Kita-Plätze sollen über landesweit einheitliche Gebührenpauschalen erfolgen, die den Grundbedarf der Träger decken. Darüber hinausgehende Angebote müssen die Kitas selbst erwirtschaften. Dies fördert auch den Wettbewerb zwischen den Einrichtungen.“
Sehr geehrte Herren der AfD, Kitas sind keine Wirtschaftseinrichtungen, sondern Bildungseinrichtungen,
(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie machen das schon genauso wie Herr da Cunha und denken sich Geschichten aus!)
Ehe ich den Tagesordnungspunkt schließe, denn es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor, möchte ich Sie noch mal bitten, insbesondere diese beiden Abschnit
te, sowohl bei der CDU-Fraktion als auch bei der SPDFraktion, es ist nicht mehr zu ertragen, die Lautstärke.
Von der ersten in die dritte Reihe Gespräche, das kann man so nicht dulden, mal abgesehen davon, dass das respektlos gegenüber dem Thema und derjenigen oder desjenigen ist, der hier am Rednerpult steht.
Ich bitte Sie, sich zu mäßigen und wenigstens ein gewisses Maß an Aufmerksamkeit hier noch walten zu lassen.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, ich habe es schon gesagt, und deshalb schließe ich die Aussprache.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/2242(neu) zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss und zur Mitberatung an den Innen- und Europaausschuss sowie an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE – Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern, 16. Abgeordnetenänderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 7/2256.
Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern (Abgeordnetengesetz) – 16. AbgGÄndG M-V – (Erste Lesung) – Drucksache 7/2256 –
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann verfahren wir so. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen! Man mag über die einzelnen Inhalte zwischen den Fraktionen streiten, das gehört zum parlamentarischen Leben und zur parlamentarischen Debatte, aber ich gehe davon aus, dass die Information über das, was Fraktionen in diesem Haus tun, was Fraktionen generell in einem Parlament
tun, von maßgeblichem Interesse für die Bürgerinnen und Bürger in einem Land ist, in diesem Land ist, und dass es zum politischen Willensbildungsprozess gehört, dass die Menschen in einem Land im entsprechenden Umfang über die Arbeit ihrer Fraktionen in diesem Haus unterrichtet werden.
Nun taucht bei der Frage, was die Arbeit eines Parlaments, einer Fraktion angeht, immer wieder Dissens darüber auf, wie man das Wort „Arbeit“ in diesem Zusammenhang definieren soll. Jetzt geht es mir nicht darum, dass der eine vielleicht mehr und der andere weniger arbeitet, aber es gibt in der Diskussion – nicht nur in diesem Landtag, sondern in der gesamten Bundesrepublik Deutschland – immer wieder die Frage: Ist es der reine Parlamentsprozess, der die Arbeit von Fraktionen darstellt, also die reine Initiativtätigkeit hier im Parlament, im Landtag, die Vorbereitung dieser Initiativen, sofern sie sich tatsächlich im parlamentarischen Handeln widerspiegeln, oder ist es nicht vielmehr insgesamt das, was zu diesem Meinungsbildungsprozess in den Fraktionen beigetragen hat, unabhängig davon, ob es hinterher dazu gekommen ist, dass zum Beispiel durch eine Fraktion ein Antrag gestellt worden ist, ein Gesetzentwurf eingebracht wurde oder hier im Parlament eine Aussprache beantragt wurde? Denn natürlich kann bei dem politischen Willensbildungsprozess im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes in einer Fraktion am Ende des Tages die Entscheidung getroffen werden, dass das, was man ursprünglich einmal vorhatte, was gut gedacht, gut gemeint war, nicht das ist, was die Menschen in diesem Land sich tatsächlich vorgestellt haben, sodass da schon dieser Diskussionsprozess zu einem anderen, sich nicht in der Öffentlichkeit widerspiegelnden Ergebnis führt.
Vor diesem Hintergrund hat es in der letzten Zeit Diskussionen zwischen den antragstellenden Fraktionen, genauer gesagt, zwischen den Parlamentarischen Geschäftsführern der Fraktion DIE LINKE, der CDU und der SPD, vor dem Hintergrund der Prüfung – was immer wieder stattfindet durch den Landesrechnungshof – zum Thema Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen gegeben. Auch wenn zwischen den Fraktionen und zwischen dem Landesrechnungshof, nicht nur in diesem Land, und den Parlamenten immer wieder Dissens besteht, wie man das eine oder andere definieren sollte, gab es, ich glaube, das kann ich an dieser Stelle sagen, zwischen allen an diesem Diskussionsprozess Beteiligten, da beziehe ich ausdrücklich die Präsidentin des Landesrechnungshofes mit ein, insofern Konsens, dass das, was bisher im Abgeordnetengesetz des Landtages Mecklenburg-Vorpommern geregelt ist, überarbeitungsbedürftig ist.
Deshalb haben sich diese drei Fraktionen hingesetzt und vor dem Hintergrund dessen, wie es auch in anderen Bundesländern geregelt ist, heute hier eine Novellierung eingebracht, damit darüber mit Ihnen gemeinsam, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, in dem entsprechenden Fachausschuss die Diskussion geführt werden kann, inwiefern das, was wir Ihnen als Vorschlag, als Vorstellung anbieten, Ihre Zustimmung findet, um die Frage der Öffentlichkeitsarbeit zu regeln, da sich bestimmte Dinge durch die Veränderung der Rahmenbedingungen, ich nenne an dieser Stelle nur das Thema „Soziale Medien und deren Nutzung“, in den letzten Jahren doch massiv anders darstellen.
Vor diesem Hintergrund, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, möchte ich bei dem vorliegenden Gesetzent
wurf auf ein, zwei Punkte konkret eingehen. In dem Entwurf, der Ihnen vorliegt, heißt es in Paragraf 51 Absatz 2, dass er wie folgt neu gefasst werden soll, dass die „Fraktionen“ nicht nur „unmittelbar Adressat der politischen Willensbildung der Bürgerinnen und Bürger“ sind, sondern „zugleich selbst maßgeblicher Faktor dieses politischen Willensbildungsprozesses“.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, damit kein Missverständnis entsteht: Es geht nicht darum, Fraktionsarbeit mit Arbeit von Parteien in einen Topf zu werfen. Das ist klar getrennt. Ich hoffe, wir als SPD-Fraktion, und darauf achte ich als Parlamentarischer Geschäftsführer, sind daran interessiert, das zu trennen. Aber, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wenn ein Willensbildungsprozess im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern dieses Staates, dieses Landes stattfinden soll, dann ist jeder Dialogpartner – das gilt für jede der Fraktionen, die in diesem Haus vertreten sind – automatisch auch ein Faktor des politischen Willensbildungsprozesses, weil nur wenn man im Dialog diese Ideen, diese Intentionen der Bürgerinnen und Bürger aufnimmt und sie dadurch tatsächlich in den weiteren politischen Diskussionsprozess mit einfügt, kann in diesem Haus Parlamentsarbeit und politische Arbeit durchgeführt werden. Insofern ist das eine Selbstverständlichkeit, die nur noch mal dazu dient, das entsprechend deutlich zu machen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das, was wir Ihnen weiter in diesem Entwurf vorstellen, sind Klarstellungen. Natürlich gehört es zu den Aufgaben der Fraktionen, eigenständige Öffentlichkeitsarbeit zu machen. Wer soll es denn sonst machen, wenn es nicht die Fraktionen machen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass es eine Verständigung in diesem Haus darüber gibt, dass es der Landtag als Einrichtung für alle Fraktionen gemeinsam macht. Bei allen Gemeinsamkeiten, die es an der einen oder anderen Stelle zwischen Fraktionen gibt, wird jede der Fraktionen Wert darauf legen, ihre eigenen politischen Positionen nach außen kommunizieren zu können.