Staatsanwaltschaft und Gerichte haben im Justizbereich regelmäßig Berichte zu erstellen. Im Bereich der Steuerverwaltung übrigens erfolgt eine statistische Erfassung von Angriffen seit dem 01.01.2016. Und was glauben Sie, wie viele Opfer es gab? Null! Meldepflichtige Vorfälle an Schulen werden seit dem 29.01.2016 erfasst. Was lohnt es die Statistik? Wir haben Auskünfte. Seit Juli 2017 gibt es die Broschüre der Polizei, deren Inhalt auf den Schutz der Beschäftigten ausgerichtet ist. Auch da gibt es flankierende Unterstützung und Maßnahmen. So könnte man diese Palette weiter fortführen. Ich glaube, das, was die Geschäftsbereiche der Ministerien tun, ist eine Menge, um Opfer oder Beschäftigte zu schützen, damit sie nicht Opfer werden, und deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Übereinstimmungen meiner Fraktion mit den Meinungen des Innenministers nehmen ja schon beängstigende Züge an heute. Kein Wunder, dass anderenorts schon über Rot-Schwarz spekuliert wird.
Meine Fraktion wird den vorliegenden Antrag aus ähnlichen Überlegungen ablehnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der BMV-Fraktion. Wir sollten vor allen Dingen gemeinsam darauf achten,
Ja, ja, ja, ja, ja. Das ist dann Schwarz-BMV. Ich weiß gar nicht, welche Farbe Sie sich gegeben haben.
Aber ich bitte Sie herzlich bei diesem Thema, wir sollten darauf achten, dass wir dieses ernsthafte Thema nicht zerreden und nicht durch permanente Antragstellungen in dieser oder ähnlicher Art und Weise eine Frage hier thematisieren, womit wir den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes keinen Gefallen tun. Sie
die Antworten aber bearbeiten Sie bestenfalls selektiv. Dann soll es nach Ihren Vorstellungen ein Expertengespräch im Innen- und Europaausschuss geben – dumm nur, dass Sie keine Experten benennen – und heute soll es dann ein Antrag sein, der Antworten geben will auf die Fragen, die Ihrerseits oft mühsam konstruiert werden müssen, wie man in dem vorliegenden Antrag nachvollziehen kann.
Das klingt dann aber bereits wieder wie die hilflose Hoffnung, dass der Antrag letztendlich doch irgendwie nützlich sein könnte, was er aber nicht ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, als Mittel der Problemlösung wird eine Erweiterung der PKS vorgeschlagen. Das ist auf dieser Landtagssitzung schon der zweite Vorschlag, womit wir die Polizeiliche Kriminalstatistik erweitern wollen. An keiner Stelle ist mir aber deutlich geworden, dass mit einem zusätzlichen Strich in der PKS irgendeine Straftat verhindert werden kann. Ich halte die Problembeschreibung für unzutreffend und auch den Lösungsansatz für ungeeignet. Dazu drei Anmerkungen:
Erstens handelt es sich hierbei nicht um ein neues oder gar, wie es der Antrag unterschwellig suggeriert, der Landesregierung unbekanntes Phänomen. Ein fehlendes Lagebild kann man der Landesregierung nun wirklich nicht unterstellen – ich habe das an anderer Stelle in diesem Zusammenhang hier schon einmal gesagt –, denn wenn man sich die detailliert dargestellten Schutzmaßnahmen für die einzelnen Bereiche des öffentlichen Dienstes anschaut, wird man zu einer anderen Auffassung kommen, wenn man dies offensiv und ehrlich zur Kenntnis nimmt. Für mich muss diese Sachlage Ausgangspunkt der Diskussion sein. Dann – und erst dann – kann und muss im konkreten Fall diskutiert werden, wie der Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im jeweiligen Bereich des öffentlichen Lebens gegebenenfalls weiter zu verbessern ist.
Zweitens halte ich eine Ausweitung der PKS, wie es im Antrag gefordert wird, für kaum praktikabel und für wenig sinnvoll. Ich habe darauf schon verwiesen. Hierbei denke ich noch nicht einmal an die begrenzte Aussagekraft der PKS, Stichwort „Hell- und Dunkelfeld“. Auch das haben wir in anderen Phänomenbereichen hier schon mehrfach diskutiert, Hell- und Dunkelfelder-Kriminalität, Stichwort „Anzeigeverhalten“, Stichwort „polizeiliche Kontrollintensität“. All das sind Dinge, die Sie mit Ihrer erneuten Antragstellung einfach ausblenden, als würden sie nicht Realität in unserem Land sein.
Die PKS bildet grundsätzlich nur die der Polizei bekannt gewordenen und durch sie endbearbeiteten Straftaten einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche ab. Die statistische Erfassung erfolgt also erst bei Abgabe an die Staatsanwaltschaft. Hier meine ich, dass wir bei aller Problematik des möglichen Einzelfalls die Kirche durchaus im Dorf lassen müssen. Bei strafrechtlich relevanten Sachverhalten im Bereich des öffentlichen Dienstes besteht bereits jetzt die Empfehlung der Landesregierung – besteht bereits jetzt die Empfehlung der Landesregierung! –, diese ausnahmslos bei der Polizei zur Anzeige zu bringen, womit sie ohnehin Eingang in die PKS finden. Die Masse der Vorfälle sind doch aber verbale Attacken, die die strafrechtliche Grenze der Beleidigung nicht oder noch nicht überschritten haben. Auch das gehört zur Realität in diesem Land dazu, wird aber durch Ihren Antrag nicht betrachtet und schon gar nicht gelöst.
Um diese Vorgänge PKS-tauglich zu machen, also verbale Attacken zum Beispiel, oder PKS-tauglich zu erfassen, wäre die Landespolizei nicht mehr auf den Straßen und Plätzen zu sehen, sondern ausschließlich in den Amtsstuben unserer Landes- und Kommunalverwaltungen. Das können Sie doch nicht ernsthaft wollen! Hier hilft uns doch nicht der Umweg über die PKS. Hier greifen vielmehr bereits bestehende Berichtspflichten in relevanten Fachbereichen des öffentlichen Dienstes.
Problematisch ist der vorliegende Antrag auch, wenn man drittens und abschließend die bereits vorhandenen Fakten heranzieht. Die BMV möchte der Landesregierung Zahlen an die Hand geben, um im Bundesrat einen möglichen strafrechtlichen Handlungsbedarf besser begründen zu können. Auf eine politische Bewertung verzichte ich an dieser Stelle. Stattdessen lohnt sich ein Blick in die PKS Mecklenburg-Vorpommern der Jahre 2010 bis 2016, Stichwort: „Anzahl erfasster Fälle mit Opfern von Zoll, JVA sowie sonstigen Vollstreckungsbeamten und gleichgestellten Personen“.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Anzahl der erfassten Fälle mit Opfern sinkt im Bereich JVA von 8 in 2015 auf 5 in 2016. Im Bereich Zoll zeigt die PKS eine Entwicklung von 4 in 2012 bis 3 in 2016. Ich will diese Zahlen nicht überbewerten, aber Strafverschärfungen lassen sich damit im Bundesrat nur schwer begründen. Wenn das Schweriner Jobcenter laut SVZ 2017 8 Hausverbote aussprechen musste gegenüber 18 im Jahr davor, dann sind das immer noch 8 zu viel, das ist völlig klar, da sind wir einer Meinung, aber die Zahlen sprechen doch eher für eine Versachlichung der Diskussion, als hier alle Monate wieder einen Antrag zu stellen, um die Landesregierung zum Handeln aufzufordern, wo ein Handeln eigentlich nicht notwendig ist. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der BMV hat mich tatsächlich erst mal überrascht, ich glaube, den Minister auch, wenn ich das richtig vernommen habe, nicht inhaltlich – nicht, dass Sie mich da falsch verstehen, dies ganz und gar nicht –, sondern dass wir einen Antrag hier und heute wieder auf der Tagesordnung haben, und zwar aus dem einfachen
Grund, weil der Landtag über einen fast identischen Antrag bereits ausführlich in der Landtagssitzung im Januar gesprochen hat. Ich weiß, die BMV hat den damaligen Antrag vor der Abstimmung zurückgezogen, aber alle Fraktionen haben hier im Plenum trotzdem ihre Meinungen ausgetauscht und dann auch noch mal im Innenausschuss angesprochen.
Ich kann also erst mal nicht erkennen, was es für neue Erkenntnisse zu dem Thema geben würde und warum der Antrag heute wieder auf der Tagesordnung steht. Ich will dem Kollegen Manthei und der BMV aber zugutehalten, dass sie dieses Thema offensichtlich für überaus wichtig halten. In einem Punkt pflichtet Ihnen meine Fraktion ausdrücklich bei: Innere Sicherheit ist wichtig.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, als Polizistin spreche ich aus Erfahrung. Bei jeder Tätigkeit, bei der man Kontakt mit Bürgern hat, kann es zu Konflikten kommen, auch zu Auseinandersetzungen körperlicher Art. Wir haben bereits das letzte Mal ganz ausführlich darüber geredet. Die Landesregierung und die kommunalen Arbeitgeber haben durch Gefährdungsanalysen, Umbaumaßnahmen, Schulungen und so weiter alles getan, um den Schutz der Mitarbeiter zu gewährleisten und zu verbessern. Da ein Bürgerkontakt zur Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben grundsätzlich gegeben sein muss, kann man Übergriffe und Beleidigungen aber auch nicht komplett verhindern.
Meine Fraktion findet, wir müssen dieses Thema weiter im Fokus behalten, wir müssen die subjektiv wahrgenommene Entwicklung weiter beobachten, aber wir dürfen die Statistiken dieses Landes auch nicht überfrachten. Im Gegensatz zu dem Antrag zu den Messerangriffen hakt für mich Ihr Antrag an einem wichtigen Punkt. Das Benutzen eines Tatmittels wie dem Messer oder einer Stichwaffe ist objektiv nachweisbar und leicht zu erfassen. Die Begrifflichkeit „Angriff“ ist jedoch erst mal dehnbar. Wir wissen, dass nicht jede Beleidigung eines Mitarbeiters im öffentlichen Dienst auch zur Anzeige gebracht wird oder von jedem als Angriff gewertet wird. Auch die Mitarbeiter vor Ort haben in weiten Teilen Verständnis für emotionale Reaktionen von Bürgern. Ist dies dann immer gleich als ein Angriff zu verstehen? Vermutlich spielen da unterschiedliche Wahrnehmungen ebenso eine Rolle.
Dabei möchte ich diese Situation definitiv nicht verharmlosen und schon gar nicht die, ich nenne sie jetzt mal, Täter in Schutz nehmen. Gerade meine Fraktion ist der Ansicht, dass das höfliche Miteinander und der Respekt untereinander wichtige Grundwerte und Grundprinzipien unseres Zusammenlebens sind. Aber wie belastbar wäre dieser Punkt in der Statistik denn tatsächlich? Änderungen im Anzeigeverhalten könnten zu Verschiebungen in der Statistik führen, ohne dass sich die Angriffe umfänglich tatsächlich verändert hätten. Welche Reaktion erwarten Sie dann von der Politik? Die Arbeitgeber haben den Schutz der Mitarbeiter bereits verbessert und auch stetig im Blick. Besonders gefährdete Berufsgruppen sind bereits statistisch erfasst, der Minister hat sie vorhin in seiner Rede aufgezählt.
Was es nicht geben wird, ist der Ausschluss von Bürgerkontakten. Das kriegen wir nicht hin, das habe ich vorhin schon gesagt. Bei Verwaltungsaufgaben ist es nicht möglich, den Kontakt mit Bürgern immer aufzugeben, denn Verwaltung ist und wird auch immer Dienstleistung
für den Bürger sein. Ich kann Ihr Unbehagen aber absolut nachvollziehen und über den Umgang untereinander und mit Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes müssen wir weiter im Gespräch bleiben. Ich sehe nur in der Aufnahme dieses Punktes in die Statistik keine Lösung, um der drohenden Verrohung der Gesellschaft abzuhelfen. Meine Fraktion wird Ihren Antrag deshalb ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Meine Damen und Herren, auf der Besuchertribüne haben neue Gäste Platz genommen. Das sind Mitglieder des Dorfvereins Ihlenfeld, wenn ich das richtig sehe. Es wird genickt, dann stimmt das auch so. Herzlich willkommen!
Jetzt hat hier vorne am Rednerpult für die Fraktion der AfD das Wort der Fraktionsvorsitzende Herr Kramer.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Nun ist der Kollege Dachner leider nicht im Raume, ich wollte ganz kurz Stellung beziehen. Man möge ihm das bitte ausrichten, er kann es auch im Protokoll nachlesen. Der Antrag war beim ersten Lesen für uns charmant, darüber haben wir uns Gedanken gemacht und ausgetauscht innerhalb unserer Fraktion. Aufgrund meiner Einwendungen ist meine Fraktion zu dem Schluss gekommen, dass dieser Antrag aus den hier schon von allen als vernünftig genannten Gründen abzulehnen ist. Deswegen: Selbst, wenn nicht Herr Förster heute hier gesprochen hätte, sondern ich, wäre diese Debatte nicht in eine andere Richtung gegangen, sondern wir hätten das genauso in einem ruhigen und moderaten Ton hier debattiert, wie das der Kollege Förster und auch alle anderen Mitglieder dieses Hauses zu diesem Tagesordnungspunkt getan haben. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Allenthalben liest man, Hass und Verrohung in der Gesellschaft nähmen zu, Hemmschwellen für Ausfälligkeiten und Gewalttätigkeit würden sinken. Das wird allgemein so konstatiert und das geht auch nicht an den Behördenmitarbeitern vorbei. Darüber sind wir uns einig, darüber haben wir uns schon im Januar bei meinem ersten Vorstoß zur Erfassung der Angriffe gegen Mitarbeiter im öffentlichen Dienst ausgetauscht. Dass alles getan werden muss, um die Beschäftigten zu schützen, ist ebenso Konsens.
Natürlich begrüße ich alle Maßnahmen, die schon getroffen wurden, um Mitarbeiter zu schützen oder für das Thema zu sensibilisieren, von Aktionstagen über Deeskalationstrainings, Broschüren für Arbeitgeber und Arbeitnehmer und konkrete Sicherheitsvorkehrungen wie Alarmsysteme, aber ich frage auch, ob das reicht. Niemand kann die absolute Sicherheit gewähren, aber wir können uns bestmöglich dafür einsetzen, die Sicherheit hochzuhalten und zu sehen, wie können wir sie immer noch verbessern.
Die mit dem Antrag geforderte Erhebung von Daten ist kein Selbstzweck. Die Erfassung der Taten ist nur ein
erster Schritt, danach erfolgt die Auswertung der Statistik. Erstens nehmen wir damit die Opfer in den Blick, zweitens werden die Erkenntnisse genutzt, um zielgerichteter zu sensibilisieren, und letztlich mündet es darin, den Schutz der Mitarbeiter zu verbessern.
Wir können hier im Parlament bekräftigen, dass uns der Schutz der Mitarbeiter wichtig ist, wer will das bestreiten, doch dafür kann sich kein Mitarbeiter etwas kaufen. Es ist staatliches Handeln gefordert, denn der Staat hat die Fürsorgepflicht für seine Bediensteten. Er kann von oberster Stelle nach unten sensibilisieren. Dafür bedarf es eines besseren Überblicks über das Ausmaß der Vorfälle.
Dass jede Straftat zur Anzeige gebracht werden muss, ist richtig. Das bekräftigt auch die Landesregierung immer wieder. Natürlich werden Straftaten auf diese Weise erfasst. Aber was folgt daraus? Wir müssen analysieren können, um einen Nutzen daraus zu ziehen, sonst stellen wir nur eine allgemeine Zunahme oder Abnahme der Straftaten fest, so wie zuletzt bei der Veröffentlichung der Polizeilichen Kriminalstatistik. Mit der Aufnahme einer zusätzlichen Opfergruppe in die Polizeiliche Kriminalstatistik sehe ich keinen gravierenden Mehraufwand, da es schon bestimmte Berufsgruppen gibt, die erfasst werden. Vielleicht weckt die erste Erfassung der Angriffe über die Polizeiliche Kriminalstatistik endlich das Interesse, genauer hinzusehen, wer sind die Opfer, wer sind die Täter, welche Behörden sind vornehmlich betroffen, welche Schutzmaßnahmen sind die effektivsten, welche Hilfe brauchen die Opfer vor den Angriffen.