Mitarbeiter des Landes, der Landkreise, der kreisfreien Städte, der großen kreisangehörigen Städte, der Ämter sowie der amtsfreien Gemeinden sollen nach unserer Ansicht separat als Opfer von Angriffen erfasst werden. Konkret wäre es unserer Ansicht nach sinnvoll, sie in den
Katalog, Zitat, „Geschädigtenspezifik“, Zitatende, der Polizeilichen Kriminalstatistik aufzunehmen. Der Zweck dieses Kataloges ist laut Bundeskriminalamt, dass bestimmte berufliche Positionen ausgewiesen werden, die einer besonderen Gefährdung unterliegen. Nicht speziell werden aber etliche der von der Landesregierung selbst genannten besonders gefährdeten Berufe in der PKS, in der Polizeilichen Kriminalstatistik, bislang erfasst, zum Beispiel die erwähnten Mitarbeiter von Jobcentern oder von Meldeämtern oder anderen Behörden.
Die Landesregierung hatte sich in den Jahren 2015 und 2016 in der Justizministerkonferenz dafür eingesetzt, den strafrechtlichen Schutz von Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes zu verbessern. Im Jahr 2017 kam es bekanntlich tatsächlich zu einer Gesetzesverschärfung im Strafgesetzbuch bei den Straftatbeständen „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ und „Tätliche Angriffe gegen Vollstreckungsbeamte“. Die Änderung ging der Landesregierung nicht weit genug, sie hatte sich für alle Bediensteten des öffentlichen Dienstes starkgemacht, Zitat: Es „sollten alle Amtsträger einen besonderen Schutz genießen“. Zitatende. So eine Pressemitteilung der Landesregierung.
Die Landesregierung blieb vorerst erfolglos mit ihrem Vorstoß. Belastbare Zahlen können jedoch derartigen Forderungen Nachdruck verleihen. Ein fundiertes Lagebild über die Angriffe gegen Mitarbeiter im öffentlichen Dienst kann Argumentationen für ihren Schutz untermauern. Die Landesregierung sollte also am Ball bleiben. Einen Überblick über die Lage können wir mithilfe der Aufschlüsselung der Opfer in der Polizeilichen Kriminalstatistik erreichen. Deshalb rufen wir die Landesregierung dazu auf, sich für die Schaffung dieses Kriteriums in der Polizeilichen Kriminalstatistik einzusetzen.
Es reicht aber nicht, sich nur um das Strafmaß für die Täter zu kümmern und die Strafen immer weiter zu erhöhen. Wir wollen das Augenmerk nicht nur auf die Täter legen, wir wenden uns den Opfern zu. Durch eine systematische Erfassung der Opfer wird der Blick stärker auf sie gerichtet. Aussagekräftige Opferzahlen können die Gesellschaft und die Dienstherren sensibilisieren. Das wiederum kann dazu beitragen, den Schutz der Mitarbeiter im öffentlichen Dienst zu erhöhen.
Es ist Aufgabe des Staates wie jedes Arbeitgebers, seine Beschäftigten gegen Gefahren für Leben und Gesundheit zu schützen. Die Landesregierung sagt auch, es ist weiterhin darauf hinzuwirken, dass alle Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes angemessen geschützt werden und bei Bedarf der Schutz verbessert werde. Jedwede Schutzmaßnahmen erfordern aber immer zuerst eine Gefährdungsanalyse. Es muss erstens ermittelt werden, welche Gefährdung mit der Arbeit verbunden ist, und zweitens müssen entsprechend der Gefährdung Maßnahmen des Arbeitsschutzes eingeleitet werden. Sich am Arbeitsplatz sicher zu fühlen, ist notwendig, um gute Arbeit zu leisten. Den Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes muss vermittelt werden, dass der Staat sich um ihre Sicherheit bemüht. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. – Danke schön.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre
Liebe Kollegen der BMV, bitte sehen Sie mir nach, wenn ich hier heute nur kurz zu dem Antrag sprechen werde, denn er geht ja bereits sehr stark in Richtung Ihres Antrags aus dem Januar,
mit dem Sie die statistische Auswertung von Angriffen gegen Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes gefordert haben.
Lassen Sie uns doch bitte nicht so tun, als würden in der PKS irgendwelche Tatbestände fehlen. Angriffe auf Personen, sofern sie in die Anzeige aufgenommen werden, kommen natürlich in die PKS. Geführt werden insbesondere auch Daten zu Angriffen auf Polizeivollzugsbeamte, auf Rettungskräfte, auf Vollzugsbeamte des Zolls, im Bereich der Justizvollzugsanstalten und bei sonstigen Vollstreckungsbeamten.
Ja, es ist richtig, es schließt nicht alle Behördenmitarbeiter ein, aber es kann aus meiner festen Überzeugung nicht Sinn und Zweck einer PKS sein, dass ich Mitarbeiter erster und Mitarbeiter zweiter Klasse habe, nämlich zum einen Mitarbeiter im öffentlichen Dienst und zum anderen sonstige Mitarbeiter. Wo sollen denn dann die Grenzen gezogen werden? Was mache ich mit der Mitarbeiterin, die in der Tankstelle in der Nacht arbeitet und möglicherweise auch solchen Angriffen ausgesetzt ist, ein Risiko. Es wäre dementsprechend nur folgerichtig, auch sie und andere Personengruppen als zusätzliche Marker in eine PKS aufzunehmen. Dass es bereits jetzt für einige Mitarbeiter im öffentlichen Dienst einen Extramarker in der PSG,
in der Polizeilichen Kriminalstatistik gibt, hat damit zu tun, dass diese Gruppen über besondere staatliche Eingriffsbefugnisse verfügen und sie diese auch durchsetzen müssen. Aber ansonsten gilt: Angriffe auf Personen sind natürlich Teil der PKS, nur eben nicht mit unendlich vielen Markern zum Filtern einzelner Gruppen. Ob man solche Marker neu in die PKS einführen möchte, muss gut überlegt sein und setzt vor allem voraus, dass man es hier mit einem bundesweiten Problem zu tun hat und es auch bundeseinheitlich gehandhabt wird. Das sehen einige Länder beim Thema Messer offensichtlich so. Darüber haben wir gestern sehr ausführlich gesprochen, diese Diskussion dementsprechend in der Innenministerkonferenz zum Thema Behördenmitarbeiter aber bislang nicht geführt.
Ich betone an der Stelle noch einmal: Nur, weil ein Problem nicht explizit in einer Statistik erfasst wird, heißt das noch lange nicht, dass sich niemand dieses Problems bewusst ist oder sich um dieses Problem kümmert. Das wäre ein schlechter Arbeitgeber, egal, ob im öffentlichen
Dienst oder im privaten Dienst, ob das nun bei Angriffen gegen Sanitäter oder Angriffen von Sozialamtsmitarbeitern mit oder ohne Messer ist.
Wenn wir die PKS mit immer neuen Markern füllen, was, wie gesagt, ohnehin nur bundeseinheitlich ginge, dann müssen wir immer auch an diejenigen denken, die das erfassen. Es muss für die Erfassung durch immer längere Kataloge geblättert werden. Ob die einheitliche Erfassung dann immer gegeben ist, dahinter mache ich ein Fragezeichen. Und vor allem: Mit jedem neuen Marker und jeder neuen Gruppe wird eine Statistik nicht aussagekräftiger, sondern eher fehleranfälliger, zumal wir dann ganz sicher unser gemeinsames Ziel nicht erfüllt bekommen, nämlich mehr Polizei in die Fläche zu bringen.
Ich bin ganz bei Ihnen: Diese Angriffe gegen Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes sind verabscheuungswürdig und Ausdruck einer zunehmenden Verrohung unserer Gesellschaft, in Teilen der Gesellschaft zumindest, man kann es ja wieder nicht pauschalisieren. Was dagegen getan wird, habe ich im Januar schon einmal hinlänglich dargestellt. Es wird auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sein, sich mit dieser Entwicklung auseinanderzusetzen. Das kann man nicht nur bei den Behörden abladen, das ist unsere gemeinsame Verantwortung. Die jeweiligen Behörden erlassen im Rahmen ihrer Organisationshoheit und Verantwortung für die Sicherheit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Dienstanweisungen und rüsten, wenn nötig, die Büros und Mitarbeiter mit Sicherheitsausstattung aus. Das tut natürlich auch die Landesregierung dort, wo sie zuständig ist und wo es notwendig ist. Aber lassen Sie uns doch bitte von den immer neuen gleichen Forderungen nach einer Aufnahme neuer Aspekte oder Teilaspekte in die PKS Abstand nehmen!
Das hilft niemandem, nicht den Betroffenen, nicht denjenigen, die die Daten erfassen, und auch die politische Diskussion zum jeweiligen Thema wird dadurch nicht bereichert. Daher empfehle ich Ihnen die Ablehnung des Antrages und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Werte Gäste! Die Angriffe auf Behördenmitarbeiter nehmen zu. Das ist wohl ganz unstreitig, das dürfte auch ohne genauen statistischen Nachweis feststehen. Die statistische Erfassung ändert nichts an diesem Missstand. Zudem ist das Problem erkannt und der Gesetzgeber hat durch die Änderung der Paragrafen 113 ff. StGB den Schutz von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften verstärkt. Für einen tätlichen Angriff gegen Vollstreckungsbeamte ist der Bezug zu einer Vollstreckungshandlung nicht mehr erforderlich. Zudem sind Verhaltensweisen, durch die Rettungsmaßnahmen behindert werden, nunmehr strafbar. Eine separate Erfassung von Behördenmitarbeitern als Opfer von Angriffen in der Polizeilichen Kriminalstatistik erscheint hiernach als Grundlage für weitere gesetzliche Maßnahmen oder für eine stärkere Sensibilisierung dieses Phänomens nicht erforderlich.
Zudem ist Folgendes zu bedenken: Diese Angriffe finden üblicherweise behördenspezifisch statt. Was nun Prävention und Sicherheitsvorkehrungen anbelangt, weiß die einzelne Behörde – oder sie kann es wissen, wenn sie es will – genau Bescheid, wer in besonderer Weise gefährdet ist. Wenn ich etwa den Bereich der Justiz nehme, da ist, anders, als man auf Anhieb denkt, nicht die Geschäftsstelle in Strafsachen oder der Strafrichter gefährdet. Der Betreuungsrichter, wo ganz andere Emotionen hochgehen, ist im Zweifel viel mehr gefährdet und der Familienrichter auch.
Also nochmals: Die Behörden wissen genau Bescheid, wo was passiert. Wenn dort Handlungsbedarf besteht, dann liegen die Erkenntnisse dafür vor. Es bedarf insoweit keiner neuen Statistik.
Eine weitere Ausdifferenzierung der Kriminalstatistik mit immer neuen Markern sollte nur mit Bedacht vorgenommen werden, der Minister hat das eben bereits überzeugend ausgeführt. Diese kann nicht unter jedem beliebigen Blickwinkel erweitert werden, wenn sie nicht ausufern soll. Der Bereich, um den es hier geht, ist nicht nur unter dem Blickwinkel der Aktualität als Phänomen mit den Messerattacken, mit denen wir uns bereits befasst haben, nicht zu vergleichen. Diese haben als unmittelbar das Leben bedrohende Handlungen ein völlig anderes Gewicht und werden als ein so bisher nicht gekanntes Bedrohungsphänomen auch ganz anders wahrgenommen.
Zudem deckt der öffentliche Dienst den Bereich der in ähnlicher Weise vor einer wachsenden Alltagsgewalt betroffenen Personen nicht hinreichend ab. Auch das hat der Minister bereits ausgeführt. Betroffen ist neben Behördenmitarbeitern genauso in besonderer Weise das Personal im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, hier insbesondere bei der Kontrolle der Fahrausweise. Diese Personen sind keine Behördenmitarbeiter, denn die Betriebe sind im Allgemeinen privatisiert. Ähnlich betroffen ist aber auch die Mitarbeiterin in einem Einkaufsladen oder, wie der Minister eben erwähnte, die Mitarbeiterin an einer Tankstelle, wenn sie es mit einem Ladendieb zu tun hat oder auch sonst in eine ähnliche gefährdende Situation kommt.
Da wir insgesamt keine Notwendigkeit für die geforderte separate Statistik sehen, lehnt die AfD den Antrag ab. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Es stellt sich die Frage: Was soll dieser Antrag der BMV bringen? Manchmal habe ich den Eindruck, als wenn die BMV und die AfD sich im Konkurrentenverhalten überbieten möchten mit ihren Anträgen, denn dieser Antrag, der hier vorliegt, wurde in ähnlicher Form von der BMV ohnehin schon mal in der Januarsitzung eingebracht. Allerdings sollte sich damals noch die Landesregierung mit den Angriffen gegen Mitarbeiter beschäftigen und diese auch systematisch erfassen. Dieser Antrag wurde richtigerweise zurückgezogen.
Mit dem heutigen Antrag sollen die spezifischen Opfer in den Ämtern erfasst werden, und zwar während der Dienstausübung. Die Landesregierung hat sich, wie Sie
wissen, 2017 schon im Bundesrat dafür eingesetzt, insbesondere zur Stärkung der Vollstreckungsbeamten, der Rettungskräfte und anderer. Das Justizministerium hat ausdrücklich die Erweiterung des Schutzes dieser Mitarbeiter vor Gewalt außerhalb des Dienstes gefordert. Der Antrag der BMV lautet, innerhalb des Dienstes, obwohl ich der Meinung bin, dass gerade die Hemmschwelle, Mitarbeiter anzugreifen, außerhalb des Dienstes nicht geringer wäre.
Der Sensibilisierung ist eigentlich damit schon genügt worden oder ausreichend genügt, ausreichend gerecht oder ausreichend Genüge getan worden meinetwegen – ja, das ist ein schweres Wort –, denn in Opfer einzuteilen, also spezifische Opfer zu benennen, ist, glaube ich, auch nicht der richtige Weg. Dann gibt es Opfer erster und zweiter Klasse und das wird dieser Opferrolle ebenfalls nicht gerecht. Wir haben im Jahr, wenn man langfristige Statistiken betrachtet, zweieinhalb- bis dreitausend Opfer. Wie wollen Sie die trennen? Das wurde hier schon gesagt. Ich glaube nicht, dass man das mit Opfern und Schutz von Opfern auch so tun sollte.
Diese Statistik wird uns nichts bringen. Wichtiger, denke ich, ist, sich mit aller Deutlichkeit gegen körperliche Angriffe auszusprechen, aber auch gegen verbale Attacken gegen Feuerwehrleute, Rettungskräfte, Beschäftigte des öffentlichen Dienstes vorzugehen und diese zu ahnden sowie Präventionsmaßnahmen zu ergreifen. Das sollte praktiziert werden und das wird in den Geschäftsbereichen der Ministerien getan. Dazu will ich Ihnen gerne ein paar Beispiele nennen.
Es gibt zum Beispiel im Landesamt für Innere Verwaltung, Abteilung V, Migration und Flüchtlingsangelegenheiten, zusätzliche Schutzmaßnahmen. Ich war erstaunt, dass Herr Förster eher moderat auf diesen Antrag reagiert hat. Ich hatte gedacht, jetzt würde Herr Kramer kommen und wieder seine alte Leier hier runterziehen, wie bösartig und kriminell doch die Asylbewerber und die Ausländer sind und deshalb natürlich eine besondere Sicherheit gerade in diesem Bereich ergriffen werden muss, so, wie wir es gestern gehört haben,
diese ewige Aufzählung der kriminellen Ausländer. Das zeugte doch nur davon, wenn wir das mal von gestern sehen oder in der Vergangenheit, dass die AfD null, aber auch null Konzepte für die innere Sicherheit hat
und dass sie sich immer nur auf die Themen stürzt, die ohnehin schon bearbeitet werden. Das war gestern so mit dem Tatwerkzeug Messer, das war bei Bodyguards so und das war beim finalen Rettungsschuss so. Die AfD stürzt sich immer auf so ein Thema
und glaubt, damit den Leuten im Land zu sagen, wie stark sie sich doch für die Sicherheit der Menschen einsetzt. Das ist diesmal ausgeblieben.
Ich will Ihnen noch sagen, gerade in dem Geschäftsbereich, den ich eben nannte, wurden die Bürogestaltung, die Abläufe angepasst, sogar Wachpersonal eingesetzt, der Umbau organisiert, es erfolgt die Installation von Sicherheitsschaltern, Sicherheitsglas, Alarmrufsysteme, Einsatz von Videoüberwachung, es werden Schulungen und Aus- und Fortbildung zur Deeskalation sowie regelmäßige Gefährdungsanalysen durchgeführt und so weiter und so fort. Es wird eine Menge getan, um die Sicherheit zu erhöhen, und das können wir nicht mit Statistiken erreichen.
Staatsanwaltschaft und Gerichte haben im Justizbereich regelmäßig Berichte zu erstellen. Im Bereich der Steuerverwaltung übrigens erfolgt eine statistische Erfassung von Angriffen seit dem 01.01.2016. Und was glauben Sie, wie viele Opfer es gab? Null! Meldepflichtige Vorfälle an Schulen werden seit dem 29.01.2016 erfasst. Was lohnt es die Statistik? Wir haben Auskünfte. Seit Juli 2017 gibt es die Broschüre der Polizei, deren Inhalt auf den Schutz der Beschäftigten ausgerichtet ist. Auch da gibt es flankierende Unterstützung und Maßnahmen. So könnte man diese Palette weiter fortführen. Ich glaube, das, was die Geschäftsbereiche der Ministerien tun, ist eine Menge, um Opfer oder Beschäftigte zu schützen, damit sie nicht Opfer werden, und deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. – Vielen Dank.