Protocol of the Session on June 3, 2015

Wer der Ziffer I der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung auf Drucksache 6/4026 zuzustimmen wünscht, die oder den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Dann hätte ich gerne die Gegenprobe. – Danke. Und die Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer I der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung auf Drucksache 6/4026 angenommen, bei Zustimmung der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE, bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD und bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

In Ziffer II seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Ausschuss für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung, die Unterrichtung durch die Landesregierung auf Drucksache 6/3724 für erledigt zu erklären. Wer der Ziffer II der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, die oder den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Und die Stimmenthaltungen? – Damit ist die Zif- fer II der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung angenommen, bei Zustimmung der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE, bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD und bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Jetzt rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 9: Das ist die Beratung der Unterrichtung durch den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern, der 20. Bericht des Bürgerbeauftragten gemäß § 8 Absatz 7 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern für das Jahr 2014, und das ist die Drucksache 6/3923.

Unterrichtung durch den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern 20. Bericht des Bürgerbeauftragten gemäß § 8 Absatz 7 des Petitions- und Bürgerbeauftragten- gesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz – PetBüG M-V) für das Jahr 2014 – Drucksache 6/3923 –

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst der Abgeordnete Herr Lindner von der CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Bürgerbeauftragte hat sich zu einer festen und unentbehrlichen Institution in unserem Land entwickelt. Dass sich sein Amt als Schnittstelle zwischen Politik und den Bürgern bewährt hat, beweist erneut die gestiegene Anzahl der Eingaben. Das Vertrauen, das die Bürgerinnen und die Bürger ihm entgegenbringen, kann als großer Gewinn für die Demokratie gewertet werden.

(Gelächter und Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Das Amt des Bürgerbeauftragten genießt daher völlig zu Recht ein hohes Ansehen.

(Udo Pastörs, NPD: Oh!)

Dem guten parlamentarischen Brauch folgend

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

werden wir den heutigen Tag zum Anlass nehmen,

(Udo Pastörs, NPD: Aha!)

den Bericht in die Fachausschüsse zu überweisen. Diese werden den Bericht ausführlich beraten und mit einem großen Erkenntnisgewinn abschließen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Namen der CDU-Fraktion möchte ich dem Bürgerbeauftragen Herrn

Matthias Crone meinen Dank für seine engagierte und zuverlässige Arbeit ausdrücken. Wir freuen uns auf eine weitere konstruktive und erfolgreiche Zusammenarbeit. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall Torsten Renz, CDU – Stefan Köster, NPD: Oi, joi, joi, joi! – Udo Pastörs, NPD: Das war ja ein rhetorisches Feuerwerk.)

Danke, Herr Lindner.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Bernhardt von der Fraktion DIE LINKE.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Dieser Bericht des Bürgerbeauftragten ist ein ganz besonderer Bericht. Es ist der 20. Bericht des Bürgerbeauftragten an uns, an den Landtag, ein Jubiläum sozusagen.

(Udo Pastörs, NPD: Einmalig!)

Diese Besonderheit möchte ich zum Anlass nehmen, um im Namen meiner Fraktion dem Bürgerbeauftragten für seinen Bericht, aber vor allem für seinen Einsatz im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zu danken. Ich kann immer wieder feststellen, dass die Bürger in dem Bürgerbeauftragten und seinem Team engagierte Ansprechpartner haben, die sich für die Belange der Petenten einsetzen. Nicht von ungefähr kommt es auch, dass die Zahlen der Eingaben im Vergleich zum Vorjahr erneut angestiegen sind. Insgesamt haben sich im Jahr 2014 die Bürgerinnen und Bürger in 1.617 Fällen an den Bürgerbeauftragten gewandt. Auch die Anzahl der mündlichen Petitionen stieg abermals an und erreichte im Jahr 2014 mit einer Zahl von 1.118 Petitionen ihren Höhepunkt seit dem Jahr 2011, was sicherlich auf die große Anzahl von Sprechtagen vor Ort – 50 insgesamt waren es im letzten Jahr – zurückzuführen ist, die der Bürgerbeauftragte durchgeführt hat. Sehr gut finden wir auch den Ansatz des Bürgerbeauftragten, der Öffentlichkeitsarbeit bei seinem Handeln besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Nur wer seine Rechte kennt, kann diese auch wahrnehmen. Das kann ich nur unterstützen im Namen meiner Fraktion.

Meine Damen und Herren, nun möchte ich aber zu einzelnen Punkten aus dem Bericht kurze Ausführungen tätigen. Bereits quantitativ belegt der vorliegende Bericht, dass innenpolitische Themen einen, wenn nicht den Schwerpunkt der Arbeit des Bürgerbeauftragten darstellen. Hier geht es von der Kommunalverfassung über den Anschlussbeitrag bis zur Ehrenamtskarte, von alten Neubaublöcken über kleine Hütten bis zum Geburtsnamen.

Meine Damen und Herren, das Vorwort betont bereits, dass der Jahresbericht 2014 „keine Festschrift“ sei. Das mag sein. Aber mich hat insbesondere die Aussage bewegt, die dann weiter in den innenpolitischen Teil führt, ich zitiere: „Das Verständnis“ bei den Bürgerinnen und Bürgern „für politische und Verwaltungsentscheidungen scheint abzunehmen, vor allem, wenn es – tatsächlich oder vermeintlich – keine Chance auf Mitsprache gibt und Menschen sich überwältigt fühlen. Hier sind Sorg- und Achtsamkeit geboten.“ Zitatende.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Meine Damen und Herren, wenn nun vor diesem Hintergrund die Praxis der Bekanntmachungen beziehungsweise der Umsetzung der Informationspflichten in einigen Gemeinden kritisiert wird, dann sollten wir innehalten, dann sollten wir nachdenken. Wenn in Ortsteilen die Aushangtafeln abgeschafft werden sollen, dann mag das rechtmäßig und der Satzungsautonomie der Gemeinden geschuldet sein. Nach den Amtsbereisungen des Innenministers wird es künftig noch mehr und nicht weniger Ortsteile geben, die Bevölkerung wird aber weniger und sie wird auch nicht mehr mobil werden.

Meine Damen und Herren, lassen Sie uns gemeinsam bei der nächsten kommunalrechtlichen Novelle überlegen, ob nicht schon mit kleinen Änderungen Großes getan werden kann in Bezug auf das politische Verständnis von Bürgerinnen und Bürgern vor Ort.

Meine Damen und Herren, ein anderes Problem ist das seit Jahren aufgetauchte Problem der zu langen Bearbeitungszeiten im Kinder- und Jugendhilfebereich. Auch im Petitionsausschuss hatten wir dieses Problem in den vergangenen Jahren immer wieder angesprochen. Worin die in den Berichten angesprochene unzureichende Beratung beziehungsweise lange Dauer der Antragsbearbeitung gerade in den Sozial- und Jugendämtern ihre Ursachen hat, konnten wir in den vergangenen Jahren nicht abschließend klären. Nach dem vorliegenden Bericht heißt es nun an einer Stelle, dass die Beschwerden über lange Bearbeitungszeiten im Kinder- und Jugendbereich zurückgegangen sind. Wir werden hier genauer hinterfragen und Herr Crone wird uns sicherlich die dazugehörigen Zahlen nennen können.

Wo wir ebenfalls noch mal genauer hinterfragen werden, ist die Problematik der Kita-Beiträge. Hier scheint es zwischen den Jugendämtern der Landkreise und kreisfreien Städte und dem Sozialministerium beziehungsweise dem Landesjugendamt noch Differenzen zu geben. Aufgrund der finanziellen Situation der kommunalen Haushalte folgen die örtlichen Jugendämter den Empfehlungen des Ministeriums beziehungsweise des Landesjugendamtes nicht, und das zulasten der Eltern, die ein geringes Einkommen haben. Es wird je nach kommunaler Haushaltslage sehr unterschiedlich interpretiert, welches Einkommen bei geringverdienenden Eltern bei der Elternbeitragsübernahme angerechnet wird. Zur Klärung der Grundsatzfrage soll es eine Besprechung des Ministeriums mit den Kommunalvertretern geben. Ich kann nur hoffen, dass dies vor der Befassung des Berichtes im Sozialausschuss geschieht, sodass uns dann bereits bei der Befassung eine Lösung vorgetragen werden kann.

Aus meiner Sicht zeigt dieses Beispiel abermals, dass in Mecklenburg-Vorpommern das Land sich zu sehr aus dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe herausgezogen hat und alles der Verantwortung der Landkreise und kreisfreien Städte überlässt. Im Grundsatz beziehungsweise in einigen Bereichen ist die Kommunalisierung zu begrüßen. Allerdings hat das Handeln der Landesregierung aus meiner Sicht auch Grenzen und die werden anhand dieses Beispiels abermals deutlich. Das Land hat keine Einflussmöglichkeiten mehr auf die Anrechnung von Einkommen im Rahmen der Elternbeitragsübernahme, um zu korrigieren, und dies, obwohl das auf einem Landesgesetz basiert.

Auch das Landesjugendamt wurde in seinen Rechten so sehr beschnitten, dass es nicht mal mehr für die Landkreise und kreisfreien Städte verbindliche Empfehlungen erlassen kann, und dies, wie gesagt, geht zulasten der Eltern, die nur darauf hoffen können, dass sie im richtigen Landkreis beziehungsweise in der richtigen kreisfreien Stadt wohnen, der/die rechtskonform ihr Einkommen berücksichtigt. Dieser Frage werden wir genauer nachgehen.

Ich danke ganz herzlich für den Bericht, Herr Crone. – Danke.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Frau Bernhardt.

Das Wort hat jetzt noch mal Herr Saemann von der SPDFraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Bezugnehmend auf die umfangreichen Redebeiträge meiner Vorredner und Vorrednerinnen

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD)

möchte ich jetzt mit meiner Berichterstattung fortsetzen.

Zunächst möchte ich mich im Namen meiner Fraktion für den 20. Bericht des Bürgerbeauftragten gemäß Paragraf 8 Absatz 7 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern bedanken.

Neben den hier erwähnten Punkten aus den Bereichen Landwirtschaft, Ökonomie, Bildung sowie Infrastruktur und Landesentwicklung treten in diesem Berichtszeitraum zu bearbeitende Konfliktsituationen auf, welche auch Tätigkeiten zur Wahrnehmung der Belange von Menschen mit Behinderung mit beinhalten. Zielgerichtet ist in diesem Bericht ersichtlich, dass ganz besonders soziale Anliegen den größten Teil der Eingaben ausmachen. Hier gab es mit Abstand den größten Beratungs- und Unterstützungsbedarf. Ein erheblicher Anstieg gegenüber den Jahren zuvor ist hier zu verzeichnen. Im Bericht wird erwähnt, dass gerade Menschen mit Behinderung verstärkt um Unterstützung anfragen und das Angebot des Bürgerbeauftragten nutzen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Abschließend möchte ich aber auch auf Thematiken im Bericht hinweisen, die ganz besonders gesellschaftliche und politische Inhalte widerspiegeln. Beispielgebend sind hier der Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit sowie Verkehrsprojekte, aber auch Folgen der Kreisgebietsreform. Solche Themen lassen sich in den Fallbeschreibungen darstellen. Was sich aber kaum messen und darstellen lässt, ist der zunehmende Verdruss und Unmut der Bürgerinnen und Bürger. Hier ist ganz besonders erkennbar, dass das Verständnis für politische und verwaltungstechnische Entscheidungen zunehmend abnimmt,

(Udo Pastörs, NPD: Oh, was ist denn da los?)

gerade in solchen Fällen, wo es keine Chance auf Mitsprache der einzelnen Bürgerinnen und Bürger in verein

zelten juristischen Entscheidungen gibt. Solche Umstände verlangen höchste Aufmerksamkeit.

(Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD)

An dieser Stelle verzichte ich darauf, inhaltlich auf die einzelnen Petitionen einzugehen,

(Udo Pastörs, NPD: Das ist auch besser so.)

da sich die Ausschüsse des Landtages noch ausgiebig mit diesem Bericht beschäftigen müssen.

Zum Schluss meiner Rede danke ich dem Bürgerbeauftragten sowie seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die geleistete Arbeit. Ich freue mich über Ihre hier jetzt gezeigte Aufmerksamkeit. – Danke schön.