auch andere oftmals sehr komplex und recht spezifisch sind und es natürlich kompliziert ist für uns als Mitglieder des Petitionsausschusses, die Sachkenntnis zu erlangen. Dazu brauchen wir die Hilfe der Ministerien, die wir auch jederzeit bekommen.
Ich verzichte heute auf weitere Ausführungen oder Beispiele, gehe davon aus, dass Sie die Beschlussempfehlung und den Bericht gelesen haben, und bitte um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich erst mal beim Ausschussvorsitzenden für die Darstellung der im Quartalsbericht genannten Petitionen recht herzlich bedanken. Ich möchte aber auf ein paar Punkte aus meiner Sicht noch mal aufmerksam machen.
Wenn Sie den Bericht des Petitionsausschusses gelesen haben, dann werden Sie feststellen, dass wir zu über 70 Prozent die Petitionen einstimmig abgeschlossen haben. Ich glaube, das ist ein gutes Zeichen. Es gibt, und das ist unstrittig, einzelne Petitionen, wo es zwischen den Koalitionsfraktionen und der Fraktion DIE LINKE beziehungsweise den demokratischen Oppositionsfraktionen unterschiedliche Auffassungen gibt. Das liegt, glaube ich, aber in der Natur der Sache, wenn man sich die Petitionen ganz genau anguckt, in welche Richtung diese Petitionen letztendlich erfolgt sind.
Was aber aus meiner Sicht wichtig ist, ist, dass das auch zeigt, dass wir im Petitionsausschuss gemeinsam daran interessiert sind, diese Petitionen zu prüfen, und zwar im Interesse des Petenten unter den Gesichtspunkten: Gibt es rechtlichen Spielraum, um dem Anliegen des Petenten entgegenzukommen? Gibt es Ermessensspielräume? Sind diese Ermessensspielräume wahrgenommen worden? Hat die Verwaltung entsprechend den rechtlichen Rahmenbedingungen des Landes Mecklenburg-Vorpom- mern richtig entschieden? Und da kann man sagen – auch das, glaube ich, ist erwähnenswert –, dass wir bis auf die Petitionen, wo wir im Sinne des Petenten eine Einigung erreicht haben, der Verwaltung schon bezeugen können, dass es eine vernünftige Arbeit auf der Basis der rechtlichen Bestimmungen gibt.
Ich glaube, das ist es auch mal wert, hier an dieser Stelle genannt zu werden, denn – und das wissen wir ja alle – der Petitionsausschuss kann die Petition nur prüfen auf der Basis der rechtlichen Bestimmungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern beziehungsweise der Verwaltungsinterna in den einzelnen Kommunen.
Ich will auf einige Schwerpunkte aufmerksam machen, die sich letztendlich, glaube ich, auch in der Öffentlichkeit wiederfinden, über die in der Presse berichtet wird, die uns hier im Landtag beschäftigen. Das beweist, dass sich die Bürgerinnen und Bürger diesbezüglich, in Bezug auf ihre Meinungsäußerung, an den Petitionsausschuss wenden. Das ist die Ausweisung von Windenergiegebieten, der Unterrichtsausfall an den Berufsschulen, die Agrarpolitik des Landes in Bezug auf Großanlagen – ich sage jetzt mal bewusst, in Anführungsstrichen –, aber auch
insbesondere nach wie vor alle Fragen im sozialen Bereich, die einen breiten Rahmen einnehmen. Was uns immer wieder begegnet, ist die ganze Frage der Neuregelung des Rundfunkänderungsstaatsvertrages mit der geräteabhängigen Gebühr,
Wir haben gemeinsam bestimmte Fragen oder bestimmte Petitionen an die Landesregierung beziehungsweise an die Fraktionen überwiesen. Ich sage auch ganz deutlich, was ich erwarte, zum Beispiel in Bezug auf den Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Ich erwarte von der Regierung, dass sie bei den Verhandlungen zur Novellierung des nächsten Staatsvertrages über das, was die Petenten diesbezüglich geäußert haben beziehungsweise was sie bemängeln, uns wenigstens berichten. Sind sie unserer Auffassung, dass es geändert werden muss, zum Beispiel die geräteabhängige Gebühr? Gibt es in Bezug auf die Beitragsermäßigung oder -befreiung Änderungen, die wir an die Regierung übergeben haben? Tragen sie diese Auffassung mit? Werden sie die in die Verhandlungen einbringen? Wird sich was ändern?
Besonders aufmerksam machen möchte ich auf ein Problem. Ein Bürger hat sich bei uns beschwert, weil er die Kosten für den Rauchmelder übernehmen musste. Dieser Bürger ist schwerhörig, also gehörlos. Ich denke, dass wir im Rahmen der Novellierung der Landesbauordnung hier genau gucken müssen, inwieweit wir bei der demografischen Entwicklung auch solche Fragen in der Landesbauordnung klären. Geklärt ist, dass Rauchmelder bezahlt werden müssen, aber geklärt ist nicht bei besonderen Personen, die beispielsweise von Gehörlosigkeit betroffen sind, inwieweit da der Vermieter diese Kosten übernehmen müsste. Ich glaube, es ist richtig und wichtig, dass wir uns diesen Fragen in den nächsten Wochen stellen.
Die Frage der Ferienwohnungen ist ein Dauerthema bei uns. Hier denke ich schon, dass man deutlich machen sollte oder deutlich machen muss, dass zwar die Landesregierung eine Broschüre über die Handlungsspielräume herausgegeben hat, dass aber die Handlungsspielräume selbst, nämlich die Einzelfallprüfung, bisher so gut wie gar nicht in Anwendung gekommen sind. Das begegnet uns im Petitionsausschuss nicht nur einmal. Da würde ich schon darum bitten, dass auch aus Sicht der Landesregierung gemeinsam mit den kommunalen Vertretungen oder den Verwaltungen in den Kommunen diese Einzelfallprüfung in den Mittelpunkt gestellt wird, damit wir nicht nur bei den Handlungshinweisen bleiben, sondern damit die Petenten merken, bei der Einzelfallprüfung kann ihnen geholfen werden.
Ich möchte mich an dieser Stelle für die Zusammenarbeit bedanken und danke auch für Ihre Aufmerksamkeit. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass eine Petition auf einen Missstand aufmerksam macht und die
Verwaltung zum Handeln auffordern kann, zeigt folgendes Beispiel des uns vorliegenden Berichtes des Petitionsausschusses:
Eine Petentin beklagte sich darüber, dass die Veranstaltungen an der Uni Greifswald in ihrem Studiengang viel zu überfüllt sind, und zwar so stark, dass sie keine Möglichkeit sah, an allen Veranstaltungen teilnehmen zu können, die sie für ihr Staatsexamen besuchen muss. Nach Einreichung der Petition wurde das Bildungsministerium aufgefordert, dazu Stellung zu nehmen. Daraufhin wurde veranlasst, dass die Petentin die Möglichkeit erhielt, an allen notwendigen Veranstaltungen teilnehmen zu können. Außerdem wurde das Zulassungsverfahren überarbeitet, sodass auch Studenten, die nicht mehr in der Regelstudienzeit sind, sich über das elektronische System einschreiben können. Die Studenten werden nun darüber informiert, an wen sie sich wenden können, falls sie keinen Seminarplatz erhalten haben. Damit die Fachdidaktikveranstaltungen zukünftig ausreichend personell ausgestattet stattfinden, wurde die entsprechende Stelle zum Sommersemester 2014 wieder besetzt. Dem Anliegen der Petentin konnte somit komplett entsprochen werden.
Dieses Beispiel zeigt, dass die Einreichung einer Petition nicht nur für den Petenten von Bedeutung sein kann, vielmehr können auch viele andere Menschen, die sich in einer ähnlichen Situation befinden, von dieser Entscheidung profitieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu guter Letzt möchte ich in Anlehnung an die letzte Landtagsdebatte die Gunst der Stunde nutzen und erneut auf ein Thema aufmerksam machen, das als Wegweiser für die zukünftigen Debatten dienen kann. Oft erhalten wir Rückmeldungen, dass das Petitionsverfahren sehr viel Zeit in Anspruch nimmt, ehe eine Entscheidung gefällt wird. Zeitverzug kann vor allem in dringenden Angelegenheiten für die Petenten Schwierigkeiten mit sich bringen. Die Ursache dafür ist, dass das Verfahren sehr zeitintensiv ist, da der komplette Kommunikationsweg auf dem postalischen Weg abläuft und den Petenten, den Ministerien und den betroffenen Behörden ausreichend Zeit eingeräumt werden muss für die Stellungnahmen. Das Petitionsverfahren kann sich so teilweise über mehrere Monate hinweg erstrecken.
Sehr geehrte Damen und Herren, einige Bundesländer, wie Nordrhein-Westfalen und Hessen, haben daher die Möglichkeit geschaffen, das Petitionsverfahren zu beschleunigen, indem sie mittels eines verschlüsselten elektronischen Managementsystems arbeiten, und das bereits seit über zehn Jahren sehr erfolgreich. Die elektronische Petitionsakte ist ein zentraler Speicher, in dem alle Informationen einer Petition elektronisch archiviert und immer in der aktuellen Version abrufbar sind. Dies hat nicht nur den Vorteil, dass es eine große Papier- und Zeitersparnis darstellt und auch bei der Vor- und Nachbereitung der Sitzung unterstützen kann. Es bietet zudem die Möglichkeit, die Daten mit den zuständigen Ministerien über einen verschlüsselten elektronischen Weg austauschen zu können, sodass die Bearbeitungszeit deutlich verkürzt werden kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, da der Datenschutz oberste Priorität hat, wird auf ein internes Programm zurückgegriffen, das verschlüsselt ist und auf das nur ein begrenzter Kreis mittels eines Codes zugreifen kann. Das sind die zuständigen Abgeordneten und die
(Im Plenarsaal fällt ein Trinkglas vom Tisch. – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Es war so schön ruhig hier. – allgemeine Unruhe und Heiterkeit)
Ich denke mal, jetzt haben wir ein praktisches Beispiel dafür, warum wir uns eigentlich darauf verständigt haben, dass hier im Plenarsaal nicht getrunken werden soll. Ich bitte doch …
Ich dachte, Herr Ringguth, ich hätte gerade darauf hingewiesen, dass meine Anweisungen hier nicht zu kommentieren sind. Ich hoffe, dass ich das jetzt auch noch zu Ende bringen kann.
Ich bitte die Redner, die ihre Gläser mitnehmen, dafür Sorge zu tragen, dass sie, wenn sie leer sind, auch wieder von den Plätzen weggeräumt werden. Ansonsten weise ich darauf hin, dass Getränke draußen in der Lobby zur Verfügung stehen. Ich hoffe, dass jetzt trotzdem wieder solch schöne Ruhe eintritt, damit Herr Lindner mit seiner Rede fortfahren kann.
Die Erfahrungsberichte betreffend den Petitionsausschuss sind durchweg positiv. Im Endeffekt konnte ein großer Effizienzgewinn festgestellt werden, der vor allem den Petenten wie auch den Bearbeitern zugutekommt.
Sehr geehrte Damen und Herren, angesichts der zuvor dargestellten Überlegungen muss nun die Politik klar ab- wägen, ob die Möglichkeit gegeben ist, dass der elektronische Kommunikationsweg im Petitionsverfahren vielleicht zukünftig auch im Landtag Mecklenburg-Vorpommern Einzug halten kann. Um den Beschwerden der Petenten nach einem zügigen Petitionsverfahren gerecht werden zu können, müssen weitere Überlegungen angestrebt werden. Eine grundlegende Debatte wäre angesichts der zuvor genannten Argumente meines Erachtens sehr wünschenswert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, obwohl wir uns bereits in der Aussprache befinden, bin ich nicht sicher, ob wir uns schon über die Dauer der Aussprache geeinigt haben. Von daher sage ich noch mal an, dass sich der Ältestenrat darauf verständigt hat, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Gibt es dazu Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Von daher werden wir so verfahren.
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Beim ersten Quartalsbericht vom Petitionsausschuss möchte ich mich auf zwei Themen beschränken, die insbesondere typisch für uns Bündnisgrüne sind. Dazu haben wir auch einige Kleine Anfragen und Anträge in den Ausschüssen und im Plenum gestellt. Diese Themen bewegen mehrere Bürgerinnen und Bürger des Landes. So hat sich der Petitionsausschuss in den vergangenen Monaten nicht zum ersten und ganz bestimmt auch nicht zum letzten Mal mit dem Thema Hähnchenmastanlagen auseinandergesetzt.
Dazu gab es zwei Petitionen im ersten Quartal. Es ging dabei um die Einrichtung einer Hähnchenmastanlage in Fienstorf bei Rostock. Zu klären war unter anderem, ob die von der Bürgerinitiative vorgebrachten Einwände gegen die Einrichtung im Genehmigungsverfahren ausreichend berücksichtigt wurden, also etwa zum Thema Verkehrskonzept, Bereiche Umweltschutz, Geruchs- und Gesundheitsbelastungen.
Der Ausschuss entschied sich für eine Anhörung mit Regierungsvertretern. Der von den Bündnisgrünen und auch von der Linksfraktion gestellte Antrag zur Ausschussberatung – ebenfalls mit Vertreterinnen und Vertretern der Bürgerinitiative – wurde leider von der Ausschussmehrheit abgelehnt.
Meine Fraktion setzt sich, wie hinlänglich bekannt ist, entschieden für Transparenz und Bürger/-innenbeteiligung ein. Dazu gehört ganz klar auch die Öffnung von Ausschüssen und mehr Öffentlichkeit. Dass der Petitionsausschuss in diesem Zusammenhang aus Datenschutzgründen eine Sonderstellung einnimmt, das ist eine Selbstverständlichkeit an der Stelle.
Nun zurück zur „Hähnchenmast“-Petition. Diese wurde übrigens einstimmig im Ausschuss votiert, und zwar mit der Überweisung an die Fraktionen und an die Landesregierung, um eine mögliche Einbeziehung in Verordnungen und andere Initiativen zu erreichen.
Für ein solch weitgehendes Votum hat sich meine Fraktion auch in Bezug auf eine weitere Petition eingesetzt im Zusammenhang mit der Thematik Ihlenberg. Der Petent kritisiert, dass die Geschäftsleitung der Mülldeponie Ihlenberg trotz der vor fünf Jahren festgestellten erhöhten Krebsrate der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Gefahr nicht hinreichend ernst nehme, und er fordert engagiertes Handeln. Das können wir nur unterstützen.
Wie ist die Sachlage vor Ort? Tatsächlich wurde in den Jahren 2005 bis 2008 eine epidemiologische Vorstudie durchgeführt. Sie diente zur Abklärung möglicher ursächlicher Zusammenhänge zwischen dem Auftreten von Tumorerkrankungen und dem Betrieb der Deponie Ihlenberg. Im Ergebnis wurde tatsächlich ein moderat erhöhtes Krebsrisiko für die Deponiebeschäftigten festgestellt.
Im damaligen Arbeitskreis Gesundheit und im Umweltbeirat der Deponie Ihlenberg wurde beschlossen, dass parallel zur epidemiologischen Krebsuntersuchung eine
toxikologische Untersuchung durch die Uni Kiel, also damals durch den Doktor Hermann Kruse, durchgeführt werden sollte. Das geschah nicht. Diese Untersuchung sollte dann unter Beteiligung des Beirats eines Bremer Instituts entsprechend durchgeführt werden. Die Ergebnisse sollten bereits vor vier Jahren dem Beirat zugänglich gemacht werden. Das ist bis heute nicht geschehen. Unsicher ist, wie weit diese Studie inzwischen abgeschlossen ist. Derzeit wird ein Biomonitoring durchgeführt, mit dem ermittelt werden soll, ob sich Schadstoffe in den Körpern der Angestellten anreichern. Auf Grundlage der Ergebnisse des Biomonitorings und der toxikologischen Studie will die Landesregierung entscheiden, ob die epidemiologische Studie an den Beschäftigten der Deponie Ihlenberg weiter fortgesetzt werden soll.