Protocol of the Session on April 23, 2015

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Peter Ritter, DIE LINKE: Sehr gut! Sehr gut!)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Lenz.

(Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE: Der schließt sich jetzt inhaltlich voll dem Minister an.)

Ist nur noch die Hälfte, Herr Ritter.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD)

Entschuldigung.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist immer schwierig, in so einem Fall nach dem Minister zu reden.

(Heiterkeit bei Jochen Schulte, SPD: Es ist auch schwierig, vor ihm zu reden.)

Ja, aber es ist ja schon wieder fast alles gesagt.

(Martina Tegtmeier, SPD: Fast.)

Trotzdem möchte ich auf einige Punkte eingehen, denn gerade mit dieser Schutzgebietsproblematik haben wir uns als umweltpolitische Sprecher im letzten Jahr auf der schönen Insel Rügen beschäftigt. Ich will mit einem Satz anfangen, der lautet: Eine Erarbeitung der Managementpläne – der meisten –, das hat der Minister gesagt, ist bis

zum Ende des Jahres 2015 eigentlich unrealistisch. Auch andere Bundesländer werden diese Vorgabe nicht schaffen. Aber auch ohne diese Managementpläne, diese Gebietsverordnungen, haben sich die Bestände gerade besonders bedrohter Tier- und Pflanzenarten verbessert.

Deshalb haben sich die umweltpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Landtagsfraktionen Ende des vergangenen Jahres darauf verständigt, eine Überprüfung des europäischen Naturschutzrechtes vorzunehmen. Unter der Überschrift „EU-Naturschutzrecht novellieren und Akzeptanz für den Artenschutz verbessern“ haben die umweltpolitischen Sprecher die Rügener Erklärung abgegeben. Da steht unter anderem drin, dass neben den starren Festsetzungen von Fristen, die durch die Mitgliedsstaaten nicht realisiert werden können, die Richtlinienanhänge der FFH- und Vogelschutzrichtlinien und die in den Richtlinienanhängen der FFH- und Vogelschutzrichtlinie festgelegten Schutzstaaten der Arten- und Lebensräume spätestens alle fünf Jahre überprüft und gegebenenfalls angepasst werden sollten.

Ziel muss es sein, die Veränderungen des europäischen Naturschutzrechtes so vorzunehmen, dass regionale Entwicklungen im Erhaltungszustand von Arten und die Erfolge im Schutz der biologischen Vielfalt stärker als bislang berücksichtigt sind. Die Unternehmen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft müssen bei nachgewiesenen Schäden, die durch diese Arten verursacht werden, unterstützt werden. Der europäische Artenschutz muss künftig auf die tatsächlich bedrohten Arten fokussiert werden und zugleich dafür Sorge tragen, dass Artenschutzerfolge nicht zu unnötigen Konflikten mit Landnutzern unter Verschwendung von Finanz- und Personalressourcen führen.

Um die Akzeptanz des Artenschutzes und des Schutzes von Lebensräumen weiter zu verbessern, ist ein System notwendig, welches sich auf die vier Säulen von Information, Förderung präventiver Schutzmaßnahmen, Festlegung von Eingriffsmöglichkeiten in den Bestand der geschützten Arten im günstigen Erhaltungszustand und finanziellem Ausgleich wirtschaftlicher Schäden in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft stützt. Dazu möchte ich mal aktuell aus einer Pressemitteilung meines Kollegen Dombrowski aus der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg zitieren. Es geht um den sogenannten – in Anführungsstrichen! – „Elbebiber“, der ja eine eigenstände Population sein sollte, wo man jetzt festgestellt hat, dass der Elbebiber keine eigenständige Population ist,

(Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE: Nicht?)

sondern eine Art, die sich als europäische Art über ganz Europa ausbreitet.

(Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE: Europäischer Elbebiber sozusagen?!)

Ach, Herr Ritter, ich halte auch zu Problemen den Mund, von denen ich keine Ahnung habe.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Seien Sie mal ein bisschen entspannt, Herr Lenz!)

(Peter Ritter, DIE LINKE: Es ist so schönes Wetter draußen.)

Ja, und wir sitzen hier.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Die Biberpopulation in Brandenburg befindet sich schon seit Jahren in einem günstigen Erhaltungszustand. Das ist einerseits erfreulich, führt jedoch andererseits in hochwassergefährdeten Gebieten wie dem Oderbruch zu erheblichen Problemen durch Biberschäden. Trotzdem hält die Landesregierung an der völlig veralteten Roten Liste für Brandenburgs Säugetiere aus dem Jahre 1992 – weil diese Listen so alt sind, haben wir noch mal dazu aufgefordert, die Listen und die Anhänge dieser Listen zu überprüfen – fest, die den Elbebiber als „vom Aussterben bedroht“ einstuft. Dabei hat Brandenburg nach dem geltenden EU-Arten- und Naturschutzrecht keine besondere Verantwortung für den Elbebiber, da es nicht zwischen den angeblichen Unterarten des Bibers unterscheidet. Das Artenschutzrecht kennt ausschließlich den europäischen Biber.

In dieser Pressemitteilung wird aufgefordert, dass der Umweltminister sich auf Bundesebene dafür einzusetzen hat, dass die deutsche Biberpopulation sowie die estnische, lettische, litauische, finnische und schwedische Population auch aus den Anhängen 2 und 4 der FFHRichtlinie herausgenommen werden und in den Anhang 5 aufgenommen werden. Es ist etwas kurios mit dem Biber.

Herr Ritter, jetzt hören Sie mal zu, das ist vielleicht was für Sie!

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ja, ich höre zu. Ich schreibe sogar mit.)

Es gibt nämlich einen Unterschied: Wenn der Biber auf der westlichen Seite der Oder ist, dann darf er nicht bejagt werden. Ist das ein schlaues Tier, schwimmt er auf die andere Seite zum Schlafen oder ist das kein schlaues Tier, schwimmt er auf die andere Seite der Oder. Da darf er dann aus der Population entnommen werden.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist wie mit den Ost- und Westströmen.)

Ja, es ist ganz kurios – Hochwasserschäden im Oderbruch.

(Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD)

Bei uns ist der Biber geschützt bis zum Gehtnichtmehr, und auf der anderen Seite der Oder dürfen bei Schäden Tiere aus dieser Population entnommen werden. Meine Damen und Herren, so darf das nicht weitergehen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist wie mit dem sächsischen Bergwolf.)

Frau Dr. Schwenke, Sie waren ja auch auf der letzten Veranstaltung des Landesfischereiverbandes. Ich möchte nicht lange auf den Kormoran eingehen, aber interessant war für mich – ich hatte die Studie leider noch nicht in der Hand – die Aussage von Herrn Paetsch, wir haben jetzt wieder einen zahlenmäßigen Anstieg des Kormorans zu verzeichnen bei uns im Land.

(Zuruf von Harry Glawe, CDU)

(Heiterkeit bei Jochen Schulte, SPD: Wer weiß, was das für ein Tier ist. Das hat sich nur verkleidet.)

Interessant ist natürlich auch, dass wir viel Geld für den Aalbesatz ausgeben und durch den Anstieg der Kormoranpopulation viel Geld in den Schlund des Kormorans in Form der Aale wandert.

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Interessant ist auch die Aussage der Uni Rostock zum Schutz des Kormorans. Wie gesagt, wir haben im Augenblick 12.000 Paare, circa 12.000 Paare. Ich will von den ganzen Einzeltieren, die noch dazukommen, gar nicht reden. Ausreichend ist laut Aussage der Uni Rostock für den Bestand des Kormorans in Deutschland eine Population von 1.300 Paaren.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das ist ja zehnmal so viel!)

Das ist doch ganz gewaltig, wie wenig eigentlich notwendig ist, um die Population eines Kormorans zu unterhalten.

Ich meine, Sie werden es nicht wissen, Herr Dr. Nieszery, zu DDR-Zeiten sind allein im Bezirk Rostock jedes Jahr 800 Kormorane abgeschossen worden und dadurch ist der Bestand des Kormorans auf einer bestimmten Höhe gehalten worden.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Aber das wollen wir nicht wieder zurück, solche diktatorischen Maßnahmen.)

(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Die DDR ist immer dann gut, wenn es Ihnen passt. Das kann auch nicht sein, Herr Lenz.)

Ich habe nur eine Feststellung getroffen.

(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Ja, aber es war doch schon eine Tendenz erkennbar. – Peter Ritter, DIE LINKE: Ja, es war nicht alles schlecht.)

Wir sollten jetzt zum Naturschutz zurückkommen.

(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Genau.)