Protocol of the Session on November 12, 2014

Lassen Sie uns doch gemeinsam in den Ausschüssen diesen Antrag beraten, lassen Sie uns gemeinsam eine Breitbandstrategie entwickeln, lassen Sie uns die Vorschläge der Regierung bewerten und lassen Sie uns rechtzeitig dann die entsprechenden Vorkehrungen im Doppelhaushalt 2016/17 finden, damit wir dieses Ziel noch erreichen! Das Verweisen auf die Verantwortung des anderen bringt uns jedenfalls nicht weiter.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung beziehungsweise zunächst um die Überweisung und dann, wenn nicht, um Zustimmung zu diesem wichtigen Antrag. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Herr Saalfeld.

Herr Ritter, aufgrund der Bemerkung, die Sie vorhin gemacht haben, bitte ich Sie nachdrücklich, von unparlamentarischen Kommentaren abzusehen.

Ich schließe die Aussprache.

Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den An- trag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3432 zur federführenden Beratung an den Wirt

schaftsausschuss sowie zur Mitberatung an den Finanzausschuss und den Energieausschuss zu überweisen. Kann ich davon ausgehen, dass wir den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/3455 im Falle der Überweisung des Antrages auch an die genannten Ausschüsse überweisen? – Ich sehe und höre da jetzt keinen Widerspruch. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Überweisungsvorschlag abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU und der Fraktion der NPD, bei keinen Stimmenthaltungen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung.

Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/3455 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, die oder den bitte ich um ein Handzeichen. – Na, DIE LINKE? –

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Ja, DIE LINKE ist herzlich eingeladen. – Heinz Müller, SPD: Hallihallo!)

Gut, danke. Gegenstimmen? – Danke. Und die Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/3455 abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Fraktion der NPD.

Wer dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3432 zuzustimmen wünscht, die oder den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Und die Stimmenthaltungen? Danke. – Damit ist der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3432 abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU und der Fraktion der NPD, bei keinen Stimmenthaltungen.

Vereinbarungsgemäß rufe ich jetzt den Tagesordnungspunkt 22 auf: Das ist die Beratung des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD – Rapsanbau, die Drucksache 6/3422. Hierzu liegen Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/3456 sowie ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3458 vor.

Antrag der Fraktionen der CDU und SPD Rapsanbau – Drucksache 6/3422 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 6/3456 –

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 6/3458 –

(Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU)

Ich bitte, jetzt von Gesprächen abzusehen, Herr Caffier und die Herren der CDU! Also bitte hinsetzen und noch die nötige Ruhe bewahren!

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Schütt von der CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wer Anfang Mai durch Mecklenburg-Vorpom- mern fährt, der kann sich an dem gelben Blütenmeer der Rapspflanzen erfreuen. Gerade für Touristen ist die Rapsblüte Anfang Mai mittlerweile ein Highlight geworden. Dies ist vor dem Hintergrund, dass im letzten Jahr circa 250.000 Hektar – das sind über 19 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche des Landes – mit Raps angebaut wurde, durchaus nachvollziehbar.

Meine Damen und Herren, Raps wird schon seit Jahrhunderten kultiviert. Aber erst seit Mitte der 70er-Jahre, nachdem es gelang, den Raps erucasäurefrei zu produzieren, dient er auch als Lebens- und Futtermittel. Heute wird Raps in erster Linie zur Gewinnung von Rapsöl angebaut.

(allgemeine Unruhe)

Dieses Öl dient dann als Speiseöl, Futtermittel oder Bio- kraftstoff. Es wird in der chemischen Industrie, in der pharmazeutischen Industrie verwendet und dient als Grundstoff für verschiedene Materialien.

(Glocke der Vizepräsidentin)

Als Koppelprodukt fällt bei der Rapsölgewinnung je nach Verarbeitungsmethode zwei Drittel der Rapsmasse in Form von Rapskuchen oder Rapsextraktionsschrot an. Diese Koppelprodukte finden als eiweißreiche Tierfutter Verwendung und können so die Importabhängigkeit von Sojaprodukten einschränken.

Eine herausragende Bedeutung haben die Rapsfelder in unserem Land für die Imkerei. So sind die Rapsblüten eine der wichtigsten und ergiebigsten Nektarquellen für Honigbienen. Ein Hektar Raps kann in seiner Blühsaison eine Honigernte von bis zu 494 Kilogramm einbringen.

Neben diesen Leistungen für Ernährung, Futtermittel und stoffliche Nutzung trägt Raps einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Energiewende bei. So wird der Raps zum großen Teil als Biokraftstoff, welcher CO2-neutral ist, verwendet. Auch in unserem Land haben sich Raffinerien zur Herstellung von Pflanzenölkraftstoff oder Biodiesel etabliert.

Gleichzeitig ist Raps ein wichtiger Bestandteil der Fruchtfolge unserer Landwirtschaftsunternehmen. In der

Fruchtfolge mit Getreide sorgt Raps dafür, dass die biologische Aktivität des Bodens gefördert und mit dem Verbleib von Pflanzenteilen auf dem Feld die Humusbildung aktiviert wird. All dies, meine Damen und Herren, sind gute Gründe dafür, weshalb der Rapsanbau in Mecklenburg-Vorpommern auf bisherigem Niveau erhalten bleiben muss.

Gegenwärtig jedoch ist zu beobachten, dass auf zahlreichen Feldern des Landes die Rapssaat umgebrochen werden muss. So sind etwa 15 Prozent der bestellten Rapsanbaufläche in Mecklenburg-Vorpommern von

Schädlingen wie der Kohlfliege oder dem Erdfloh befallen. Aufgrund der Schädigungen der Pflanzen ist mit erhöhten Auswinterungsschäden zu rechnen.

Die EU-Kommission hat zum Schutz von Bienen den Einsatz von neonicotinoiden Pflanzenschutzmitteln eingeschränkt. Zur Umsetzung dieser Vorschriften hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsi

cherheit für bestimmte Pflanzenschutzmittel mit diesen Wirkstoffen angeordnet, die Zulassung von Mitteln auszusetzen. Betroffen sind auch Mittel zur Saatgutbehandlung von Raps. Hintergrund dieses Beschlusses der EUKommission war der Verdacht, dass Neonicotinoide das Nervensystem der Bienen beeinträchtigen. Anlass war die unsachgemäße Beizung und Aussaat von Mais im Frühjahr. Umso unverständlicher ist das Verbot der Beizung von Rapssaat im Herbst.

Meine Damen und Herren, eine Sonderform des Beizens, die bei Raps angewendet wird, ist das Pillieren. Dabei wird das Saatgut mit einer Hülle aus Pflanzenschutzmitteln und Dünger umgeben, sodass jedes Saatkorn ein einheitliches Gewicht und eine einheitliche Größe hat. Das Verfahren ist mittelsparend und umweltverträglich, denn 100 Gramm Wirkstoff können ausreichen, um das Saatgut für einen Hektar zu behandeln. Diese Vorteile kommen aufgrund des zweijährigen Verbotes nicht zur Geltung.

Vielmehr kommt es zu erheblichem Befall mit Schädlingen, sodass die Pflanzen im Wachstum gehemmt werden und weniger Wasser- und Nährstoff aufnehmen können. Um dennoch die Rapspflanzen gegen Rapserdfloh und die Kleine Kohlfliege zu schützen, sind nunmehr wiederholte Anwendungen verschiedener Pflanzen

schutzmittel mit anderen Wirkstoffen notwendig. Die Wirkstoffmenge pro Hektar ist mit der nun getroffenen Regelung deutlich größer als bei der Beizung.

Meine Damen und Herren, der Rapsanbau in Mecklenburg-Vorpommern ist von immenser Bedeutung sowohl für die Produktion von Lebens- und Futtermitteln als auch für die Produktion von Bioenergie. Gleichzeitig stellt der Rapsanbau einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt der Bodenfruchtbarkeit dar. Aus diesem Grunde ist meine Fraktion der Auffassung, dass das Verbot der Rapsbeizung mit neonicotinoiden Wirkstoffen überprüft werden muss und die Landesregierung einen Bericht zu dessen Auswirkungen bis zum 12. März 2015 vorlegen soll.

Gleichzeitig gilt es, Maßnahmen zu ergreifen, die entweder die Wiederzulassung von diesen genannten Wirkstoffen in der Rapsbeizung oder Ersatzwirkstoffen ermöglichen. Dies muss bis Mitte August des kommenden Jahres umgesetzt werden, da zu diesem Zeitpunkt die nächste Rapsaussaat erfolgt.

Die Bedeutung des Rapsanbaus für unser Land habe ich ausreichend beschrieben, deshalb fordere ich Sie auf, dem vorliegenden Antrag zuzustimmen. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Egbert Liskow, CDU: Das machen wir auch.)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Herr Backhaus.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem hier ja schon sehr viel zur Genese der Rapsproduktion in Mecklenburg-Vorpommern gesagt worden ist, werde ich das ein Stück einkürzen.

Fakt ist eins: Mecklenburg-Vorpommern ist in Deutschland das Rapsanbauland Nummer eins, nach wie vor. Sie haben angedeutet, wir liegen irgendwo bei 250.000, zwischen 230.000 und 250.000 Hektar Anbau. Im letzten Jahr hatten wir in Mecklenburg-Vorpommern 245.000 Hektar im Anbau. Wenn man die wirtschaftliche Betrachtung vornimmt – das finde ich auch ganz interessant –, dann liegt der Rapsanbau im Übrigen bei gut einer Million Tonnen, die wir hier in Mecklenburg-Vorpommern produzieren. Damit liegen wir an der Spitze der Bewegung in Deutschland.

Und wenn Sie das in Zahlen, vielleicht von der Wirtschaftlichkeit her, aufnehmen wollen, dann ist es so, dass der Rapsanbau – so wage ich zu behaupten – mittlerweile einen höheren Umsatz macht als die Werftindustrie. Wir liegen da zwischen 350 und 450 Millionen Euro – nur bei dieser einen Kultur. Wenn man über das Für und Wider redet, dann sollte man das immer ein Stück bedenken. Die Mehrfachnutzen, die zum Teil angedeutet worden sind, nämlich durch den Rapsexpellerschrotanteil, sind da gar nicht einbezogen. Vielleicht auch ganz interessant: Welche sind die Länder, die danach kommen? Das ist SachsenAnhalt mit 175.000 Hektar, in ähnlicher Weise Bayern, Sachsen, Niedersachsen, Brandenburg oder Thüringen, die folgen mit rund 130.000 Hektar.

Ja, wir haben in diesem Jahr wieder ein sehr gutes Ergebnis auf den Feldern einfahren können, 44,9 Doppelzentner sind geerntet worden. Das lag im Übrigen nach dem Spitzenjahr 2009 mit 45 Tonnen auf den Hektar dann auf Platz 2 in der Rang- und Reihenfolge.

Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern – es gibt ja immer wieder eine Diskussion, ob die Anbaufläche schon zu stark ausgeprägt ist – zurzeit einen landwirtschaftlichen Anteil der Nutzung zwischen 18 und 23 Prozent der Ackerfläche. Dies ist aus pflanzenbaulicher Sicht das Optimum und das Optimum heißt, man sollte nicht mehr groß darüber hinaus gehen, weil eine weitere Ausdehnung des Rapsanbaus wegen der nicht überall gegebenen Anbaueignung der Böden in Mecklenburg-Vorpom- mern und aus phytosanitären Gründen zu erheblichen Problemen führen würde, phytosanitäre Gründe, das heißt wenn man so will, der Gesundheitszustand der Pflanzen, die Probleme aufweisen, wo im Gebiet mit hohen Konzentrationen gearbeitet wird und wir damit in der Fruchtfolge erhebliche Probleme bekommen können.

Nun kommt noch hinzu, dass die Nichtanwendung der Neonicotinoide und damit die Beizung, nicht vorgenommen werden kann. Dies ist ein Problem und hat mindestens dazu geführt, dass bereits jetzt im Herbst zwischen 20.000 und 25.000 Hektar umgebrochen worden sind und damit die Fruchtfolge im Übrigen noch weiter eingeengt wird. Das bereitet mir wirklich große Sorgen. Die in diesem Jahr zum ersten Mal vorgenommene zweijährige Verbotsaussprache für dieses Beizmittel wird uns also Probleme machen.

Es ist schon darauf hingewiesen worden, dass wir insbesondere bei den Herbstschädlingen, nämlich dem Raps- erdfloh und der Kleinen Kohlfliege, die Probleme haben. Das wird sich erst sehr deutlich im Frühjahr zeigen, weil insbesondere der Erdfloh, aber auch die Kohlfliege die Auswirkungen im Frühjahr zeigen werden. Wenn die Witterungsbedingungen so weitergehen, wovon ich nicht unbedingt ausgehe, dann werden die Auswirkungen im Frühjahr erst richtig erschreckend sein.

Das heißt, auch bei einem durchschnittlichen Winter gehen wir davon aus, dass die Bonitierung, die jetzt stattgefunden hat, tatsächlich zu einem weiteren massiven Rückgang der Pflanzenzahlen führen wird und wir damit zu Problemen in größerer Art kommen werden. Um den extremen Rapserdflohbefall an den Keimpflanzen zu bekämpfen, waren die Betriebe heute schon verpflichtet, zum Teil bis zu vier Behandlungsmaßnahmen durchzuführen, die normalerweise nicht erfolgt wären. Das muss man zur Kenntnis nehmen.