Protocol of the Session on November 12, 2014

Aber nun gut, die Bündnisgrünen sind also der Auffassung, dass die Menschen nicht bereit sind, Geld dafür zu investieren, dass sie endlich HDTV auf ihren HDTVEndgeräten empfangen können.

(Torsten Renz, CDU: Aha! – Zuruf von Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Was aber widersprüchlich zwischen den LandesGRÜNEN und den GRÜNEN im Bund ist, ist, dass die Landes-GRÜNEN jetzt eine Zweckbindung der Einnahmen fordern, die so nicht entstehen würde, wenn man nicht den neuen DVB-T2-Standard einführen würde, denn durch die Einführung von DVB-T2 werden unter anderem die Frequenzen frei,

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

die für den Ausbau des mobilfunkgestützten Breitbandnetzes benötigt werden würden und als Teil der Digitalen Dividende II versteigert werden sollen. Auf Bundesebene gegen die Einführung sein, aber auf Landesebene die entsprechenden Einnahmen zweckbinden zu wollen – diesen Spagat muss jemand den GRÜNEN erst mal nachmachen wollen.

Natürlich kann sich die SPD-Fraktion eine Zweckbindung der Erlöse aus der Digitalen Dividende II durchaus, und zwar auf Bundes- wie auch auf Landesebene vorstellen.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Wir werden, wie bereits gesagt, einen guten Konsens auf Bundesebene unterstützen. Aber durch die Annahme des Punktes 3 dieses Antrages, sehr geehrte Kollegen von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, würde sich die Verhandlungsposition der Landesregierung erheblich verschlechtern. Dabei ist unbestritten, dass zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke beim Breitbandausbau Fördermittel nötig sein werden. Aber wenn es um die Verteilung der Fördermittel des Bundes geht, dann kann

es nicht um eine Verteilung der Summe nach dem Königsteiner Schlüssel gehen, sondern es muss sich allein daran orientieren, wo die Wirtschaftlichkeitslücken besonders groß sind, denn die Wirtschaftlichkeitslücken sind dort besonders groß, wo die Gegenden dünn …

(Peter Ritter, DIE LINKE: Kann sich Gabriel nicht durchsetzen? Was ist denn das für eine Pfeife?! – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD)

Nee, nee, nee!

… besiedelt sind und die Entfernungen zu größeren Orten besonders groß sind. Das trifft auf Teile des Bayerischen Waldes genauso zu wie auf die Mecklenburgische Schweiz oder die Uckermark.

(Michael Andrejewski, NPD: Retten wir den Bayerischen Wald! – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der NPD)

Nein, das wollen wir hier nicht.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nur sind diese Regionen über die Bundesrepublik eben nicht nach dem Königsteiner Schlüssel verteilt, sondern liegen hauptsächlich im Norden und im Nordosten.

Unter dieser Prämisse kann ich mir eine Zweckbindung auch der Landeseinnahmen vorstellen. Aber eine entsprechende Zweckbindung kann erst mit der Erreichung eines nationalen Konsenses zwischen Bund und Ländern erfolgen. Daher muss auch dieser Punkt abgelehnt werden, denn nicht jedes Land hat so viel Geld wie Bayern, die mal eben 1,5 Milliarden investieren wollen.

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: So eine Art Selbstverpflichtung. – Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Der Punkt 4 des Antrages und auch der vorliegende Änderungsantrag der LINKEN sind meiner Meinung nach nicht umfassend und dementsprechend zielführend. Natürlich müssen die privaten Investitionen und deren Förderungsbedarf abgestimmt werden. Der Antrag 18/1973 im Bundestag spricht ja auch ausdrücklich davon, dass die Wirtschaftlichkeitslücke mit öffentlichen Mitteln geschlossen werden soll. Es sollen aber ebenfalls die sogenannten Mitnahmeeffekte weitestgehend verhindert werden. Daher muss es den nationalen Konsens geben. Aber dies wird dann Teil der Bundesstrategie sein und für Gesamtdeutschland gelten müssen und nicht nur für MecklenburgVorpommern.

Auch der Intention des ersten Satzes im Punkt 4 Ihres Antrages kann nicht zugestimmt werden, denn Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, weichen der Frage nach der Finanzierung eines Landesförderprogramms aus. Welche Höhe stellen Sie sich denn da vor? Was wäre für Sie die angemessene Höhe eines Landesförderprogramms?

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Ja, wissen Sie es denn? Lassen Sie uns das doch mal gemeinsam herausfinden!)

Aus den Ländern kennen wir unterschiedliche Summen – von 1,5 Milliarden Euro im reichen Bayern bis zu 11 Millionen Euro in Baden-Württemberg.

Ich kann Sie ja verstehen, dass Sie die Frage offenlassen, denn Sie können deren Summe derzeit überhaupt nicht beziffern. Die Höhe der Förderung von Unternehmen durch die öffentliche Hand hängt im Wesentlichen von der Größe der Wirtschaftlichkeitslücken ab. Diese können aber erst dann berechnet werden, wenn es einen Konsens über die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Unternehmen gibt.

(Zuruf von Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Von dem Punkt 4 des Antrages bleibt letztendlich nur eine Absichtserklärung übrig, deren finanzielle Auswirkungen man nicht kennt. Das ist keine nachhaltige und solide Finanzpolitik und der kann daher nicht zugestimmt werden.

Zuletzt möchte ich auf Punkt 5 des Antrages kommen. Deutschland braucht hier nicht 16 einzelne Landesstrategien, sondern eine Weiterentwicklung der Bundesbreitbandstrategie, eine Bundesstrategie, die den Ausbau vor allem im ländlichen Raum erheblich forciert. Die Aufgabe der Länder wird es dann sein, die Bundesstrategie mit eigenen Maßnahmen zu begleiten, die auf die neue Bundesstrategie abgestimmt sind.

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Schön, wenn immer alle mit dem Finger auf die anderen zeigen.)

Sobald es einen nationalen Konsens über die Verteilung der Kosten, die Förderung, die Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen und die Verteilung sowie die Zweckbindung der Einnahmen aus der Digitalen Agenda gibt, wird die Regierungskoalition ihre Hausaufgaben machen und die entsprechenden Entscheidungen rechtzeitig treffen, damit das Ziel des Breitbandausbaus bis 2018 erreicht werden kann.

Aus den eben genannten Gründen werden wir den Antrag der GRÜNEN ablehnen. Gleiches gilt auch für den Änderungsantrag der Partei DIE LINKE.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Der Fraktion DIE LINKE.)

Von mir aus auch der Fraktion DIE LINKE.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Wir sind nicht auf dem Parteitag.)

Abschließend möchte ich etwas Versöhnliches sagen: Die Positionen der SPD und der GRÜNEN sind auf Bundesebene wie ja auch im Land beim Breitbandausbau nicht so weit auseinander. Für mich gehört der Breitbandanschluss künftig ähnlich wie ein Straßen-, Wasser-, Gas- und Elektroanschluss in die öffentliche Daseinsvorsorge, …

(Heiterkeit bei Helmut Holter, DIE LINKE: Ja, das sag ich doch.)

Auch Herr Holter hat es bereits gesagt, genau. Da sind wir auch nicht so weit auseinander.

(Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE: Da bahnt sich was an.)

… da ein Internetanschluss mit einer vernünftigen Bandbreite essenziell für die Entwicklung des ländlichen Raums ist, aus dem ich komme. Eine digitale Spaltung darf ebenso nicht entstehen. Natürlich werden Ballungsräume immer einige Vorteile gegenüber dünn besiedelten Räumen haben, aber wenn wir den ländlichen Raum und die damit verbundenen Entwicklungsmöglichkeiten erhalten wollen, dann können wir nicht wie bei Strom und Wasser Jahrzehnte warten, bis auch der letzte Ort ein breitbandfähiges Internet erhält.

Ich finde es richtig, dass die GRÜNEN – anders als im Bund – in ihrem Antrag keine Maximalforderungen aufstellen und den ganz großen Wurf verlangen. Der flächendeckende FTTA-Ausbau muss das Ziel bleiben. Die Erschließungskosten für den vollständigen Ausbau eines Glasfasernetzes bis in den letzten Ort würde nach einer Studie des TÜVs Rheinland zwischen 85 und 93 Milliarden Euro betragen. Dann hätte man zwar eine Leitungskapazität von bis zu einem Gigabit je Sekunde, aber ein solcher Ausbau wäre nun wirklich nicht bis 2018 finanzierbar. Ich hoffe daher, dass wir dieses ehrgeizige Ziel nach 2017 auf Bundesebene gemeinsam anpacken werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Danke.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Köster von der Fraktion der NPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auf den ersten Blick klingt der Antrag der GRÜNEN nicht schlecht, in der Praxis ist er jedoch untauglich, denn die Bereitstellung von Internet ist leider immer noch kein Element der Daseinsvorsorge. Die Schaffung einer Breitbandinfrastruktur ist leider ebenfalls immer noch keine staatliche Aufgabe, und die Bereitstellung einer Breitbandinfrastruktur ist ebenso wenig Universaldienst wie zum Beispiel die Bereitstellung eines Telefonanschlusses. Und die Gründe, warum dies so ist, sind ganz einfach zu erklären: Da reichen die Begriffe „Aufwand“, „Ertrag“ und zusätzlich noch „Gewinnmarge“, denn die Betriebe, die Unternehmen, die in diesem Markt tätig sind, wollen die Aufwendungen gar nicht aufwenden, also auslösen, weil die Erträge gar nicht dazu führen, die im Betrieb festgelegten Gewinnmargen zu erreichen.

(Udo Pastörs, NPD: Das ist leider so.)

Es müssen Profite in zweistelliger Prozenthöhe erreicht werden, und das ist halt mit den Internetanschlüssen im ländlichen Raum nicht möglich. Mischt der Staat sich aber mit Förderung allzu sehr ein – und da sollten Sie auch Obacht geben –, dann gibt es nämlich ganz schnell Ärger mit Ihrer geliebten Europäischen Union, die Wettbewerbseingriffe wittern würde. Aber weil diese Europäische Union ja so toll ist, soll nun die Landesregierung wenigstens ein bisschen Entwicklungshelfer spielen und da nachhelfen, wo sich kein Geld verdienen lässt. Alles ist wie immer: Gewinne sind privatisiert, Verluste werden solidarisiert.

Die Bundesregierung hat in der Digitalen Agenda 2014 bis 2017 bereits erklärt, mit staatlichen Mitteln dort zu unterstützen, wo sich ein wirtschaftlicher Aufbau nicht lohnt. Das alles gäbe es allerdings nicht in einem Staat, der sich wirklich seinem Volk verpflichtet fühlen würde und auch die Bereitstellung für das Internet als Daseinsvorsorge betrachten würde. Und genau aus diesem Grunde haben auch wir von der NPD uns hier an dieser Stelle immer wieder für ein möglichst schnelles Internet in allen Gemeinden ausgesprochen.

Die Bundesregierung hat bekanntlich inzwischen zum Ziel erklärt, dass bis 2018 flächendeckend 50 Megabit durch einen Technologiemix zur Verfügung stehen sollen. Und dazu braucht es auch den GRÜNEN-Antrag nicht. Ebenso wird in der Agenda erklärt, die Erlöse aus der Digitalen Dividende II für den Ausbau der Breitbandinfrastruktur auszugeben. Und auch hier erweist sich wieder einmal der GRÜNEN-Antrag als überflüssig. Insoweit ist dieser Antrag eigentlich eher einer, den man von den Regierungsfraktionen hätte erwarten können, die ihren Kollegen im Bund zumindest den Rücken zu stärken beabsichtigt hätten, indem man mal wieder Dinge beschließt, die längst beschlossen sind.

Bleiben also noch zwei Punkte: Wir, der Landtag, sollen beschließen, Landesmittel in das Projekt fließen zu lassen. Das Grundproblem, Herr Saalfeld, wird aber wieder einmal außer Acht gelassen.

(Zuruf von Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und das hat sich auch nach Ihrem Redebeitrag nicht geändert. Entweder wollen Sie ein liberal-kapitalistisches Profitsystem

(Zuruf von Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)