Es gibt natürlich auch andere Fälle, wo nicht in Gänze der Petition des Petenten entsprochen werden kann. So beschwert sich unter anderem eine Petentin darüber, dass sie vom Landkreis eine Auflassung erhielt, und
zwar schon am 24. Juni 2011, dass sie bis zum Jahresende 2012 eine biologische Kläranlage errichten muss. Daraufhin hat sie zwei Monate später im Landkreis die Förderung dieser Anlage beantragt und bei der unteren Wasserbehörde die wasserbehördliche Genehmigung. Diese wasserbehördliche Genehmigung ist dann auch nach zwei Monaten eingegangen und ordnungsgemäß bearbeitet worden, aber nicht der Förderantrag. Nun fragte sie dort mindestens zweimal nach. Dieser Antrag wurde aus Krankheitsgründen und Urlaubsgründen nicht bearbeitet.
Im August 2012, also fast ein Jahr später, war sie natürlich unter Druck, weil sie bis zum Jahresende diese Kläranlage fertigstellen musste. Sie begann, diese zu bauen, und sprach anschließend bei dem Landkreis vor. Ihr wurde die Förderungsmaßnahme natürlich versagt, weil diese gar nicht bestätigt wurde. Also der Landkreis hat hier anderthalb Jahre versäumt, diesen Förderantrag zu bearbeiten.
Wir haben als Ausschuss selbstverständlich auch hier eine Ausschussberatung durchgeführt, haben Vertreter des Innenministeriums dazu geladen, des Landwirtschaftsministeriums und des Landkreises. Der Landkreis hat diese Ablehnung damit begründet, dass es zwei verschiedene Anträge sind und insofern auch fehlerhaft gearbeitet wurde. Er hat Veränderungen geschaffen, sodass es zukünftig nicht mehr zu diesen fehlerhaften Bearbeitungen kommen kann. Das ist sicherlich auch eine Aufgabe des Petitionsausschusses, solche Fehler korrigieren zu lassen, aber der Petentin war nicht geholfen worden.
Der Ausschuss war und ist der Auffassung, dass nicht die Petentin hier die Ursache gesetzt hat, sondern der Landkreis. Der Landkreis hat die Auflassung gegeben, bis zum Ende des Jahres diese Anlage zu bauen, hat selber die Fördermaßnahme nicht bearbeitet. Allerdings hat der Landkreis auch begründet, dass EU-Gelder als Fördermittel ausgereicht werden sollten, das kann er natürlich jetzt nicht tun. Formalrechtlich ist das natürlich auch in Ordnung, sodass man nicht anders entscheiden kann. Deswegen bleibt es ein Versagen des Landkreises. Insofern sind wir der Auffassung, dass wir diese Petition noch einmal der Landesregierung überweisen mit der Bitte, ja, nicht diesen Fehler zu korrigieren, aber vielleicht andere Möglichkeiten zu finden, um der Petentin doch noch in dieser oder jener Form helfen zu können.
So weit zu dieser Petition, die leider so ausgegangen ist, wie wir uns das alle nicht vorstellen. Aber ich glaube, das ist auch die Aufgabe des Petitionsausschusses, nämlich die Verwaltung zu kontrollieren.
Sie haben, meine Damen und Herren, die Beschlussfassung gelesen, Sie haben die Empfehlungen des Petitionsausschusses zur Kenntnis genommen. Gestatten Sie mir den Hinweis, dass der Petitionsausschuss dieser Beschlussfassung, die Ihnen vorliegt, mehrheitlich, mit Stimmenthaltung der NPD, zugestimmt hat. Ich bitte auch Sie um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Jeder“ Bürger „hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft … mit Vorschlägen, Bitten und Beschwerden … schriftlich an den Landtag und an den Bürgerbeauftragten zu wenden.“ So steht es im Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz unseres Landes und der Landesverfassung, und das, meine Damen und Herren, haben im vergangenen Berichtszeitraum auch wieder zahlreiche Bürger getan. Es waren wieder einmal zahlreiche Themen, die uns beschäftigt haben. Hierzu hat mein Vorredner bereits ausführlich berichtet. Aus diesem Grund möchte ich auf die aktuelle Entwicklung der Ausschussarbeit eingehen.
Der Petitionsausschuss ist zurzeit mit einer besonderen Situation konfrontiert. Seit Beginn des letzten Jahres wird der Petitionsausschuss von einem einzelnen Petenten aus dem Land Brandenburg stark beansprucht.
und im Januar 2014 120 Petitionen eingereicht. Die Themen der Petitionen sind ein Spiegelbild der aktuellen Medienberichterstattung. Teilweise wurde die Überschrift von Presseberichten abgeschrieben und lediglich mit der Bitte, das Problem zu klären, versehen und als Petition an uns gesandt. Eine solche Inanspruchnahme des Petitionsrechts bindet Ressourcen beim Ausschuss wie auch bei den jeweiligen Ministerien.
Das eine oder andere Mal entsteht der Eindruck, dass der Petent Parteipolitik für eine bestimmte Partei auf dem Rücken des Petitionsrechts macht. Wie eingangs erwähnt, ist es das gute Recht eines jeden, sich an den Petitionsausschuss zu wenden. Doch bei massenweisen Eingaben dieses einzelnen Petenten war eine Vielzahl von Petitionen, die kein ernsthaftes Anliegen erkennen ließ. Dies erfordert eine genaue Prüfung, damit ernsthafte Petitionen auch dieses Bürgers erkannt und weiterhin bearbeitet werden können.
Meine Damen und Herren, aus diesem Grund gilt mein Dank besonders dem Ausschusssekretariat, das diese Petitionsanstürme erfolgreich bewältigte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wenn man sich die Beschlussempfehlung und den Bericht des Petitionsausschusses anschaut, wird einem erkenntlich, wie vielfältig die Themen sind, die wir im Petitionsausschuss behandeln müssen und dürfen, und auch deren Aktualität. Ich möchte die Vielfältigkeit und die Aktualität von einigen Petitionen kurz darstellen.
Ein Thema, was uns beschäftigte, war der Schienenpersonennahverkehr, SPNV. Konkret ging es um die Strecke zwischen Mirow und Neustrelitz. Zu dieser Problematik lagen uns mehrere Petitionen vor und wir führten im Pe- titionsausschuss dazu mehrere Ausschussberatungen durch. Hintergrund war, dass der SPNV auf dieser Strecke Mirow–Neustrelitz eingestellt werden sollte, da diese Strecke gerade in den Wintermonaten saisonal die nachfrageschwächste Strecke im Land sei. So jedenfalls stellten das externe Gutachten fest. Aus diesem Grund sollte auf der Strecke der Schienenverkehr durch Ersatzverkehre, sprich Busse oder Sammeltaxis, ersetzt werden. Nach mehreren Wochen der Verhandlungen zwischen dem Land und dem Landkreis konnte erreicht werden, dass aufgrund von saisonal unterschiedlichen Nutzungen – in den Sommermonaten wurde die Strecke weitaus mehr genutzt als im Winter – das Land ein Modellprojekt für die Strecke initiierte. Dieses Modellprojekt sieht vor, dass in den Sommermonaten der SPNV, sprich der Schienenpersonennahverkehr, weiterhin aufrechterhalten wird.
Leider wurde diese Petition aufgrund der Stimmen von SPD und CDU abgeschlossen. Wir LINKEN meinten, es sollte diese Petition an die Fraktionen und auch an die Landesregierung überwiesen werden. Ich möchte Ihnen auch konkret sagen, warum.
Dieser Vorgang zeigte, dass man sich konkret anschauen muss, ob wirklich eine gesamte Strecke eingestellt werden muss oder ob man nicht wie im vorliegenden Fall ausgehend von regionalen Gegebenheiten Alternativen findet, so wie zum Beispiel im vorliegenden Fall durch die Initiierung eines Modellprojektes. Auch andere Schienenverkehrsstrecken im Land sind von der Schließung betroffen, aktuell die Südbahn zwischen Parchim und Neustrelitz. Dazu liegt Ihnen mit der Tagesordnung ebenfalls ein Antrag vor. Ich würde mir wünschen, dass, bevor man Strecken schließt, man genauer hinschaut, ob es nicht weniger einschneidende Alternativen gibt. Denn gerade ältere Menschen sind im ländlichen Raum auf die Bahn angewiesen, um zum Beispiel zum nächsten Arzt oder in die nächstgrößere Stadt für Behördengänge zu kommen. Von daher sollte diese Petition beispielgebend sein, dass es auch anders gehen kann.
Weitere Petitionen, die uns im Petitionsausschuss vorlagen, betrafen die Folgen der Kreisgebietsreform. Konkret ging es dem Petenten in dem Fall darum, Unterlagen auch im Bürgerbüro abgeben zu können und nicht in die weit entfernte Fachbehörde fahren zu müssen. Auch hierzu führte der Petitionsausschuss eine Ausschussberatung mit Vertretern des Innenministeriums und Vertretern des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte durch. Zwar stellten die Vertreter des Ministeriums klar, dass es nicht möglich sei, die Unterlagen in einem Bürgerbüro abzugeben, beziehungsweise dass eine persönliche Vorstellung in der Ausländerbehörde zweckmäßig sei, weil es eventuell Nachfragen gäbe oder Ähnliches, jedoch diskutierten wir auch über Alternativen, um die Folge der Kreisgebietsreform abzumildern im Sinne von Bürgerfreundlichkeit von Verwaltung. Konkret war es der Vorschlag, über regelmäßige Außentermine im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte nachzudenken.
Diese Alternative fand aus finanziellen Gründen keine Zustimmung. Wir von den LINKEN sind trotzdem der Meinung, dass über bürgerfreundlichere Alternativen im Rahmen der Evaluation der Kreisgebietsreform weiter nachgedacht werden muss.
Ein weiteres Thema, was uns im Petitionsausschuss beschäftigte, waren die Fragen der Kindertagesbetreuung. Noch immer gibt es Probleme mit dem Bildungs- und Teilhabepaket, die dazu führen können, dass die Essensversorgung der Kinder in den Einrichtungen gefährdet wird, einfach weil die bürokratischen Hürden zu hoch oder die Verfahren in Einzelfällen zu lang sind. Deshalb wurde im Petitionsausschuss beschlossen, die Petition der Landesregierung zu überweisen beziehungsweise den Fraktionen zur Kenntnis zu geben.
In einigen Landkreisen werden diesbezüglich Wege gegangen, wo man auch auf Landesebene, konkret die Landesregierung, überlegen sollte, diese Vereinfachungen für das gesamte Land zugänglich zu machen. Ich denke da beispielsweise an die Einführung der Bildungskarte, wo alle Leistungen auf einer Karte abrufbar sind und nicht einzeln immer wieder neu beantragt werden müssen, oder an die Vereinfachung, wonach mit Stellung eines Antrages auf Leistungen nach SGB II gleichzeitig ein Antrag auf Leistungen nach dem BuT gestellt werden kann, ohne dass es hierfür eines Extraantrages bedarf. Es muss sichergestellt werden, dass jedes Kind, dem Leistungen nach dem BuT zustehen, diese Leistungen auch bekommt, ohne dass die Eltern einen Nachweis nach dem anderen erbringen müssen und lange im Ungewissen bleiben, ob ihnen die Leistung gewährt wird.
Und zu einem letzten Thema, das ist das Thema Rundfunkstaatsvertrag. Wir beschäftigen uns nicht nur regelmäßig mit der Rechtmäßigkeit des Rundfunkstaatsvertrages, sondern auch mit Befreiungstatbeständen. Bei dem neuen Rundfunkstaatsvertrag sollten unbedingt die Befreiungstatbestände ausgeweitet werden. Das zeigten uns mehrere Petitionen, wo wir als Petitionsausschuss entschieden, diese der Landesregierung zur Kenntnis zu geben, um die Erweiterung der Befreiungstatbestände durch die Landesregierung zu erreichen. So ging es in einer Petition um eine Schülerin ohne eigenes Einkommen, die sich aufgrund der Entfernung zwischen Schule und Wohnort der Eltern eine eigene Wohnung am Schulort nehmen musste. Diese Schülerin ohne Einkommen erhielt keine Befreiung.
In einer anderen Petition ging es darum, dass die Arbeitsaufnahme des betreffenden Petenten eine zweite Wohnung notwendig machte, um die Sicherung des Arbeitsplatzes zu gewährleisten. Auch in diesem Fall wurde der Rundfunkbeitrag erhoben. Dieser Tatbestand sollte in die Diskussion um die Befreiungstatbestände mit eingehen. Ein weiterer Befreiungstatbestand aus unserer Sicht ist, auch bei Bezug von Wohngeld von dem Rundfunkbeitrag zu befreien. Deshalb möchten wir diese Gelegenheit heute nochmals nutzen, um die Landesregierung auf dieses Problem aufmerksam zu machen und eine Erweiterung der Befreiungstatbestände zu erreichen. Da waren sich auch alle Fraktionen im Petitionsausschuss einig.
Sie sehen, das Feld der behandelten Petitionen ist so unterschiedlich und vielfältig wie das Leben. Es lohnt sich auf jeden Fall, einen Blick in die Beschlussempfehlung zu werfen.
Ich kann jedem nur raten, sich einmal genauer damit auseinanderzusetzen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bezüglich der Rede des Vorsitzenden zur Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 6/2863 möchte ich mit der Berichterstattung über die umfangreiche Arbeit im Ausschuss fortsetzen beziehungsweise sie ergänzen. In Anbetracht dessen möchte ich mich zunächst erst einmal bei allen beteiligten Abgeordneten für die hervorragende Zusammenarbeit recht herzlich bedanken.
Durch die an den Petitionsausschuss erteilten Aufgabenstellungen gemäß Paragraf 10 Absatz 2 PetBüG M-V ist der Petitionsausschuss verpflichtet, den Landtag über Arbeitsweise und Änderungen sowie Petitionen, Beschlüsse und Sammelübersichten in Form einer Berichterstattung zu informieren. Die vom Petitionsausschuss behandelten Beschwerden und Eingaben in diesem Berichtszeitraum beziehen sich auf 129 Petitionen. Ich möchte in meiner Berichterstattung ganz speziell auf einige Besonderheiten eingehen.
Auffällig ist, dass in diesem Berichtszeitraum zunehmend Beschwerden und Eingaben über Vorgangsbearbeitungen in öffentlichen Institutionen und Behörden an den Petitionsausschuss gerichtet worden sind. Es ist in diesem Zusammenhang aber auch erwähnenswert, dass in mehreren Fällen dem Anliegen dieser entsprochen worden ist.
So beschwerte sich eine Petentin über einen nicht von Amts wegen vorgenommenen Bewährungsaufstieg im Staatlichen Schulamt Neubrandenburg und über die schleppende Bearbeitung des Antrages auf Korrektur des Sachverhaltes. Durch eine sorgfältige Aufarbeitung der Petition im Ausschuss und durch mehrfache Prüfung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur wurde festgestellt, dass der Petentin der Bewährungsaufstieg zusteht und die Eingruppierung zu erfolgen hat.
Auch in diesem Berichtszeitraum möchte ich in aller Deutlichkeit auf die vom Petitionsausschuss angestrebte Zusammenarbeit betroffener Bürger und Beteiligter hinweisen. Es ist sicherlich ein schwieriges Unterfangen, sachdienliche Entscheidungen für die Bürger zu erwirken. Aber auch ein hohes Maß an Gefühl und Einvernehmen der Ausschussmitglieder ist notwendig, wobei es in den meisten Fällen gelungen ist, für alle positive Ergebnisse zu erzielen.
Ein weiteres Beispiel, wo dem Anliegen des Petenten entsprochen worden ist, zeigt die Überprüfung einer Satzung eines Zweckverbandes. In diesem Fall bittet der Petent um Überprüfung einer vom Zweckverband erstellten Satzung und bezieht sich in seiner Beschwerde auf die Regelung des höherrangigen Rechts. Nach ausgiebiger Prüfung der Satzung des Zweckverbandes wurde festgestellt, dass den Forderungen des Petenten entsprochen werden konnte.
Ansprechen möchte ich in meinem Bericht aber auch die erhebliche Vielzahl an Beschwerden und Eingaben, die
sich auf die Beitragspflicht für Rundfunk- und Fernsehgebühren beziehen. Meine Kollegin, die Frau Bernhardt, hatte es vorhin schon angesprochen. Ich möchte es noch einmal ganz kurz in den Raum stellen, dass bei einer Petentin für ein angemietetes Zimmer ein zweiter Rundfunkbeitrag erhoben worden ist. Diese Petition ist der Landesregierung zu überweisen, um zu erreichen, dass die Landesregierung sie in die Verordnung über andere Initiativen und Untersuchungen mit einbezieht. Weiterhin ist die Petition den Fraktionen des Landtages zur Kenntnisnahme zu geben, um sie auf das Anliegen der Petentin besonders aufmerksam zu machen. Im Ergebnis wurde mitgeteilt, dass der Landtag der Auffassung ist, dass die Beitragspflicht für die Zweitwohnung, die der Arbeitsaufnahme beziehungsweise Sicherung des Arbeitsplatzes dient, noch einmal kritisch bewertet werden muss.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! In der Bearbeitung der vielen Petitionen wurden auch einige an den Deutschen Bundestag weitergeleitet, aber es wurde auch ein nicht unerwähnenswerter Bestand an Beschwerden und Eingaben von den Petenten aufgrund positiver verwaltungstechnischer Ver- änderungen und Entscheidungen zurückgezogen. In den meisten Fällen handelte es sich hierbei um bau- und grundstücksbezogene Angelegenheiten.
Zum Abschluss möchte ich mich noch einmal recht herzlich für die mir entgegengebrachte Aufmerksamkeit bedanken und wünsche mir weiterhin so eine tolle Zusammenarbeit. – Danke schön.
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Petitionsausschuss stellt heute auf Drucksache 6/2863 turnusmäßig seinen Quartalsbericht vor. Haben Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, sich einmal die Zeit genommen, die entsprechende Drucksache, die knapp 100 Seiten umfasst, auch einmal durchzulesen?