Protocol of the Session on September 5, 2013

Noch in den 90er-Jahren wurde die gesamte Vorflut mindestens zweimal pro Jahr gemäht beziehungsweise gekrautet. Heute werden von den circa 31.000 Kilometern Gewässer zweiter Ordnung im Durchschnitt nur noch circa 75 Prozent unterhalten. Mit dieser naturnahen Ausrichtung der Gewässerunterhaltung leisten die Wasser- und Bodenverbände schon heute einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der Artenvielfalt. Bisher ist es den

Verbänden trotz Einschränkungen gelungen, den Ansprüchen von Flächeneigentümern und Nutzern gerecht zu werden.

Vor dem Hintergrund der Bebautätigkeit in den zurückliegenden Jahren und der damit einhergehenden Versie- gelung stößt die eingeschränkte Gewässerunterhaltung, wie zurückliegende Hochwasserereignisse zeigten, an ihre Grenzen. Hier gilt es abzuwägen, welches Schutzgut höherwertig ist.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Artenschutz und Wasserrahmenrichtlinie betreffen Belange des Allgemeinwohls. Sie sind nicht als Vorteil dem Flächeneigentümer oder dem Gewässerunterhaltungspflichtigen zuzuordnen. Die ökologische Sanierung der Gewässer im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie ist Teil des medialen Umweltschutzes, welcher nicht einem abgegrenzten beziehungsweise abzugrenzenden Kreis von Nutznießern zuzuordnen ist. Aus diesem Grund handelt es sich hierbei gemäß Artikel 20a des Grundgesetzes um die Aufgabe des Staates, welcher durch ihn zu finanzieren ist.

Wenn auch seitens der Verbände Maßnahmen des Artenschutzes und der Gewässerentwicklung möglich sind, muss doch die Leistungsfähigkeit der Gewässer erst recht erhalten bleiben. Mehrkosten für Gewässerentwicklung und artengerechte Unterhaltung müssen durch die Gesellschaft getragen werden. Aus diesem Grunde gilt es, die Gewässerentwicklung und den Erhalt der Artenvielfalt mit Augenmaß zu betreiben. Es ist nicht zielführend, wenn in unserem Land über die Bundesstandards hinausgegangen wird.

Ein weiteres Paradoxon ist, dass gerade Verbände, die im Bereich des Artenschutzes in Vorleistung gegangen sind, im Nachgang bestraft werden. So können viele Gewässer in deren Bereichen lediglich punktuell oder nur noch manuell unterhalten werden. Dies führt zu erheblichen Mehraufwendungen und zu höheren Kosten für die Verbandsmitglieder.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch die Gewässer erster Ordnung müssen in die Lage versetzt werden, im Hochwasserfall eine ausreichende Vorflut für die Gewässer zweiter Ordnung zu gewähren. Das Sommerhochwasser 2011 war ein einmaliges außergewöhnliches Ereignis. Die Gewässerdimensionen, die dafür notwendig gewesen wären, können nicht gebaut werden. Was allerdings im Sommer 2011 auffiel, war die lange Verweilzeit des Wassers in der Fläche. Selbstverständlich waren zunächst alle betroffenen Gewässer vom vielen Regen überfordert. Aber bei einem entsprechend den wasserwirtschaftlichen Bedürfnissen unterhaltenen Gewässer wäre das Wasser schneller abgeflossen und hätte damit Platz für nachfließendes Wasser gemacht. Hier gilt es, seitens des Landes entsprechende finanzielle, aber auch technische Mittel bereitzustellen, um die ordnungsgemäße Unterhaltung der Gewässer erster Ordnung realisieren zu können.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Bauernverband, die Arbeitsgemeinschaft des Grundbesitzes, der Waldbesitzerverband, der Landesverband der Wasser- und Bodenverbände, der Verband „Pro Gewässer“, und die Arbeitsgemeinschaft „Jagd und Eigentum“ haben sich in einem Positionspapier klar geäußert. Sie fordern, dass in Zukunft kein Eingriff in das Eigentum Dritter über veränderte Gewässerunterhaltung ohne Zustimmung aller

Betroffenen erfolgen darf. Sie fordern, dass die Organisation der Finanzierung, der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und des Artenschutzes der Europäischen Union als gesamtgesellschaftliche Aufgabe getragen wird. Sie fordern einen Erlass einer Artenschutzausnahmeverordnung gemäß Paragraf 45 Absatz 7 Bundesnaturschutzgesetz durch das Land Mecklenburg-Vorpom- mern zur Privilegierung der Arbeiten an den Gewässern zweiter Ordnung und den Hochwasserschutzanlagen. Sie fordern, dass das Land keinen Sonderweg bei der Umsetzung bundesrechtlicher Vorgaben zur Gewässerunter- haltung anwendet.

Diesen Forderungen kann sich meine Fraktion vollumfänglich anschließen, um auch für die Zukunft eine an den Bedürfnissen des Hochwasserschutzes und des Artenschutzes ausgerichtete Gewässerunterhaltung gewähr- leisten zu können. Aus diesem Grund fordere ich Sie auf, diesem Antrag zuzustimmen. – Danke schön.

(Beifall Torsten Renz, CDU – Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Tosender Beifall.)

Vielen Dank, Herr Lenz.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst der zuständige Minister Herr Dr. Backhaus.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestern hatten wir das Hochwasserthema, jetzt geht es ums Binnenland.

Wenn man sich mit dem Thema intensiv auseinandersetzt, dann weiß man natürlich auch, dass die Gewässerunterhaltung seit Jahren eine Diskussion in unserem Land ausgelöst hat. Aber wir stellen auch fest, als Umweltminister mache ich das ausdrücklich und auch als für das Wasser zuständiger Minister: Selbstverständlich haben wir die Wasserrahmenrichtlinie einzuhalten und selbstverständlich geht es auch um die EU-Hochwasser- rahmenrichtlinie. Das sind Grundlagen, an die ich mich zu halten habe und die mich letzten Endes auch dazu bewegen, nach Lösungen zu suchen.

(Burkhard Lenz, CDU: Aber wie finanzieren wir das?)

Ja, siehst du, da geht es schon wieder los! Es geht immer nur ums Geld.

(Burkhard Lenz, CDU: Nee.)

Das ist ja das Schreckliche, ich komme da gleich drauf.

Für mich als Landwirtschafts- und Umweltminister sind die beiden Themen, also Nutzung und Schutz des Wassers, von elementarer Bedeutung. Sie wissen auch sehr genau, das ich das Thema „Wasser als wichtigste Ressource für die Menschheit“ auf einen der Plätze meiner Lieblingsprojekte gestellt habe, weil ich das hoch spannend finde, und Mecklenburg-Vorpommern das gewäs

serreichste Bundesland der Bundesrepublik Deutschland ist und auf der anderen Seite diese wertvolle Ressource einen besonderen Schatz unseres Landes darstellt.

Die Gewässerunterhaltung kann aus meiner Sicht maßgeblich zur Umsetzung der seit 2000 geltenden EUWasserrahmenrichtlinie beitragen. Und auch im Hochwasserschutz lässt sich nichts ohne ein geordnetes Management der Gewässerunterhaltung machen. Das heißt, wir brauchen ein geordnetes Management.

Und wenn man in der DDR groß geworden ist und die Komplexmelioration kennt oder im Lager für Arbeit und Erholung war, dann weiß man, wofür man geschwitzt und wofür man gearbeitet hat.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Deshalb habe ich im Übrigen auch den Bund bei der entsprechenden Novellierung des Bundeswasserhaushaltsgesetzes – da müssen Sie mal reinschauen – unterstützt, in der die Erhaltung und Förderung der Funktionalität der Gewässer gleichberechtigt neben die Sicherung des ordnungsgemäßen Abflusses gestellt wurde. Da bin ich sehr froh, dass wir das hinbekommen haben.

Und jetzt kommts! Ich will hier an dieser Stelle betonen, und wer das Land ein bisschen kennt, der muss sich das mal auf der Zunge zergehen lassen: Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern 40.000 Kilometer Fließgewässer. 40.000! Davon sind 8.000 Kilometer in einem Einzugsgebiet von mehr als 10 Quadratkilometern. Das müssen wir berücksichtigen. In diesen 8.000 Kilometern haben wir die Berichtspflicht, was die Wasserrahmenrichtlinie anbetrifft, weil es mehr als 10 Quadratkilometer sind. Und wenn wir uns grob das Land vorstellen: Wir entwässern einmal in die Nordsee, das muss man einfach wissen, und einmal in die Ostsee.

Auch das ist für mich noch mal wichtig: Hiervon, von den 8.000 Kilometern, Herr Lenz,

(Burkhard Lenz, CDU: Ja.)

von den 8.000 Kilometern, um die es geht, die originär in der Wasserrahmenrichtlinie zu behandeln sind, weil sie eben diese übergreifende Funktionalität zu gewährleisten hat, sind 1.000 Kilometer Gewässer erster Ordnung. Das wissen Sie, glaube ich, alle. Die Gewässer erster Ordnung sind in der Verantwortung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und dort werden sie auch bleiben.

Und dann kommen die 7.000, da sind wir wieder bei 8.000 Kilometern, diese sind Gewässer zweiter Ordnung und werden durch die Wasser- und Bodenverbände und damit als originäre Träger durch die Gemeinden bewirtschaftet. Ich bitte Sie, das immer zu berücksichtigen. Sie wissen das ja auch. Das heißt, wenn man so will, sind die anderen 32.000 Kilometer insofern nicht, was die Wasserrahmenrichtlinie anbetrifft, in dieser Relevanz.

Ich glaube, damit kann man auch schon ein Stückchen erahnen, worum es uns in der Zukunft gehen muss. Es muss um die Flusseinzugsgebiete gehen und es muss um den guten ökologischen Zustand gehen. Wer das nicht begreift, der wird die Verantwortung für die nachfolgenden Generationen haben, dass wir hier die Natur zugrunde gerichtet haben. Das können wir nicht wollen. Und ich betone das immer wieder: Wir zeigen immer auf

andere Regionen dieser Erde, die sich nicht versuchen zu vertragen, und wenn wir vor der eigenen Tür kehren, dann ist es auch nicht viel besser. Ich bitte da einfach um Verständnis.

Ich habe großes Verständnis für die Wasser- und Bodenverbände, mit denen wir permanent zusammensitzen, aber wir müssen auch die Kirche mal im Dorf lassen. Eigentum verpflichtet nach Grundgesetz. Ich weiß auch, wovon ich rede, wenn die großen Waldbesitzer oder die großen Flächenbesitzer heute kommen und sagen, wir können die Last nicht mehr tragen. Dann ist das nicht mein Problem, sondern das ist ein Problem, wie wir hier zusammenarbeiten. Das Land und auch die Verbände sind gesetzlich verpflichtet und stehen in der Verantwortung, eine vielfältige, rechtlich anforderungsorientierte Gewässerunterhaltung letzten Endes damit auch sicherzustellen.

Ich habe bereits im Jahre 2010 im Herbst das Landesamt für Umwelt, Natur und Geologie beauftragt, wissenschaftliche – ich arbeite immer wissensbasiert – Grundlagen zu entwickeln. Da war die zuständige Abteilungsleiterin Frau Hennings, die heute wieder im Hintergrund sitzt, ich darf das vielleicht mal so sagen, noch im LUNG, heute ist sie hier Abteilungsleiterin, die in der Materie wirklich hochgradig sachverständig ist. Aufgrund dieser Problematik, die ich habe kommen sehen, weil wir immer wieder die Diskussion mit den Wasser- und Bodenverbänden und den Gemeinden, die die originäre Aufgabe zu erfüllen haben, gehört haben, sie schaffen das nicht und sie brauchen Geld – das haben Sie auch schon an- gedeutet –, haben wir gesagt, dass wir bereits im Herbst 2010 das Landesamt für Natur, Umwelt und Geologie beauftragt haben, wissenschaftliche Grundlagen und ein Konzept zur wasserrahmenrichtlinienkonformen Gewässerunterhaltung zu entwickeln.

Das von mir geforderte Konzept zum Nachweis der wasserrahmenrichtlinienkonformen Gewässerunterhaltung be- zieht sich auf diese 8.000 Kilometer, also lediglich 25 Prozent der gesamten Fließgewässer in MecklenburgVorpommern. Wenn die Verbände – in Klammern: einzelne Verbände – hier die Mär durchs Land tragen, das wäre alles nicht zu gewährleisten, ich glaube, dann können Sie auch davon ausgehen, dass die Mär, die hier durch das Land getragen wird, wir würden das alles vernachlässigen und das geht alles nicht mehr, so einfach nicht stimmt. Haben Sie auch nicht gesagt. Ich weiß das. Ich will es hier aber nur mal sagen, weil ich das zum Teil auch höre. Aus manchen Wasser- und Bodenverbän- den – ich komme aber da gleich noch mal drauf – gibt es eine hervorragende Entwicklung, ich komme da gleich noch mal drauf, wo ich stolz drauf bin, dass man das hinbekommen hat.

Ich gehe davon aus, dass die erarbeiteten Standards nach und nach allgemeine Anwendung finden werden und wir Schritt für Schritt einer angepassten Gewässerunterhaltung dann auch näherkommen. Eine angepasste Gewässerunterhaltung, sie soll in ihrer Funktion funktionsfähig bleiben für die Entwässerung, aber auch für die Bewässerung. Und wir sind uns alle durch die Bank einig, wenn wir den Sommer jetzt mal wieder betrachten, außer das Hochwasser im Juni, wenn Sie die Landwirte gehört haben, da ging es wieder ums Wasser: Wir kriegen nicht genug Wasser, wir kriegen nicht genug Wasser, wir kriegen nicht genug Wasser. Das heißt, ich sage hier noch mal – das habe ich immer wieder auf

den Fachveranstaltungen gesagt –, wir müssen das Wasserrückhaltevermögen in der Fläche in MecklenburgVorpommern erhöhen, weil wir alle wissen, der Klimawandel wird uns das zeigen,

(Udo Pastörs, NPD: Auch durch Humusbildung.)

alle Studien zeigen, dass wir mit Extremereignissen wie 2011 weiterhin zu rechnen haben, dass die sogar noch extremer werden und die Ertragsfähigkeit natürlich auch der Böden – wenn kein Wasser da ist, gibt es kein Leben – damit eingeschränkt ist. Also es geht mir nicht allein nur um die Entwässerung, haben Sie ja auch nicht gesagt, sondern es geht auch um alternative Lösungen.

Und wer an den Veranstaltungen teilgenommen hat, der weiß das auch. Ich bin mehrfach im LUNG gewesen, ich bin in den Beratungen zur Umsetzung der EU-Wasser- rahmenrichtlinie gewesen. Wir haben Fachtagungen gemacht. Deswegen finde ich es auch gut, dass wir das heute mal diskutieren, und es wird sicherlich noch weitergehen. Aber ich muss auf meinen Zeitrahmen achten, sonst kriege ich wieder Ärger mit der Präsidentin. Das möchte ich heute möglichst vermeiden.

(Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Udo Pastörs, NPD: Ich glaube, Sie kriegen keinen Ärger, eher im Gegenteil.)

Nein, also die letzten Prüfungen, und das hat es mir noch mal deutlich gemacht, aus dem Jahr 2012 zeigen eben auch den Umsetzungsstand der Wasserrahmenrichtlinie. Als Ursache wurde vom Rechnungshof, das werden Sie wahrscheinlich noch mal ansprechen, unter anderem die unzureichende Wahrnehmung der naturnahen Gewässerentwicklung der Gewässer zweiter Ordnung durch die Gemeinden benannt. Der Rechnungshof kritisiert die Gemeinden, die sich zu wenig um ihre originäre Aufgabe im Bereich der Wasserunterhaltung kümmern. Und da bitte ich auch die Abgeordneten, die in den Gemeinden, in den Landkreisen aktiv sind, sich mit einzuschalten.

Natürlich verstehe ich die Gemeinden, dass das Wasser nicht originär, primär erst mal im absoluten Vordergrund steht, sondern da geht es um die Daseinsvorsorge. Aber Wasser ist ein Thema, mit dem sich die Gemeinden, die verantwortlich sind für die Gewässer zweiter Ordnung, intensiv auseinandersetzen müssen. Und gerade deshalb müssen die Potenziale einer eigendynamischen Entwicklung der Gewässer genutzt werden. Wenn Sie sich Projekte anschauen möchten, kann ich Ihnen die zeigen. Das löst die Probleme bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Übrigen auch noch nicht. Aber circa ein Fünftel des guten ökologischen Zustandes haben wir tatsächlich erreicht. Das erfordert Maßnahmen, um die an stärkeren ökologischen Gesichtspunkten orientierte Gewässerunterhaltung zu realisieren.

Und wenn wir einfach die Verantwortung auch für die Artenvielfalt haben, wenn wir wissen, zu DDR-Zeiten ist ja jeder Abschnitt irgendwo mit einem Stau oder nicht überwindbarer Abschottung versehen worden, das wissen wir doch alles, dann gibt es heute Alternativen, mit den Sollschwellen und mit all dem, was wir dort entwickelt haben, wo man sehr gut auch den ökologischen Zustand schneller und besser wieder in Ordnung bringen kann.

Die damit für die Unterhaltungspflichtigen verbundenen Aufgaben, ich hatte das eingangs gesagt, sind natürlich auch äußerst anspruchsvoll. Es gilt, einen ordnungsgemäßen Wasserabfluss zu gewährleisten und zugleich die Entwicklungspotenziale des Gewässers zu verbessern.

Und ich sage das auch mal ganz bewusst: Wenn ein Kriterium der Wasserrahmenrichtlinie nicht erfüllt ist, nämlich wenn die Durchgängigkeit des Gewässers nicht erfüllt ist, dann ist es automatisch in der Kategorie „Hat den guten ökologischen Zustand nicht erreicht“. Oder wenn bestimmte heimische Fischarten oder Schnecken oder was auch immer dort nicht mehr angesiedelt werden können, dann ist es automatisch schlecht. Oder wenn der chemische Zustand eines Gewässers nicht dem entspricht, was die Wasserrahmenrichtlinie vorgibt, dann sind wir automatisch schlecht. Das heißt, es müssen sofort Maßnahmen ergriffen werden und diese sind dann auch umzusetzen.

Dabei sind die Vorgaben des Naturschutzes einzuhalten, aber auch die Rechte der Flächeneigentümer zu berücksichtigen. Das will ich. Und es geht hier nicht gegeneinander, auch das sage ich in aller Klarheit. Ich stelle hier keine Maximalforderungen, sondern wir müssen einfach auf Augenhöhe von beiden Seiten, von den Flächenbewirtschaftern, von den Gemeinden und letzten Endes von denjenigen, die die ordnungsgemäße umweltverträgliche Entwicklung in diesem Lande wollen, die müssen auf Augenhöhe miteinander zurechtkommen.

Die Entscheidung über Unterhaltungsmaßnahmen bedarf regelmäßig einer Interessenabwägung und eines planvollen und abgestimmten Handelns. Gucken Sie sich das mal in einzelnen Wasser- und Bodenverbänden an, wie die heute zum Teil perfekt digitalisiert sind, komplett die 27 Wasser- und Bodenverbände. Aber es gibt auch welche, die haben den Knall noch nicht gehört. Ich sage das ganz bewusst so.

Durch das LUNG wurden in Begleitung einer Arbeitsgruppe ein entsprechendes Konzept mit dem sogenannten Praxishandbuch, das ja jetzt ziemlich in der Kritik ist, und eine Anwendersoftware entwickelt. Das war der Auftrag, den ich dort hingegeben habe. In den Arbeitsgruppen waren alle Ebenen der staatlichen Wasser- und Naturschutzverwaltung, des Landesverbandes der Wasser- und Bodenverbände, die einzelnen Wasser- und Bodenverbände und der Bauernverband vertreten. Mehr Transparenz geht gar nicht. Ich sage das mal ganz bewusst.

Derzeit befindet sich die Anwendersoftware bei den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt in der Erprobung. Wir haben hier ein fantastisches Material zur Verfügung. Und ich habe ja bewusst 2011 im Übrigen auch das ganze Land befliegen lassen, um damit digitalisierte Daten zu haben, wo denn die neuralgischen Punkte sind. Auch das ist mir wichtig.