und das ist ja hier schon Programm, wenn wir dann von erfolgreicher Landespolitik sprechen, dann ist es auch ganz klar, dass wir hier nicht abgekoppelt in Mecklenburg-Vorpommern leben,
wir haben Rekordzahlen hinsichtlich der Arbeitslosigkeit und da muss man zur Kenntnis nehmen, wir haben eine erfolgreiche Kanzlerin auf Bundesebene, die SchwarzGelb anführt,
(Beifall Marc Reinhardt, CDU – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Ist ja gut. – Zuruf von Minister Dr. Till Backhaus)
wenn Ihr Antrag, Herr Foerster, dann wieder beginnt mit der großen politischen Keule: „Der Landtag stellt fest: Angesichts der bundespolitischen Kürzungen …“,
ich denke schon, dass ich hier deutlich gemacht habe, welche erfolgreiche Politik wir in Deutschland haben. Wir müssen das immer europaweit im Vergleich sehen und da sollten wir so was nicht immer schlechtreden. Und Fakt ist eben die Tatsache, wir haben eine geringere Arbeitslosigkeit. Ich wiederhole es gerne, wir sind von 5 Millionen runter auf 2,7. Dann ist es einfach logisch – und da werden Sie auch nicht gegen an argumentieren können –, dass die Gelder für den zweiten Arbeitsmarkt, für den dritten und was auch immer nicht mehr in dieser absoluten Zahl zur Verfügung stehen werden.
Frau Ministerin hat ausgeführt und, ich denke, überzeugend hat sie dargestellt, dass hier ein Dialog läuft, den Sie fordern. Und auch da muss ich sagen, es ist doch
logisch. Denken Sie, da sitzt irgendwo ein Beamter und stellt die Programme für ESF auf, für die Fonds, ohne Rückkopplung mit der Basis? Ist doch klar, dass so etwas in einem Dialog stattfindet. Und das, denke ich, wurde überzeugend hier sogar anhand von konkreten Terminen, die die Frau Ministerin beziehungsweise der Staatssekretär zurzeit abarbeiten, deutlich dargestellt und da gibt es insofern kaum etwas zu ergänzen.
Und auch ich will das, was Frau Ministerin gesagt hat, diese Tatsache, diesen Vorwurf, den Sie nämlich aussprechen, indem Sie sagen, sie werden in diesem Begleitausschuss nicht berücksichtigt, diese Interessen der Arbeitslosen, aufnehmen. Ich möchte Sie erinnern, Sie waren auch einmal in der Landesregierung. Ich habe da nie gehört, dass der Arbeitslosenverband zum Beispiel in diesem Begleitausschuss war,
Ich kann Ihnen nur sagen, in diesem Begleitausschuss sitzen neben der Landesregierung, die dort die sieben Stimmen vertritt, auch Wirtschafts-, Sozial-, Umweltverbände und sonstige Partner, und das ist genau definiert.
Anscheinend wissen Sie es nicht, deswegen will ich das der Öffentlichkeit hier gerne noch mal sagen.
Dass Sie dort nicht so viel Zutrauen haben wahrscheinlich zu den Vertretern der Wirtschaftsverbände, Handwerkskammer, Vereinigung der Unternehmensverbände,
Industrie- und Handelskammer und so weiter, das mag ja sein, aber ich ordne denen auch soziale Kompetenz zu.
Und dann geht es weiter: Wir haben dort den Städte- und Gemeindetag, wir haben den Landkreistag, wir haben den DGB Bezirk Nord, wir haben den Landesfrauenrat und, und. Das heißt, aus unserer Sicht ist hier ausreichend Kompetenz vertreten und auch diese Verbände, die Ministerien, alle sind ständig im Dialog mit den Partnern, denen auch diese Programme zugutekommen sollen. Und insofern möchte ich diesen Vorwurf einfach heute in aller Sachlichkeit und Kürze, so, wie ich es eben getan habe, zurückweisen und wir lehnen Ihren Antrag ab. – Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Gestaltung der Arbeitsmarktpolitik in unserem Bundesland ist ein Dauerbrenner. In der Dezembersitzung hat meine Fraktion gemeinsam mit der LINKEN den Versuch unternommen, neue Impulse für die Gestaltung eines sozialen Arbeitsmarktes in unserem Bundesland zu geben. Ich sage nur das Stichwort „Passiv-Aktiv-Transfer“. Es wird wohl niemand hier ernsthaft bezweifeln wollen, dass solche Impulse angesichts verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit, wachsender prekärer Beschäftigung und stetiger Mittelkürzungen im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik erforderlich sind.
Leider wurde dieser Antrag abgelehnt. Heute sagt Frau Ministerin Schwesig, es gibt keine Innovation von der Opposition. Das sehen wir anders. Man hätte diesem Projekt wirklich zustimmen können und zustimmen müssen.
Das Modellprojekt „Bürgerarbeit“ allerdings zählt mitnichten zu den innovativen Impulsen am Arbeitsmarkt. Im Gegenteil, hier wäre aus unserer Sicht eher das Etikett „Rohrkrepierer“ angemessen.
Die sogenannte Bürgerarbeit hat für diejenigen Arbeit- suchenden, die trotz aller Bemühungen auf dem ersten Arbeitsmarkt keine Chance haben, kaum Verbesserungen gebracht. Der Verdienst aus einem Bürgerarbeitsverhältnis reicht in der Regel zur Deckung des Lebensunterhaltes nicht aus, sodass aufstockende Leistungen erforderlich werden. Hier wird kein Kreislauf durchbrochen, sondern hier werden Abhängigkeiten fortgeschrieben. Und das ist eben der grundsätzliche Webfehler dieses Bundesmodellprojektes.
Im Übrigen, dass das Konzept am Arbeitsmarkt nicht aufgeht, zeigen auch die Vermittlungsquoten aus der Bürgerarbeit in den regulären Arbeitsmarkt. Sie sind weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben.
Es ist doch längst ein offenes Geheimnis, dass die ursprünglich vorgesehene Vermittlungsquote von 20 Prozent in den ersten Arbeitsmarkt bei Weitem nicht erreicht wird. Und mit der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der LINKEN zum Thema Bürgerarbeit liegen diese Werte auch schwarz auf weiß vor.
Nun haben diese unzureichenden Vermittlungsquoten sicher komplexe Ursachen und darüber ließe sich länger diskutieren, als meine Redezeit hier heute hergibt. Aber festzustellen ist doch unter dem Strich, die Vermittlung der Bürgerarbeiterinnen und Bürgerarbeiter ist ein originäres Geschäft der Jobcenter. Und wenn diese mit ihren Vermittlungsquoten mehrheitlich deutlich über denen der beauftragten Träger des Integrationsprojektes liegen, dann ist es doch eine völlig logische Konsequenz, sie diesen Job auch machen zu lassen.
Sehr geehrte Damen und Herren, aus bündnisgrüner Sicht macht es keinen Sinn, Geld in Projekte zu stecken,
die keine nachhaltigen Erfolge zeitigen. Das gilt in Zeiten knapper Kassen umso mehr. Wir wollen Ideen und Konzepte entwickeln und adäquat finanzieren, die gut am Arbeitsmarkt wirken, und die Zielgruppen ansprechen, die der Unterstützung ausdrücklich bedürfen.
Eine langfristige sozialpädagogische Begleitung für Menschen, die nach langer Arbeitslosigkeit beruflich wieder Fuß fassen wollen, ist unbestritten richtig und wichtig. Ob sie nun Integrationsbegleiterinnen/Integrationsbegleiter, Koordinatorinnen und Koordinatoren oder Jobcoach heißen, deshalb ist die sozialpädagogische Begleitung auch ausdrücklich Bestandteil unseres Konzeptes „Sozialer Arbeitsmarkt“. Aber es kommt eben auf die Einbettung dieses Instruments in ein schlüssiges Konzept an. Insofern wundert es mich, wenn Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der LINKEN, hier einem unzulänglichen Modell das Wort reden.
Mindestens ebenso sehr verwundert mich allerdings, dass sich auch das zuständige Ministerium in seiner Beurteilung der Bürgerarbeit nicht konsequent verhält. Richtig ist, die finanzielle Unterstützung des Landes für die Integrationsbegleitung war für den Zeitraum 2010 bis 2012 zugesagt, und zwar ursprünglich pauschal für zwei Kräfte pro Landkreis. Einzelnen Trägern, die im laufenden Jahr 2012 Anträge auf Weiterfinanzierung in 2013 stellten, wurden diese bewilligt. Anträge ande- rer Träger wurden wenig später abgelehnt, dem Vernehmen nach unter Hinweis auf die ausgelaufene Finanzierung. Inzwischen gibt es eine Übergangsrege- lung – pauschale Verlängerung um drei Monate bis Ende März 2013.