Protocol of the Session on June 9, 2016

Damit hier keine Missverständnisse aufkommen, will ich darauf hinweisen, dass sich die Kolleginnen und Kollegen in nicht unerheblichem Umfang an der Finanzierung eines solchen Vorhabens beteiligen wollen. Entsprechend dem Vorschlag der Landesforstanstalt würden sie sich beispielsweise bei einem Listenpreis in Höhe von 30.000 Euro monatlich mit pauschal 300 Euro an der Finanzierung des Fahrzeuges beteiligen. Im Gegenzug soll dafür die private Nutzung des Pkw zu 50 Prozent gestattet werden. Das erscheint nachvollziehbar und notwendig, denn die Kolleginnen und Kollegen wohnen in der Regel im ländlichen Raum und sind daher, wie der Blick auf den eingangs geschilderten Arbeitsalltag und auf die in den Forstrevieren zu bewältigenden großen Entfernungen zeigt, permanent darauf angewiesen, möglichst viele dienstliche und private Belange miteinander verbinden zu können.

Das sah auch der Arbeitgeber, die Landesforstanstalt, so und hat eine entsprechende Regelung beantragt. Unstrittig war und ist, dass Dienstfahrzeuge angeschafft werden sollen. Strittig ist dagegen, inwieweit die private Mitbenutzung ermöglicht werden kann. Während die Landesforstanstalt als Arbeitgeber der Försterinnen und Förster in ihrer eigenen Wirtschaftlichkeitsberechnung zu dem Schluss kommt, dass die private Mitbenutzung auch wirtschaftlich besser abschneidet als die bislang angewendete Variante, favorisiert das Finanzministerium des Landes die konservative Variante der privaten Nutzung nur für den Weg zur Arbeit und schließt Umwege und die Mitnahme von Familienangehörigen aus. Derartige Einschränkungen sorgen jedoch dafür, dass die so eingeschränkte private Nutzung, vor allem mit Blick auf die von den Kolleginnen und Kollegen zu tragenden Kosten, unattraktiv wird.

Und weil der Streit seit Jahren hin und her wogt und sich die verschiedenen Ministerien die Verantwortung wechselseitig hin- und herschieben, unterbreiten wir heute einen pragmatischen Vorschlag. In Kenntnis, dass es diese Debatten in unseren Nachbarländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein genauso gab und man dort letztlich die dortigen Landesrechnungshöfe beauftragt hat, die verschiedenen Wirtschaftlichkeitsberechnungen zu prüfen, möchten wir Gleiches auch für unser Land anregen. Sollte der Landesrechnungshof im Ergebnis seiner Prüfung zu dem Schluss kommen, dass die von der zuständigen Forstgewerkschaft IG BAU, der Mitarbeitervertretung und der Landesforstanstalt vorgeschlagene Lösung nicht nur die familienfreundlichere, sondern tatsächlich auch die wirtschaftlichere ist, sollte künftig die private Mitbenutzung von Dienstfahrzeugen für die Försterinnen und Förster und gegebenenfalls auch für weitere im Außendienst tätige Kolleginnen und Kollegen der Landesforstanstalt ermöglicht werden.

Dazu sind Dienstwagenüberlassungsverträge zu schließen, in denen die Details festgehalten werden. Mit Blick auf die Zahl der potenziell Betroffenen – nach Gewerkschaftsangaben geht man von mindestens 200 Kolleginnen und Kollegen aus, die von einer solchen Regelung Gebrauch machen würden – haben meine Fraktionskollegen angeregt, den Antrag noch zu ergänzen. Dabei geht es um die Frage, inwieweit auch andere Bereiche der Landesverwaltung für die von der Landesforstanstalt favorisierte Lösung der privaten Mitbenutzung von Dienst-Kfz infrage kämen. Das Anliegen habe ich gern aufgenommen, Sie finden es im dritten Anstrich des Ihnen vorliegenden Antrages.

Die Landesregierung möge also prüfen, ob weitere Bereiche der Landesverwaltung infrage kämen und, wenn ja, welche, und sie möge dem Landtag das Ergebnis der Prüfung mitteilen. Dann kann man auf Basis dieses Prüfergebnisses entscheiden. Ich denke, diesem Antrag oder diesem Ansinnen kann man sich normalerweise nicht verweigern,

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE, und Peter Ritter, DIE LINKE: Normalerweise.)

und bitte um Zustimmung zum Antrag.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE und Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich habe eine Anmerkung für das Protokoll. Der Antrag heißt: „Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben vorleben – private Nutzung von Dienst-Kfz für Beschäftigte der Landesforstanstalt ermöglichen“. Das war vorhin verkehrt.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Herr Dr. Backhaus.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Foerster! Sehr geehrter Herr Jaeger!

(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE und Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Nachdem man nun die Eingangsrede gehört hat, nehme ich natürlich zur Kenntnis, dass das ein Anliegen ist, das scheinbar fraktionsübergreifend von großem Interesse ist.

(Manfred Dachner, SPD: Ja.)

Es gibt ja Anfragen, die Sie zweimal gestellt haben und die wir auch beantwortet haben. Ich sage es mal so: An und für sich bin ich gar nicht zuständig, aber wie immer im Leben

(Helmut Holter, DIE LINKE: Erwischt es einen.)

bin ich dann wieder dran. Ich mache das auch nicht gerne hier und heute, denn wenn es nach mir gegangen wäre – Herr Foerster, das haben Sie sicherlich in der Vergangenheit zur Kenntnis genommen –, hätten wir das Problem im Interesse der Forstleute längst gelöst.

(Präsidentin Sylvia Bretschneider übernimmt den Vorsitz.)

Der, der für die Dienstwagenrichtlinie in diesem Lande zuständig ist, ist der Heimatminister. Zumindest hat er den Spruch losgelassen.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: War ja clever von ihm.)

Insofern will ich auch deutlich machen …

Na ja, die Heimat sind auch die Städte und Dörfer.

(Heiterkeit bei Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Haben Sie das alles schon vergessen?

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Nein, das können wir auch singen.)

Na gut.

Ich will das nicht ins Lächerliche ziehen, sondern das Problem ist tatsächlich ernsthaft genug. Denn eins ist klar …

(Vincent Kokert, CDU: Stimmt denn Ihre Finanzministerin zu, Herr Backhaus?)

Ich fange doch erst an, Herr Kokert.

(Vincent Kokert, CDU: Na ja, das kommt wieder ein bisschen zu kurz.)

Bleiben Sie ganz ruhig! Bleiben Sie ganz ruhig! Wenn Sie mir lauschen möchten und zuhören möchten,

(Vincent Kokert, CDU: Fällt schwer.)

dann werden Sie das verstehen.

Also die Aufregung wird schon deutlich, und daran kann man erkennen, wir haben eine besondere Zeit: Wahlkampf ist angesagt. Ich will an dieser Stelle deutlich machen, dass es natürlich so ist, dass wir in den Verhand

lungen – und die haben sich mittlerweile über fast drei Jahre hingezogen – zumindest Lösungen gefunden haben. Und, Herr Foerster, ich will an dieser Stelle eins betonen: Die Aussage, die Sie pauschal getroffen haben, nämlich, dass in den anderen Ländern die Nutzung von Fahrzeugen zur privaten Nutzung vollständig hergestellt worden ist, die trifft nicht ganz zu. Da gibt es Beschränkungen, auch bei dem Beispiel in Schleswig-Holstein, das Sie genannt haben.

(Zuruf von Henning Foerster, DIE LINKE)

Vielleicht komme ich darauf noch mal zurück.

Aber eins ist auch klar: Nachdem wir erkannt haben, dass wir mit dem Innenministerium und auch in den Verhandlungen mit dem Finanzministerium nicht weitergekommen sind, weil es Gegenrechnungen gegeben hat, bin ich diesem Hohen Hause dankbar, dass wir zusätzlich Zuschläge über das Schlechtwegegeld bereitgestellt haben. Ich glaube, das war ein guter Schritt in die richtige Richtung. Im Übrigen wird das von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr wohl anerkannt.

Wir müssen natürlich auch feststellen, dass unsere Forstleute – das betrifft im Wesentlichen die Revierleiter, die Forstamtsleiter oder auch diejenigen, die insbesondere in den Rotten, so heißt der Fachbegriff, in den Wäldern für uns aktiv sind – ihre Privatfahrzeuge über Gebühr hinaus verschleißen. Das ist einfach so. Wenn wir uns die Wege anschauen, überwiegend die Kurzstrecken, oder letzten Endes auch wissen – das ist durch den ADAC mit Fakten unterlegt worden –, dass der Spritverbrauch höher ist oder wenn wir die extremen Belastungen sehen, die entstehen, also dass die Fahrwerke zusätzlich belastet werden, weil die Fahrzeuge einem höheren Verschleiß ausgesetzt sind – zum Wohle des Landes MecklenburgVorpommern, das muss man mal sagen –, wenn wir außerdem sagen, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf dabei für uns eine wichtige Rolle spielt, dann ist es so, dass wir deswegen tatsächlich das Schlechtwegegeld eingeführt haben, um damit eben die privaten und dienstlichen Interessen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu berücksichtigen.

Ich will an dieser Stelle auch mal ausdrücklich sagen, die Forstanstalt ist gerade zehn Jahre alt geworden, man hätte uns wohl nicht zugetraut, dass wir einen so erfolgreichen Weg gehen, dass sie im Wirtschaftsbetrieb im Wesentlichen eine schwarze Null schreibt, dass wir ein Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind und dieses Unternehmen – jedenfalls im öffentlichen Bereich – mit 100 Millionen Euro Umsatz heute zu den erfolgreichsten Unternehmen des Landes Mecklenburg-Vorpommern gehört. Das war der Grund dafür – auch vor dem Hintergrund des Strukturwandels und der demografischen Entwicklung –, zu dokumentieren und zu signalisieren, wir brauchen kluge Köpfe, auch im forstlichen Bereich, und wir wollen Anreize schaffen. Und da begaben wir auf uns den Weg, mit der Landesforstanstalt und mit unserem Haus nach Lösungen zu suchen. Im Übrigen hat das Thema auch im Verwaltungsrat eine nicht unwesentliche Rolle gespielt.

Insofern kann man, glaube ich, festhalten, in der Landesverwaltung sind heute 36.550 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, fünf Prozent davon sind im Außendienst beschäftigt. Das heißt, nicht nur die rund 200 Forstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter betrifft das,

sondern ebenfalls die 1.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um deren Sicherheit wir uns natürlich auch Gedanken machen müssen und für die wir selbstverständlich eine uneingeschränkte private Nutzung eines Dienstfahrzeuges oder den Tausch entweder befürworten oder ablehnen würden.

Ihnen wurden in der Antwort auf die Kleine Anfrage Informationen mitgeteilt, was die Wirtschaftlichkeitsberechnung anbetrifft. Klarstellend muss man aber sagen, dass die Landesforstanstalt in ihrer Wirtschaftlichkeitsberechnung drei Varianten miteinander verglichen hat und hierfür die Gesamtkosten ermittelt worden sind: überwiegend im dienstlichen Interesse anerkannte private, eigene Kraftfahrzeuge, zweitens die reinen Dienstkraftfahrzeuge und die dritte Variante sind Dienstfahrzeuge mit der Möglichkeit der privaten Nutzung.

Nach den Berechnungen der Landesforst stellt die Variante der Beschaffung und des Ersatzes von Dienstkraftfahrzeugen mit privater Nutzung unter der Maßgabe der Erstattung der Privatnutzung durch die Beschäftigten an die Landesforstanstalt die wirtschaftlichste Variante dar. Die Landesforstanstalt sah jedoch bereits in der Abgeltung für die private Nutzung einen anderen Weg vor, die sogenannte 1-Prozent-Lösung, die Sie, denke ich, alle kennen. Die Landesforstanstalt wich dabei von den Grundannahmen ihrer Wirtschaftlichkeitsberechnung, von den Vorgaben der Kfz-Richtlinie zur Mindestfahrleistung und den im Haushaltsrunderlass 2014 und 2015 festgelegten Orientierungswerten für die Preise bei der Beschaffung von Personenkraftwagen ab. Auch das gehört zur Wahrheit dazu.

Laut Betrachtungen des Finanzministeriums, Herr Kokert, welche die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigen, kommt letztlich auch das Finanzministerium zu einem anderen Ergebnis, nämlich dass die private Nutzung nicht die wirtschaftlichste Variante darstellt, sondern die wirtschaftlichste Variante ist die rein dienstliche Nutzung des Kfz. Die Forderung nach der Möglichkeit der uneingeschränkten privaten Nutzung, auch für Familienmitglieder, gilt über die Chefwagenrichtlinie des Innenministeriums hinaus, die selbst bei Ministern und Staatssekretären keine uneingeschränkte Nutzung der Fahrzeuge durch Familienmitglieder vorsieht. Da gibt es also doch einen differenzierten Unterschied. Es ist zwar richtig, dass in einigen anderen Bundesländern eine private Nutzung der Dienstfahrzeuge eingeräumt wird, in Schleswig-Holstein gilt diese Nutzung aber auch nur für Beschäftigte und nicht für Familienmitglieder. Das ist im Übrigen in Brandenburg und in der Bundesforst gültig. Also ich bitte Sie, diese Aussage wahrzunehmen.

Ich möchte aber auch noch mal deutlich zum Ausdruck bringen, dass sowohl im Landwirtschaftsministerium als auch im Finanzministerium der Umstand anerkannt wird, dass wir in unserem Land einen großräumigen Zuschnitt der Reviere haben und dass auch an den Wochenenden, an Feiertagen und nach Feierabend – Sie haben das Thema Jagd ja indirekt angesprochen, Jagd ist hier im Übrigen auch Dienstaufgabe – unsere Mitarbeiter zum Teil ihre Fahrzeuge und zusätzlich noch den Anhänger dafür zur Verfügung stellen. Auch dazu haben wir jetzt Lösungen gefunden. Dies wird keineswegs verkannt und ist auch unumstritten. Deshalb habe ich dieses Anliegen der Landesforst unterstützt.

Für die meisten der Forstbeamtinnen und -beamten im Land ist ihre Tätigkeit nicht nur ein Beruf, sondern auch

Berufung. Um ihren Aufgaben zum Schutz und zur Nutzung des Waldes gerecht zu werden, fahren sie regelmäßig auf Waldwegen, die für jedes Auto wirklich eine Herausforderung darstellen. Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben damit auch einen Anspruch darauf, dass dies vernünftig vergütet wird.

Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass wir die Dienstwagenentschädigung über das Schlechtwegegeld umgesetzt haben. Damit ist sichergestellt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ihr privates Fahrzeug im Dienst nutzen, auch angemessen entschädigt werden. So wird der wesentlichen Forderung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Forstbehörden, den höheren Verschleiß zu kompensieren, der durch die Fahrten mit dem privaten Kraftfahrzeug im Revier entsteht, auch Rechnung getragen.

Festzustellen bleibt, dass die Landesregierung sehr wohl Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch bei den forstlichen Dienststellen im Auge hat. Es gab Handlungsbedarf und wir haben diesen Handlungsbedarf erkannt und umgesetzt. Ich will an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch mal die Aussage richten, dass der Maßstab „Wie können wir hier helfen“ zukünftig Grundlage der Entscheidungen sein wird. Ich will an dieser Stelle abschließend sagen, jawohl, allein die Beschäftigten unserer forstlichen Einrichtungen sind im letzten Jahr 2,8 Millionen Kilometer insbesondere für ihre dienstlichen Zwecke gefahren. Wenn man es so will, wird daran deutlich, dass sie auch bereit sind, ihre privaten Fahrzeuge einzusetzen. Und ich glaube, ich habe Ihnen deutlich gemacht, dass wir mit der Entschädigung, die wir jetzt auf den Weg gebracht haben, auch einen vernünftigen Kompromiss gefunden haben. Alles andere werden wir sicher in der nächsten Legislaturperiode erneut zu prüfen haben. – Herzlichen Dank.