(allgemeine Unruhe – Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das kann man nicht gegeneinander ausspielen, Geriatrie, Palliativ- und Geburtsstation.)
Ich merke, ich rege hier kollegiale Gespräche an. Das finde ich gut, aber Sie können ja danach noch mal nach vorn kommen und dann auch den Rest teilhaben lassen.
gerade deren berechtigtes Interesse an einer guten Versorgung ist in der Enquetekommission besprochen worden. Wir haben gesagt, wir müssen geriatrische Angebote deutlich ausweiten.
Das geschieht übrigens gerade am Standort Wolgast und wird auch einen positiven Beitrag zur Versorgung in der Region leisten. Ich bitte Sie einfach mal darum, diesen Fakt genauso emotional zu würdigen wie die anderen Begleitumstände.
(Egbert Liskow, CDU: Das können sie nicht. – Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wie soll ich das denn emotional würdigen?)
darum geht es. Darum geht es nämlich, wenn man sagt, man spielt nicht die eine Bevölkerungsgruppe gegen die andere aus,
(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es geht darum, die beste Möglichkeit zu finden, und das geht besser.)
stehen am Ende alle Versorgungsbeteiligten in Mecklenburg-Vorpommern, kooperativ eine gute medizinische Betreuung zu gewährleisten, und das auch für die Region Greifswald-Wolgast-Anklam, letztlich runter bis Pasewalk, natürlich auch im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin.
Ministerin Hesse ist auf die Aussagen der Kassenärztlichen Vereinigung zur Sicherstellung eingegangen.
Sie hat auch gesagt, dass natürlich weiterhin Kinder in Wolgast erstversorgt werden, dass eine Anlaufpraxis in Wolgast und saisonale Angebote auf Usedom in Vorbereitung sind und dass ein sehr schneller Zugriff auf Expertenwissen durch telemedizinische Konferenzen zwischen Wolgast und Greifswald erfolgen wird.
Einzig und allein auf ein stationäres Angebot an einem Standort abzustellen und nicht das integrierte Versorgungsnetzwerk für die gesamte Bevölkerung, für die gesamte Region in den Blick zu nehmen, greift unseres Erachtens deutlich zu kurz. Wir unterstützen daher unsere Ministerin Hesse ausdrücklich bei dieser Aufgabe, gute und zuweilen auch neue Kooperationen und eine langfristig sichere Arbeitsteilung zu befördern, denn davon profitieren nämlich die Beschäftigten, weil die eine gute Perspektive wollen, die wollen ein gutes Arbeitsumfeld haben. Davon profitiert die Qualität, weil an allen Standorten ausreichend Fälle und auch ausreichend Routine vorhanden sind. Davon profitieren am Ende auch die Patientinnen und Patienten, die unter dem Strich nämlich eine gute,
Das wird vor allem dann gelingen, wenn der ambulante Sektor und der stationäre Sektor weiter verschmelzen und jeder in der Region seinen bestmöglichen Versorgungsbeitrag leistet, ihn leisten darf, und am Ende natürlich auch dafür gratifiziert wird.
Ich möchte an dieser Stelle noch auf einige rechtliche Aspekte eingehen, die auch in der Anhörung trotz mehr
facher Nachfrage meinerseits weitgehend ausgeblendet wurden. Die veränderte Arbeitsteilung zwischen Wolgast und Anklam ist durch bestandskräftige Bescheide unterlegt und niemand hat vorgetragen, auf welcher rechtlichen Grundlage und auf welcher inhaltlichen Grundlage diese Bescheide gemäß Paragraf 49 Verwaltungsverfahrensgesetz widerrufen werden sollen.
Kollege Koplin ist auf das Thema Sicherstellungszuschläge eingegangen. Sicherstellungszuschläge können gezahlt werden, wenn ein gesamtes Krankenhaus defizitär ist, und nicht, wenn es aufgrund der Konstellation in einer wirtschaftlichen Schieflage ist, die bedeuten würde, eine Quersubventionierung vorzunehmen, bis am Ende dann tatsächlich das gesamte Krankenhaus defizitär ist. Das ist in unseren Augen keine Strategie, mal davon abgesehen, dass eine weitere Voraussetzung für die Sicherstellungszuschläge ist,
dass diese dann bezahlt werden, wenn eine Versorgung für das in Rede stehende Fachgebiet in der Region insgesamt nicht mehr gewährleistet wäre. Dazu hat es Aussagen in der Anhörung gegeben und dazu hat es beispielsweise auch Aussagen der Kassenärztlichen Vereinigung gegeben, dass gerade das nicht der Fall ist. Das heißt, möglicherweise würde auch dieser Grund gegen Sicherstellungszuschläge sprechen, dass nämlich die Versorgung eben gerade nicht „nicht sichergestellt“ ist.
Nicht umschiffen möchte ich abschließend das Thema Geburtshilfe. In der Tat stehen weite Teile unseres Landes vor der Herausforderung, das Wahlrecht der Frauen, das Wahlrecht der Eltern hinsichtlich der Geburt zu gewährleisten und eine gute und in meinen Augen übrigens auch unverzichtbare und unschätzbar wichtige Hebammenversorgung sicherzustellen. Auch hier sind die Grundvoraussetzungen Kooperation und gute Risikoselektion.
Kürzlich hat das Sozialministerium unter Ministerin Hesse im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft „Guter Start ins Leben“ Expertinnen und Experten aus dem Bereich der Ärzteschaft, aus dem Bereich der Hebammen zu Wort kommen lassen. Bei Risikoschwangerschaften, da besteht Einigkeit, sind Eltern gut beraten, die leistungsfähige Medizin in den Krankenhäusern und in der Hochleistungsmedizin in Anspruch zu nehmen.
Normale risikoneutrale Schwangerschaften können auch in außerklinischen hebammengeführten Einrichtungen
Das zeigt auch die einzige Evidenz zu diesem Thema, die vor einiger Zeit vom Spitzenverband der Krankenkas
sen eingeholt wurde. Wenn man das natürlich gewährleisten will, braucht man allen voran Hebammen, die das leisten,
und dafür braucht man ein kooperatives Netzwerk in der Region. Dieses gilt es weiter zu stärken und die Rahmenbedingungen für eine solche Konstellation zu gestalten.
Meine Damen und Herren, ich möchte zusammenfassen: In Wolgast drohte ohne Anpassung ein viel größerer Verlust, denn das gesamte Krankenhaus befand sich in einer wirtschaftlichen Schieflage. Das hat auch in der Anhörung niemand, wirklich niemand bestritten. Es musste also gehandelt werden, um beide Standorte, in Wolgast und in Anklam, zu sichern und um ein sektor- übergreifendes Versorgungsnetzwerk zu stärken. Ein Widerruf der Bescheide würde diese Entwicklung konterkarieren. Konkretere Antworten und schlüssigere Konzepte für die gesamte Region, wie man unter den vorgetragenen Rahmenbedingungen die Versorgung langfristig sichern möchte, wurden letzten Endes im Ausschuss nicht vorgetragen und die wurden bisher auch hier nicht vorgetragen.
Einfach nur den alten Zustand wiederherzustellen, wäre unseres Erachtens verantwortungslos, und da möchte ich sagen,