jetzt selbst den Vorwurf der politischen Diskriminierung erhebt, das ist ein denkbar unelegantes Eigentor.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei allen politischen Differenzen, die wir in unserer alltäglichen Arbeit untereinander haben,
muss dennoch ein angemessener Umgang miteinander gewahrt bleiben, und dazu gehört jetzt, dass wir der Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses folgen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie uns gemeinsam die Beschlussempfehlung annehmen und den Einspruch der NPD-Fraktion zurückweisen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Wer der Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 6/5345 zuzustimmen wünscht, die oder den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. –
Und die Stimmenthaltungen? – Zugestimmt haben die Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, dagegen stimmte die Fraktion der NPD und es enthielt sich niemand. Damit ist die Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 6/5345 angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 30: Die Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Strategie zur Minimierung von reaktiven Stickstoffverbindungen, die Drucksache 6/3999, hierzu die Beschlussempfehlung und der Bericht des Agrarausschusses, Drucksache 6/5342(neu).
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Strategie zur Minimierung von reaktiven Stickstoffverbindungen – Drucksache 6/3999 –
Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Agrarausschusses Professor Dr. Fritz Tack von der Fraktion DIE LINKE.
Nichts ist so konstant wie die Veränderung. Aus dem Grunde haben Sie einen neuen Ausdruck der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Agrarausschusses erhalten. Keinem war es bis vor zwei Stunden aufgefallen, dass hier drinstand „Minderung“. Es muss „Minimierung der reaktiven Stickstoffverbindungen“ heißen. Das ist also die Veränderung.
Im Grunde genommen, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, hätte ich heute und hier nur die Drucksachennummern austauschen können, dann hätte ich meine Rede zum Tagesordnungspunkt 24 a) der 110. Landtagssitzung am 18. Dezember 2015 wiederholen können. Das werde ich nicht tun, denn der Ablauf des Beratungsverfahrens zum Antrag auf Drucksache 6/3999 sowie dessen Ergebnis sind auf der eben von mir korrigierten Drucksache 6/5342 umfassend dargestellt. Ich darf mich also auf einige Anmerkungen beschränken, was wohl angesichts unseres heutigen umfangreichen Pensums auch allgemeine Zustimmung finden dürfte.
Ich bitte die Herren, die dort im Gang stehen und Gespräche führen, diese entweder draußen weiterzuführen oder sich hinzusetzen.
(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Mein Gott! – Michael Andrejewski, NPD: Die müssen bestraft werden. – Heiterkeit bei David Petereit, NPD)
Ich stehe dem Agrarausschuss nunmehr fast fünf Jahre vor und hatte damit oft genug Gelegenheit, im Plenum dessen Beratungsergebnisse vorzustellen. Eins sage ich ganz persönlich dazu: Politik macht mir auf diesem Gebiet immer noch Spaß, doch scheint sich das letzte Mal zu nähern, wenn es das nicht mit dieser Beschlussempfehlung vielleicht sogar schon ist. Aber sicher werden uns angesichts der situationsbezogenen Sachzwänge – über einige haben wir ja in diesen Sitzungen an den drei Tagen bereits gesprochen beziehungsweise werden es noch tun – und dank der Kreativität der Fraktionen die agrar-, umwelt- und verbraucherschutzpolitischen Themen bis zur allerletzten Sitzung dieser Legislaturperiode wohl kaum ausgehen.
Doch die aus den zwei noch ausstehenden Landtagssitzungen dieser Wahlperiode resultierenden Zwänge dürften die Abarbeitung von Überweisungen erschweren. So will ich die Vorstellung der Beschlussempfehlung zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dazu nutzen, Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen Mitglieder des Agrarausschusses, ganz herzlich Danke zu sagen, Danke sagen für fünf Jahre vertrauensvolle und ergebnisorientierte Arbeit im Ausschuss. Dabei will ich den
Minister und das Team seines Hauses vom Paulshöher Weg 1 ausdrücklich eingeschlossen wissen. Ich bedanke mich auch und vor allem beim Sekretariat unseres Ausschusses unter der Leitung von Herrn Dr. Wolfgang Röhl.
Unterschiedliche politische Ansätze nicht unter den Tisch kehrend, haben wir aus zahlreichen Anträgen die Gemeinsamkeiten sozusagen extrahiert und zum Beschluss erhoben. Das hat seinen Ausdruck darin gefunden, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die ja den Antrag eingebracht hatte, angesichts einer von den Koalitionsfraktionen vorgeschlagenen Entschließung ihre Zustimmung zur Erledigterklärung nicht verweigert hat.
Das Abstimmungsergebnis zur Entschließung selbst gibt allerdings auch Rätsel auf, über deren Auflösung ich hier nicht spekulieren möchte. Fakt ist aber, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN trotz der Ablehnung der von ihr zur Entschließung beantragten Änderungen der Entschließung selbst zugestimmt hat. Dagegen gingen bei meiner eigenen Fraktion die Auffassungen hierzu auseinander. Das ist aber in einer pluralistischen Gesellschaft, deren Spiegelbild auch die Parlamente und deren Fraktionen sind, nichts Besonderes.
Am Ende steht nun ein Beschluss, der einen gemeinsamen Nenner darstellt, mit dem alle, so denke ich, leben können, und der aus meiner Sicht Richtschnur für das künftige politische Handeln auf diesem wichtigen Gebiet sein sollte. Ich bitte Sie deshalb um die Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Agrarausschusses. – Danke sehr.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Der Agrarausschuss empfiehlt in Ziffer I seiner Beschlussempfehlung, den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3999 für erledigt zu erklären. Wer dem zuzustimmen wünscht, die oder den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Zugestimmt haben die Fraktion der SPD, der CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dagegen stimmte niemand, und es enthielt sich die Fraktion der NPD. Damit ist die Ziffer I der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses auf Drucksache 6/5342(neu) angenommen.
In Ziffer II seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Agrarausschuss, einer Entschließung zuzustimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, die oder den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Danke. Zugestimmt haben die Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dagegen stimmte niemand, und es enthielt sich die Fraktion der NPD. Damit ist die Ziffer II der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses auf Drucksache 6/5342(neu) angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 31: Das ist die Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung – Landesprogramm Kinderschutz, die Drucksache 6/5268, in Verbindung mit der Aussprache gemäß § 43 Ziffer 2
Im Ältestenrat ist eine verbundene Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Das Wort zur Einbringung zum Tagesordnungspunkt 31 a) hat die Abgeordnete Frau Bernhardt von der Fraktion DIE LINKE.
(Die Abgeordnete Jacqueline Bernhardt spricht bei abgeschaltetem Mikrofon. – Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Das Mikrofon! Das Mikrofon!)
Dann noch mal: Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir als Linksfraktion haben heute die Unterrichtung der Landesregierung zum Landesprogramm Kinderschutz auf die Tagesordnung der Landtagssitzung setzen lassen, weil wir Fragen und Diskussionsbedarf haben. Um es voranzustellen, wir als Linksfraktion begrüßen es im ersten Schritt erst mal sehr, dass sich die Landesregierung mit dem Kinderschutz auseinandersetzt und uns dieses Landesprogramm vorlegt.
Der Schutz von Kindern vor Gewalt, vor Misshandlung, vor Vernachlässigung oder vor sonstigen Beeinträchtigungen hat die höchste Priorität und er ist schon dem Grundgesetz nach das oberste Recht und die Pflicht der Eltern. Aber Eltern können ihre Kinder nicht auf Schritt und Tritt bewachen. Kinder werden, je älter sie werden, selbstständiger, das ist ganz natürlich. Deshalb muss alles getan werden, damit sie selbstständig werden können, ohne dass Eltern Angst haben müssen, dass ihnen etwas passiert.
Hier tritt dann auch der Staat in Erscheinung. Der Staat hat eine Wächterfunktion, und nicht nur das, er hat auch die Funktion, Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder zu unterstützen. Wenn es um die staatliche Wächterfunktion geht, sind zuallererst die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Aufgaben des Kinderschutzes gefragt, sprich die Landkreise und kreisfreien Städte. Das geschieht weisungsfrei als eigene Angelegenheit, ohne dass die Landesregierung eine Fachaufsicht hätte. Deshalb ist es zu begrüßen, dass die Landesregierung den Kinderschutz durch verschiedene Maßnahmen unterstützt.
All das Positive muss jedoch mit einem Aber versehen werden. Das ist zum einen der Zeitpunkt, zu dem uns diese Unterrichtung vorgelegt wird. Schauen wir mal zurück: 2012 wurde das Bundesgesetz zur Änderung des Kinderschutzgesetzes erlassen. Gleich zu Anfang der Legislaturperiode wurde seitens der Landesregierung aus dem geänderten Bundeskinderschutzgesetz ablei