Protocol of the Session on April 21, 2016

(Patrick Dahlemann, SPD: Verschwörung! Verschwörung!)

Was man auch immer von diesen Statistiken halten mag, es sind jedenfalls 1.530 Fälle, 1.530 Menschen, die von einer solchen Tat betroffen sind, und denen können Sie natürlich erzählen, dass sie nicht das Opfer eines Verbrechens geworden sind, sondern nur einer Bagatelltat, eines kleinen Vergehens. Sie können vielleicht sogar noch Leute verfolgen, die Einbrecher als Verbrecher be- zeichnen, denn das ist ja dann eine Verleumdung. Es sind gar keine Verbrecher in dem Augenblick, nach dem, was Sie Rechtsordnung nennen, das sind Leute, die nur ein Vergehen begangen haben, und das kann ja wohl nicht sein.

(Patrick Dahlemann, SPD: Das war eine Wahnvorstellung, was Sie da haben.)

Deswegen bleiben wir bei unserer Forderung: Es muss als Verbrechen eingestuft werden. Es muss deutlich abgesetzt werden vom einfachen Diebstahl. Es muss ein eigener Straftatbestand sein. Gerade ist ein Platz frei geworden im Strafgesetzbuch, der Paragraf 103 soll ja weg, „Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter“, also haben wir Platz für einen neuen, wesentlich vernünftigeren Straftatbestand, auch wenn in überwiegender Mehrheit Ihre ausländischen Lieblinge betroffen sein werden.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/5318.

(Stefan Köster, NPD: Zur Abschiebung? Nee, die Ausländer müssen abgeschoben werden.)

Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Zugestimmt hat die Fraktion der NPD, dagegen stimmten die Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und es enthielt sich niemand. Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/5318 abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 27: Beratung des Tätigkeitsberichtes 2015 des Petitionsausschusses gemäß § 68 der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern – Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Landtages Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2015, auf Drucksache 6/5260.

Tätigkeitsbericht 2015 des Petitionsausschusses (1. Ausschuss) gemäß § 68 der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Landtages Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2015 – Drucksache 6/5260 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Petitionsausschusses Herr Dachner.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Der Jahrestätigkeitsbericht des Petitionsausschusses liegt Ihnen vor, und Sie werden unschwer erkennen, dass dem Petitionsausschuss sowohl die kleinen Sorgen und Nöte der Menschen bekannt geworden sind als auch die großen Probleme unserer Zeit, zum Beispiel die Kürzung und Versagung von Sozialleistungen beziehungsweise die Nichtgenehmigung von Bauanträgen, aber auch die gesamten Probleme, die sich mit der Energiewende für den Einzelnen darstellen.

Bevor ich auf einige dieser Beispiele noch eingehen werde, gestatten Sie mir ein paar Zahlen aus der Petitionsstatistik: Im Jahre 2015 hat der Petitionsausschuss 381 Petitionen entgegengenommen. Das sind zwar 39 weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres, aber bei den 29 Sammelpetitionen gibt es insgesamt 27.000 Unterschriften, also 27.000 Menschen haben sich an Sammelpetitionen beteiligt und sich mit ihren Problem an den Petitionsausschuss gewandt. Das wiederum muss man im Verhältnis zum Vorjahr sehen. Die Anzahl der Unterstützer von Sammelpetitionen lag im Vergleichszeitraum des Vorjahres, ich sage mal, in Anführungsstrichen, nur bei 3.600. Jetzt haben wir 27.000. Das ist ein deutlicher Beweis dafür, dass die Menschen an der Gestaltung der Politik unseres Landes beteiligt sind.

Die umfangreichste Sammelpetition hat die Bürgerinitiative Wolgast zur Erhaltung des Kreiskrankenhauses Wolgast mit all ihren Abteilungen und Einrichtungen eingebracht. Mittlerweile sind es fast 20.000 Unterschriften. Wir haben davon heute gehört. Ich möchte diese Diskussion gar nicht werten, das steht mir auch gar nicht zu, aber wir sollten uns nicht darüber wundern. In der Interpretation: Sind es zu wenig Stimmen, dann haben die Leute keine Lust an Politik, und wenn es zu viele sind, dann taugt unsere Politik nichts. Ich glaube, diese Argumentation überlasse ich jedem Einzelnen und schließe mich da nicht an.

Eine andere Sammelpetition mit etwa 6.000 Unterschriften ging bei uns ein zur Erhaltung des historischen Ortskerns Zingst. In einer weiteren ging es um Gesetzesveränderungen, beispielsweise gab es beim Kindertagesförderungsgesetz die Forderung, dieses Gesetz zu novellieren, und zwar nicht deshalb, weil man mit der Tagesvollverpflegung nicht ganz einverstanden ist, sondern weil man im Nachhinein fordert, dass das Gesetz um eine Regelung zur Mitbestimmung der Eltern bei der Verpflegung erweitert werden sollte.

Gerade im Bereich der Flüchtlings-, Asyl- und Ausländerpolitik gab es einen Anstieg von Petitionen. Hier ist festzustellen, dass es bei den 19 Petitionen in immerhin 18 Petitionen Verbesserungsvorschläge und Hinweise der Bürgerinnen und Bürger gab, wie man Flüchtlinge besser integriert. Das halte ich für besonders bemerkenswert, weil wir das in dieser Form in den Jahren zuvor nicht hatten. Nur eine Petition richtet sich dagegen, dass Flüchtlinge in der Anzahl wie vorgesehen, also 50, in ihre Gemeinde eingegliedert werden sollen. Sie sagen nicht, dass sie keine Flüchtlinge haben wollen, sondern sie fordern die Begrenzung auf 20 Prozent ihrer Einwohnerzahl, die bei 87 liegt. Wichtig erscheint mir, im Petitionsausschuss weiter darüber zu reden, was eigentlich in der Einwohnerversammlung gesagt wurde, welche Meinung dort entstanden ist. Das ist bisher nicht bekannt geworden.

Wir haben von diesen Gesamteingaben, die wir entgegengenommen und bearbeitet haben, 64 in Gänze im Interesse der Bürgerinnen und Bürger abschließen können und bei einer großen Anzahl weiterer Petitionen tragbare Kompromisse gefunden.

Ein positives Beispiel darf ich Ihnen hier nennen. Eine Mutter hatte sich besorgt an uns gewandt, weil ihr Sohn täglich um 5.45 Uhr durch einen Sammeltransport von der Schülerbeförderung abgeholt und zur Förderschule gebracht werden musste und erst nachmittags 16.30 Uhr zurückkam. Da das zuständige Schulamt auf ihre Beschwerde nicht reagiert hat, blieb ihr nur der Weg zum Petitionsausschuss. Wir konnten zumindest erreichen, dass die Abfahrtszeit morgens um eine Dreiviertelstunde verschoben werden konnte und abends war der Junge auch früher zu Hause. Somit war ihrer Forderung, dass der Junge mehr Freizeit brauche, nicht immer nur müde nach Hause kam, keine Zeit zum Spielen hatte, denke ich, einigermaßen gut Genüge getan.

Eine andere Petition haben wir nicht zum Erfolg führen können, die möchte ich Ihnen aber trotzdem vorstellen, weil sie, glaube ich, noch nicht insgesamt – das schlagen wir Ihnen ja vor – so beendet werden kann, wie wir im Ausschuss das beraten mussten, und zwar: Eine 79jährige Frau hatte einen Neufeststellungsantrag geschrieben. Sie war schwerbehindert mit 50 Grad und ihr Ausweis mit einem „G“ versehen, also gehbehindert. Nachdem sie sich einer weiteren Hüftoperation unterziehen musste, hatte sie einen Antrag zur Neufeststellung gestellt und bekam einen Grad der Behinderung von 40. Damit war auch gleichzeitig das Merkzeichen „G“ verloren gegangen.

Dagegen haben wir uns gewandt. Wir haben eine Ausschussberatung mit dem Sozialministerium und auch mit dem LAGuS durchgeführt. Diese Rückstufung auf einen Grad von 40 ist nicht zustande gekommen, weil es der Frau besser ging, nein, es ging ihr schlechter, sondern einfach deshalb, weil die Versorgungsmedizin

Verordnung verändert wurde. Das wurde von uns schon sehr, sehr nachhaltig kritisch und

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Bitter.)

bitter – vollkommen richtig – betrachtet. Wir konnten nicht klären, ob diese ältere Dame mit 79 belehrt wurde, dass sie in ihrem Alter überhaupt keinen neuen Antrag mehr zu schreiben braucht, denn diese 50 Grad und „G“ wären ihr erhalten geblieben. Das konnte man nicht nachweisen, weder die eine Seite noch die andere, und insofern schlagen wir Ihnen heute vor, diese Petition so zu beenden, dass wir sie noch einmal zur Landesregierung überweisen, um nach einer möglichen Änderung für diese Frau zu suchen.

Das, meine Damen und Herren, ist der letzte Jahrestätigkeitsbericht des Petitionsausschusses in dieser Wahlperiode. Es ist vielleicht zu früh, ein Fazit zu ziehen, denn wir haben noch ein paar Sitzungen, wir werden auch noch einige Beschlussempfehlungen geben, aber zunächst darf ich Ihnen, weil das der letzte Tätigkeitsbericht ist, danken für die konstruktive Arbeit. Wenn wir im Ausschuss auch nicht immer einer Meinung waren und andere Wege gesucht haben, aber dennoch, glaube ich, war oberstes Ziel, den Bürgern zu helfen – mit verschiedenen Abschlüssen, aber wir haben natürlich manchmal auch hundertprozentige Übereinstimmung gefunden. Ich danke Ihnen für die gute und konstruktive Zusammenarbeit.

Ich danke insbesondere Frau Berckemeyer mit ihren Mitarbeiterinnen, die die Sitzungen, die Zusammenarbeit und die Verbindung zu den Ministerien immer gut gestaltet hat und uns das Leben damit sehr erleichtert hat.

Mein Dank gilt ebenso den Mitarbeitern der Ministerien, die nicht nur zu uns in den Ausschuss gekommen sind und manchmal auch nicht erfreut waren über unsere Einladung, was ich natürlich auch verstehen kann, aber, ich denke, die besten Ergebnisse haben wir immer dann erreicht, wenn die Mitarbeiter der Ministerien selbst mit Vorschlägen kamen und, ich will nicht sagen, eine Grauzone betreten haben, aber konstruktive Lösungsvorschläge bei Ausschöpfung ihrer Ermessensspielräume gefunden haben. Davon gab es eine ganze Reihe und auch dafür recht herzlichen Dank.

Abschließend sei mir gestattet zu sagen, ich freue mich darüber – und das sage nicht zum ersten Mal – und mir ist es tausendmal lieber, wenn die Menschen sich mit Hunderten von Petitionen an uns, also an ihre Volksvertreter hier im Landtag, wenden, als wenn sie sich ohne Petition von uns abwenden. Das können wir eindrucksvoll nachweisen, dass die Menschen zu uns kommen, auch wenn wir ihren Forderungen nicht immer zu hundert Prozent nachkommen können.

Ich wünsche mir, dass die Abgeordneten der 7. Wahlperiode sich ermutigt fühlen, in den Petitionsausschuss zu gehen, gerade jüngere Abgeordnete. In diesem Ausschuss kann man eine breite Vielfalt der Arbeit kennenlernen. Es ist eine sehr dankbare Aufgabe. Es sollte aber nur derjenige in den Ausschuss gehen, der auch gewillt ist, sich für die Menschen und für ihre Nöte und Sorgen zu interessieren. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu diesem Tätigkeitsbericht. – Danke.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Borchardt von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Petitionsausschuss hat Ihnen den Jahresbericht 2015 vorgelegt. Bevor ich mich konkret zu einzelnen Fragen des Berichtes äußere, möchte ich mich im Namen meiner Fraktion bei den Petenten bedanken. Mit ihrer Petition haben sie nicht nur ihr demokratisches Recht wahrgenommen, sondern uns, den Landtag, auf Probleme in unserem Land aufmerksam gemacht, auf Auswirkungen von Gesetzen, die wir im Landtag beschlossen haben, hingewiesen.

Ich will an dieser Stelle sagen, ich teile ausdrücklich die Auffassung unseres Vorsitzenden, der sich über jede Petition freut, weil die Petenten damit zeigen, dass sie mitgestalten wollen, die Politik kritisch begleiten wollen und dass sie Vertrauen in die Politik haben. Aber ich gehe an dieser Stelle noch einen Schritt weiter: Für mich bedeutet das, dass wir uns sehr ernsthaft mit diesen Problemen auseinandersetzen, Lösungsvorschläge erarbeiten und auch mal sagen müssen, wie zum Beispiel bei der Petition zum Thema „Schlager im NDR“, hier hat die Politik nichts zu suchen.

(Heiterkeit bei Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bei der Erfüllung dieses Anspruches haben wir aus unserer Sicht noch erhebliche Reserven – wir, damit meine ich den Petitionsausschuss, den Landtag, aber ebenso die Landesregierung. Das will ich an ein paar Beispielen, die auch im Petitionsausschussbericht des Jahres 2015 dargestellt sind, verdeutlichen. Richtig ist, unser Handlungsspielraum bewegt sich im Rahmen der bestehenden Gesetze unseres Landes. Aber diese zeigen auch Ermessensspielräume beziehungsweise widersprechen

sich teilweise.

In einer Petition beschwert sich eine Familie über ein von der Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern gefordertes Entschädigungsentgelt für die Nutzung eines Weges zu ihrem Grundstück. In der Beratung mit der Landesregierung wurde deutlich, dass die beteiligten Fachministerien unterschiedliche Auffassungen zur

Rechtslage haben. Das Verkehrsministerium sagt, dieser Weg gehört bereits seit 1990 der Gemeinde, sie ist zuständig. Das Landwirtschaftsministerium sagt, wir haben das der Gemeinde angeboten, aber das Kaufangebot wurde nicht angenommen und demzufolge musste die Landesforstanstalt dieses Entgelt in Rechnung stellen. Aber im Sinne des Petenten sind diese Äußerungen aus meiner Sicht nicht. Was nützt es dem Petenten, dass wir ihm mitteilen, dass die Landesregierung unterschiedliche Auffassungen hat? Das hilft ihm nicht und uns, glaube ich, auch nicht. Wünschenswert wäre es gewesen, dass in Vorbereitung der Abarbeitung der Petition – und das haben wir im Petitionsausschuss auch zum Ausdruck gebracht – die beiden Fachministerien, die zuständig gewesen sind, geklärt hätten, wie man mit dieser Petition umzugehen hat und was unter den Ministerien zu klären ist, im Interesse des Petenten, aber auch im Interesse

von Rechtssicherheit für Bürgerinnen und Bürger. Wir haben uns dazu entschlossen, diese Petition der Landesregierung zu übergeben, und ich hoffe, dass das Problem geklärt wird.

Ein anderes Beispiel: Ein Ehepaar beschwert sich über den Küstenschutz auf dem Fischland Darß. In der Befassung mit dieser Petition haben wir herausgearbeitet, wo die Probleme bestehen. Wir waren uns einig darüber, dass im System zu wenig Geld vorhanden ist, dass die Gemeinden, um die Küsten und die Dünen zu schützen, eigenständig tätig geworden sind, und wir haben im Landtag mit Beschlussfassung vom 24.09.2015 beschlossen, diese Petition der Landesregierung und den Fraktionen zu übergeben, damit sie diese Problematik weiter beachten, nämlich zum einen die Frage der finanziellen Unterstützung zur Sicherung des Küstenschutzes und zum anderen die Änderung/Novellierung des Landeswassergesetzes.

Mein Problem dabei besteht in Folgendem: Wir haben in diesem Zeitraum den Doppelhaushalt 2016/2017 diskutiert, wir haben aber von keinen Initiativen aus Sicht der Regierungsfraktionen beziehungsweise des zuständigen Ministeriums gehört, in diesem Punkt Abhilfe zu schaffen. Dass die Novellierung des Landeswassergesetzes etwas dauert, um da Rechtsklarheit zu schaffen, dafür habe ich Verständnis, aber das Problem der Bereitstellung von finanziellen Mitteln zu lösen, wäre sicherlich möglich gewesen.

Oder ein anderes Problem, wo deutlich wurde, dass aus Sicht der Landesregierung – hier das Verkehrsministerium – zum Teil mit den Petitionen nicht so sorgsam umgegangen wird, wie wir uns das manchmal vorstellen: 1.110 Bürgerinnen und Bürger wandten sich an unseren Ausschuss, weil nach Wechsel des Betreibers keine barrierefreien Züge mehr eingesetzt wurden. Wir haben uns in zwei Ausschusssitzungen ausführlich mit dieser Problematik befasst, haben Widersprüche erkennen müssen bei den Aussagen des Verkehrsministeriums und haben beschlossen, Akteneinsicht vorzunehmen.

Ich bedanke mich ganz ausdrücklich bei der Abgeordneten Frau Schlupp, die diese Akteneinsicht für uns vorgenommen hat. Sie hat festgestellt: Ja, es gibt unterschiedliche Aussagen. Zwischen Betreiber und Ministerium wurde nicht ausdrücklich festgeschrieben, ob es einen Unterschied gibt zur Lieferung der barrierefreien Fahrzeuge und damit der Inanspruchnahme beziehungsweise dass sie dann auch eingesetzt werden können. Wir haben uns dazu entschlossen, dass solche Fragen in Zukunft innerhalb der Vorbereitung für die Ausschussberatung nicht mehr auftreten sollten beziehungsweise das Ministerium da Klarheit schaffen sollte bei den nächsten Vertragsabschlüssen.

Oder, und das ist mein letztes Beispiel an dieser Stelle, die Open Petition des Landesfrauenrates. Nach der Diskussion, wie wir mit dieser Petition umgehen sollten, und mehrfachen Debatten im Landtag haben wir den Abschluss dieser Petition nicht nur einmal geschoben, obwohl – und das hat die Anhörung beziehungsweise die gemeinsame Ausschusssitzung deutlich zum Ausdruck gebracht – Handlungsbedarf diesbezüglich besteht und die Pressemitteilung des Landesfrauenrates von vorgestern, dass es nicht ausreicht zu bekunden, dass wir diese Beratungsstellen unterstützen, sondern dass sie die finanzielle Unterstützung zum Ausbau und zur Absiche

rung ihrer Aufgaben benötigen, für sich spricht. Wir haben, obwohl uns das Problem bekannt war, diese Frage im Rahmen der Haushaltsdebatte auf der Tagesordnung gehabt. Die Regierungsfraktionen haben unsere Anträge bezüglich der Aufstockung der finanziellen Mittel abgelehnt. Das ist ihr gutes Recht. Zum Abschluss kommen wir 2016 in der ersten Sitzung, wo wir beschließen sollen auf der Basis eines Antrages von den Regierungsfraktionen, die Petition mit 4.7 abzuschließen, sie also der Regierung und den Fraktionen zu übergeben, damit es zukünftig im Doppelhaushalt Berücksichtigung findet. Ich finde, das ist schon ziemlich komisch. Wir schließen im Dezember einen Doppelhaushalt ab

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist albern. Das ist albern.)

und sagen dann im Januar, liebe Leute, im nächsten Doppelhaushalt berücksichtigt bitte die finanzielle Situation der Beratungsstellen im Interesse der Open Petition des Landesfrauenrates. Da hätte ich mir wirklich gewünscht, Sie hätten den Mut gehabt, die Petition abzulehnen und zu sagen, es gibt nicht mehr finanzielle Mittel. Aber den Petenten gegenüber immer weiter die Entscheidung zu verschieben, das halte ich nicht für redlich, und ich glaube, das tut auch dem Petitionswesen nicht gut.

Meine Damen und Herren, der Vorsitzende hat schon darauf aufmerksam gemacht, Massen- und Sammelpetitionen nehmen zu. Ich finde, das ist gut so, bringt es doch auch zum Ausdruck, dass die Petenten sich nicht nur mit einzelnen Problemen an uns wenden, sondern dass sie uns gemeinsam auf Missstände in ihren Regionen aufmerksam machen, auf Entscheidungen, die wir im Landtag getroffen haben, beziehungsweise auf Auswirkungen von Entscheidungen, die wir hier im Landtag getroffen haben, dass sie uns da gemeinsam darauf aufmerksam machen und sich nicht nur mit Petitionen, die sie persönlich betreffen, an uns wenden.

Aus unserer Sicht bedeutet das aber auch, dass, wenn wir diese Entwicklung ernst nehmen, wir vielleicht mal darüber nachdenken. Unser Antrag zum Gesetzentwurf, das Petitionswessen zu verändern in Mecklenburg-Vor- pommern, zielte darauf ab, dass wir zukünftig solchen Massen- und Sammelpetitionen ein anderes Gewicht geben, weil wenn wir uns das genau betrachten, gehen diese Petitionen, diese Sammelpetitionen, im Quartals- bericht unter. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass man sich in der 7. Wahlperiode dazu entschließt, solche Massen- und Sammelpetitionen auf die Tagesordnung des Landtages zu setzen, dann eventuell an die zuständigen Fachausschüsse zu überweisen, damit eine sachdienliche und schnellere Bearbeitung dieser Petitionen zustande kommt.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass wir im letzten Jahr – und das bedaure ich sehr – nur eine einzige Ortsbesichtigung durchgeführt haben. Anlässe zur Durchführung von Ortsbesichtigungen hätte es sicherlich mehrere gegeben. Ortsbesichtigungen – und da sind wir uns, glaube ich, im Ausschuss einig – tragen immer dazu bei, einen Konflikt konkret zu beraten beziehungsweise sowohl den Petenten als auch die Verwaltung mit ins Boot zu holen, um Kompromisse zu finden, um vor Ort zu sehen, wo das Problem liegt, damit wir eine Einschätzung vornehmen können, und um auf der anderen Seite aber auch den Petenten sagen zu können in einer Debat