… fünftens, dass das Land den Kreisen und künftig auch den kreisfreien Städten zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung stellt, damit Kinder weiterhin die gleiche öffentliche Schule besuchen, wenn ihre Eltern innerhalb des Landkreises umziehen und die 40- beziehungsweise 60-Minuten-Regelung nicht überschritten wird.
Sechstens möchten wir, dass das Land und nicht die Landkreise die Kosten für die Beförderung der Flücht
siebentens, dass alle Auszubildenden nicht nur ihre örtlich zuständige Berufsschule sowie die Landesfachklassen, sondern auch ihre Ausbildungsbetriebe kostenlos erreichen können.
Achtens wünschen wir uns, dass die zumutbaren Schulwegzeiten von 40 beziehungsweise 60 Minuten nicht überschritten werden.
Neuntens hoffen wir, dass die Bündnisgrünen nicht beständig die gute Arbeit der staatlichen Schulen negieren,
und zehntens, dass die Antragsteller die Schulgesetz- änderung vom Dezember 2015 zur Kenntnis nehmen.
(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Und elftens hoffe ich, dass Sie nicht auf der Schleimspur ausrutschen.)
Sehr geehrte Damen und Herren, Schulen in freier Trägerschaft heißen Schulen in freier Trägerschaft, weil sich diese Schulen in freier Trägerschaft befinden. Und deshalb können wir den ersten Antragspunkt nicht mittragen, weil es dort heißt, ich zitiere: „Der Landtag bekennt sich zu dem politischen Ziel, dass niemand aus finanziellen Gründen daran gehindert werden darf, das Recht auf freie Schulwahl wahrzunehmen.“ Ende des Zitats. Diese Aussage in Verbindung mit den Äußerungen von Frau Berger im „Nordkurier“ vom 9. April, dass das Land auch das Schulgeld – das Schulgeld! – für die Eltern übernehmen soll, deren Kinder eine nähergelegene Schule besuchen, die sich in freier Trägerschaft befindet, lässt mich daran zweifeln, dass es den Antragstellern auch um die 90 Prozent der Schülerinnen und Schüler geht, die eine öffentliche Schule besuchen.
Dieser Antragspunkt steht nun wiederum im Gegensatz zur Überschrift „Ungleichbehandlung beenden“, denn die Bündnisgrünen wollen hier aus meiner Sicht eindeutig eine Ungleichheit herstellen, und zwar eine Ungleichheit zwischen Schulen in freier Trägerschaft und öffentlichen Schulen. Sie wollen schlicht eine Besserstellung von nahegelegenen freien Schulen gegenüber allen anderen öffentlichen Schulen im Land. Frau Berger, Sie erweisen den Schulen in freier Trägerschaft damit einen Bärendienst.
Auch der erste Punkt unter Punkt II würde eindeutig eine neue, eine weitere Ungleichheit herstellen, wenn wir ihn beschließen sollten. Die Antragsteller wollen nämlich nur jenen Schülerinnen und Schülern das Recht auf kostenlose Schülerbeförderung einräumen, die nicht die örtlich zuständige Schule wählen, sondern von der freien Schul- wahl Gebrauch machen. Hier gelten dann anscheinend nicht die zwei beziehungsweise vier Kilometer. Was ist jedoch mit allen anderen Kindern und Jugendlichen, die die örtlich zuständige Schule wählen und trotzdem keinen Fahrtkostenzuschuss erhalten, weil die Schule eben nicht zwei oder vier Kilometer weit entfernt ist? Für sie gelten die Kilometerregelungen, für die anderen nicht?
Zum Beispiel besuchen Kinder aus Rambow die örtlich zuständige weiterführende Schule in Dorf Mecklenburg, die knapp drei Kilometer entfernt ist. Für diesen Weg tragen die Eltern allein die Kosten in Höhe von 75 Euro monatlich, obwohl ihr Kind die örtlich zuständige weiterführende Schule besucht. Wenn diese Kinder aber die Schule in Wismar besuchen würden, würden sie – nach Logik der Bündnisgrünen – komplett kostenlos an der Schülerbeförderung teilnehmen. Das bedeutet, dass die Eltern 75 Euro sparen und die Kinder eine Stunde zusätzlich ohne Not unterwegs wären, Hauptsache kostenlos.
Wo bleibt da die Gleichbehandlung mit den Kindern und Jugendlichen, die die örtlich zuständige Schule besuchen?
Frau Berger, wie viele Schulen müssten geschlossen werden, wenn – wie in dem Text von der Uni Greifswald vorgeschlagen – die Einzugsbereiche nur nach dem Kriterium der nächstgelegenen Schule zu bilden sind? Wo ist da Ihre Liste? Wo ist da ein Gutachten der Uni Greifswald? Ich frage mich ohnehin, ob die Planung des Landkreises Vorpommern-Rügen nur nach diesem einen Kriterium – der Kürze des Schulweges – von Ihnen gemessen wird. Die Einzugsbereiche haben auch das Ziel, eine regional gleichmäßige flächendeckende Versorgung mit Schulstandorten zu gewährleisten.
Auch der zweite Antragspunkt ruft zu einer weiteren Ungleichbehandlung auf, denn für kreisfreie Städte müssen, wenn das Land diese Regelung nicht kippt, die Mindestentfernungen gelten, und das setzt voraus, dass Schuleinzugsbereiche gebildet werden, so, wie es jeder Landkreis seit Jahrzehnten tut.
Unabhängig von der Bildung von Schuleinzugsbereichen, die für die Planung notwendig sind, weil sonst weder entwickelt noch geplant werden kann, fordern wir die Abschaffung der 2- beziehungsweise 4-Kilometer-Regelung. Jedes Kind hat das Recht, kostenlos zur örtlich zuständigen Schule zu kommen, unabhängig von der Entfernung.
Im Punkt 3 widersprechen Sie Ihrem ersten Punkt und beachten nicht, dass es eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe der Kreise ist, die Schulentwicklungsplanung aufzustellen und die bisher geltenden Entfernungen für eine kostenlose Schülerbeförderung zu berücksichtigen. Dafür gibt es, wie Herr Butzki bereits ausführte, Bildungsausschüsse, dafür gibt es Kreistage, die in der Pflicht sind, darauf zu achten.
Und ganz doll enttäuscht bin ich vom Antragspunkt III, denn der zeugt schlicht von Unkenntnis. Ich zitiere: „ein preisgünstiges Azubi-Ticket für die Wege zur Berufsschule“, das „für die Dauer der Berufsschulpflicht … kostenlos“ sein soll. Zitatende. Die Fahrt der Berufsschülerinnen und Berufsschüler hat kostenlos zu erfolgen, die zusätzlichen Kosten trägt das Land. Diese Forderung konnten Sie sich aber nicht stellen, weil Sie sich dann eine linke Position zu eigen gemacht hätten. Und deshalb drehen Sie eine Pirouette und können sich nicht entscheiden, …
… können sich nicht entscheiden, ob kostenlos oder preisgünstig. Und Sie beweisen, dass Sie nicht wissen, wie die Berufsschulpflicht in Mecklenburg-Vorpommern geregelt ist.
Die Berufsschulpflicht – und hier verwechseln Sie et- was – endet in den Fällen, in denen das 18. Lebensjahr bereits vollendet ist, aber die Erstausbildung noch nicht beendet wurde, ebenfalls erst mit der Beendigung der Ausbildung,
(Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Und was ist mit den Leuten, die in der zweiten Ausbildung sind?)
Sehr geehrte Damen und Herren, die Einhaltung der rechtlich normierten Beförderungsdauer von 40 beziehungsweise 60 Minuten spielt in diesem Antrag überhaupt keine Rolle, schade, und das, obwohl doch gerade das Forschungsprojekt des Lehrstuhls für Regionale Geografie an der Universität Greifswald diese Fahrtdauer im Landkreis Vorpommern-Rügen kritisiert.
Und da habe ich eine Frage: Ist es eine Studie von Ihnen oder ist es ein Forschungsprojekt der Universität Greifswald? Ich möchte mal aus dem Gutachten zitieren: „Das vorliegende Gutachten hat seinen Ursprung in einem Forschungsprojekt des Lehrstuhls für Regionale Geographie an der Universität Greifswald“
„zur Infrastrukturentwicklung des ländlichen Raumes Mecklenburg-Vorpommerns. In dessen Rahmen soll die Standortstruktur und Entwicklung des regionalen Schulwesens untersucht werden. Es ist geplant, die Ergebnisse sowohl für Lehrveranstaltungen zu nutzen als auch zu veröffentlichen. Als das Projekt im Sommer 2015 in einem fortgeschrittenen Planungsstadium war, trat Frau Ulrike Berger von der Landtagsfraktion von ,Bündnis 90/ Die Grünen‘ mit der Bitte um Auskunft über den gegenwärtigen Status des landeseigenen Bildungswesens an den Lehrstuhl heran. Nach der Präsentation des bis dahin erarbeiteten Materials bot Frau Berger eine finanzielle Unterstützung des Projektes an, mit der Bitte um eine beschleunigte Fertigstellung.“ Ende des Zitats.
(Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Und wo ist das Problem? – Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist das Prinzip der Drittmittelforschung.)
Ich möchte wissen, ob es Studien sind, die Sie in Auftrag gegeben haben, wie Sie heute betont haben, auch gegenüber der Presse, oder ob es ein Vorschussprojekt gewesen ist
Wo das Problem ist? Dass es nicht eine von Ihnen in Auftrag gegebene Studie ist, Frau Berger, so, wie Sie es ständig behaupten. Es ist ein Forschungsprojekt der Uni Greifswald.
(Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es ist beides, Frau Oldenburg. Es geht beides. – Zurufe von Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, und Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ohne Sie gäbe es sie nicht? Ohne Sie hätten die nicht schon angefangen, 2013 dieses Forschungsprojekt zu machen?
(Zuruf von Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Torsten Renz, CDU: Und Sie haben das Geld gegeben.)