Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Unsere Fraktion hat diese Aussprache beantragt, weil wir den Eindruck nicht loswerden, dass im Bereich Bodenschutz im Hause des Landwirtschafts- und Umweltministeriums weiterhin zu wenig geschieht, zu wenig, um in dem Bereich den beinahe alljährlichen Frühjahrssandverwehungen und den Risiken, die damit zusammenhängen, adäquat zu begegnen.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie alle haben sicher in den letzten Wochen die erneuten Warnmeldungen vor den sogenannten Sandstürmen gehört, sind vielleicht auch Zeuge solcher Verwehungen geworden. Manche Zeitungen titeln dann so, als ob wir im Saharaumfeld leben würden, doch den Kern des Geschehens trifft die Überschrift: „Wenn der Acker durch die Luft fliegt“. Denn was passiert da eigentlich? Trockener, feinkörniger Oberboden, der zur Zeit der starken Frühjahrswinde im April nicht von einer Vegetation geschützt ist, kann bei solchen Starkwindereignissen oder bei Sturm vom Luftstrom mitgerissen werden und sich zu einer undurchsichtigen Staubwehe weiterentwickeln.
Ähnliches passiert mit Schnee im Winter. Sie kennen die dann entstehenden Schneeverwehungen. Sie alle kennen aus dem Winter die Schneefangzäune, die gegen die Gefahr von Schneeverwehungen aufgestellt werden. Es sind Schutznetze genau an den Stellen, wo der Wind besonders viel Angriffsfläche hat, wo es große freie Flächen gibt oder wo der Düseneffekt erfahrungsgemäß zu Verwehungen führen kann.
Aus Erfahrung lernen, das würde uns der gesunde Menschenverstand raten. Aus Erfahrung lernen, hieße zum Beispiel, eine Schnittmenge aus den Flächen mit hoher und sehr hoher Winderosionsgefährdung mit den Orten zu bilden, wo im Winter die Schneefangzäune stehen,
und dann aus dieser Überlagerung von neuralgischen, also von den Windverwehungen bedrohten Straßenab
schnitten genau die Orte zu definieren, wo mit einem Sofortprogramm Windschutzstreifen aus lebendigen
Hecken gepflanzt und langfristig gepflegt werden sollten oder wo, statt Mais anzubauen, umgestellt werden sollte auf Wintergetreide, wo eine Fruchtfolge notwendig ist, oder wo auch auf Grünland umzustellen wäre.
Doch an den Straßen, meine Damen und Herren, wird ja nur die winzige Spitze des riesigen Eisbergs sichtbar, denn die Winderosion, die auf den Feldern den wertvollen Oberboden fortträgt, gefährdet nicht nur den Straßenverkehr, schädigt nicht nur die Fruchtbarkeit der landwirtschaftlichen Nutzflächen, nein, sie ist ein Warnsignal für eine Bodenbearbeitung, die eben nicht nachhaltig ist. Diese Staubstürme, geboren auf dem blanken Acker, dem die windbremsenden Gehölze fehlen, sind kein naturgegebenes Phänomen wie Nebel, Schneefall oder die nächtliche Dunkelheit. Wenn man von der Nacheiszeit einmal absieht und auch Wanderdünen außer Acht lässt, so handelt es sich hier um eine Folgeerscheinung der nicht nachhaltigen Landwirtschaft. Im besonderen Fokus steht dabei der Maisanbau, denn Maisäcker werden spät im Frühjahr bestellt. Die Äcker liegen gerade zur Zeit der starken Aprilwinde blank, ihnen fehlt die schützende Vegetationsdecke.
Meine Damen und Herren, was gilt es also zu tun? Die erste und vordringliche Forderung ist, wir müssen mit einer vielfältigen Fruchtfolge verhindern, dass der Boden überhaupt in die Luft geht, statt Mais auf Mais über Jahre. Ich verweise hier auf meine mündliche Frage aus dem November 2014 auf der Drucksache 6/3446. Wir müssen eine Winterbegrünung, Untersaaten und Zwischensaaten einfordern und wir müssen windbremsende Hecken pflanzen, die vielgestaltig sind, die Bäume und Büsche enthalten.
Ja, Sie werden sicherlich gleich einwenden, wenn wir jetzt hier fordern, Hecken zu pflanzen, ist das ein Eingriff in das Eigentum. Doch auf der anderen Seite wissen Sie, meine Damen und Herren, Eigentum verpflichtet. Wer also seinen Boden wiederholt nicht auf dem Acker halten kann, der müsste – das werfen wir jetzt hier mal in die Diskussion – in der Folge verpflichtet werden, zumindest windbremsende Anpflanzungen durchzuführen.
Meine Damen und Herren, es ist in Mecklenburg-Vor- pommern kein Nischenproblem mit dem Acker, der in die Luft geht. Nein, 65 Prozent der Böden in Mecklenburg-Vorpommern sind durch Winderosion gefährdet. Es ist ein das Land durchziehendes Phänomen, dem wir mit adäquaten Gegenstrategien entgegentreten müssen. Dafür setzen wir Bündnisgrünen uns ein, für eine ökologische Agrarwende mit Bodenschutz, Bodenaufbau mit gut entwickeltem Bodenleben, denn, meine Damen und Herren, jedes Gramm Humus, das fortgeweht wird, ist ein Gramm zu viel, und wenn es auf dem Acker bleibt, ist es dort Gold wert. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst sind meine Gedanken natürlich bei den Opfern dieses schrecklichen Unfalls. Wenn man die Bilder vor Augen hat – und vielen von uns wird das am 5. April so gegangen sein –, dann ist man sehr schnell dabei, die Ursachen an einer bestimmten Stelle zu suchen, nur man selbst trägt keine Verantwortung.
Ich muss an dieser Stelle ausdrücklich sagen, natürlich war diese Katastrophe für uns Ursache dafür zu prüfen, wie kann man diesem Ereignis entgegenwirken. Da gibt es als Erstes die von mir initiierte Katastrierung
und letzten Endes damit genau das, was Sie hier eben angedeutet haben, Frau Dr. Karlowski: Wir sind die Ersten in Deutschland, die sich dieses Themas angenommen haben, und nach diesem Unfall ist zwischen den Häusern – nämlich insbesondere dem Verkehrsministerium, dem Wirtschaftsministerium und unserem Haus – dieses Pilotprojekt gestartet worden. Auf der anderen Seite haben wir es natürlich hier auch mit menschlichem Versagen zu tun. Wer in eine Staubwolke oder in einen Stau mit unangemessener Geschwindigkeit hineinfährt und auffährt, bei dem stellt sich die Frage nach der Schuld. Ich nehme im Übrigen zur Kenntnis, dass die Gerichte das zu entscheiden haben, wo da die Schuldfragen liegen. Und ich nehme ausdrücklich zur Kenntnis, dass es hier bereits Urteile gegeben hat.
Man nimmt natürlich in den letzten Tagen und Wochen zur Kenntnis, dass Sie sich das Thema der Landwirtschaft, ich sage es mal vorsichtig, als Feindbild Nummer eins vornehmen
und letzten Endes damit auch einen wichtigen Wirtschaftszweig des Landes, obwohl Sie, glaube ich, zu der damaligen Zeit nicht vor Ort gewesen sind. Ich habe Sie jedenfalls nicht gesehen. Wenn Sie sich den Betrieb angesehen hätten, mit welcher Verantwortung die dort seit Jahren – im Übrigen eine eingetragene Genossenschaft – auch für die regionale Wirtschaft von Bedeutung sind, dann hätte man da vielleicht etwas anders reagiert.
Für mich ist eins auch klar: Wir haben immer wieder zur Kenntnis zu nehmen, dass der Klimawandel, dass die sich verändernden Witterungsverhältnisse mit ein Thema sein müssen, um sich damit auseinanderzusetzen. Wir haben das getan. Die Worst-Case-Betrachtungen müssen noch stärker vorgenommen werden, das ist vollkommen klar. Erinnern wir uns, wir hatten ähnlich wie zurzeit eine Frühjahrstrockenheit mit hohen Windgeschwindigkeiten über Tage hinweg und dazu noch diese ungünstige Situation, dass man für Kartoffeln – im Übrigen auch heute und wohl ebenso in der Zukunft – den Boden wenden und pflügen muss. Das hat zu diesen unglücklichen Verhältnissen geführt, und dann diese Unachtsamkeit der Autofahrer oder Lkw-Fahrer. Dieses
alles ist eine Verkettung von außerordentlich tragischen Umständen, und die haben dann zu dieser schrecklichen Situation geführt. Im Übrigen ist das ja leider Gottes kein Einzelbeispiel von Mecklenburg-Vorpommern. Es hat auch an anderen Stellen in Deutschland und Europa solche schrecklichen Ereignisse gegeben.
Insofern, glaube ich, kann man feststellen, dass Mecklenburg-Vorpommern ausdrücklich dieses Erosionsereigniskataster entwickelt hat. Selbstverständlich haben wir dies zum Anlass genommen, Frau Dr. Karlowski, nicht nur die Frühjahrssituation, was die Stürme oder was die Wassererosion anbetrifft, aufzunehmen, sondern selbstverständlich sind in dieses Erosionsereigniskataster auch die Situationen innerhalb des Winters aufgenommen worden. Eingerichtet und geführt wird dieses Kataster ebenfalls von der landwirtschaftlichen Fachbehörde innerhalb des Landes Mecklenburg-Vorpommern, die sich im Übrigen hier deutschlandweit einen hervorragenden Ruf erarbeitet hat. Die Flächen sind damit bekannt geworden. Die Erosionsereignisse werden genau erfasst und ausgewertet. Diese Auswertung erfolgt unmittelbar in Zusammenarbeit mit den betroffenen Landwirten, sodass ganz gezielte Maßnahmen zur Abwendung erneuter Erosionsereignisse in den real betroffenen Flächenbereichen umgesetzt werden können.
Das Erosionsereigniskataster ermöglicht erstmals einen umfassenden Überblick hinsichtlich der tatsächlichen Gefahrensituation innerhalb des Landes MecklenburgVorpommern. Angesichts der zunehmend auftretenden Extremwetterlagen verzeichnen wir nicht nur eine Zunahme an Frühjahrsstürmen noch in der vegetationslosen Zeit, sondern auch eine Zunahme von Starkregenereignissen. Mittlerweile sind 35 Wasser- oder 30 Winderosionsereignisse im Land festgestellt worden.
Ich freue mich schon darüber, dass Sie ja auch wahrgenommen haben, dass hier der Bodenschutz nicht brach liegt. Wenn Sie jetzt aus dem Winterschlaf erwacht sind – auch bei den GRÜNEN –, dann sollte man zur Kenntnis nehmen, dass wir in den letzten Jahren eine Reihe von Maßnahmen auf den Weg gebracht haben.
Wir haben allein auf über 270.000 Hektar Agrarumweltmaßnahmen, ob es der ökologische Landbau ist, ob das die Winterbegrünung ist, ob das das Dauergrünlanderhaltungsgesetz ist, ob es die extensive Grünlandförderung ist oder – jetzt auch neu hinzugekommen – das Programm zum Umbau von Ackerland zu Grünland, und selbstverständlich haben wir ein Heckenprogramm mitinitiiert. Das heißt, wir haben Umweltmaßnahmen auf den Weg gebracht mit dem Ziel, dieser Erosion – sowohl durch Wind als auch durch Wasser – entgegenzuwirken. Zur Wassererosion haben Sie noch gar nichts gesagt. Auch diese spielt für uns natürlich eine wichtige Rolle.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein Bündel von Maßnahmen haben wir auf den Weg gebracht und dazu gehört ausdrücklich auch noch mal eine ganz neue, die jetzt kommen wird, nämlich die Förderrichtlinie Naturschutz. Hier können Heckenpflanzungen in der Agrarlandschaft finanziert werden. Es handelt sich hierbei um ein neues Programm, wo noch mal zusätzlich 32,5 Millionen Euro bereitgestellt werden. Ich nehme auch mit
Freude zur Kenntnis und hoffe, das Hohe Haus sieht das insgesamt ebenso: Der Bodenschutz ist eine Querschnittsaufgabe. Über alle Ressortgrenzen hinweg und in allen Bereichen der Bodennutzung ist dieses zu berücksichtigen.
Um unsere Aktivitäten im Bodenschutz zu beschreiben, bedarf es weit mehr, als den Fokus nur auf die Erosion zu richten, auf Windschutzhecken oder auf die Windschutzeinrichtungen im Bereich der Winterabsicherung. Lassen Sie mich auch hier Haupthandlungsfelder nur kurz herausgreifen. Es geht um den Schutz der Bodenfruchtbarkeit. Da geht es um die Bodenerosion, da geht es aber auch um die Bodenschadverdichtung, um den Humusverlust oder um den Erhalt der Bodenstruktur in unserem Bundesland. Auch das Erosionsereigniskataster gehört selbstverständlich dazu. Wir haben – im Übrigen haben das nicht alle Bundesländer – das Landesbodenschutzgesetz und das Bodenschutzprogramm, wo die Anforderungen zum Schutz des Bodens, die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme sowohl in den Planungs- als auch in den Genehmigungsverfahren beim Bauen, aber auch in den Förderprogrammen ausdrücklich festgeschrieben sind.
Wir haben auch das Programm zu devastierten Flächen. Auch das ist nicht ganz unwesentlich. Mittlerweile sind hier über 5 Millionen Euro hineingeflossen. Die Altlastensanierung oder auch das digitale Bodenschutz- und Altlastenkataster müssen hier mit genannt werden.
Meine Damen und Herren, ja, es ist richtig, wir haben identifiziert, dass 46,5 Prozent und damit insgesamt 1.078.900 Hektar unseres Landes Ackerböden sind. Das ist so. Deshalb möchte ich in meinen Ausführungen noch mal ausdrücklich den vorsorgenden Bodenschutz herausgestrichen haben. Im Übrigen sind nur 10 Prozent der Erdoberfläche landwirtschaftlich nutzbar, das heißt, dieses wertvolle Gut muss auch in der Zukunft intakt gehalten werden. Wir legen großen Wert darauf.
Insofern glaube ich auch, dass der Bodenschutz – und damit letzten Endes der Boden als eines der wichtigsten Güter, um auf ihm und mit ihm zu produzieren – noch stärker in die Landwirtschaftsberatung einbezogen wird und wir in Veröffentlichungen regelmäßig Beratungsempfehlungen zum Bodenschutz, aber auch zu den aktuellen Kenntnissen wiedergeben. Primär geht es natürlich um die Flächenbewirtschaftung zum Schutz vor Bodenerosion, zum Humushaushalt und zum Schutz von Bodenverdichtungen, aber das habe ich ja bereits angedeutet.
Seit fünf Jahren haben wir auch ein Bodenschutzgesetz. Ich habe das bereits angedeutet. Damit wurden wichtige Ergänzungen, vor allen Dingen auch zum landeseigenen Vollzug des Bundesschutzrechtes umgesetzt. Darin eingebettet ist im Übrigen auch das Bodenschutzprogramm des Landes Mecklenburg-Vorpommern als besonderes Instrument.
Wir haben den Bodenbericht aus dem Jahr 2002 als ersten Teil vorliegen. Wir haben dann die ressortübergreifende Betroffenheit, bedingt durch ein transparentes Verfahren, weiter in Bearbeitung genommen. In den Teilen 2 und 3, die wir in Kürze vorlegen werden, haben wir einen wichtigen Grundlagenbeschluss gefasst.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es geht auch immer wieder um die Frage der Flächeninanspruchnahme. Im Lichte der demografischen Entwicklung und des Wandels kommt diesem Thema eine besondere Bedeutung zu. Das Nachhaltigkeitsziel der Bundesregierung, nämlich die Flächeninanspruchnahme auf 30 Hektar zu reduzieren, wird bei Weitem nicht erfüllt. Wir haben einmal festgeschrieben, dass Mecklenburg-Vorpommern alles daransetzen wird, den Hektaranteil auf maximal 2 und, wenn es irgendwie geht, in Richtung 2020 auf 1,2 Hektar zu reduzieren. Wir kommen da hin, denn im Bundesvergleich besitzt Mecklenburg-Vorpommern den niedrigsten Teil an Siedlungs- und Verkehrsfläche mit einem Anteil an der Bodenfläche von 8,1 Prozent. Wir schaffen das jetzt und ich bin sehr froh darüber, dass das Konzept aufgeht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, dass ich damit nachweisen kann, dass wir sowohl die Problematik der Erosion durch Wind und Wasser im Blick haben, aber auch den Gesamtkomplex Boden/Bodenstruktur, genauso wie die Altlastenerkundung und -sanierung. Allein in diesem Bereich sind in den Jahren nach der Wende seit 1991 51 Millionen Euro bereitgestellt worden. Im Rahmen der Sanierung von Altlasten sind in der Zeit von 1991 bis jetzt fast 100 Millionen Euro aufgewandt worden, um Böden zu sanieren und sie damit für die Zukunft der nachfolgenden Generationen wieder nutzbar zu machen oder ihnen eine neue Nutzungsmöglichkeit zu eröffnen. Ich glaube, es ist richtig, dass seit dem 1. Dezember 2014 alle Bodenschutzbehörden des Landes die belasteten und sanierten Standorte erfassen, um damit ein webbasiertes Bodenschutz- und Altlastenkataster auch in MecklenburgVorpommern einzusetzen und umzusetzen.
Nicht zu unterschätzen ist aus meiner Sicht das Bodenbewusstsein. Ich weiß nicht, ob Sie es wissen, aber ich hoffe, der eine oder andere hat davon schon mal etwas gehört. Wir haben für die Schulen ein, finde ich, sehr interessantes Material vorbereitet. Für Kinder im Vorschulalter existiert im Übrigen seit 2012 eine wunderbar anschauliche Broschüre unter dem Stichwort, Zitat: „Pino und Krümel erkunden den Boden“. Vielleicht ist das einmal Anlass, die vom LUNG entwickelte Wanderausstellung zum Thema Boden zu nutzen, um auch in den Einrichtungen dieses Thema weiter voranzutreiben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Novellierungsverfahren soll auch weitergeführt werden, um somit der Winderosion weitere Möglichkeiten entgegenzusetzen, um Lösungen anzubieten. Ich glaube, an dieser Stelle darf man das noch mal ausdrücklich sagen: Wenn der Bund uns die Flächen zur Verfügung gestellt hätte, hätten wir natürlich Forderungen gegenüber den Landwirtschaftsbetrieben aufmachen können, sodass an der einen oder anderen Stelle auch Hecken oder Schutzmaßnahmen hätten umgesetzt werden müssen. Ich habe schon kurz nach dem Unfall die Forderung aufgemacht, dass man uns die BVVG-Flächen an den Autobahnen, an den Bundesverkehrswegen unentgeltlich zur Verfügung stellt, um diese dann ausdrücklich sowohl für den Alleenschutz – das wäre ja auch eine Maßnahme –, aber auch für den Erosionsschutz zur Verfügung zu stellen.
Die Experten unter Ihnen wissen auch, und die Straßenbauverwaltung hat mir ausdrücklich recht gegeben: Eine kleine Hecke, dreireihig oder zweireihig, hätte diesen
schrecklichen Unfall nicht verhindern können, sondern wenn, hätte es ein wenigstens 20 Meter breiter Streifen sein müssen, der diese Staubmassen dann vielleicht aufgenommen hätte.
Insofern möchte ich darauf hinweisen, natürlich ist es zu DDR-Zeiten und vielleicht schon davor zu einer massiven Ausräumung der Kulturlandschaft gekommen. Vielleicht hätte man auch die A 14 – vielleicht ist das ja Ihre Vorstellung –, die A 14 verhindern sollen oder die A 19 oder die A 20. Ich nehme zur Kenntnis, dass das Infrastrukturmaßnahmen sind, die selbstverständlich heute von der Allgemeinheit hochgradig geschätzt werden. Was uns fehlt, ist tatsächlich der Zugriff auf Flächen und damit auch der Zwang, solche Erosionsschutzmaßnahmen durchzuführen.
Ich hoffe, ich habe Ihnen mit dem kurzen Abriss verdeutlichen können, dass die Landwirtschaft und letzten Endes die Landbewirtschaftung bis hin zur Waldlandschaft einen wertvollen Beitrag zum Erosionsschutz leisten. Wir werden alles daransetzen, dass diese Maßnahmen weiter umgesetzt werden, in der Hoffnung, dass wir solche schrecklichen Ereignisse in der Zukunft verhindern können. – Herzlichen Dank.