Protocol of the Session on October 21, 2015

(Gelächter bei Udo Pastörs, NPD)

sondern wir wollen einen Rechtsanspruch der Bürger.

Da Sie schon mal die Kommunalverfassung erwähnt haben, der Herr Glaser hat ja auch den Kommentar zur Kommunalverfassung geschrieben, und da heißt es wie folgt, Zitat: „Das Gesetz lässt es offen, ob auch Beratungsgegenstände der konkreten Sitzung Gegenstand der Fragestunde sein können.“

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Ja. – Martina Tegtmeier, SPD: Genau.)

„Fragen zu Beratungsgegenständen …“ und so weiter und so fort.

Die Regelung beinhaltet keinerlei Beschränkungen hinsichtlich der Zulässigkeit von Fragen zu Beratungsgegenständen der laufenden Sitzung.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Ja, und das regeln die ganz alleine, ohne Sie.)

Nein, Herr Ringguth, wir wollen, dass der Bürger einen Rechtsanspruch hat.

(Beifall Udo Pastörs, NPD)

Wir wollen, dass er nicht auf die Launen von Ihnen angewiesen ist.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Wenn aber die Bürger – und deswegen ist nämlich auch die Kannbestimmung in eine Sollbestimmung der Einwohnerfragestunde geändert worden, weil gerade die meisten Gemeinden letztendlich dieses nicht vollzogen haben –,

(Patrick Dahlemann, SPD: Wie können Sie denn solche Aussagen machen? – Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

wenn aber die Bürger in vielen Gemeindevertretungen und/oder Kreistagen Fragen zu Sachverhalten haben, die direkt oder indirekt in Tagesordnungspunkten behandelt werden, haben sie meistens Pech und ihnen wird eine Mitwirkung mit Verweis auf den entsprechenden Tagesordnungspunkt verwehrt.

(Udo Pastörs, NPD: Ja.)

Da für Bürger oft erst mit der öffentlichen Bekanntmachung von Tagesordnungen die Möglichkeit besteht,

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

sich mit den Beratungsgegenständen auseinanderzusetzen, sollte ihnen auf den jeweiligen Sitzungen die Möglichkeit eingeräumt werden, themenbezogene Fragen zu stellen. Und das machen einige Gemeinden schon. Es gibt sogar in der Gemeinde Quickborn die Möglichkeit. Zu jedem Tagesordnungspunkt nach Abschluss der Beratung haben die Bürger die Möglichkeit, noch mal Fragen zu stellen.

(Martina Tegtmeier, SPD: Da brauchen Sie nicht in andere Bundesländer zu gucken. Da brauchen Sie nur nach Wolgast zu gucken, das habe ich gerade vorgetragen.)

Das ist Demokratie im Vergleich oder Volksherrschaft im Gegensatz zu dem, was Sie hier herumsalbern, Frau Tegtmeier.

(Martina Tegtmeier, SPD: Aber Sie hören über- haupt nicht zu. Sie schwatzen nur dummes Zeug.)

Das Amt Demmin-Land zeigt auf, dass die Ausweitung der Mitbestimmung für die Bürger sowohl für die Kom

munalpolitik als auch für die Bürger eine tatsächliche Bereicherung darstellt. Diese Einschränkungen, die Sie hier vollziehen, sind nicht bürgerfreundlich und verleihen der Politikverdrossenheit im Land weiteren Aufwind.

Sie handeln nach einem Grundprinzip, das der bekannte Staatsrechtler Professor von Arnim klipp und klar benannt hat, Zitat:

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Zurufe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE: Ah! – Tilo Gundlack, SPD: Der wieder!)

„Das Grundübel unserer Demokratie“, Herr Müller, „das Grundübel unserer Demokratie liegt darin, dass sie keine ist. Das Volk, der nominelle Herr und Souverän, hat in Wahrheit nichts zu sagen.“ Zitatende. Und so ist es auch nicht verwunderlich, dass vor allem die Bundestagsparteien die Herrschaft des Volkes verhindern. Die Parteien haben sich, wie der Staatsrechtler von Arnim treffend festgestellt hat, den Staat längst zur Beute gemacht.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Die Bürger dürfen im derzeitigen System lediglich alle vier oder fünf Jahre unter großem Medientamtam an die Wahlurne treten. Der bereits erwähnte Professor von Arnim hat die Ursache Ihres Handelns festgestellt. In seinem Buch „Das System“ führt er richtigerweise aus, Zitat:

(Udo Pastörs, NPD: Läuft der noch frei rum?)

„Die ‚politische Klasse‘ hat ein Netzwerk geknüpft, das unsere demokratische Ordnung zu ersticken droht.“ Zitat- ende.

Ich bin mir sicher, dass Ihre bürger- und inländerfeindliche Politik dazu führen wird, dass noch mehr Bürger Widerstand gegen Ihre Parteien und deren Politik leisten werden.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Es stehen Ihnen ein heißer Herbst und Winter bevor, meine Damen und Herren.

(Martina Tegtmeier, SPD: Was war das denn für eine Drohung?)

Hoffen wir, dass am Ende eine friedliche Revolution steht, die Ihre Parteiendiktatur überwindet. Das Recht zum Widerstand nach Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes ist schon längst gegeben. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD – Martina Tegtmeier, SPD: Der gehört doch in eine Anstalt, Mann!)

Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion der NPD zur Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen von SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktion der NPD.

Der Gesetzentwurf wird gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung – Europapolitische Schwerpunkte des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2015 – Auswertung des Arbeitsprogramms 2015 der Europäischen Kommission –, Drucksache 6/3879, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Europa- und Rechtsausschusses, Drucksache 6/4608.

Unterrichtung durch die Landesregierung Europapolitische Schwerpunkte des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2015 – Auswertung des Arbeitsprogramms 2015 der Europäischen Kommission – – Drucksache 6/3879 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Europa- und Rechtsausschusses (3. Ausschuss) – Drucksache 6/4608 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Europa- und Rechtsausschusses Herr Abgeordneter Müller. Bitte schön.

(Udo Pastörs, NPD: The same procedure as every year.)

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Unser Land ist verfassungsrechtlich gehalten, an der europäischen Integration mitzuwirken. Diese Vorgabe findet sich als Staatsziel im Artikel 11 unserer Landesverfassung und auch in Umsetzung dieser Verpflichtung finden Sie vor sich auf der Drucksache 6/4608 die Beschlussempfehlung und den Bericht des Europa- und Rechtsausschusses zur Unterrichtung durch die Landesregierung – Europapolitische Schwerpunkte des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2015 – Auswertung des Arbeitsprogramms 2015 der Europäischen Kommission –.

Die Beschlussempfehlung ist insgesamt mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Gegenstimmen seitens der Fraktion der NPD angenommen worden.

(Udo Pastörs, NPD: Fast Volkskammerabstimmung. – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Wie Sie wissen, handelt es sich bei dem Arbeitsprogramm der Kommission um eine jährlich wiederkehrende Angelegenheit, die wir regelmäßig von der Landesregierung anfordern, damit wir darüber informiert werden, welche europäischen Prioritäten die Landesregierung für sich selbst sieht, und damit wir zu dieser Schwerpunktsetzung Stellung nehmen können. Diese Ergebnisse finden Sie im Text unserer Beschlussempfehlung wieder.

Unter Nummer 1 wird die Bedeutung des Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission als wichtige Erkenntnisquelle über anstehende Legislativ- und Politikplanungen der Europäischen Union betont.

Dementsprechend wird in dem Eingangsteil der Nummer 2 die Unterrichtung durch die Landesregierung als Beitrag

zur Optimierung der Europafähigkeit des Landes anerkannt. Daneben werden dort auch die regelmäßigen Unterrichtungen der Landesregierung auf der Grundlage der Arbeit des Informationsbüros des Landes bei der EU in Brüssel gewürdigt.