Dass man Vermögensverhältnisse offenlegen muss, gilt im Übrigen auch bei der Parteienfinanzierung. Und da hat die NPD ja auch einige Treffer zu verzeichnen.
Dass die NPD ihr Herz für den Datenschutz entdeckt hat, ist im Kontext mit ihren eigenen Interessen zu sehen. In ihrem Bundestagswahlprogramm hieß es dann noch: „Freiheit und Wiederherstellung der bürgerlichen Privatsphäre statt Rundumüberwachung, amtlicher Kontroll- und Datensammelwut sowie behördlicher Diffamierung Andersdenkender durch sogenannte ‚Verfassungsschutz‘-ämter“. Dass Ihnen Letzteres stinkt, ist mir klar, denn der rückt Ihnen ab und zu mal kräftig auf den Pelz.
Und da kommt Ihnen natürlich auch zurecht, dass unter dem Deckmantel der Freiheit und Wiederherstellung der bürgerlichen Privatsphäre genau das abgeschafft werden soll. Wahrscheinlich schwebt Ihnen ein Geheimdienst neuen Typus vor. Ich weiß es nicht. Sie werden ja auch nicht dazu kommen.
Und natürlich, wir hatten es ja vorhin bei dem Thema schon, ist wahrscheinlich dieser Gesetzentwurf oder diese Bitte an die Landesregierung, diesen Paragrafen abzuschaffen, wahrscheinlich auch nur für deutsche Empfänger von Arbeitslosengeld II gedacht.
Aber wenn an anderer Stelle das informationelle Selbstbestimmungsrecht dann eine Rolle spielen könnte, zum Beispiel bei Verbrechern, da sagt die NPD natürlich, eine bundesweite Sexualstraftäterdatei,
Aber Sie entdecken genauso dieses Thema wie den Umweltschutz, wie andere Sachen, um, sage ich mal, von Ihrer sogenannten Normalität die Leute zu überzeugen. Ich kann nur jedem raten, der sich mit Ihrer Problematik oder mit Ihrer Thematik abgibt: Macht nichts mit Nazis! Das ist der beste Grundsatz.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Stefan Köster, NPD: Sie sind ja ein richtiger Philosoph.)
Und insofern werden wir auch diesen Antrag ablehnen, das wissen Sie. Ihnen geht’s ja auch nur darum, dass Sie hier einen Redebeitrag halten. Und Herr Andrejewski ist jetzt sicherlich gleich wieder dran und spult ein nächstes Ding aus seiner Datensammlung herunter. – Ich danke Ihnen.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der NPD der Abgeordnete Andrejewski. Bitte, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das ist in der Tat der härteste Vorwurf, den ich bisher anhören musste, dass es mir nur darum ginge, Redebeiträge zu halten. Das ist ein hartes Vergehen in einem Laden, der sich Parlament nennt. Und auch wenn ich Latein und nicht Französisch hatte, kann ich mich entsinnen, dass es ein Wort namens „parler“ gibt, das heißt „sprechen“. Parlament ist ein Ort, wo gesprochen werden soll. Dass ich das hier wirklich tun will, ist ja schrecklich, ein weiterer Grund, mich niemals mehr zu irgendwelchen Bürgermeisterwahlen zuzulassen. Schön.
Tut mir leid, dass ich Sie mit Klischees langweile. Das Klischee besteht darin, dass ich mir tatsächlich das SGB II auch mal ansehe, was ich manchen von Ihnen auch empfehlen würde, mir jede einzelne Gemeinheit herausgreife und sie hier abarbeite.
Das mag ein bisschen mechanisch wirken, aber ich kann Ihnen versichern, den Hartz-IV-Empfängern selber kommt das nicht langweilig und mechanisch vor, wenn eine Gemeinheit nach der anderen kommt. Bei denen greift es richtig ins Leben ein.
Wir bitten hier auch nicht die Regierung, irgendwas zu tun, oder stellen Anträge, weil wir glauben, dass hier der Landtag dem tatsächlich stattgeben würde. Wir sammeln einfach nur Ablehnungen, die wir dann im Wahlkampf verwenden können, für meine Sammlung. Das ist in der Tat richtig. Heute habe ich ein weiteres Exemplar erworben.
Die NPD hat auch nicht für sich festgestellt, dass der Paragraf 52 verfassungswidrig sei oder das informationelle Selbstbestimmungsrecht verletze, sondern ich gebe ehrlich zu, das habe ich mir nicht selber ausgedacht. Ich habe mir von den Diäten, was ich Ihnen auch wiederum empfehlen würde, einen Kommentar geleistet, den Eicher/Spellbrink. Und da lese ich das durch. Ich lese mir das durch und schaue nach, was sagen die Leute dazu. Das sind Sozialrechtler, hochkarätig. Und wenn die Kritik üben an einzelnen Vorschriften oder an Hartz IV im Allgemeinen, an der Umsetzung und so weiter, schließe ich mich dem an, zitiere das auch, behaupte nicht, das hätte ich mir alles selbst ausgedacht. Und das werden Sie ja wohl ernst nehmen müssen. Wenn Sie schon sagen, die NPD erzählt nur Quatsch, aber in so einem Kommentar, das sind anerkannte Juristen. Und das ist nicht nur die böse NPD.
Ich bezweifle auch, dass die Diskussion schon abgeschlossen ist darüber, ob der Paragraf 52 tatsächlich datenschutzmäßig zweifelhaft ist, zumindest, das mag sein, unter Datenschutzbeauftragten, aber unter Juristen offensichtlich nicht.
Und Sie sagen selbst, dass die Trefferquote relativ gering sei. Wenn das so ist, wenn es wirklich nur ein paar schwarze Schafe sind, warum machen Sie dann eine Massenüberprüfung? Warum nehmen Sie den Leuten dann das informationelle Selbstbestimmungsrecht und warum behandeln Sie sie alle wie potenzielle Verbrecher? Der Vergleich übrigens mit der von Ihnen verweigerten Zentralkartei für Sexualstraftäter und Hartz-IVEmpfänger, die in einen Topf zu packen, das halte ich schon für reichlich skandalös.
Leider habe ich es versäumt, Ihnen zu gratulieren zur bevorstehenden Wahl zum Datenschutzbeauftragten. Das werde ich auch weiterhin nicht tun, aber ich möchte Ihnen einen kleinen Gefallen erweisen und Sie darauf hinweisen, das heißt „Datenschutzbeauftragter“ und nicht „Datensammelbeauftragter“, und als solcher sind Sie soeben aufgetreten.
Also für den neuen modernen Geheimdienst, den Sie so an die Wand malen aus der NPD-Ecke, wären Sie auch hervorragend als Archivar geeignet, aber als Datenschutzbeauftragter, ich weiß nicht so recht. – Vielen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/3175. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/3175 bei Zustimmung durch die Fraktion der NPD, ansonsten Ablehnung durch die Fraktion der SPD, der CDU, DIE LINKE und der FDP abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 23: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Kreisgebietsreform verschieben und 2014 mit den Kommunalwahlen umsetzen, auf der Drucksache 5/3180.
Antrag der Fraktion DIE LINKE: Kreisgebietsreform verschieben und 2014 mit den Kommunalwahlen umsetzen – Drucksache 5/3180 –
Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Ritter. Bitte schön, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kennen Sie den: „SPD und CDU modernisieren die Verwaltung des Landes“?
Ein Witz, bei dem einem das Lachen leider im Halse stecken bleibt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Aber zugegeben, es ist nicht alltäglich, wenn der Landtag eine Willensbildung zu einem Gesetzentwurf fassen soll, welcher sich noch in den Ausschussberatungen befindet. Normalerweise wäre daher unser heutiger Antrag vielleicht besser im federführenden Innenausschuss aufgehoben,