Gehen wir von einer 40-prozentigen Frauenquote aus, bedeutet dies, dass Frauen per Gesetz zur Minderheit gezwungen werden.
Eine derartige zwingende gesetzliche Regelung wäre ein massiver Eingriff in das Grundgesetz und aus meiner Sicht auch verfassungsrechtlich sehr problematisch.
Im Artikel 3 Satz 2 Grundgesetz steht Folgendes geschrieben: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“
„Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Mit einer Frauenquote von 40 Prozent würden keine bestehenden Nachteile verbessert, sondern bestehende Nachteile per Gesetz verfestigt.
Zudem schränken zusätzliche Regelungen und administrative Anforderungen die Unternehmen in ihrer Flexibilität und damit auch in ihrer Wettbewerbsfähigkeit ein.
Ein Beispiel: Was passiert, wenn ein Unternehmen seine Quote erfüllt hat und weitere Führungspositionen besetzen möchte?
Gehen wir mal davon aus, dass der Mann schlechter qualifiziert ist als die Frau. Muss das Unternehmen nun den Mann nehmen, weil sämtliche Frauenarbeitsplätze in der Führungsetage belegt sind?
Um eine Gleichstellung von Frauen in der Privatwirtschaft zu fördern, sind andere Maßnahmen als eine Quotenregelung für Aufsichtsratsgremien erforderlich.
Viel entscheidender ist die fehlende Vereinbarkeit zum Beispiel von Familie und Beruf. Daraus ergeben sich Maßnahmen, die zu einer Erhöhung des Anteils der Frauen auch in Aufsichtsräten führen können.
Und, Frau Dr. Seemann, dann fragen Sie noch mal bei den ganz erfolgreichen Frauen im Topmanagement nach. Wie viele davon haben Familie?
(Dr. Margret Seemann, SPD: Das muss doch möglich sein, ins Topmanagement zu kommen und trotzdem Familie zu haben.)
Nach Auffassung der FDP ist die Frage der Geschlechterverteilung in Aufsichtsräten besser und praxisgerechter im Wege der freiwilligen Selbstregulierung lösbar.
Wir leben in einer Leistungsgesellschaft und da ist es völlig egal, ob Mann oder Frau. Es zählen nur Kompetenz, Qualität, Hintergrundwissen
will ich dazu aus eigener Erfahrung auch berichten. Selbstverständlich ist es so, dass man als Frau in einer Führungsposition – und völlig egal ob in Unternehmen oder auch in einem Verband –, richtig ackern muss,
da muss man 100 Prozent permanent Volllgas geben. Bei männlichen Kollegen in der gleichen Situation, das wissen wir alle, am besten Mitte 40, setzt man voraus, dass sie gut sind. Da reichen auch 80 Prozent, die dürfen sich auch mal zurücklehnen.
(Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Das muss ich mir doch nicht gefallen lassen als Frau. – Zuruf von Dr. Margret Seemann, SPD)
Und da ist das Problem, das unsere Gesellschaft hat, und das ist ein Problem, das in den Köpfen ist.
Und, meine Herren, ziehen Sie sich warm an, wir schaffen das ohne Quote, aufgrund eines Naturgesetzes. – Ich danke Ihnen.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der CDU und FDP – Unruhe bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)