Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin jetzt etwas verunsichert, was die Ansage des Präsidenten betrifft, was das Vorzeigen von Demons
trationsobjekten angeht. Ich hätte Ihnen gern das Deckblatt der neuen Ausgabe von „Politik und Kommunikation“ gezeigt, wo draufsteht: „Anpacken Mädels, es gibt noch viel zu tun“,
mit einem Sternchen versehen, und da steht: „Frauenanteil in deutschen Parlamenten 32 Prozent“. Wenn wir dann mal in die Zeitschrift hineinschauen, ist die Frauenquote in den einzelnen Fraktionen des Bundestages aufgeführt.
Spitzenreiter sind hier Bündnis 90/Die Grünen mit 56,9 Prozent, dann folgen die Fraktion DIE LINKE mit 49 Prozent, die SPD mit 36 Prozent, die FDP mit 24 Prozent und die CDU/CSU liegt mit 20,6 Prozent auf dem letzten Platz.
Schauen wir uns den Vergleich der Länderparlamente an, was die Frauenquote in den Landtagen angeht, liegt Mecklenburg-Vorpommern mit 24,0 Prozent, Herr Reinhardt, auf dem vorletzten Platz.
Meine sehr verehrten Damen und Herren – Herr Ritter, einen kleinen Moment –, sollte es hier Klärungsbedarf in den Fraktionen geben, dann würde ich vorschlagen, das draußen zu tun oder so leise, dass es den Redner und die, die zuhören wollen, nicht stört.
Dieser kleine Ausflug in die Politik macht deutlich, dass es auch in der Politik zwingend notwendig ist, über die weitere qualifizierte Einbeziehung und gleichberechtigte Einbeziehung von Frauen nachzudenken. Wir haben aber heute hier einen Antrag vorgelegt, der sich nicht mit dem politischen Raum beschäftigt, sondern mit dem wirtschaftlichen Raum.
Und da muss ich Ihnen zunächst die Frage stellen, liebe Kolleginnen und Kollegen, was Ihnen zu den Ländern Philippinen oder Lettland einfällt. Womöglich einiges, aber Gemeinsamkeiten lassen sich auf den ersten Blick nicht finden. Es sind zwei völlig unterschiedliche Länder auf verschiedenen Kontinenten, das ist richtig. Aber es gibt dennoch eine Gemeinsamkeit, mit der sie uns weit voraus sind, und das ist die Gleichstellung von Frauen und Männern im Topmanagement. Die ist dort bereits Realität, allen voran die Philippinen mit einem Frauenanteil von 50 Prozent. Das Land, das in Europa den höchsten Frauenanteil im Topmanagement vorzuweisen hat, ist Lettland. Hier liegt der Anteil der Frauen in Führungspositionen bei 44 Prozent. Deutschland hingegen, Herr Kollege Ringguth, hat laut dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) einen Managerinnenanteil von circa 25 Prozent. Im europäischen Vergleich liegt Deutschland damit im hinteren Drittel, und damit sollten wir uns nicht zufrieden geben.
Bei der Besetzung von Aufsichtsratsposten durch Frauen gehört Deutschland im Europavergleich sogar zu den drei Schlusslichtern. Nur Portugal und Italien weisen einen noch geringeren Frauenanteil in Aufsichtsräten auf.
Eine aktuelle Studie der Hans-Böckler-Stiftung über die, ich zitiere, „Geschlechterverteilung in Vorständen und Aufsichtsräten“, zeigt, wie selten Frauen in den Spitzenpositionen deutscher Aktiengesellschaften vertreten sind. Die Zahlen, die diese Studie zutage fördert, sind beschämend und alarmierend für ein Land und eine Bundesregierung, die sich die Gleichstellung von Männern und Frauen zu einer der zentralen Aufgaben gemacht hat. Der Frauenanteil auf Vorstandsebene deutscher Aktiengesellschaften beträgt gerade einmal 2,5 Prozent, meine lieben Kolleginnen und Kollegen. Die Aufsichtsratsposten in 160 börsenorientierten Unternehmen sind lediglich zu 9 Prozent mit Frauen untersetzt.
Hinten ist noch ein bisschen Platz, da können Sie sich dann hinsetzen und schwätzen, wenn Sie das nicht interessiert.
Der Frauenanteil in mitbestimmten Unternehmen liegt bei 11 Prozent, wobei die Arbeitnehmerseite 82 Prozent der weiblichen Aufsichtsräte stellt. Die Zahlen zeigen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Deutsche Aufsichtsräte sind nur zu einem sehr geringen Teil mit Frauen besetzt und überhaupt nur dank der Arbeitnehmerseite.
Der Aufsichtsrat ist ein Kontrollgremium und ein wichtiges Instrument zur Begutachtung aller Aspekte eines nachhaltigen Geschäftserfolges. Vor allem in Großunternehmen, die als Aktiengesellschaften an der Börse notiert sind, kann auf die Sicht der Aufsichtsratsmitglieder nicht verzichtet werden. Diese Sicht ist jedoch überwiegend männlich und damit absolut einseitig. Es fehlen die wirtschaftlichen und sozialen Kompetenzen und Erfahrungen von Frauen. Wenn das Boot nur einseitig besetzt ist, kommt es zum Kentern. Das sehen wir gerade in der aktuellen Finanzkrise. Gerade in Zeiten der wirtschaftlichen Krise muss hier ein Umdenken stattfinden. Nach Aussagen des deutschen Frauenrates leiden die Unternehmen an, ich zitiere, „männlicher Monokultur, die den Erfordernissen der modernen Weltwirtschaft nicht gerecht wird“, Zitatende.
Internationale Studien von Beratungsfirmen und Forschungseinrichtungen zeigen, dass Frauen in Entscheidungspositionen umsichtiger und weniger risikofreudig wirtschaften. Unternehmen, in denen Frauen und Männer gleichberechtigt Verantwortung übernehmen, sind insgesamt erfolgreicher.
Was spricht also noch dagegen, endlich wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um Frauen gleichberechtigt in die Führungspositionen zu bringen? Mit wirksamen Maßnahmen meine ich nicht die Pseudoförderung aus freiwilligen Vereinbarungen und unverbindlichen Empfehlungen, auf die die CDU/CSU seit Jahren setzt und die nichts als Stillstand in dieser Frage verursacht hat. Das einzig wirksame Mittel, Männer und Frauen im Bereich
der Erwerbstätigkeit tatsächlich gleichzustellen, sind gesetzliche Regelungen und die Einführung einer Quote.
Selbstverpflichtungen und Freiwilligkeitsklauseln der Unternehmen haben bislang überhaupt nichts gebracht, meine lieben Kolleginnen und Kollegen.
Im politischen Raum existieren seit einiger Zeit Forderungen nach der Einführung einer Frauenquote von 40 Prozent in den Aufsichtsräten deutscher Aktiengesellschaften. Die aktuellste Forderung kommt vom SPD-Parteivorstand. So erklärte Franz Müntefering im März 2009, die Privatinitiative „Nürnberger Resolution“ zur Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten und Führungspositionen unterstützen zu wollen. Ihm voran unterzeichneten bereits mehrere Fach- und Führungskräfte aus Wirtschaft, Politik und Gesellschaft diese Resolution, die am 31. Oktober 2008 in Nürnberg beschlossen wurde. Die zentrale Forderung der Initiative ist die Einführung einer Frauenquote von 40 Prozent in den Aufsichtsräten von börsennotierten Unternehmen. Die Quote soll per Ergänzung des Aktiengesetzes bis zum Jahr 2013 eingeführt werden. Der Deutsche Frauenrat und der Deutsche Juristinnenbund haben sich für die Einführung einer solchen Quote ausgesprochen. Wir tun dies mit unserem Antrag ebenfalls.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in dem im April erschienenen Entwurf des Regierungsprogramms der SPD steht im Absatz, ich zitiere, „Gleiche Chancen – gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit“ die Forderung, „mehr Frauen in Führungs- und Aufsichtsfunktionen“ zu bringen.
Die SPD will „mit verbindlichen Regelungen dafür sorgen“, so heißt es in dem Entwurf, „dass Frauen und Männer gleiche Aufstiegschancen in den Unternehmen haben und der Frauenanteil in den Führungspositionen deutlich erhöht wird“. Das ist in unserem Sinne und findet unsere Unterstützung.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Regine Lück, DIE LINKE: Genau. – Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Die Ministerinnen sind doch anwesend, nur die Herren nicht.)
Konkret fordert die SPD in ihrem Programm auch die Einführung einer Frauenquote von 40 Prozent in den Aufsichtsgremien. An dieser Stelle, liebe Kolleginnen und Kollegen, frage ich mich natürlich, warum die Große Koalition im Bundestag gerade einmal vor zwei Monaten, nämlich im März 2009, einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zur Einführung einer Frauenquote in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen abgelehnt hat.
In Norwegen, liebe Kolleginnen und Kollegen ist die Frauenquote von 40 Prozent in den Aufsichtsräten von börsennotierten Unternehmen nach einer Übergangszeit inzwischen Gesetz geworden.
Firmen, die gegen die Quote verstoßen, müssen mit Strafen bis zum Entzug der Börsenzulassung rechnen. Im Jahr 2000, als die Quote in Norwegen noch gar nicht angedacht war, waren nur 6 Prozent der Aufsichtsratsmitglieder norwegischer Unternehmen weiblich.
In Spanien wurde 2006 ein Gleichstellungsgesetz verabschiedet, das unter anderem die Einführung einer Frauen- und Männerquote von 40 Prozent für Verwaltungs- und Aufsichtsräte innerhalb von acht Jahren vorsieht. Mit diesem Gesetz in Spanien wird ausgeschlossen, dass Männer und Frauen mehr als 60 Prozent der Posten besetzen können.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir müssen also jetzt handeln und verbindliche Regeln schaffen, damit wir auch im europäischen Vergleich nicht hinterherhinken. Mit unserem Antrag unterstützen wir die Forderungen nach einer Frauenquote von 40 Prozent in allen Aufsichtsräten deutscher Aktiengesellschaften. Wir setzen uns ebenso für die Bestimmung und gesetzliche Verankerung von Qualifikationsstandards von männlichen und weiblichen Aufsichtsratsmitgliedern ein. Die Einführung von Qualifikationsstandards für Aufsichtsratsmitglieder ist angesichts der an den Aufsichtsrat gestellten Aufgaben und angesichts der Erfordernisse, die sich aus dem Aktiengesetz ergeben, längst überfällig. Im Aktiengesetz sind jedoch keine formalen Qualifikationen und Fähigkeiten für Aufsichtsratsmitglieder bislang vorgesehen, deshalb unsere Forderung nach Änderung.
Die Einführung einer Frauenquote in Aufsichtsräten deutscher Aktiengesellschaften ist für uns aber erst der Anfang. Die LINKE steht für eine aktive und systematische Frauenförderung sowohl in Spitzenpositionen als auch in mittleren und unteren Betriebsebenen. Ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft hat die LINKE im Bundestag bereits im Jahr 2006 eingebracht und gefordert. Damals von der Koalition abgelehnt, hat es nun die SPD für die kommende Wahlperiode in ihr Regierungsprogramm aufgenommen, und das ist gut so, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ein solches Gesetz muss die Wirtschaft unter anderem verbindlich verpflichten, den Frauenanteil in Führungspositionen auf allen Ebenen systematisch zu erhöhen. Eine Quotierung der Aufsichtsgremien ist ein Beitrag zur Geschlechtergerechtigkeit und dient der Demokratisierung der Wirtschaft.
Die „verantwortungsvollen Aufgaben, die insbesondere das Aktiengesetz den Aufsichtsräten zugewiesen hat, (sind) viel zu wichtig für die Wirtschaft, als dass sie ausschließlich weiterhin nur Männern überlassen werden dürften“. Diese Worte, liebe Kolleginnen und Kollegen, kommen vom Deutschen Juristinnenbund, und ich denke, die meisten von Ihnen stimmen dieser Aussage zu. Ich bitte deshalb um Zustimmung zu unserem Antrag. – Danke schön.