Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Koalition mit dem Ziel der endgültigen Beherrschung der Abwasserbeseitigung im ländlichen Raum ist wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll und zielführend. Bei Beachtung der dargestellten Probleme stimmt die Fraktion DIE LINKE zu, wird aber bei Vorhandensein der hier dargestellten Probleme mit einer Enthaltung votieren. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich bin Ihnen dankbar, Frau Peters, dass Sie sehr ausführlich bei der Einbringung noch mal auf die Inhalte des Antrages eingegangen sind, und auch Sie, Herr Minister, haben deutlich ausgeführt, welche Aufgaben noch vor uns stehen.
In den zurückliegenden Jahren ist ein wesentlicher Teil geleistet worden, um die Abwasserentsorgung in unserem Land auf feste Füße zu stellen. Lassen Sie mich zwei Punkte ergänzen. Zum einen ist es sicher ursächliches Interesse gerade der CDU-Fraktion hier im Landtag für dieses Ansinnen, dass nicht nur die großen Anlagen im Land gefördert werden, sondern auch die privaten Unternehmen, die privaten Betreiber von Kleinkläranlagen hier in unserem Land Unterstützung erhalten.
Ich sehe eine weitere Komponente, und Herr Griese hat es in seinen Ausführungen schon angemerkt, wir werden gerade auch durch die demografische Entwicklung in unserem Land in dem sogenannten ländlichen Raum – und wer weiß, was wir in Mecklenburg-Vorpommern unter dem ländlichen Raum verstehen,
dass es gerade in diesem Bereich zutrifft – noch wesentliche Schnitte bekommen, was die Abwasserentsorgung, auch die Trinkwasserversorgung in entlegenen Bereichen betrifft.
Ich sehe einmal also in dieser demografischen Entwicklung einen Handlungsansatz, zum Zweiten aber gerade in der gegenwärtigen Situation, wo wir über ein Konjunkturpaket sprechen, nicht nur des Bundes, sondern auch des Landes, einen direkten Handlungsansatz, dass also gerade das Kleingewerbe in diesem Falle die Möglichkeit hat, durch diesen spezifischen Maßnahmenkatalog Aufträge zu erhalten und damit Aufgaben zu erfüllen.
Insofern möchten wir hier als Fraktion diesen Antrag ausdrücklich unterstützen. Wir sind uns dessen bewusst, dass künftig gerade die Frage der Abwasserentsorgung weitere Aufgaben vor uns stellen wird, und insofern bitte ich Sie um Unterstützung dieses Antrages.
Liebe Frau Peters, herzlichen Dank dafür, dass Sie gleich vorweggenommen haben, wonach ich Sie sowieso fragen wollte, weil Sie recht haben. Wir haben es nicht verstanden.
Doch, ich denke schon, und ich will dazu auch was sagen, was mich ganz besonders verwundert beziehungsweise mir doch sehr deutliche Einblicke in Ihren Politikstil gibt, dass gerade Sie, Frau Peters, diesen Antrag hier einbringen.
Aber ich denke, das ist natürlich dem geschuldet, dass unsere Ausschüsse immer noch nicht öffentlich tagen.
Liebe Kollegen aus der SPD-Fraktion, ich finde es bemerkenswert, was uns von Ihnen als Antrag vorgelegt wird.
Mal sind es die Kleingärtner, dann der Verbraucherschutz und nachdem Sie unsere Anträge zum KAG in Bezug auf die Abwasserver- und -entsorgung im Landtag abgelehnt haben, beglücken Sie uns mit einem Antrag zu Kleinkläranlagen.
Wenn ich das Thema Abwasser einmal im Verlauf der letzten Jahre Revue passieren lasse, dann wurde dieses Thema im Zusammenhang mit dem Kommunalabgabengesetz gerade von den Abgeordneten der SPD immer wieder als Spielwiese der Opposition dargestellt.
(Angelika Peters, SPD: Ja, aber das sehen auch bloß Sie so, Frau Reese. – Zuruf von Ute Schildt, SPD)
und wie passend es doch ist, dass gerade am Dienstag eine Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz erscheint, in der die Erhöhung der Förderung von Kleinkläranlagen bereits bekannt gegeben wird.
Dass die bestehenden Kleinkläranlagen nach dem Abwasserbeseitigungskonzept auf die an sie gestellten Anforderungen überprüft werden müssen, ist seit mehreren Jahren bekannt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPD, ich würde einiges darauf verwetten, dass, wenn eine der Oppositionsparteien diesen Antrag gestellt hätte, Sie ihn rundweg abgelehnt hätten.
Begründet hätten Sie die Ablehnung wohl mit dem in diesem Landtag schon oft genutzten Satz, meine Damen und Herren: Ihres Antrages hätte es nicht bedurft.
Die Landesregierung ist zu dem Thema schon ausreichend tätig. Direkt bezogen auf diesen Antrag hätte es dann wohl so geheißen, dass die Landesregierung selbstverständlich auch vor allem, weil es ihre Pflicht ist, alle Möglichkeiten nutzt, um alle Kleinkläranlagen an den Stand der Technik bis spätestens 2013 anzupassen. Der Minister hat dies wie erwartet auch eindrucksvoll erläutert. In unseren Augen ist es ein reiner Füllantrag.
Er schadet nichts, bringt aber auch keine weiteren Neuerungen und setzt keine Handlungskonsequenzen, die nicht so schon da gewesen wären.
Ich sagte zu Beginn, dass es interessant ist, dass Sie gerade jetzt mit diesem Antrag kommen. Auf der letzten Agrarausschusssitzung war das Thema „Kleinkläranlagen und Vereinfachung der Förderung mischgeförderter Anlagen“ zwischen dem Umweltministerium und dem Wirtschaftsministerium Thema.
Da unsere Ausschüsse aber immer noch aufgrund Ihrer Ablehnung, sehr geehrte Kollegen der Koalitionsfraktionen, weiterhin nicht öffentlich tagen, darf man aus ihnen ja nicht berichten.
Auch wenn Sie in Ihrer Antragsbegründung davon sprechen, dass eine wirtschaftliche zentrale Abwasserbeseitigung nicht in allen ländlichen Regionen möglich ist, sah die Praxis in der Vergangenheit dann doch des Öfteren anders aus. Man konnte leicht das Gefühl bekommen, dass wirtschaftliche Aspekte der Maßnahmen von nachgeordnetem Interesse waren. Und damit wir hier nichts falsch verstehen, ich will das Thema nicht herunterspielen: Dem Ansatz des Antrages kann ich inhaltlich durchaus folgen, nur ich möchte ganz klar sagen, dieses Antrages hätte es nicht bedurft