Protocol of the Session on July 11, 2007

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Aber die Zeit vor 1945 auch nicht, Gott sei Dank.)

und ihnen ist auch bekannt, auf welchem bequemen Staatsposten diese Herrschaften heute wieder sitzen. Viele Bürger dieses Landes, und darunter die meisten unserer Wähler, würden sich lieber die linke Hand ab hacken und die rechte gleich auch noch, bevor sie für die SED stimmen würden,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Dann können sie ja nicht mehr grüßen, wenn sie die rechte abhacken.)

ganz egal, wie oft sich die SED auch noch umbenennt. Außerdem kann man mit einer Landesverfassung nicht so viel anfangen, wie die Linkspartei vielleicht glaubt.

(Birgit Schwebs, DIE LINKE: Hört, hört!)

Das Grundgesetz gilt auch in Mecklenburg-Vorpommern. Eine Landesverfassung kann noch über das Grundgesetz hinausgehen,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Haben Sie sich schon dazu bekannt?)

was die Gewährung von Bürger- und Menschenrechten betrifft. Aber wenn sie Grundrechte beschränkt und beseitigt, dann widerspricht sie dem Grundgesetz und ist damit verfassungswidrig. DIE LINKE will die alleinige Kompetenz des Bundesverfassungsgerichtes für ein Parteienverbot unterlaufen, indem die angestrebte Verfassungsänderung Vereinigungen einschränken soll, die ihr nicht passen, einschränken auf null natürlich. Das wäre ein Verbot. Aber wenn Lafontaine so weitermacht, könnte das ein Bumerang werden für Sie. Passen Sie da besser auf!

(Beifall bei Abgeordneten der NPD – Barbara Brochardt, DIE LINKE: Hej, jeh, jeh!)

DIE LINKE will missliche Versammlungen total unterbinden, wohl mit einem jetzt nach der Föderalismusreform auch möglichen Landesversammlungsgesetz, aber auch für dieses gilt immer noch Artikel 8 Grundgesetz. Natürlich leiden Sie immer noch sehr unter den massenhaften Verstößen gegen das DDR-Versammlungsgesetz 1989, falls es so eins gab,

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Wir leiden nicht, wir haben nur unsere Konsequenzen gezogen, und zwar ganz deutlich wohl, ganz deutlich. – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

als Hunderttausende ohne behördliche Erlaubnis auf die Straße gegangen sind, um Sie zum Teufel zu jagen, nur leider sind Sie jetzt nicht da, sondern im Landtag. Daher würden Sie Mecklenburg-Vorpommern gerne zu einer kleinen DDR machen, in der so etwas nicht mehr möglich wäre, aber das dürfte im Bundesstaat ein bisschen schwierig werden.

Die Linkspartei hat gesagt, nach der Verfassungsänderung sollten Gesetze erlassen werden, die eine Schließung des von ihren linksradikalen Freunden terrorisierten Bekleidungsgeschäftes in Rostock möglich machen würden.

(Irene Müller, DIE LINKE: Was ist das? – Peter Ritter, DIE LINKE: Wie heißt das doch gleich, das Geschäft?)

Das heißt wohl, jeder Andersdenkende soll in Zukunft allein aufgrund seiner Gesinnung als gewerberechtlich unzuverlässig gelten. Damit lässt sich jede Existenz vernichten wie zu SED-Zeiten, die jeder bestätigen kann, der schon mal einen Ausreiseantrag gestellt hat.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Das ist die gleiche Leier, die Sie uns schon mal erzählt haben. Kennen Sie das nicht schon langsam auswendig?)

DIE LINKE will die ihr von Natur aus unangenehmen demokratischen Wahlen korrigieren, indem aufgrund von Landesgesetzen Mandate einkassiert und wahrscheinlich gleich an die Linkspartei weitergereicht werden sollen.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: DIE LINKE, so viel Zeit muss sein.)

Und sie glaubt, das geht so einfach per Ordnungsruf und das Mandat ist weg. Aber zum Glück gibt es noch das Verfassungsgericht. Ich würde mich ja jetzt gerne mit „Heil Lafontaine!“ verabschieden, aber ich glaube, das ist noch nicht Ihr offi zieller Parteigruß, oder? – Danke.

(Beifall bei der Fraktion der NPD – Peter Ritter, DIE LINKE: Also noch schwachsinniger geht es wirklich nicht.)

Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Volksinitiative auf Drucksache 5/640 zur federführenden Beratung an den Europa- und Rechtsausschuss sowie zur Mitberatung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und CDU, der Fraktion DIE LINKE und der FDP bei Gegenstimmen durch die Fraktion der NPD angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Beratung der Unterrichtung durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz – Siebter Tätigkeitsbericht gemäß § 33 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern und Zweiter Tätigkeitsbericht gemäß § 38 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes, auf der Drucksache 4/2078, sowie die Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung – Stellungnahme zum Siebten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern für die Zeit vom 1. Januar 2004 bis 31. Dezember 2005, Drucksache 4/2276, hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Petitionsausschusses auf Drucksache 5/645.

Unterrichtung durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz: Siebter Tätigkeitsbericht gemäß § 33 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern (DSG M-V) und Zweiter Tätigkeitsbericht gemäß § 38 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) – Drucksache 4/2078 –

Unterrichtung durch die Landesregierung: Stellungnahme zum Siebten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern für die Zeit vom 1. Januar 2004 bis 31. Dezember 2005 – Drucksache 4/2276 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses – Drucksache 5/645 –

Das Wort zur Berichterstattung hat die Vorsitzende des Petitionsausschusses, die Abgeordnete Frau Borchardt. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor Ihnen liegt die Beschlussempfehlung zum Siebten Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten für den Datenschutz gemäß Paragraf 14 Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz. Die Unterrichtung durch den Landesbeauftragten für Datenschutz wurde zunächst an den Petitionsausschuss

und die zuständigen Fachausschüsse der 4. Wahlperiode zur Beratung überwiesen. Diese konnten ihre Beratungen leider nicht mehr in der 4. Wahlperiode abschließen, da die Stellungnahme der Landesregierung dem Landtag erst Ende Mai 2006 zugeleitet wurde. Die Beratung beider Vorlagen erfolgte dann in der 5. Wahlperiode durch den Petitionsausschuss federführend und alle anderen Ausschüsse mitberatend.

Bevor ich zu den einzelnen Fragen komme, möchte ich mich, sicher auch in Ihrem Namen, beim Datenschutzbeauftragten und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für den ausführlichen Bericht bedanken. Bedanken möchte ich mich auch für die Qualität der Stellungnahme der Landesregierung. Vor uns liegt eine Stellungnahme, die nicht wie in den zurückliegenden Jahren ein Gemisch von Larifari und Nebensächlichkeiten einerseits und beredtem Schweigen zu den aufgeworfenen Fragen des Datenschutzbeauftragten andererseits enthält.

Eines möchte ich jedoch noch bemängeln: Leider fehlen ein paar konkrete Umsetzungstermine. Und auch das will ich vorwegnehmen, die Fülle von Verstößen, auf die uns der Datenschutzbeauftragte aufmerksam macht, sind ein interessantes Spiegelbild von Problemen, die wir in unserem Land im Bereich Datenschutz offenkundig vorfi nden. Wie hoch hier die Dunkelziffer ist, möchte ich an dieser Stelle nur laut fragen.

Gestatten Sie mir auch einen kleinen Rückblick in die 3. Wahlperiode. Hier hatte der damalige Landesdatenschutzbeauftragte in den „LandtagsNachrichten“ darauf verwiesen, ich zitiere: „Die Gefahr des gläsernen Bürgers ist latent vorhanden. Davon kann und muß man ausgehen und das Bedürfnis des Staates, die automatisierte Verarbeitung der Daten zu vereinfachen und ständig auszudehnen, ist auch da. Deshalb ist es wichtig, daß es ein Organ gibt, welches im Interesse des einzelnen warnend die Hand hebt und dafür sorgt, daß alles nicht ausufert.“

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu bemerken ist an dieser Stelle, dass in dem Zeitraum, über den der Landesdatenschutzbeauftragte den Landtag in seinem Siebten Tätigkeitsbericht unterrichtet, durch die Änderung des Landesdatenschutzgesetzes zum 11.11.2004 die Zuständigkeit für die Überwachung der Durchführung der Datenschutzvorschriften auch für den Bereich der Privatwirtschaft übertragen worden ist. Damit bestand die Chance, durch Nutzung des vorhandenen personellen und fachlichen Potenzials Synergieeffekte für den Datenschutz in dem nicht öffentlichen Bereich zu erzielen. Diese Chance ist vom Datenschutzbeauftragten und seinen Mitarbeitern in guter Weise genutzt worden. Die Zusammenarbeit mit dem Kreis der betrieblichen Datenschutzbeauftragten ist kontinuierlich entwickelt worden. Ebenso ist nach Einschätzung des Landesdatenschutzbeauftragten die Zusammenarbeit mit der Landesregierung im Berichtszeitraum wesentlich verbessert worden. Beides halte ich für unumgänglich, wenn sich der Gedanke des Datenschutzes als Grundlage des Handelns im öffentlichen und nicht öffentlichen Bereich etablieren soll.

Sowohl im Petitionsausschuss als auch in den Fachausschüssen, wie mir berichtet wurde, haben sich die Abgeordneten intensiv mit den beiden Unterrichtungen auseinandergesetzt. Leider ist dies bei den dem Federführenden zugeleiteten mitberatenden Stellungnahmen nicht in jedem Fall zu entnehmen. Besonders bedauerlich ist, dass der für den Datenschutz zuständige Innenausschuss nach tatsächlich umfangreichen inhaltlich und

durchaus bedeutsamen Beratungen dem Petitionsausschuss lediglich mitteilt, dass dieses stattgefunden habe. Vor diesem Hintergrund ist die einstimmig verabschiedete Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses zu verstehen. Während der Beratung im Petitionsausschuss ist besonders das Thema „Trennungsgebot von Verfassungsschutzbehörde und anderen Behörden“ problematisiert worden, weil dazu keine Einigkeit mit der Landesregierung erzielt werden konnte. Die Durchsetzung des Trennungsgebotes zwischen Verfassungsschutz und anderen Behörden hat dadurch an Bedeutung gewonnen, dass der Geheimschutzbeauftragte im Innenministerium, der auch Sicherheitsüberprüfungen für andere Ministerien vornehmen darf, gleichzeitig stellvertretender Leiter der Verfassungsschutzbehörde ist. Bei dieser Konstellation ist nicht sichergestellt, dass dem Trennungsgebot in jedem Fall Rechnung getragen wird. Diese Problematik sollten wir als Landtag auf keinen Fall aus den Augen verlieren und zu gegebener Zeit in den zuständigen Ausschüssen erneut auf die Tagesordnung setzen.

Des Weiteren hat der Landesdatenschutzbeauftragte in den Beratungen des Petitionsausschusses die Frage aufgeworfen, ob die insbesondere bei Großveranstaltungen wie der Fußballweltmeisterschaft durchgeführten Sicherheitsüberprüfungen nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz bei einer Vielzahl auch nur am Rande beteiligter Menschen nicht über das zulässige Maß hinausgehe. Auch diese Frage, denke ich, ist mit der heutigen Beschlussfassung keineswegs erledigt, sondern sollte uns in den Ausschüssen beziehungsweise im Landtag zu gegebener Zeit wieder beschäftigen. Ich denke da an die Vorkommnisse um den G8-Gipfel.

Mit der Überzeugung, dass uns datenschutzrechtliche Probleme im Landtag und in den Ausschüssen weiterhin und auch unabhängig von Tätigkeitsberichten des Landesdatenschutzbeauftragten beschäftigen werden, bitte ich um Zustimmung zur vorliegenden Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses. – Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Danke schön, Frau Abgeordnete.

Im Ältestenrat ist eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 30 Minuten vereinbart worden. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Als Erste hat das Wort die Abgeordnete Frau Fiedler-Wilhelm für die Fraktion der CDU. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Siebte Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten, datiert, wie die Ausschussvorsitzende gerade erörtert hat, vom 23.01.2006 für die beiden Jahre 2004 und 2005, auch die Stellungnahme der vorangegangenen Landesregierung, datiert vom 29.05.06, richtet sich ebenfalls an den Landtag der vergangenen Legislaturperiode. Vor diesem Hintergrund ist es natürlich schwierig, sich aus jetziger Sicht zu äußern. Dennoch kann ich sagen, unsere Fraktion, um das gleich vorwegzunehmen, folgt der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 5/645, der den vorgelegten Tätigkeitsbericht und die vorgelegte Stellungnahme der Landesregierung hierzu für erledigt erklärt.

Meine Damen und Herren, nichtsdestotrotz kann man Konsequenzen aus dem Bericht der letzten Legislaturperiode ziehen und ein Lesen sowie ein Durchschauen der Fakten lohnt allemal. Der vorliegende Tätigkeitsbericht dokumentiert Kontinuität und Handeln in der Arbeit des Landesbeauftragten für den Datenschutz MecklenburgVorpommern. Und seit dem 11. November 2004 mit dem Inkrafttreten der ersten Änderung des Datenschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern sind nunmehr auch über die Überwachung des Einhaltens des Datenschutzes im öffentlichen Bereich hinaus für den Sektor der Privatwirtschaft zuständig.

Es ist, wenn man sich den Bericht durchliest, durchaus erkennbar, dass sich die Behörde zu einer leistungsstarken und über das Land hinaus akzeptierten Datenschutzinstanz entwickelt hat. Der Bericht, meine Damen und Herren, bringt zum Ausdruck, dass sich die Zusammenarbeit zwischen Landtag, Landtagsverwaltung und dem Landesbeauftragten konstruktiv und zunehmend besser gestaltet.

Selbstverständlich gibt es dennoch kritische Anmerkungen – die Ausschussvorsitzende ist darauf eingegangen und dem ist eigentlich wenig hinzuzufügen – des Datenschutzbeauftragten an die Landesregierung. So wurden 57 Empfehlungen im Bericht abgegeben. Sie lassen kaum einen Bereich der Arbeits-, Geschäfts- oder Gesellschaftswelt aus und natürlich schon gar nicht die Verwaltungen der unterschiedlichen Ebenen. Insgesamt neun Ausschüsse haben sich daher auch mit dem Tätigkeitsbericht befasst und ihre Voten abgegeben. Beispielsweise bemängelt der Datenschutzbeauftragte, dass die Landesregierung Verfahren ohne Vorliegen eines Sicherheitskonzeptes eröffne. Das Bewusstsein zur Frage der Sicherheit in der Datenverarbeitung sei in den Ministerien noch nicht ausreichend ausgeprägt. Auch wenn die Landesregierung wiederum in ihrer Stellungnahme anmerkt, dass sich in den Behörden des Landes inzwischen sehr wohl ein Bewusstsein für die Belange des Datenschutzes entwickele, so stellt er fest, dass die fi nanziellen Aufwendungen für notwendige Maßnahmen des Datenschutzes geringer ausfallen könnten, wenn diese bereits im Vorfeld des Vorhabens getroffen würden. Wenn man jedoch schon eröffnete Verfahren anpassen und Computerprogramme korrigieren müsse, sei das unter Umständen mit hohen Kosten verbunden.

Ich denke, meine Damen und Herren, dies ist ein sehr ernst zu nehmender Hinweis, dem die neue Regierung bei kommenden geplanten Strukturveränderungen entsprechende Bedeutung beimessen muss und hoffentlich auch wird. Andere Empfehlungen, wie beispielsweise die Forderung nach der Installierung eines Informationsfreiheitsgesetzes, Sie erinnern sich, seinerzeit heftig und sehr kontrovers diskutiert, weil es dem einen nicht weit genug ging, den anderen wieder zu weit ging, sind inzwischen zeitlich erledigt, weil vom Landtag verabschiedet. Bei den im vorliegenden Bericht aufgenommenen Petitionen wiederum handelt es sich um Einzelfälle, bei denen das Handeln des Gesetzgebers beziehungsweise der Landesregierung erforderlich sei. Entsprechende Empfehlungen sind im Bericht aufgeführt, die die Landesregierung zum Teil schon mit dem Bericht und der Stellungnahme zum Datenschutzbericht umgesetzt hat.

Meine Damen und Herren, ich möchte bei diesen zwei Punkten enden und ein Zitat bringen, das Sie auf der Seite 2 der Stellungnahme der Landesregierung fi nden: „Wie bereits in den vergangenen Berichten erkennbar, hat sich in den Behörden des Landes inzwischen ein

Bewusstsein für die Belange des Datenschutzes entwickelt.“ Also eine durchaus auch selbstkritische Sichtweise, wenn man davon ausgeht, wenn sich etwas entwickelt, war es vielleicht vorher in diesem Sinn nicht da. Dies kommt unter anderem darin zum Ausdruck, dass der Landesbeauftragte vielfach Einzelfälle darstellt, die sich nach Inanspruchnahme seiner Person oder seiner Mitarbeiter erledigt haben oder bei denen Mitarbeiter der Behörden datenschutzrechtliche Vorschriften sogar strenger auslegen als der Landesbeauftragte. Also auch das kommt vor. Soweit der Landesbeauftragte an mehreren Stellen Empfehlungen zu Erlassen gibt, wird die Landesregierung diese in Abwägung der Bedeutung der datenschutzrechtlichen Belange mit den Bestrebungen der Deregulierung und des Bürokratieabbaus sorgfältig prüfen.

Nun, meine Damen und Herren, ich denke, auf die Einhaltung dieser Absichtserklärung, auch wenn sie von der vorangegangenen Landesregierung stammt, wird der Datenschutzbeauftragte in dieser Legislaturperiode selbst achten und sich nicht scheuen, Exekutive und Legislative auf etwaige und abzustellende Mängel hinzuweisen. Ich denke, auch so ein Satz kann von der jetzigen Regierung unterschrieben und am Ende umgesetzt werden. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU und Heike Polzin, SPD)

Danke schön, Frau Abgeordnete.