(Torsten Koplin, DIE LINKE: Erich, Erich, das hören sie nicht gern. – Udo Pastörs, NPD: Sie Stasi-Spitzel sollten sich ganz zurückhalten.)
Faschismus muss für immer geächtet sein. Wer aus menschenverachtenden, antisemitischen und ausländerfeindlichen Motivationen heraus tätig und tätlich wird, dem soll das Recht abgesprochen sein,
sich auf Minderheitenschutz, Schutz seiner freien Meinungsäußerung und auf das Recht der freien Entfaltung seiner Persönlichkeit zu berufen. Und das gilt nicht nur, wenn beispielsweise durch Gewaltandrohung und Nazipropaganda sogenannte befreite Zonen geschaffen werden sollen.
Es muss auch gelten, wenn im Internet schamlos faschistischer Schmutz verbreitet, zu Gewaltanwendung aufgerufen wird, Menschen- und Rassenhass geschürt sowie der Faschismus,
seine Führer und Insignien verherrlicht werden. Hier besteht für den Staat die Notwendigkeit zum Tätigwerden und zum Handeln.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, vielfach wird gesagt, wir brauchen kein derartiges Staatsziel,
Mit Verlaub, meine sehr verehrten Damen und Herren, hier ist ein solches Entweder-oder-Denken völlig fehl am Platze. Natürlich lösen Verbote und Repression allein nichts, das ist eine Binsenweisheit.
Aber wer Zivilcourage gegen Rechtsextremismus aufbringt, der muss darauf vertrauen können, dass er die staatliche Gewalt, Polizei und Justiz auf seiner Seite hat. Und die Parteien wie der Staat haben nicht das Recht, den Kampf gegen den Rechtsextremismus einfach nur an die Bürgerinnen und Bürger weiterzureichen.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Udo Pastörs, NPD: Wer ist denn der Staat? Das sind doch die Bürger und Bürgerinnen. – Zuruf von Raimund Borrmann, NPD)
Und wenn wir es mit dem antifaschistischen Bekenntnis des Staates und der Bindung an Toleranz und Gewaltlosigkeit ernst meinen, dann können wir nicht länger Neonazis in den Parlamenten, auf den Straßen und Plätzen dulden, dann brauchen wir eine solche Staatszielbestimmung in unserer Landesverfassung.
Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir einen Konsens der Demokraten haben, dann lassen Sie uns diesen Konsens in die Landesverfassung aufnehmen. – Danke schön.
Herr Abgeordneter Köster, Sie haben in einem Zwischenruf die Initiatoren der Volksinitiative als Marionetten bezeichnet. Dafür erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf und verweise Sie …
(Stefan Köster, NPD: Hab ich nicht gemacht. – Michael Andrejewski, NPD: Das war ich. – Stefan Köster, NPD: Das Wort hab ich nicht in den Mund genommen.)
Ich rufe als nächsten Redner für die Fraktion der CDU den Abgeordneten Dr. von Storch auf. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Das Wesentliche ist gesagt und ich begrüße ausdrücklich die Initiative, die uns heute im Landtag für ein weltoffenes, friedliches und tolerantes Mecklenburg-Vorpommern
beschäftigt. Wir beantragen noch einmal ausdrücklich die Überweisung in den Europa- und Rechtsausschuss. Wir werden auch darüber zu diskutieren haben, welche verfassungsrechtlichen Grenzen uns gesetzt sind,
Dazu wollen wir Sachverständige hören, um uns beraten zu lassen, wie wir das verfassungsmäßig so absichern können, was wir uns hier als Demokraten vorgenommen haben.
Und ich lege auch Wert darauf, dass wir in den Diskussionen mit den Initiatoren dafür bei ihnen um Verständnis werben,
dass wir so, wie das hier in dem Artikel 10a Absatz 3 vorgesehen ist, nichts machen können, weil das ein Verstoß gegen Artikel 31 Grundgesetz ist, „Bundesrecht bricht Landesrecht“, und der Artikel 9 ist festgelegt. Aber wir werden alles ausschöpfen im Rahmen unserer Landesverfassung,
was uns zu Gebote steht, und ich bin sehr gespannt, was uns unsere Sachverständigen dazu im Europaausschuss sagen werden. – Danke schön.