Protocol of the Session on June 27, 2006

Wenn eine kompetente Frau, eine dreifache Mutter

(Torsten Koplin, Die Linkspartei.PDS: Welche?)

dann in dieser Partei aufgrund anderer Gesetzmäßigkeiten nur Listenplatz 19 erhält, dann sage ich Ihnen, das ist eine scheinheilige Debatte,

(Beifall Kerstin Fiedler-Wilhelm, CDU)

die Realität sieht anders aus. Das sollten Sie auch in solchen Ausführungen hier zur Kenntnis nehmen.

(Dr. Margret Seemann, SPD: Das ist doch niveaulos hier, Herr Renz! Sie müssen mal die einzelnen Listenplätze bewerten. – Kerstin Fiedler-Wilhelm, CDU: Sie haben doch die Liste angesprochen. Das wissen Sie doch ganz genau.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei SGB VIII ist der Änderungsbedarf klar aufgrund der Änderung der Bundesgesetzgebung, insbesondere wegen zwischen

zeitlicher Änderungen hinsichtlich der Zusammensetzung der örtlichen Jugendhilfeausschüsse, der Beteiligungsmöglichkeit für Kinder und Jugendliche sowie aufgrund bundesrechtlich neuer Aufgabenzuweisungen nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz und dem Unterhaltsvorschussgesetz.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch hier hat sich im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens herausgestellt, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung zahlreiche formelle Fehler enthält, obwohl die Regierung auch bei diesem Gesetzentwurf den ursprünglich angedachten Zeitrahmen für die Erarbeitung des Gesetzentwurfes erheblich überschritten hatte. Es wurde somit auch hier ein Antrag der Koalitionäre in Form einer Synopse eingebracht, der dieses Mal einen Umfang von 13 Seiten umfasste. Zusätzlich musste ein Punkt dieses Antrages noch einmal abgeändert werden, da – das ist in diesem Hause bekannt – die Koalitionäre zwischenzeitlich einen neuen Konsens erzielt haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, genau aus diesem Grunde, das ist ein wesentlicher Hauptgrund für uns, werden wir diesem Gesetz nicht zustimmen.

(Torsten Koplin, Die Linkspartei.PDS: Was?!)

Es soll jetzt nämlich zum Beispiel Mitte einer Legislaturperiode ein Kinder- und Jugendprogramm vorgelegt werden, das ausdrücklich unter Zuhilfenahme von externem Sachverstand mit erheblichem finanziellen Aufwand ausgearbeitet werden soll.

(Ministerin Dr. Marianne Linke: Was?!)

Gleichzeitig sahen sich die Koalitionäre nicht in der Lage, hierfür eine Zahl beziehungsweise die angedachte Größenordnung der benötigten Finanzmittel zu benennen. Auch der Finanzausschuss wurde nicht involviert.

Der positive Aspekt bei dieser Tatsache ist, dass es uns in der Perspektive erspart bleibt, dass wir zum Ende einer Legislaturperiode einen Bericht vorgelegt bekommen, der dann mehr oder weniger inhaltslos ist, da er keine Handlungsoption auslöst und die Legislaturperiode zu Ende ist. Von der Warte aus ist das ein positiver Aspekt, dass es hier dann Mitte der Legislaturperiode Handlungsoptionen auslösen soll. Wir werden uns als Fraktion zu diesem Tagesordnungspunkt enthalten. – Danke schön.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank, Herr Renz.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Brodkorb von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Prinzip möchte ich nur zwei Dinge kurz ausführen. Auch wenn es vielleicht nicht so meine Art ist, möchte ich Herrn Renz ausdrücklich Recht geben in seiner Kritik,

(Dr. Ulrich Born, CDU: Was?! – Volker Schlotmann, SPD: Oh nee!)

was den Zeitpunkt der Vorlage dieser Änderungen des Ausführungsgesetzes angeht.

(Zuruf von Torsten Koplin, Die Linkspartei.PDS)

Ich kann mich noch entsinnen – ich glaube, es war meine erste Sitzung noch als Mitglied des Landesjugend

hilfeausschusses –, es war wenige Wochen nach der Wahl, da wurde schon über dieses Ausführungsgesetz diskutiert, über diese Änderungen, und ich kann wirklich nicht nachvollziehen, warum es ein um das andere Mal so lange dauert, überschaubare Sachverhalte gesetzlich zu regeln in diesem politischen Fachbereich.

(Beifall Dr. Ulrich Born, CDU)

Das aber nur sozusagen zum ersten Punkt, vielleicht ändert sich das ja in der nächsten Legislaturperiode etwas. Ich denke, wir alle würden das befürworten.

(Zuruf von Dr. Ulrich Born, CDU)

Zum Inhalt. Wir haben im Ausschuss meines Erachtens noch drei wesentliche Änderungen herbeigeführt, zu denen ich etwas sagen möchte. Die beteiligten Parlamentarier waren darum bemüht, dem Ziel arbeitsfähiger Größen von Ausschüssen gerecht zu werden, und deswegen haben wir uns entschlossen, die Höchstzahl von Jugendhilfeausschüssen auch in Zukunft bei 15 zu belassen, dafür aber darauf zu verzichten, dass die Fraktionen des Landtages stimmberechtigte Mitglieder entsenden müssen. Wenn das der Fall gewesen wäre, hätte man die Zahl 15 deutlich überschreiten müssen. Sie können sich das vorstellen, 20 stimmberechtigte Mitglieder plus 10 bis 15 Berater, das ist kein arbeitsfähiges Gremium mehr. Deswegen haben wir uns darauf verständigt, bei 15 stimmberechtigten Mitgliedern zu bleiben und dafür aber ein Mitglied des Sozialausschusses als beratendes Mitglied zu benennen. Ich denke, das ist eine sinnvolle Regelung.

Zweitens haben wir dem Wunsch der meisten Anzuhörenden entsprochen und die Kinder- und Jugendberichterstattung in veränderter Form wieder aufgenommen, nämlich im Rahmen des Kinder- und Jugendprogramms. In diesem Punkt möchte ich dem Abgeordneten Renz ausdrücklich widersprechen. Das ist ein sinnvolles Instrument, die Kinder- und Jugendhilfe hier im Land professionell zu begleiten. Und ich denke, im Sinne einer qualitativen Weiterentwicklung des Bereichs der Kinder- und Jugendhilfe ist das durchaus sinnvoll.

In diesem Zusammenhang gibt es noch eine dritte Änderung, die ich ausdrücklich ansprechen möchte und von der vielleicht Herr Professor Metelmann noch gar nichts weiß,

(Heiterkeit bei Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Jetzt geht’s los!)

aber diese betrifft Sie. Und zwar ist es so, dass in Zukunft das für Wissenschaft zuständige Ministerium das Recht hat und wahrscheinlich auch die Pflicht, zwei stimmberechtigte Mitglieder in den Landesjugendhilfeausschuss zu entsenden, und zwar Vertreter der Wissenschaft (Pädagogik), damit in Zukunft im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe auch zwei Wissenschaftler, die in diesem Lande an Hochschulen tätig sind, dort ihren Sachverstand einbringen können. Ich denke, auch das soll beziehungsweise kann ein wichtiger Beitrag zur Entwicklung der Qualität der Kinder- und Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern sein. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und Linkspartei.PDS)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Brodkorb.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Walther von der Fraktion der Linkspartei.PDS.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zeitlich kurz, aber intensiv erfolgte im federführenden Sozialausschuss die Diskussion über die vorliegende Gesetzesänderung und neben zahlreichen Aktualisierungen, die in der Natur der Sache liegen, wurden durch die Koalitionsfraktionen umfassende Änderungen eingebracht und einvernehmlich angenommen.

Die Schlaglichter der Änderungen am Gesetz stellen sicher die Zusammensetzung des Landesjugendhilfeausschusses und die Einbettung des Kinder- und Jugendprogramms dar, daneben die Änderungen auf der kreislichen Ebene in den Jugendhilfeausschüssen, wie sie bereits von der Sozialministerin Frau Dr. Linke ausgeführt wurden. Diesen Part kann ich mir jetzt in meiner Rede ersparen, weil Frau Linke es sehr ausführlich dargestellt hat.

Mit Blick auf die Landesstruktur ist der Landesjugendhilfeausschuss dadurch geprägt, dass die Erhöhung der Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder deutlich macht, wie seine neue Wirkung funktionieren soll. Die oberste Landesjugendbehörde, die landesweit wirkenden Träger der Freien Jugendhilfe und die Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände profitieren durch die Erhöhung ihrer Sitzanzahl, während wir selbst beispielsweise, also die Fraktionen im Landtag, uns ein Stück zurückgenommen haben. Künftig soll nur noch ein Vertreter des Sozialausschusses in diesem Gremium mitwirken und so das Bindeglied zwischen Landesjugendhilfeausschuss und Sozialausschuss darstellen.

Neu im Bereich der beratenden Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses ist nun die Möglichkeit, dass neben der Wissenschaft erstmals auf Landesebene auch ein Vertreter des Landesschülerrates mitwirken kann und soll.

(Beifall Gabriele Meˇsˇt’an, Die Linkspartei.PDS)

Wenn wir so oft über Partizipation geredet haben und reden, ist dies heute ein deutliches Signal an diejenigen, um die es im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe geht, nämlich die Kinder und Jugendlichen selbst. Wenn sie künftig über den Landesschülerrat also eine direkte Anbindung an den Landesjugendhilfeausschuss erhalten, ist dies nur zu begrüßen.

Ein zweiter sehr wesentlicher Änderungspunkt ist die Einbettung des Kinder- und Jugendprogramms unseres Landes. Wir kommen im Rahmen unserer jetzigen Landtagsdebatte auf das Programm insgesamt noch zu sprechen, daher möchte ich an dieser Stelle auch nur auf die Punkte eingehen, die für den jetzigen Tagesordnungspunkt relevant sind.

(Vizepräsidentin Renate Holznagel übernimmt den Vorsitz.)

Das Kinder- und Jugendprogramm ersetzt an dieser Stelle den bisherigen Bericht der Landesregierung in Form des Kinder- und Jugendberichtes. Da das Kinder- und Jugendprogramm den Anspruch des bisherigen Berichtes, also die Darstellung der wichtigsten Entwicklungstendenzen im Bereich der Jugendhilfe, die Zusammenfassung der Landesmaßnahmen für Kinder und Jugendliche sowie die Darstellung der kinder- und jugendpolitischen Zielvorstellungen der Landesregierung einschließt, ist ein gesonderter Bericht in der klassischen Form nicht mehr nötig. Vielmehr soll mit neuer Qualität und vor allem ressortübergreifend das Kinder- und Jugendprogramm in der

Mitte einer jeden Legislatur künftig die nötige Weichenstellung auch für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe ermöglichen.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie im Namen der Fraktion der Linkspartei.PDS um die Zustimmung zum überarbeiteten Gesetzentwurf. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der Linkspartei.PDS und einzelnen Abgeordneten der SPD)

Danke schön, Herr Walther.

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe – auf Drucksache 4/2167. Der Sozialausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Fassung seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/2331 anzunehmen.

Wir kommen zur Einzelabstimmung.