Protocol of the Session on June 27, 2006

Ja, Herr Prachtl, Sie haben zum zehnjährigen Jubiläum angemahnt, dass der Landtag über seine Stärke und Größe nachdenkt. Ich denke, dass es dem neuen Landtag zusteht, wenn wir in Umsetzung der Verwaltungsmodernisierung 2009 sicherlich auch über Zuschnitte von Wahlkreisen, über demokratische Präsenz diskutieren und entscheiden sollten. Einen Schnellschuss innerhalb von 14 Tagen, wie es die Debatte jetzt gebracht hat, ich denke, den sollten wir uns bei der Verfassung nicht leisten.

(Beifall Gabriele Meˇsˇt’an, Die Linkspartei.PDS)

Die Bürgerinnen und Bürger sollen die Gelegenheit erhalten, vielleicht auch während des zukünftigen Wahlkampfes, mit uns darüber zu reden, ob 71 Vertreterinnen und Vertreter der Gesetzgebung und der Legislative in Bezug auf die Interessenvertretung von immerhin noch 1,7 Millionen Bürgerinnen und Bürgern zu wenig, zu viel, ausreichend oder nicht ausreichend sind. Damit will ich sagen, die Debatte ist eröffnet, sie ist nicht abgeschlossen. Aber in dem politischen Kompromiss, den wir zusammen auf den Weg gebracht haben, stand am Anfang, in der Mitte und am Ende zu keiner Zeit die Frage der Reduzierung des Landtages. Und wir sollten dieses klar sagen, auch wenn uns Medien in dieser Frage, ich finde, ein hervorragendes Ergebnis dadurch diskreditieren wollen. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD, Linkspartei.PDS und Dr. Armin Jäger, CDU)

Danke schön, Frau Gramkow.

Das Wort hat jetzt der Fraktionsvorsitzende Herr Dr. Jäger von der Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Als zweiter Redner einer Fraktion nach Rainer Prachtl zu sprechen ist schon ein bisschen schwierig. Das habe ich vorher auch gewusst, aber ich habe ihm gerne den Vortritt gelassen, weil er es einfach verdient hat, dass er bei dieser Verfassungsänderung spricht. Er ist einfach, so platt darf man das sagen, Vater dieser Verfassung durch die Funktion, aber auch von seiner Person her, von der Qualität der Arbeit, die er in diese Verfassung eingebracht hat. Deshalb wollte ich ihm gerne den Vortritt lassen. Und da wir drei an dieser Verfassung gearbeitet haben, die drei Fraktionsvorsitzenden, möchte ich zunächst einmal Ihnen beiden danken. Das ist so, wie Herr Schlotmann zunächst und dann auch Frau Gramkow gesagt haben, wir haben hier eine sehr faire Gesprächsebene gefunden und ich wünsche mir das für viele andere Themen auch. Das werden wir und das kann man auch hinkriegen, da bin ich mir sicher.

Wir haben keinen über den Tisch ziehen wollen und wir haben deswegen ein Ergebnis bekommen, bei dem wir alle sagen können, das war zum jetzigen Zeitpunkt, letzte Landtagssitzung, genau das, was wir hinbekommen können. Mehr wäre nicht gegangen, weniger wäre schade gewesen, denn in dieser Verfassungsänderung – Herr Krumbholz als Ausschussvorsitzender, dem ich und seinem Ausschuss auch von hier aus ganz herzlich danken will für die Arbeit, auch die fachlich sehr qualifizierte Arbeit, Sie haben an einem Punkt nachgebessert, was wir nicht gesehen hatten, dafür herzlichen Dank, aber auch den übrigen mitberatenden Ausschüssen – haben wir

ganz einfach festgestellt, das kann man hinkriegen. Etwas anderes hätte den Kompromiss sicher überspannt.

Wenn wir gewusst hätten, zu dem Zeitpunkt, als wir angefangen haben, dass ein Verfassungsgericht, unser Verfassungsgericht einmal eine Entscheidung zum Finanzausgleichsgesetz davon abhängig macht, dass in der Verfassung das Mitwirkungsrecht der Gemeinden, der beiden Spitzenverbände verankert sein muss, hätten wir möglicherweise darüber diskutiert. Mich hat es persönlich überrascht, denn der einfache Gesetzesverstoß, den hat das Verfassungsgericht erkannt, hat aber gesagt, das ist nicht unsere Aufgabe, sondern unsere Aufgabe ist es, den Verstoß gegen die Verfassung festzustellen. Ich denke, darüber müssen wir in der nächsten Legislaturperiode eingehend reden, wie man dies ausgestaltet, damit auch dann eine qualifizierte Mitwirkung der kommunalen Ebene stattfindet, wenn es wehtut, darüber zu diskutieren. Es ist ja immer so, dass Rechtsregeln dann bemüht werden, wenn der Konsens schwieriger ist, und hier war es ganz eindeutig so.

Und bei dem, was offen geblieben ist, nämlich die Frage der Anzahl der Abgeordneten in diesem Hause, hätte ich ein Bedenken gehabt, selbst wenn Sie beide gedrängt hätten, aber Sie haben beide auch gesagt, dass wir dies nicht zum Gegenstand unserer Verhandlung gemacht haben. Ich hätte ein Bedenken gehabt, nämlich den Zeitpunkt. Zu dem Zeitpunkt, als wir miteinander gesprochen haben, hatten in einigen Bereichen unseres Landes die zuständigen Organisationen nach dem Landeswahlgesetz, also die jeweiligen Kreisverbände, schon ihre entsprechenden Nominierungsentscheidungen getroffen. Ich hätte es für bedenklich gehalten, wenn wir das für die jetzt kommende Wahlperiode gemacht hätten, weil wir damit die Entscheidungen auf einer anderen Grundlage getroffen hätten, nämlich vier Jahre und fünf Jahre.

(Heinz Müller, SPD: So ist es.)

Das ist für manche Lebensplanung sicher entscheidend und wichtig. Das war eigentlich einfach nur ein rechtlicher Grund. Auch darüber, und das habe ich Rainer Prachtl persönlich versprochen, werden wir in der nächsten Legislaturperiode reden. Das bleibt offen.

Was mich sehr gefreut hat, ist, dass die Schwerpunkte relativ nahe aneinander lagen. Ich will auf einen Gesichtspunkt eingehen. Wir haben in unserer Verfassung, das haben Sie beide auch gesagt, die Rechte von Kindern, Jugendlichen, Alten und Behinderten besonders hervorgehoben. Meine Damen und Herren, wir haben zwischenzeitlich eine gesetzliche Regelung verabschiedet mit einer neuen Terminologie, nämlich mit der gleichberechtigten Teilhabe, das ist ganz wichtig aus der Sicht vieler ehrenamtlich Tätigen, der gleichberechtigten Teilhabe von Senioren und Menschen mit Behinderungen. Das haben wir damit gemeint, diese gleichberechtigte Teilhabe. In unserer Verfassung ist dies noch in der klassischen Weise definiert, aber dies haben wir damit gemeint, nicht nur, dass wir für die Rechte dieser Menschen eintreten, sondern dass wir für ihre gleichberechtigten Interessen eintreten.

(Vizepräsident Andreas Bluhm übernimmt den Vorsitz.)

Ich habe das in den letzten Tagen auch mit einigen aus diesem Bereich besprochen, die etwas enttäuscht waren über die Formulierung, das sage ich hier. Aber ich bin

sicher, wenn man das hier so deutlich sagt und keiner widerspricht, dann wird das mit in die Materialien dieser Änderung eingehen. Das haben wir gewollt, die gleichberechtigte Teilhabe.

Meine Damen und Herren, schön war, dass wir uns an das, was wir am Anfang vereinbart haben, auch gehalten haben. Für mich war es interessant, bei uns hat ein Personenwechsel daran nichts geändert. Als Sie sich das damals versprochen haben, haben Sie das mit Eckhardt Rehberg vereinbart und ich bin wie in eine Drittbeziehung eingetreten, aber wir haben das trotzdem zusammen gemacht. Ich bedanke mich dafür. Ich finde, wir haben hier etwas Vernünftiges auf den Weg gebracht. Wenn dieses Plenum, wenn der Landtag so entscheidet, wie der Vorschlag liegt, dann haben wir unsere Verfassung an wesentlichen Punkten verändert. Wir sind von ihren Prinzipien nicht abgegangen, wir haben sie ein Stück moderner gemacht und das braucht ab und zu eine Verfassung. – Vielen Dank.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD, CDU und Linkspartei.PDS)

Danke schön, Herr Dr. Jäger.

Es hat jetzt um das Wort gebeten der Abgeordnete Herr Lohse. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Nach drei Fraktionsvorsitzenden und nach Herrn Rainer Prachtl zu sprechen ist natürlich umso weniger einfach, als es das für einige Vorredner auch war. Trotzdem, wir beschließen heute als Parlament durch eine Änderung der Verfassung Mecklenburg-Vorpommerns die Verlängerung der Legislaturperiode von vier auf fünf Jahre. Warum wir das wollen, ist durch die Vorrednerinnen und Vorredner hinlänglich begründet worden. Dennoch sei es mir gestattet, als Abgeordneter dieses Hohen Hauses, der für die nächste Legislaturperiode nicht mehr als Landtagskandidat antritt, einige Bemerkungen hinzuzufügen.

Herr Prachtl, Sie haben mir fast aus der Seele gesprochen mit den Zitaten von Hesse. Nun könnte man noch einige kantianische Fragestellungen anschließen. Vielleicht kommen wir im Verlauf dieser Rede noch darauf zurück.

Abschied nehmen aus diesem befristeten Arbeitsvertrag – wenn auch Direktmandat mit dem Volk – bedeutet auch, Rückschau zu halten auf die Zeit des Tätigseindürfens im Interesse der Menschen unseres Landes. Rückschau bedeutet auch für mich nicht unkritische Analyse, die eher zu einem verklärten Bild führen würde. Nein, Rückschau schließt immer folgende Fragen ein, die sich auch jeder Abgeordnete am Ende seiner Zeit und am Anfang der Zeit, wenn er wieder antritt, stellen sollte. Für mich: Was hast du ganz persönlich geleistet? Welche verbündeten Denkgefährten hast du gefunden? Was hast du bewegen können? Welche Widerstände und Herausforderungen hast du bewältigt? Wo ist es dir gelungen, mit menschlicher Anteilnahme das Leben in diesem, unserem so unendlich schönen Lande besser machen zu helfen? Das alles sind Fragen, die einen Anspruch voraussetzen, einen Anspruch, der den eigenen und den gesellschaftlich determinierten Ausgangspunkt zur Grundlage hat, der schlichtweg aber existiert bei Beginn der Arbeit eines jeden Abgeordneten.

Wie schön, wenn man diesen schönsten Arbeitsplatz Deutschlands, wie heute auch schon gesagt, das Schweriner Schloss, mit einem Auftrag betritt. Wie schön, wenn Auftrag und eigene Passion zusammengehen. Wie schön, wenn man nie vergisst, für die Menschen, die einen gewählt haben, da zu sein. Wie schön, wenn man neben seiner Arbeit als Fachpolitiker für Kultur durch die intensive Arbeit im Petitionsausschuss nie Gefahr läuft, die Bodenhaftung zu verlieren. Dafür sorgen die Petitionen der Bürger, die Missstände beklagen, die uns aufmerksam machen auf Dinge des gesellschaftlichen Lebens, die es, wenn es geht und notwendig ist, abzustellen gilt. Und das passiert – und dafür möchte ich den Kolleginnen und Kollegen danken – in der Petitionsarbeit oft weitab von jedweder parteipolitisch ideologisierter Rhetorik.

Die Änderung unserer Verfassung ist ein Schritt zur Verbesserung der Landtagsarbeit in M-V, meine ich. Vier Jahre sind eine kurze Zeit des Dienstes am Volk. Fünf Jahre sind eine angemessene Zeit des Dienendürfens zur Sicherung von Kontinuität in der Sacharbeit.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, trotz so manch heftiger Auseinandersetzungen, die hoffentlich in der Mehrzahl geprägt waren von den unterschiedlichen Auffassungen in der Sache, ziehe ich das Fazit, dass manchmal zuhören und dann werten und den eigenen Standpunkt überprüfen die Kultur der politischen Arbeit sein muss. Wir haben unabhängig von jedweder persönlicher Intention unseren Bürgern zu dienen, uns dabei nicht persönlich zu verletzen und zu bekämpfen. Der Unterschied zu den sofistischen Redekünsten griechischer Philosophen oder römischer Senatoren liegt darin, das Wort zu ergreifen, um um Inhalte zu kämpfen, und nicht das Reden um des Redens willen ohne Rücksicht auf die Auswirkungen, die das haben kann. Wenn wir nun schon der gewählte Souverän des Volkes sind, dann müssen wir uns auch immer wieder befleißigen, dieser uns verliehenen Würde gerecht zu werden, auch in diesem Landtag.

Ich wünsche mir für die Zukunft, dass in diesem Parlament nach der Landtagswahl 2006 gewählte demokratische Vertreter des Volkes ihre Arbeit aufnehmen, die unsere Demokratie schützen und bewahren. Dieser Landtag hatte nie, hat nicht und wird auch nicht Radikale und Extremisten dulden, die unsere Demokratie abschaffen wollen und unter dem Deckmäntelchen so mancher Bürgerinitiativen und Vereine ihre wahren Ziele verschleiern.

Und nun eigentlich am Anfang, aber doch zuletzt: Im Übrigen danke ich allen Kolleginnen und Kollegen, vor allem auch den vielen fleißigen Mitarbeitern dieses Landtages und der Ministerien, ohne die auch meine Arbeit, mein Dienst in der Sache schwieriger, wenn nicht gar unmöglich gewesen wäre. Ich wünsche allen eine stabile Gesundheit und im Interesse der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes weitere Erfolge in der politischen Gestaltungsarbeit. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der CDU und Linkspartei.PDS)

Herr Abgeordneter Lohse, auch Sie kandidieren nicht wieder für den nächsten, den fünften Landtag. Sie beenden damit Ihre aktive politische Arbeit hier im Hohen Hause. Sie haben in dieser Legislaturperiode im Bildungsausschuss und im Petitionsausschuss eine aktive Arbeit geleistet. Ich danke Ihnen namens des Hauses dafür und wünsche auch Ihnen

für Ihren weiteren Lebensweg Gesundheit, Schaffenskraft und viel Erfolg.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der CDU und Linkspartei.PDS)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von den Fraktionen der SPD, CDU und Linkspartei.PDS eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf der Drucksache 4/2118(neu). Gemäß Artikel 56 Absatz 2 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern bedürfen verfassungsändernde Gesetze einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages. Somit sind 48 Jastimmen erforderlich. Der Rechts- und Europaausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und Linkspartei.PDS auf Drucksache 4/2118(neu) entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/2328 anzunehmen.

Wir kommen zur Einzelabstimmung.

Ich rufe auf die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechts- und Europaausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechts- und Europaausschusses bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD, CDU und Linkspartei.PDS, einer Gegenstimme der Fraktion der Linkspartei.PDS und einer Gegenstimme des fraktionslosen Abgeordneten angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechts- und Europaausschusses auf Drucksache 4/2328 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf mit der Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechts- und Europaausschusses auf Drucksache 4/2328 bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD und CDU, der Fraktion der Linkspartei.PDS, einer Gegenstimme der Fraktion der Linkspartei.PDS und des fraktionslosen Abgeordneten angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD, CDU und Linkspartei.PDS – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesverfassungsgerichtsgesetzes, Drucksache 4/2172, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Rechts- und Europaausschusses auf der Drucksache 4/2329.

Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und Linkspartei.PDS: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesverfassungsgerichtsgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 4/2172 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Rechts- und Europaausschusses – Drucksache 4/2329 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Rechts- und Europaausschusses, der Abgeordnete Herr

Krumbholz. Bitte schön, Herr Vorsitzender, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ihnen liegt auf Drucksache 4/2329 die Beschlussempfehlung zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesverfassungsgerichtsgesetzes vor. Diese sieht eine ganze Reihe von Änderungen des Landesverfassungsgerichtsgesetzes vor, wie etwa die in der Person liegenden Voraussetzungen und Anforderungen, um zum Präsidenten oder Vizepräsidenten sowie zum Stellvertreter gewählt werden zu können, die Beendigung der Amtszeit, die Stellungnahme durch sachkundige Dritte, die Beratung und Abstimmung oder die Erhöhung der Entschädigung der ehrenamtlichen Richter des Landesverfassungsgerichtes, um nur einige zu nennen.

Ich möchte in dieser voraussichtlich letzten Landtagssitzung in dieser Wahlperiode die Gelegenheit nutzen, um auf unser Verhältnis zum Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern einzugehen. Wie das Erste Gesetz zur Änderung des Landesverfassungsgerichtesgesetzes, so spiegeln auch das zweite Änderungsgesetz und die vorliegende Beschlussempfehlung das gute und vertrauensvolle Verhältnis des Ausschusses zum Verfassungsgericht wider. Der Ausschuss hat in der Vergangenheit regelmäßig Konsultationsgespräche mit den Mitgliedern des Landesverfassungsgerichtes geführt, die sehr offen und detailliert waren. Vonseiten des Gerichts ist uns die Entwicklung der Rechtsprechung erläutert worden. Wir haben uns über Funktion und Stellung des Landesverfassungsgerichtes als Teil der Legislative beraten und uns intensiv über innerorganisatorische Fragestellungen ausgetauscht. Bei den Gesprächen sind aber auch einige Defizite und Kritikpunkte offen angesprochen worden. Beispielsweise haben wir beraten, wie wir dem Anliegen des Verfassungsgerichtes begegnen können, die Rahmenbedingungen für seine Arbeit effektiver zu gestalten. Im Namen der Mitglieder des Ausschusses möchte ich mich sehr herzlich für dieses konstruktive Miteinander bedanken.

In einer offensiven und intensiven Vorbereitungsphase auf Obleuteebene und schließlich auf Ausschussebene sind die Anregungen und Ergebnisse der Konsultationsgespräche bearbeitet worden und in den zweiten Änderungsentwurf eingeflossen. Um die vorliegende Beschlussempfehlung abgeben zu können, haben wir im Ausschuss nochmals sämtliche Punkte beraten. Aber nicht alle Wünsche des Gerichts konnten im Ausschuss Berücksichtigung finden, was letztendlich auch in der Entschließung zum Ausdruck gebracht wird, die Bestandteil dieser Beschlussempfehlung ist. Es besteht noch der Wunsch, über einen Einzelplan im Haushalt verfügen zu können, da das Landesverfassungsgericht MecklenburgVorpommern als oberstes Verfassungsorgan zurzeit hierüber noch nicht verfügen kann, sondern Bestandteil des Einzelplans des Justizministeriums ist. Ferner besteht der Wunsch, aus organisatorischer Hinsicht über eine eigene Geschäftstelle verfügen zu können. Hier bedient sich das Landesverfassungsgericht noch der Geschäftsstelle des Oberverwaltungsgerichts in Greifswald. Diese beiden Wünsche, die für mich persönlich verständlich sind, sollte ein neuer Gesetzgeber berücksichtigen. Das wird mit der Entschließung zum Ausdruck gebracht.

Zum Abschluss möchte ich dem Verfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern für sein Wirken danken. In den

letzten vier Jahren war der Landtag gefordert, zu insgesamt 29 Verfahren vor dem Verfassungsgericht Stellung zu nehmen. Diese Zahl dokumentiert die Arbeitsbelastung des Gerichtes, die sicherlich auch in Zukunft nicht abreißen wird. Die Verfahren, die von grundsätzlicher Bedeutung für Mecklenburg-Vorpommern sind, aber auch darüber hinaus, sind nicht immer leicht zu bewerkstelligen, bedeuten aber eine große Ausstrahlungskraft auf unser Bundesland. Für dieses Wirken möchte ich mich bei den Richtern des Verfassungsgerichtes, insbesondere bei seinem Präsidenten Herrn Dr. Hückstädt sowie bei seinem Vizepräsidenten Herrn Wolf, sehr herzlich bedanken und ich bitte Sie, der Beschlussempfehlung zuzustimmen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und Linkspartei.PDS)

Danke schön, Herr Krumbholz.